Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
23.05.12, 14:44
Aktualisiert
24.05.12, 04:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 263/2012
24.04.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
31.05.2012
Kreisausschuss
20.06.2012
Kreistag
02.07.2012
Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den
Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2015
Sachbearbeiter/in: Herr Hermes
x
Tel.: 15-617
Abt.: 51.4
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
x
Es entstehen Folgekosten im Haushaltsjahr 2013.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die zwischen den
Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen getroffenen Vereinbarungen über Leistungen,
Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2015 zu verlängern.
Begründung:
-2Seit dem Februar 2008 existieren zwischen den Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen
Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung,
die am 31.12.2012 enden (V 544/2009).
Die erforderlichen Mittel sollen für die Jahre 2013 bis 2015 für alle Träger jährlich 17.000,00 €
betragen. Die Verteilung der Mittel auf die Träger soll weiterhin auf der Basis der im Vorjahr geleisteten Unterrichtsstunden im Kreis Euskirchen erfolgen.
Gefördert werden ausschließlich Mütter, Väter und Erziehungsberechtigte im Rahmen der
allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie.
Die Angebote der Familienbildungsstätten erstrecken sich auf die Bedürfnisse und Interessenlagen
von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen.
Da mit den Familienbildungsstätten vertraglich vereinbart ist, dass Verhandlungen über die Verlängerung der Kooperationsvereinbarungen 6 Monaten vor Ablauf des Vereinbarungszeitraumes abgeschlossen werden sollen, wird vorgeschlagen, die Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2015 zu verlängern.
Eine inhaltliche Änderung der Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der
Eltern- und Familienbildung ist aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich.
gez. I. V. Poth
__________________
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)
___________________
(Unterschrift)