Daten
Kommune
Wesseling
Größe
110 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
11.09.12, 06:15
Aktualisiert
11.09.12, 06:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
166/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Rechnungsprüfung
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2009
a) Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner
b) Ergänzender Bericht -Managementletter- der örtlichen Rechnungsprüfung
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
17.08.2012
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 166/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Herr Becke/Herr Dijkstra
17.08.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2009
a) Prüfungsbericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner
b) Ergänzender Bericht -Managementletter- der örtlichen Rechnungsprüfung
Beschlussentwurf:
1.
Der Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 15.11.2011 zur Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2009 einschließlich des Anhangs und des Lageberichts, der sich
auf die durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Köln, vorgenommenen Prüfungen der
Sondervermögen „Jugendstiftung der Stadt Wesseling“ und „Stiftung Pänz ans Netz – Wesselinger Medienstiftung“ bezieht, wird zur Kenntnis genommen.
Der geprüfte Jahresabschluss zum 31.12.2009 wird hiermit zur Kenntnis genommen.
2.
Der Ausgleich des Jahresdefizits erfolgt durch Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage sowie die allgemeine
Rücklage.
3.
Die Ratsmitglieder erteilen dem Bürgermeister für die Haushaltswirtschaft im Haushaltsjahr 2009 die uneingeschränkte Entlastung.
Sachdarstellung:
1. Problem
In der Sitzung des Rates der Stadt Wesseling am 22.11.2011 ist der TOP 3 der nichtöffentlichen Sitzung
(Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wesseling zum 31.12.2009; Vorlage Nr. 231/2011) vertragt worden, da die Sonderprüfung der Baumaßnahme „Brigidaschule“ zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war und diese auch das Jahr 2009 betraf.
2. Lösung
In seiner Sitzung am 24.05.2012 beschloss der Rechnungsprüfungsausschuss zum TOP 5 (Sonderprüfung
Baumaßnahmen: Brigidaschule; Vorlage Nr. 101/2012) folgendes:
„Das Ergebnis der Sonderprüfung der Baumaßnahme Brigidaschule wird zur Kenntnis genommen.“
Zuvor hatte der Rechnungsprüfungsausschuss in seiner Sitzung am 15.11.2011 folgenden Bericht an den
Rat beschlossen:
„a) Die Prüfberichte von Warner-Baucontrolling (WBC „Schillerschule“ und „Unkleidegebäude Jugendstadion“ sowie die ergänzenden Ausführungen der Örtlichen Rechnungsprüfung zu diesen in den Jahren 2006
bis 2009 durchgeführten Projekten hat der Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis genommen. Der
Rechnungsprüfungsausschuss hat auch die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis genommen, nach
der die Verwaltung Fehlleistungen bei den Projekten „Erweiterung der Schillerschule“ und „Unkleidegebäude
Jugendstadion“ bedauert. Nach seiner sorgfältigen Betrachtung der Berichte und Stellungnahmen stimmt er
der Einschätzung der Verwaltung zu, dass diese Fehlleistungen, die darin bestehen, dass im Falle des Projekts Schillerschule wichtige für die Entscheidung erforderliche Informationen vorenthalten wurden, in beiden Projekten die Projektsteuerung unzureichend war und Rechts- und interne Vorschriften verletzt wurden,
Vertrauen des Rates in die Ordnungsmäßigkeit des Verwaltungshandeln beeinträchtigt haben und darüber
hinaus geeignet sind, das Ansehen der Stadt zu beschädigen.
b) Der Rechnungsprüfungsausschuss begrüßt die Haltung der Verwaltung, nach der sie sich als eine Dienstleistungseinrichtung versteht, die sich der Kritik stellen muss und die Verpflichtung hat, berechtigte Kritik
aufzunehmen, Fehler nicht - erneut - entstehen zu lassen und ihre Geschäftsprozesse nach Recht- und Ordnungsmäßigkeit sowie Wirtschaftlichkeit stetig zu optimieren. Der Ausschuss begrüßt deshalb die von der
Verwaltung getroffenen Maßnahmen, die die Optimierung des Verwaltungshandelns in Bezug auf die Planung, die Steuerung und die Durchführung von Bauprojekten zum Inhalt haben.
c) Der Rechnungsprüfungsausschuss erwartet sowohl von der Verwaltung als auch von der Örtlichen Rechnungsprüfung die Bereitschaft zur konstruktiven und auch vertrauensvollen Zusammenarbeit. Er erwartet
daher auch, dass – wie bis zum Jahr 2009 gehandhabt – Prüfberichte, auch von externen Prüfern, an die
Verwaltung jeweils mit der Anforderung einer schriftlichen Stellungnahme zugeleitet werden, bevor die Berichte zusammen mit den Stellungnahmen – dem Rechnungsprüfungsausschuss zugeleitet werden.“
Der Rat (Vorlagen Nr. 177/2011 und 180/2011) nahm den Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses in
seiner Sitzung am 22.11.2011 zur Kenntnis und schloss sich diesem vollinhaltlich an.
3. Alternativen
Keine
4. Finanzielle Auswirkungen
keine