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Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
23.05.12, 14:44
Aktualisiert
24.05.12, 04:05
Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2015) Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2015)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 266/2012 26.04.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 31.05.2012 Kreisausschuss 20.06.2012 Kreistag 02.07.2012 Verlängerung der Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen zur Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2015 Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich x Tel.: 15-624 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: x Es entstehen Folgekosten ab dem Jahr 2013. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport, und dem Kreis Euskirchen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Belegung und Durchführung von sozialen Trainingskursen bis zum 31.12.2015 zu verlängern. -2Begründung: Das Jugendamt ist gemäß § 52 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit §§ 38, 50 JGG verpflichtet in allen Teilen eines jugendgerichtlichen Verfahrens mitzuwirken. Hierzu gehört auch die Unterstützung des Gerichtes bei der Überwachung und Vermittlung von sozialen Trainingskursen nach § 10 JGG. Die Jugendgerichtshilfe führt seit dem Jahr 2000 diese Kurse in Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfezentrum der Stadt Rheinbach durch, um möglichst zeitnah die verhängten Weisungen umzusetzen bzw. die Kurse anbieten zu können. Letztmalig wurde mit der Stadt Rheinbach ab dem 01.01.2010 eine Leistungsvereinbarung über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele abgeschlossen (V 540/2009). Vereinbart ist die Förderung des Kreises bis zu 28.500 €. Gefördert werden die Personalkosten einer halben Fachkraft zuzüglich der dem Träger entstehenden Sach- und Gemeinkosten. Des weiteren werden Sach- und Maßnahmenmittel in Höhe von 8.700 € bezuschusst. Die Berechnung erfolgt auf der Basis der jeweiligen Jugendeinwohner der Städte Meckenheim, Bornheim, Rheinbach, der Gemeinden Alfter und Wachtberg (Kreisjugendamt Jugendhilfezentrum für Alfter und Wachtberg) sowie des Kreises Euskirchen. Die Vereinbarung ist bis zum 31.12.2012 befristet. Die Kooperation mit der Stadt Rheinbach erweist sich weiterhin als sehr zuverlässig und effizient. Dies wird auch von den Staatsanwälten und den Richtern bestätigt. Aufgrund stark angestiegener Fallzahlen (die Teilnehmerzahl hat sich von 2001 bis 2011 verdreifacht) wurden die o.g. Kooperationspartner im März von der Stadt Rheinbach gebeten, einer Erhöhung von einer halben Vollzeitkraft auf eine ganze Vollzeitkraft zuzustimmen. Da seitens der Stadt Rheinbach keine Ablaufstandards vorliegen, sollen diese noch erarbeitet werden. Bis zum Abschluss entsprechender Verhandlungen wurde der Kreis darum gebeten, zumindest im bisherigen Umfang die Kooperation beizubehalten. Daher schlägt die Verwaltung vor, die Leistungsvereinbarung – unter Berücksichtigung evtl. Personalkostensteigerungen bei der Stadt Rheinbach – bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Die Kosten betragen voraussichtlich insgesamt bis zu 31.000 € (2011: 30.518,00 €). Eine konkreter Kostenvoranschlag der Stadt Rheinbach für 2013 liegt noch nicht vor. Der Entwurf der Leistungsvereinbarung ist als Anlage beigefügt. gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)