Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
14.06.12, 04:10
Aktualisiert
14.06.12, 04:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Z.: 1 / V 263/2012
Datum:
12.06.2012
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 31.05.2012
Öffentliche Sitzung
TOP 4
Verlängerung der Kooperations- und
Leistungsvereinbarungen mit den
Familienbildungsstätten bis zum 31.12.2015
Auf Wunsch des Ausschusses wird der Wortlaut der Begründung
zur Beschlussempfehlung in Absatz 3, Zeile 1 wie folgt geändert:
Im Rahmen der Förderung der Erziehung in der Familie sollen
Müttern, Vätern sowie Erziehungsberechtigten und jungen
Menschen Leistungen der allgemeinen Förderung der Erziehung
in der Familie angeboten werden. Der Jugendhilfeausschuss
empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des
Jugendhilfeausschusses, die zwischen den
Familienbildungsstätten und dem Kreis Euskirchen getroffenen
Vereinbarungen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele
der Eltern- und Familienbildung bis zum 31.12.2015 zu
verlängern.
Abstimmungsergebnis :
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
-KreistagsbüroIm Auftrag
gez. Klein
Einstimmig, bei 0 Enthaltung(en)
V 263/2012