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Beschlussvorlage GB (Z 1/V 263/2012 (JHA 31.05.2012))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
14.06.12, 04:10
Aktualisiert
14.06.12, 04:10
Beschlussvorlage GB (Z 1/V 263/2012 (JHA 31.05.2012))

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Inhalt der Datei

Z.: 1 / V 263/2012 Datum: 12.06.2012 Kreis Euskirchen Der Landrat Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 31.05.2012 Öffentliche Sitzung TOP 4 Verlängerung der Kooperations- und Leistungsvereinbarungen mit den Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2015 Auf Wunsch des Ausschusses wird der Wortlaut der Begründung zur Beschlussempfehlung in Absatz 3, Zeile 1 wie folgt geändert: Im Rahmen der Förderung der Erziehung in der Familie sollen Müttern, Vätern sowie Erziehungsberechtigten und jungen Menschen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie angeboten werden. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses, die zwischen den Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen getroffenen Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Abstimmungsergebnis : Für die Richtigkeit der Ausfertigung: -KreistagsbüroIm Auftrag gez. Klein Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en) V 263/2012