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Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2015)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
23.05.12, 14:44
Aktualisiert
24.05.12, 04:05
Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den
Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2015) Beschlussvorlage GB (Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den
Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2015)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 263/2012 24.04.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 31.05.2012 Kreisausschuss 20.06.2012 Kreistag 02.07.2012 Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2015 Sachbearbeiter/in: Herr Hermes x Tel.: 15-617 Abt.: 51.4 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: x Es entstehen Folgekosten im Haushaltsjahr 2013. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die zwischen den Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen getroffenen Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Begründung: -2Seit dem Februar 2008 existieren zwischen den Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung, die am 31.12.2012 enden (V 544/2009). Die erforderlichen Mittel sollen für die Jahre 2013 bis 2015 für alle Träger jährlich 17.000,00 € betragen. Die Verteilung der Mittel auf die Träger soll weiterhin auf der Basis der im Vorjahr geleisteten Unterrichtsstunden im Kreis Euskirchen erfolgen. Gefördert werden ausschließlich Mütter, Väter und Erziehungsberechtigte im Rahmen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie. Die Angebote der Familienbildungsstätten erstrecken sich auf die Bedürfnisse und Interessenlagen von Familien in unterschiedlichen Lebenslagen und Erziehungssituationen. Da mit den Familienbildungsstätten vertraglich vereinbart ist, dass Verhandlungen über die Verlängerung der Kooperationsvereinbarungen 6 Monaten vor Ablauf des Vereinbarungszeitraumes abgeschlossen werden sollen, wird vorgeschlagen, die Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Eine inhaltliche Änderung der Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung ist aus Sicht der Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. gez. I. V. Poth __________________ Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)