Daten
Kommune
Wesseling
Größe
68 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
11.09.12, 06:15
Aktualisiert
11.09.12, 06:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
130/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Finanzmanagement, -service u. Beteiligungen
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2012 der Sportstätten der Stadt Wesseling
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
05.06.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 130/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Hummelsheim
05.06.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Benennung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Jahresabschlussprüfung 2012 der Sportstätten der
Stadt Wesseling
Beschlussentwurf:
Der Gemeindeprüfungsanstalt wird die W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH, Europaallee 13, 66113
Saarbrücken, für die Jahresabschlussprüfung 2012 der Sportstätten der Stadt Wesseling vorgeschlagen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Gemäß § 106 Abs. 1 GO NRW sind Jahresabschluss und Lagebericht der Eigenbetriebe zu prüfen. Entsprechend Absatz 2 der genannten Vorschrift obliegt die Jahresabschlussprüfung der Gemeindeprüfungsanstalt,
die sich zu deren Durchführung eines Wirtschaftsprüfers oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bedient. Die Gemeinde kann einen Wirtschaftsprüfer bzw. eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorschlagen.
Die Gemeindeprüfungsanstalt soll dem Vorschlag der Gemeinde folgen. Sie kann zulassen, dass der Betrieb
im Einvernehmen mit der Gemeindeprüfungsanstalt einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unmittelbar mit der Prüfung beauftragt.
Gemäß § 106 Abs. 3 GO NRW gelten die Bestimmungen der Absätze 1 und 2 entsprechend für die Einrichtungen, die gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW entsprechend den Vorschriften über das Rechnungswesen der
Eigenbetriebe geführt werden, somit auch für die Sportstätten der Stadt Wesseling.
Die Entscheidung über die Benennung des Prüfers für den Jahresabschluss obliegt gemäß § 6 Abs. 4 der
Betriebssatzung für die Sportstätten dem Ausschuss für Sport und Freizeit.
2. Lösung
Im Kalenderjahr 2008 wurden die Honorare für die Wirtschaftsprüfertätigkeiten ausgeschrieben. Die W+ST
Publica Revisionsgesellschaft mbH, Europaallee 13, 66113 Saarbrücken erhielt aufgrund des Ausschreibungsergebnisses den Prüfungsauftrag für das Geschäftsjahr 2008 und wurde später auch mit der Prüfung
der Jahresabschlüsse 2009, 2010 und 2011 beauftragt. Nach Rücksprache mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bleiben die Honorare für das Geschäftsjahr 2012 unverändert.
Die Betriebsleitung schlägt vor, der Gemeindeprüfungsanstalt - wie in den Vorjahren - die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST Publica Revisionsgesellschaft mbH vorzuschlagen, die auch die Prüfung der Jahresabschlüsse der übrigen eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen, der Eigengesellschaft der Stadt und des
Wasserbeschaffungsverbandes Wesseling-Hersel übernehmen soll.
Sofern dem Beschlussentwurf gefolgt wird, wird die Betriebsleitung bei der Gemeindeprüfungsanstalt beantragen, der unmittelbaren Erteilung des Prüfungsauftrags an die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft W+ST
Publica Revisionsgesellschaft mbH zuzustimmen.
3. Alternativen
werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Mittel für die Jahresabschlussprüfung stehen im Erfolgsplan der Sportstätten der Stadt Wesseling zur Verfügung.