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Beschlussvorlage GB (Z 3/V 272/2012 (KA 20.06.2012))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
28.06.12, 12:06
Aktualisiert
28.06.12, 12:06
Beschlussvorlage GB (Z 3/V 272/2012 (KA 20.06.2012)) Beschlussvorlage GB (Z 3/V 272/2012 (KA 20.06.2012))

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Inhalt der Datei

Z.: 3/ V 272/2012 Datum: 28.06.2012 Kreis Euskirchen Der Landrat Auszug aus der Niederschrift über die 10. Sitzung des Kreisausschusses vom 20.06.2012 A) TOP 11 Öffentliche Sitzung Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich V 272/2012 Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. Verwaltungsergänzung 04.06.2012 Z1 14.06.2012 Z2 Kreiskämmerer Hessenius berichtet von den zwischenzeitlich eingegangenen Stellungnahmen der IHK Aachen und der Gewerkschaft ver.di. Diese sind der Niederschrift als Anlagen beigefügt. Der Kreisausschuss empfiehlt daraufhin dem Kreistag folgende Beschlussfassung: 1. Der Kreistag stimmt a) der Beteiligung des Kreises Euskirchen als Gründungskommanditistin an der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von 150.000 € (75 %), b) der Beteiligung der KEV Energie GmbH, ebenfalls Gründungskommanditistin, an der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ unter Übernahme einer Pflichteinlage in Höhe von 50.000 € (25 %) c) sowie der Beteiligung der KEVER Projekt-BetriebsBeteiligungsgesellschaft mbH als persönlich haftende Gesellschafterin - Komplementärin - an der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG zu. Die Komplementärin ist am Kommanditkapital und am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt. 2. Der Kreistag nimmt den vorliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ (Anlage 1) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigt die Vertreter des Kreises in den jeweiligen Gremien des Konzern „Energie Nordeifel GmbH & Co. KG“ zur Beschlussfassung. Die Ermächtigung, etwaigen redaktionellen Änderungen zuzustimmen, wird ebenfalls erteilt. 4. Der Kreis Euskirchen übernimmt durch einen noch abzuschließenden Vertrag und bei Bestellung entsprechender Sicherheiten die Finanzierung des Ankaufes der PV-Anlagen auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums bis zu einer Gesamthöhe von max. 1,6 Mio. € gegen Zahlung der Zinsund Tilgungsleistungen zzgl. einer Avalprovision von 0,3 Prozentpunkten. Die Verwaltung wird ermächtigt, ein entsprechendes Darlehen zu gewähren und dafür Darlehen aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig Die Beschlussempfehlung zu Punkt 3 - Benennung der Vertreter des Kreises Euskirchen in der Gesellschafterversammlung– wird in den Kreistag verschoben. Für die Richtigkeit der Ausfertigung: -KreistagsbüroIm Auftrag gez. Klein