Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
26 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
23.05.12, 14:44
Aktualisiert
23.05.12, 14:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Träger
Jugendamt der Stadt Rheinbach
Dienst/Hilfe/
Einrichtung:
Jugendgerichtshilfe
01) Leistungsvereinbarung
Aufgabenbeschreibung:
Belegung und Durchführung von sozialen
Trainingskursen im Rahmen der Mitwirkung von
gerichtlichen Verfahren vor den Jugendgerichten
Rechtsgrundlage:
JGG
Art und Inhalt der Leistung
Art der Leistung
Durchführung von sozialen Trainingskursen.
Wesentliche Bestandteile sind:
-
-
-
Ziele der Leistung
-
Bedarfsorientierte Gespräche mit
Jugendlichen und Heranwachsenden
Straftätern
Krisenintervention in Einzelfällen
Kooperation mit Gerichten,
Staatsanwaltschaften, Jugendamt,
Bewährungshilfe sowie Betreuungspersonen
der Jugendlichen und Heranwachsenden
gute Erreichbarkeit.
möglichst zeitnahe und bedarfsorientierte
Vermittlung von Trainingskursen, damit der
Bezug zur Straftat gegeben ist.
1
Inhalt der Leistung
-
-
-
ausführlicher Berichtsaustausch mit
Amtsgerichten, Staatsanwaltschaften,
Jugendamt und Bewährungshilfe
Anschreiben an
Jugendliche/Heranwachsende sowie
Einrichtungen
Persönliche oder telefonische
Beratungsgespräche in Konfliktsituationen
bezüglich der Trainingskurse.
Direkte, mittelbare und indirekte Leistung
Direkte Leistung
Mittelbare Leistung
Angebot von sozialen Trainingskursen im Rahmen der
Jugendgerichtshilfe. Es werden zur Zeit folgende
Kurse angeboten:
-
Offene Soziale Trainingskurse
Antigewalttraining
Drogenkurse
Outdoorkurse
Verkehrstrainingskurse
Info-Gespräch-Verantwortung.
-
Telefonate und Schriftverkehr mit
Kooperationspartnern
Austausch und Absprache mit Jugendamt,
Gericht und Bewährungshilfe
Teilnahme am Arbeitskreis
Jugendgerichtshilfe
in Einzelfällen Teilnahme an
Gerichtsverhandlungen.
-
Indirekte Leistung
-
Sichtung von Fachliteratur zur
Jugendgerichtshilfe
Werbung von Spendengeldern.
2
Ziele der Leistung
Zielgruppen
-
Umfang der Leistung
Unmittelbare Zielgruppe sind jugendliche und
heranwachsende Straftäter
mittelbare Zielgruppe sind Eltern und
Einsatzstellen.
Der Umfang der Kurse variiert sehr stark und orientiert
sich am jeweiligen Bedarf bzw. der Schwere der
Straftat.
Personelle Ausstattung
Fachkräfte
Mit der Durchführung der Aufgabe ist ein
Diplomsozialarbeiter im Umfang einer halben
Fachkraftstelle betraut.
Sonstige Kräfte
Dieser Diplomsozialarbeiter unterliegt der Dienst- und
Fachaufsicht des Bereichsleiters des Jugendamtes der
Stadt Rheinbach.
Fallverantwortung
Die Fallverantwortung liegt bei dem
Diplomsozialarbeiter und dem Abteilungsleiter des
Jugendamtes Euskirchen.
Sachliche Ausstattung
Räumlichkeiten:
anteilig Büro und Besprechungsräume inklusive
technischer Ausstattung bei der Stadt Rheinbach
Sonstige Aufwendungen:
-
anteilig Verwaltungskosten
anteilig Fahrtkosten
Materialkosten
3
Träger
Jugendamt der Stadt Rheinbach
Dienst/Hilfe/
Einrichtung:
Jugendgerichtshilfe
02) Qualitätsentwicklungsvereinbarung
Aufgabenbeschreibung:
Belegung und Durchführung von sozialen
Trainingskursen im Rahmen der Mitwirkung von
gerichtlichen Verfahren vor den Jugendgerichten
Rechtsgrundlage:
JGG
Qualität der Leistung
Strukturqualität
-
Prozessqualität
-
Ergebnisqualität:
gute Erreichbarkeit
enge Kooperation mit Einsatzstellen,
Gerichten, Jugendamt
Vernetzung mit anderen Jugendämter
Teilnahme am Arbeitskreis
Jugendgerichtshilfe
bedarfsorientierte Arbeit variierend in
Zeitdauer und Intensität
Vermittlung und Kooperation mit
Kooperationspartnern
Netzwerkarbeit
telefonische Erreichbarkeit
zeitnahe Vermittlung
Jahresbericht mit Dokumentation der
geleisteten Arbeit
- Aktenführung/ Berichtswesen
- Evaluation
-
4
Träger
Jugendamt der Stadt Rheinbach
Dienst/Hilfe/
Einrichtung:
Jugendgerichtshilfe
03) Zielvereinbarung
Aufgabenbeschreibung:
Belegung und Durchführung von sozialen
Trainingskursen im Rahmen der Mitwirkung von
gerichtlichen Verfahren vor den Jugendgerichten
Rechtsgrundlage:
JGG
Kennzahlen:
-
Durchführung von ca. 15 sozialen
Trainingskursen mit ca. 150 Teilnehmern,
aufgeschlüsselt nach Jugendämtern pro Jahr.
Kosten und Finanzierungsplan;
Kosten
Personalkosten
Sachkosten
Overhead/EDV
Gesamt
Finanzierung
Kreismittel
Kommunale Mittel
Landesmittel
Bundesmittel
Sonstiges
Eigenmittel
Gesamt
5
ControllingBerichtswesen:
Jahresbericht bis zum 31.03. des Folgejahres
ControllingVerwendungsnachweis:
Interne und externe Prüfungsverfahren, termingerechte
Verwendungsnachweise
6