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Beschlussvorlage GB (Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
21 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
31.05.12, 04:04
Aktualisiert
31.05.12, 04:04
Beschlussvorlage GB (Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich) Beschlussvorlage GB (Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich) Beschlussvorlage GB (Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich) Beschlussvorlage GB (Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich)

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat V 272/2012 21.05.2012 Datum: Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 04.06.2012 Kreisausschuss 20.06.2012 Kreistag 02.07.2012 Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich Sachbearbeiter/in: Frau Stopa Tel.: 15 - 438 Abt.: 20.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. und Produkt: 111 19 Produkt: 612 02 Zeile: 27 Zeile: 33 u. 34 Kreiskämmerer Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. gez. Hessenius Produkt: Zeile: Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: 1. Der Kreistag stimmt a) der Beteiligung des Kreises Euskirchen als Gründungskommanditistin an der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von 150.000 € (75 %), -2b) der Beteiligung der KEV Energie GmbH, ebenfalls Gründungskommanditistin, an der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von 50.000 € (25 %) c) sowie der Beteiligung der KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin - Komplementärin - an der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG zu. Die Komplementärin ist am Kommanditkapital und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. 2. Der Kreistag nimmt den vorliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des Kreises in den jeweiligen Gremien des Konzern „Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“ zur Beschlussfassung. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. 3. Der Kreistag beschließt ferner, dass der Kreis Euskirchen in der Gesellschafterversammlung der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ durch eine Person vertreten werden soll und benennt ____________________________________ als ordentliches Mitglied der Gesellschafterversammlung und ____________________________________ als stellvertretendes Mitglied für die Dauer der Wahlzeit. Sofern in der neuen Wahlperiode noch keine neuen Vertreter bestellt sind, üben die bisherigen Vertreter ihr Amt bis zum Amtsantritt der neuen Vertreter weiter aus. 4. Der Kreis Euskirchen übernimmt durch einen noch abzuschließenden Vertrag und bei Bestellung entsprechender Sicherheiten die Finanzierung des Ankaufes der PV-Anlagen auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums bis zu einer Gesamthöhe von max. 1,6 Mio. € gegen Zahlung der Zins- und Tilgungsleistungen zzgl. einer Avalprovision von 0,3 Prozentpunkten. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein entsprechendes Darlehen zu gewähren und dafür Darlehen aufzunehmen. Begründung: Gesellschaftsgründung Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 dem Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf einem Teilflurstück des Abfallwirtschaftszentrums in Mechernich mit der Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (D 39/2011) zugestimmt. Der Gestattungsvertrag beinhaltet die Option zu Gunsten des Kreises Euskirchen, innerhalb von zwei Jahren nach Inbetriebnahme eine gemeinsame Gesellschaft zum Betrieb der PV-Anlage mit einem Geschäftsanteil des Kreises Euskirchen von bis zu 75 % zu gründen. Die Beschlussfassung über die Gesellschaftsgründung wurde auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. -3Nach zwischenzeitlich erfolgter vergütungstechnischer Inbetriebnahme (23.12.2011) und baulicher Fertigstellung (16.03.2012) wurde durch die ene eine erneute Wirtschaftlichkeitsberechnung auf Basis der endgültigen Kosten erstellt und somit der Verkaufspreis der Anlage ermittelt. Der Kreis Euskirchen und die KEV Energie GmbH beabsichtigen als Gründungskommanditisten die Gesellschaft „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ zu gründen. Als persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin steht die KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH zur Verfügung. Diese Gesellschaft ist am Kommanditkapital und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. Der Gegenstand des zu gründenden Unternehmens erstreckt sich auf die Planung, Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung oder Umwandlung regenerativer Energien einschließlich der Veräußerung des aus den Anlagen gewonnenen elektrischen Stroms zur Einspeisung in das öffentliche Versorgungsnetz, die Erbringung von Versorgungsleistungen im Energiebereich und die mit diesem Bereich unmittelbar verbundenen Dienstleistungen, die dem Hauptzweck dienen, sowie die mögliche Veräußerung der von der Gesellschaft im Rahmen des Unternehmenszweck betriebenen Anlagen nebst der dazugehörigen Rechtsverhältnisse. Neben dem Ziel, die auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums errichtete PV-Anlage zu betreiben, wird die Möglichkeit eröffnet, den Geschäftsbetrieb der Gesellschaft im Laufe der Zeit auch auf weitere Anlagen zur Erzeugung oder Umwandlung regenerativer Energien auszuweiten. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird auf den Bericht über die Chancen und Risiken der Gesellschaftsgründung (Anlage 2) verwiesen. Entsendung von Vertretern in die Gesellschafterversammlung der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG Entsprechend dem Gesellschaftsvertrag der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ ist die Zahl der in die Gesellschafterversammlung zu entsendenden Mitglieder nicht benannt. Entsprechend der Handhabung bei anderen Gesellschaften des ene-Konzerns wird empfohlen, dass der Kreis Euskirchen durch eine Person in der Gesellschafterversammlung vertreten wird. Für die Bestellung des Vertreters gelten die Grundsätze der Mehrheitswahl (§ 35 Abs. 2 KrO). Finanzierung Die Finanzierung des Erwerbs der fertig gestellten und in Betrieb genommenen PV-Anlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums durch die zu gründende Gesellschaft soll über ein kommunales Gesellschafterdarlehen erfolgen. Hierzu wird der Kreis Euskirchen ein Darlehen in Höhe von max. 1,6 Mio. € aufnehmen und per gesondertem Vertrag an die „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ weiterreichen. Für diese Leistung erhält der Kreis eine Avalprovision von 0,3 Prozentpunkten. Die gesamten Kosten des Darlehens werden über die Laufzeit von 20 Jahren aus den erwirtschafteten Erträgen der Gesellschaft bedient. Für den Kreis entstehen hierdurch keine Kosten. Zur Absicherung des Darlehens erhält der Kreis für den Fall des Ausfalls der Gesellschaft folgende Sicherheiten: 1. 2. Sicherungsübereignung der Photovoltaikanlagen Sicherheitsabtretung der Einspeisevergütung. Die Übernahme der Finanzierung durch den Kreis Euskirchen führt zu einer erhöhten Wirtschaftlichkeit des Projektes. -4Kommunalrechtliches Verfahren Die wirtschaftliche Betätigung des Kreises Euskirchen im Wege der Gründung der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ ist nach § 107 a Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 53 Abs. 1 KrO NRW zulässig. Vor der Entscheidung über die Gründung von bzw. die unmittelbare Beteiligung an Unternehmen ist der Kreistag nach § 53 KrO NRW i. V. m. § 107 a Abs. 4 Satz 1 GO NRW über die Chancen und Risiken des beabsichtigten wirtschaftlichen Engagements zu unterrichten. Die Chancen und Risiken wurden in einer gesonderten Stellungnahme zusammengefasst, welche als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt ist. Gemäß § 107 a Abs. 4 Satz 2 GO NRW ist den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaften die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sofern die Entscheidung die Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft. Die Stellungnahmen werden entsprechend nachgereicht. Im Rahmen einer Vorabstimmung wurden durch die Bezirksregierung Köln keine grundsätzlichen Bedenken geäußert. Sonstiges Der Haushalt des Kreises wird durch diese Maßnahme wie folgt betroffen: š š š Leistung der Kommanditeinlage max. Darlehensgewährung max. Darlehensaufnahme 150.000 € 1.600.000 € 1.600.000 € Die entsprechenden Mittel sind im Haushalt 2012 veranschlagt. Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 lit. l) KrO NRW. Anlagen: 1. Gesellschaftsvertrag der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ 2. Bericht über die Chancen und Risiken der beabsichtigten Beteiligung an der zu gründenden „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ gez. I. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter: Abteilungsleiter: Sachbearbeiterin: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)