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Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Neugestaltung Rheinufer, Los 3 Rheinpark Beschluss über die überarbeitete Planung (Leistungsphasen 3 und 4) und die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
70 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
06.10.12, 06:14
Aktualisiert
06.10.12, 06:14
Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Neugestaltung Rheinufer, Los 3 Rheinpark
Beschluss über die überarbeitete Planung (Leistungsphasen 3 und 4) und die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung) Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Neugestaltung Rheinufer, Los 3 Rheinpark
Beschluss über die überarbeitete Planung (Leistungsphasen 3 und 4) und die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung) Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Neugestaltung Rheinufer, Los 3 Rheinpark
Beschluss über die überarbeitete Planung (Leistungsphasen 3 und 4) und die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung) Beschlussvorlage (Regionale 2010 ||| Neugestaltung Rheinufer, Los 3 Rheinpark
Beschluss über die überarbeitete Planung (Leistungsphasen 3 und 4) und die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 163/2012 1. Ergänzung Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Regionale 2010 ||| Neugestaltung Rheinufer, Los 3 Rheinpark Beschluss über die überarbeitete Planung (Leistungsphasen 3 und 4) und die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 05.09.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 163/2012 1. Ergänzung Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 05.09.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Regionale 2010 ||| Neugestaltung Rheinufer, Los 3 Rheinpark Beschluss über die überarbeitete Planung (Leistungsphasen 3 und 4) und die Anregungen aus der Bürgerbeteiligung Beschlussentwurf: 1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt den vorliegenden Entwurfsstand als Ergebnis der überarbeiteten Planung in den Leistungsphasen 3 und 4. 2. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz schließt sich den Vorschlägen der Verwaltung zur Berücksichtigung der Anregungen aus der Bürgerbeteiligung vom 30.08.2012 an und beauftragt die Verwaltung, diese in die Ausarbeitung der Planung in den Leistungsphasen 5 (Ausführungsplanung) und folgende aufzunehmen. Sachdarstellung: 1. Problem Mit der Ursprungsvorlage Nr. 163/2012 liegt dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz das Ergebnis der überarbeiteten Entwurfsplanung für den 3. Bauabschnitt Rheinpark vor. Dieser Entwurfsstand ist den Wesselinger Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen des 2. Wesselinger Bürgerforums am 30.08.2012 vorgestellt worden. An der Veranstaltung haben etwa 100 Personen teilgenommen. Es bestand die Möglichkeit, Fragen oder Anregungen zur Planung zu äußern oder diese auf Karteikarten zu vermerken. Die Niederschrift zu der Veranstaltung einschließlich der schriftlich geäußerten Anregungen ist dieser Ergänzungsvorlage als Anlage beigefügt. 2. Lösung Die im Bürgerforum aufgekommenen Fragen konnten direkt vom Planer, von den Vertretern der Verwaltung oder vom Ausschussvorsitzenden beantwortet werden (s. Anlage). Zu den geäußerten Anregungen wird wie folgt Stellung genommen: Durchgang auf der obersten Treppenstufe der Freitreppe auf Ruttmanns Wiese Mehrere Bürger wiesen darauf hin, dass der Durchgang auf der obersten Treppenstufe der neuen Freitreppe insbesondere nach Aufstellung der direkt an die äußere Kante angrenzenden Bänke, zu schmal sei. Personen mit Rollstuhl oder Rollator fühlten sich unsicher, wenn sie zu den Bänken gelangen oder lediglich den Weg befahren wollten. Vorgeschlagen wurde auch die Errichtung eines Geländers längs der obersten Sitzstufe. Stellungnahme der Verwaltung Mit der Aufbringung einer dauerhaften dunkelgrauen Markierung hat die Verwaltung die optische Wahrnehmbarkeit der oberen Treppenkante bereits optimiert. Die geäußerten Bedenken zur verringerten Durchgangsbreite nach Aufstellung der Bänke können nachvollzogen werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, die oberste Treppenstufe durch einen ca. 50 cm breiten Pflasterstreifen gleicher Farbe und Materialität der Treppe zu verbreitern und die Bänke entsprechend zurückzuversetzen. Insgesamt ergibt sich hierdurch eine Durchgangsbreite von 1,70 m bzw. etwas geringer, sofern die Bänke besetzt sind. Die Kosten für die Pflasterung können aus dem Restbudget des 1. Bauloses aufgebracht werden. Ein Geländer längs der obersten Treppenstufe hält die Verwaltung für nicht erforderlich und gestalterisch nicht tragbar. Ziel der Neugestaltung von Ruttmanns Wiese ist die Öffnung zum Rhein. Die bedeutende Sichtachse von der Innenstadt über die Wiese auf den Rhein muss daher von weiterer Möblierung freigehalten werden. Auch die Anbringung eines kleinen Ballfangzaunes am Ende der Wiese steht diesem Ziel entgegen und sollte daher nicht weiterverfolgt werden. Bänke Im Rahmen der Bürgerveranstaltung und auf der Baustelle vor Ort wurde der Wunsch geäußert, bei den weiteren Bauabschnitten mehr Bänke des Typs mit durchgängiger Rückenlehne vorzusehen. Stellungnahme der Verwaltung Das Planungsbüro Atelier Loidl hat im Anschluss an die Bürgerveranstaltung eine Änderung der geplanten Bankaufstellung für den Rheinsteg vorgenommen. Von den Bänken sollen nun 16 anstelle von vormals 11 Bänken eine durchgängige Rückenlehne aufweisen. Die Gesamtzahl von insgesamt 37 Bänken bleibt beibehalten. Wie auf Ruttmanns Wiese sollen u.a. auch Bänke mit separaten Einsitzern nebst Rückenlehne und Ausstiegshilfe zum Einsatz kommen. Verknüpfung von Gangway und barrierefreier Rampenanlage Es wurde angeregt, die barrierefreie Rampenanlage im Bereich der Kehre mit der Gangway zu kombinieren. Stellungnahme der Verwaltung Die Möglichkeit einer baulichen Verknüpfung von Gangway und Rampenanlage ist in der Vergangenheit bereits überprüft worden. Die Gangway könnte in einem solchen Fall nicht als frei schwebende Stahltreppe ausgebildet werden, sondern läge als gewöhnliche Betontreppe auf der Böschung auf bzw. wäre mit dieser verschnitten. Dem Ziel, die neuen Verbindungen von Innenstadt und Rheinufer durch gestalterische High- lights hervorzuheben, würde die Treppenlösung nicht gerecht. Die drei Gangways sollen zudem identitätsstiftende Funktionen für die Stadt Wesseling übernehmen. Die Stahltreppen sind absichtlich in dem selben Farbton vorgesehen, in dem auch das Logo der Stadt und der Kran am Rheinforum gestaltet sind. Zusammen mit dem roten, auf die Gangways zulaufenden Pflasterband im Rheinpark ergibt sich ein Gestaltungssystem, das den Wiedererkennungswert Wesselings erhöht und zu einer stärkeren Identifizierung der Bürger mit der Stadt beitragen kann. Abgesehen von den genannten gestalterischen Aspekten ist mit der mittleren Gangway neben der Rampenkehre bereits ein Treppenabgang geschaffen worden. Dieser und der benachbarte Gangway-Abgang am Bootshaus ermöglichen kurze Distanzen für die Erreichbarkeit des neuen Rheinstegs. Abstand zwischen Musikmuschel und Spielbalkon In der Bürgerveranstaltung wurde die Befürchtung geäußert, dass die räumliche Nähe zwischen dem neuen Spielbalkon und der Musikmuschel ggf. zu Beeinträchtigungen der regelmäßig im Rheinpark stattfindenden Konzerte führen könnte. Stellungnahme der Verwaltung Der Spielbalkon ist aus folgenden Gründen an seinem vorgesehenen Standort geplant worden:  Blickbeziehung zum Rhein  Blick- und Funktionsbeziehung zum Kleinkinderspielplatz auf dem Rheinsteg  Pendant zum Mehrgenerationenplatz, der aufgrund seiner funktionalen Beziehung zum bestehenden Seniorentreff und zur barrierefreien Rampe im mittleren Rheinpark angeordnet werden soll. Der Abstand zwischen der Musikmuschel und dem Spielbalkon beläuft sich auf ca. 55 m, so dass die beiden Anlagen nicht unmittelbar nebeneinander liegen und eventuell aus der Spielplatznutzung resultierende Geräusche bereits abgemildert werden. Da die Muschel und der Spielplatz trotz dieses großen Abstands künftig in ungestörter Sichtbeziehung zueinander liegen, geht die Verwaltung davon aus, dass Besucher des Spielplatzes eher dazu gewillt sein werden, Rücksicht auf lärmsensible Konzerte zu nehmen, als bei einer optischen Abschirmung durch Hecken o.ä.. Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Stadt grundsätzlich eine Belebung des Parks durch Kinder begrüßt. Übliche Spielplatzgeräusche dürften nicht zu einer unzumutbaren Geräuschbelastung des Umfeldes führen. Die Auswahl lärmarmer Spielgeräte wird dies unterstützen. Weitere Anregungen und Kritik In der Vorlage Nr. 163/2012 hat die Verwaltung bereits eine ausführliche Beschreibung und Begründung der Entwurfsplanung zum Rheinpark vorgenommen. Zur Bewertung der weiteren im Bürgerforum geäußerten Anregungen oder Kritikbeiträge wird auf diese Vorlage verwiesen. 3. Alternativen Keine. 4. Finanzielle Auswirkungen Siehe Hauptvorlage Nr. 163/2012. Anlagen - Niederschrift zum 2. Wesselinger Bürgerforum vom 30.08.2012