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Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Beschlussvorlage GB V 265/2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
27 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
23.05.12, 14:44
Aktualisiert
23.05.12, 14:44
Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Beschlussvorlage GB V 265/2012) Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Beschlussvorlage GB V 265/2012) Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Beschlussvorlage GB V 265/2012) Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Beschlussvorlage GB V 265/2012) Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Beschlussvorlage GB V 265/2012) Beschlussvorlage GB (Anlage 2 zur Beschlussvorlage GB V 265/2012)

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Inhalt der Datei

Träger Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband RheinErft & Euskirchen e.V. Dienst/Hilfe/ Einrichtung: Jugendgerichtshilfe 01) Leistungsvereinbarung Aufgabenbeschreibung: Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet für Jugendliche und Heranwachsende Rechtsgrundlage: JGG Art und Inhalt der Leistung Art der Leistung - - - - Ziele der Leistung - Bedarfsorientierte Gespräche mit Jugendlichen und Heranwachsenden Straftätern Gespräche mit Einrichtungen der sozialen Wohlfahrtspflege sowie öffentlichen Einrichtungen Krisenintervention in Einzelfällen Kooperation mit Gerichten, Staatsanwaltschaften, Jugendamt, Bewährungshilfe sowie Betreuungspersonen der Jugendlichen und Heranwachsenden gute Erreichbarkeit damit in Konfliktsituationen schnell vermittelt werden kann möglichst zeitnahe Vermittlung, damit der Bezug zur Straftat gegeben ist möglichst ortsnahe Vermittlung, damit die Barriere nicht zu groß ist sinnvolle Tätigkeit, die wenn möglich, einen Bezug zur Straftat hat, wodurch die Abbruchquote gesenkt wird 1 Inhalt der Leistung - - - ausführlicher Berichtsaustausch mit Amtsgerichten, Staatsanwaltschaften, Jugendamt und Bewährungshilfe Anschreiben an Jugendliche/Heranwachsende sowie Einrichtungen Persönliche oder telefonische Beratungsgespräche in Konfliktsituationen Kontaktaufnahme zu Institutionen, um neue Einsatzstellen anzuwerben Direkte, mittelbare und indirekte Leistung Direkte Leistung - - - Mittelbare Leistung - Indirekte Leistung - Telefonische und schriftliche Vermittlung von Jugendlichen/Heranwachsenden Straftätern, bei Bedarf auch persönliche Gespräche Überwachung der Arbeitsauflagen Beratung von Einrichtungen Vermittlung zwischen Jugendlichen/Heranwachsenden und Einrichtungen Anwerben neuer Einsatzstellen Telefonate und Schriftverkehr mit Kooperationspartnern Austausch und Absprache mit Jugendamt, Gericht und Bewährungshilfe Teilnahme am Arbeitskreis Jugendgerichtshilfe in Einzelfällen Teilnahme an Gerichtsverhandlungen Sichtung von Fachliteratur zur Jugendgerichtshilfe Werbung von Spendengeldern 2 Ziele der Leistung Zielgruppen - Umfang der Leistung Unmittelbare Zielgruppe sind Jugendliche und Heranwachsende Straftäter mittelbare Zielgruppe sind Eltern und Einsatzstellen Der Umfang der Vermittlung und Überwachung der Arbeitsauflagen variiert sehr stark und bewegt sich zwischen einem und 5 Kontakten Personelle Ausstattung Fachkräfte Sonstige Kräfte Fallverantwortung In der Vermittlung ist eine Diplom-Sozialarbeiterin mit einem Stellenumfang von 15 Wochenstunden tätig. Die Jugendgerichtshelferin unterliegt der Dienst- und Fachaufsicht des Bereichsleiters der Jugendsozialarbeit der AWO. Die Geschäftsstelle der Arbeiterwohlfahrt unterstützt organisatorisch (Materialbeschaffung etc.) Die Fallverantwortung liegt bei der Jugendgerichtshelferin und dem Bereichsleiter der Jugendsozialarbeit Sachliche Ausstattung Räumlichkeiten: - Sonstige Aufwendungen: - Heimarbeitsplatz mit Telefon, PC; Internetzugang anteilig Büro und Besprechungsräume der AWO anteilig Verwaltungskosten anteilig Fahrtkosten Materialkosten 3 Träger Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband RheinErft & Euskirchen e.V. Dienst/Hilfe/ Einrichtung: Jugendgerichtshilfe 02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung Aufgabenbeschreibung: Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen von Jugendlichen und Heranwachsenden Straftätern im Kreisgebiet Rechtsgrundlage: JGG Qualität der Leistung Strukturqualität - Prozessqualität - Ergebnisqualität: Gute Erreichbarkeit durch Handynutzung enge Kooperation mit Einsatzstellen, Gerichten, Jugendamt Vernetzung innerhalb des Kreise Euskirchen mit anderen Institutionen Teilnahme am Arbeitskreis Jugendgerichtshilfe bedarfsorientierte Arbeit variierend in Zeitdauer und Intensität Vermittlung und Kooperation mit Kooperationspartnern Netzwerkarbeit telefonische Erreichbarkeit zeitnahe Vermittlung Jahresbericht mit Dokumentation der geleisteten Arbeit - Aktenführung/ Berichtswesen - Evaluation - 4 Träger Arbeiterwohlfahrt, Regionalverband RheinErft & Euskirchen e.V. Dienst/Hilfe/ Einrichtung: Jugendgerichtshilfe 03) Zielvereinbarung Aufgabenbeschreibung: Vermittlung und Überwachung von Arbeitsauflagen im Kreisgebiet für Jugendliche und Heranwachsende Rechtsgrundlage: JGG Kennzahlen: Vermittlung und Überwachung von ca. 450 Arbeitsauflagen im Jahr. Erfolgreiche Ableistung der Arbeitsauflagen in 85 % der Fälle. 4 mal im Jahr schriftliche Information an das Jugendamt und die Richter über die Finanzsituation. - Kosten und Finanzierungsplan; Kosten Personalkosten Sachkosten Overhead/EDV Gesamt 23.200 € 2.320 € € 25.520 € Finanzierung Kreismittel Kommunale Mittel Landesmittel Bundesmittel Sonstiges Eigenmittel Gesamt 18.420 [ZAHL] [ZAHL] [ZAHL] 7.100 0 25.520 € € € € € [Bußgelder] € € 5 ControllingBerichtswesen: Jahresbericht bis zum 31.03. des Folgejahres ControllingVerwendungsnachweis: Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte Verwendungsnachweise 6