Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
466 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
31.05.12, 04:04
Aktualisiert
31.05.12, 04:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2
Bericht
zur Unterrichtung des Kreistages über die Chancen und Risiken der
beabsichtigten Beteiligung an der zu gründenden
„Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“
und zur Vorlage zwecks Stellungnahme durch das Handwerk, die
mittelständische Wirtschaft und die Gewerkschaften aufgrund der
Absicht, unmittelbar verbundene Dienstleistungen zu erbringen.
Kall, 23. Mai 2012
Bericht an den Kreistag – Gründung „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“
II
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis ................................................................................................................... II
1 Vorbemerkung ..................................................................................................................1
2 Geplantes Vorhaben .......................................................................................................1
3 Kommentar zur Rechtsform der GmbH & Co. KG und steuerliche Würdigung .....2
4 Chancen und Risiken ......................................................................................................3
5 Auswirkungen auf das Handwerk, die mittelständische Wirtschaft und die
Beschäftigten der jeweils handelnden Gewerkschaften............................................4
6 Prüfung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften.........................................................4
7 Projektbeschreibung „Sun Park AWZ“ .........................................................................5
Bericht an den Kreistag – Gründung „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“
1
1 Vorbemerkung
Im Juni 2011 wurde der Wunsch zum Bau einer Freiflächen-Photovoltaik-Anlage
durch den Kreis Euskirchen an die Energie Nordeifel GmbH & Co. KG (ene)
herangetragen. Nach ersten Arbeitstreffen, Planungen und Genehmigungen seitens
der zuständigen Behörden und Gesellschafter wurde am 26.10.2011 der
Gestattungsvertrag (Pachtvertrag) zwischen dem Kreis Euskirchen und der ene und
einen Tag später der Generalunternehmervertrag zur Errichtung der Solaranlage
unterzeichnet. Der Spatenstich erfolgte am 05.12.2011 und am 23.12.2011 die
vergütungstechnische Inbetriebnahme mit dem Netzbetreiber. Seit dem 16.03.2012
speist die Anlage den erzeugten Strom in das Verteilnetz ein.
Im Gestattungsvertrag bietet die Betreiberin (ene) dem Verpächter (Kreis Euskirchen)
an, innerhalb von 2 Jahren nach Inbetriebnahme eine gemeinsame Gesellschaft zu
gründen, an der der Kreis Euskirchen bis zu 75% der Gesamtanteile erwerben kann.1
Diese Gesellschaft sollte nach vorliegenden Erkenntnissen in der Form einer GmbH
& Co. KG gegründet werden und könnte den Namen „Kreis Euskirchen Regenerative
GmbH & Co. KG“ tragen. Als Komplementärin und Geschäftsführerin steht die
KEVER Projekt-Betriebs-Beteiligungsgesellschaft mbH (KEVER PBB) zur Verfügung,
die auch die technische und kaufmännische Betriebsführung übernimmt.
Der Gegenstand des zu gründenden Unternehmens erstreckt sich auf die Planung,
Errichtung und den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung oder Umwandlung
regenerativer Energien einschließlich der Veräußerung der aus den Anlagen
gewonnenen elektrischen Stroms zur Einspeisung in das öffentliche
Versorgungsnetz, die Erbringung von Versorgungsleistungen im Energiebereich und
die mit diesem Bereich unmittelbar verbundenen Dienstleistungen, die dem
Hauptzweck dienen sowie die mögliche Veräußerung der von der Gesellschaft im
Rahmen des Unternehmenszweck betriebenen Anlagen nebst der dazugehörigen
Rechtsverhältnisse.
Die örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel
sowie der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnde Gewerkschaft
erhalten die Gelegenheit zur Stellungnahme.
2 Geplantes Vorhaben
Der Kreis Euskirchen und die KEV Energie GmbH beabsichtigen entsprechend der
im Gestattungsvertrag vom 26.10.2011 eröffneten Möglichkeit zur Gründung einer
1
vgl. Gestattungsvertrag vom 26.10.2011, §14 Gemeinsame Gesellschaft
Bericht an den Kreistag – Gründung „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“
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gemeinsamen Gesellschaft im Verhältnis 75:25 die „Kreis Euskirchen Regenerative
GmbH & Co. KG“ zum_______ zu gründen.
Ziel der neu zu gründenden gemeinsamen Gesellschaft ist der Erwerb und der
Betrieb der auf einem Teilgrundstück des Abfallwirtschaftszentrums des Kreises
Euskirchen errichteten Photovoltaikanlage.
Die Geschäftstätigkeit der „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“ könnte
sich im Laufe der Zeit auch auf die Planung, Errichtung und den Betrieb von weiteren
Anlagen zur Erzeugung oder Umwandlung regenerativer Energien einschließlich der
Veräußerung des aus den Anlagen gewonnenen Stroms ausweiten.
Die Gesellschaft ist zu allen Rechtsgeschäften und Rechtshandlungen berechtigt, die
geeignet erscheinen, den vorgenannten Gesellschaftszweck unmittelbar oder
mittelbar zu fördern.
Die Gesellschaft kann andere Unternehmen gründen, erwerben, pachten und sich an
ihnen beteiligen, insbesondere an solchen, deren Unternehmensgegenstände sich
ganz oder teilweise auf ihre Geschäftsfelder erstrecken. Sie kann Unternehmen, an
denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenfassen oder sich
auf die Verwaltung beschränken. Sie kann ihren Betrieb ganz oder teilweise
verpachten oder in beteiligte Unternehmen ausgliedern oder beteiligten
Unternehmen überlassen.
3 Kommentar zur Rechtsform der GmbH & Co. KG und steuerliche
Würdigung2
„Anders als eine Kapitalgesellschaft ist die Kommanditgesellschaft selbst nicht
Steuersubjekt
hinsichtlich
Einkommenbzw.
Körperschaftsteuer
(sog.
"Einheitsprinzip"). Folglich werden die Gewinne der KG für ertragsteuerliche Zwecke
unmittelbar von den Gesellschaftern besteuert, unabhängig von der Frage, ob diese
aus der Gesellschaft entnommen wurden oder nicht. Dagegen findet für
gewerbesteuerliche Zwecke eine Besteuerung auf der Ebene der KG statt, d.h. die
KG ist selber Gewerbesteuersubjekt.
Die ertragsteuerlichen Gewinne der KG werden dem jeweiligen Gesellschafter
unmittelbar zugerechnet, unabhängig davon, ob diese tatsächlich entnommen
wurden. Zurechnungsmaßstab ist dabei die Beteiligungsquote. Beteiligungsquote in
diesem Sinne ist jedoch nicht zwingend die gesellschaftsrechtliche Einlage, wie z.B.
das Kommanditkapital. Vielmehr gelten steuerrechtlich alle Werte, die der
Gesellschafter auf die Gesellschaft übertragen hat, als Einlage und dienen der
2
vgl. Kühr, Thomas: Bericht an den Kreistag zur Gründung der Sun Park Kalenberg GmbH & Co. KG, Juni
2011
Bericht an den Kreistag – Gründung „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“
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Bestimmung
der
Beteiligungsquote.
Dies
umfasst
zum
einen
die
gesellschaftsrechtliche Einlage (hier: Kommanditkapital), wie auch die Zahlungen auf
das variable Kapitalkonto. Nicht dagegen zur Bestimmung der Beteiligungsquote
zählen Wirtschaftsgüter oder Barmittel, welche der KG lediglich zur Nutzung
überlassen wurden (z.B. Darlehen).
Die Art der Besteuerung der Gewinne aus der Kommanditbeteiligung hängt von den
Investoren ab. Sind Kommunen die Investoren, unterliegen die Erträge bei diesen
der Körperschaftsteuer. Sind private Investoren in Form einer Kapitalgesellschaft
organisiert, dürften die Beteiligungserträge in der Regel auch der Körperschaftsteuer
unterliegen.“3
Ein besonderer Vorteil dieser Rechtsform liegt darin, dass die Ausschüttungen an die
Kommanditisten der Höhe nach nicht abhängig vom Jahresergebnis der Gesellschaft
sind, sondern vom Liquiditätsstatus und der Reservenpolitik bestimmt werden
können (natürlich unter Beachtung der Gesamtwirtschaftlichkeit des Unternehmens).
Die vorgenommenen Ausschüttungen haben somit eine unmittelbare Auswirkung auf
die Eigenkapital-Rentabilität der Kommanditisten!
4 Chancen und Risiken
Durch das Erneuerbare Energiengesetz wird Betreibern von Anlagen zur Gewinnung
erneuerbarer Energien eine konstante Einspeisevergütung zugesichert, die nicht von
Schwankungen des Strom- oder Gaspreises beeinflusst ist und für 20 Jahre ab
vergütungstechnischer Inbetriebnahme gezahlt wird. Diese Vergütung wird bei
Einspeisung in das öffentliche Netz für jede gelieferte Kilowattstunde fällig. Da die
Anlage „Sun Park AWZ“ bereits am 23.12.2011 vergütungstechnisch in Betrieb
gegangen ist, gilt hier eine Einspeisevergütung von 21,11 Cent / kWh. Falls die für
die Anlage genutzte Fläche als Konversionsfläche anerkannt wird, erhöht sich die
Einspeisevergütung auf 22,07 Cent / kWh. Hierzu liegt ein Gutachten vor, welches
die entsprechenden Möglichkeiten und Voraussetzungen beschreibt.4
Es ist anzunehmen, dass die Netzparität für Strom aus erneuerbaren Energien
aufgrund steigender Energiepreise an den Großmärkten für konventionellen Strom
früher, beziehungsweise vor Beendigung des EEG-Förderzeitraumes erreicht wird.
3
4
Auszug aus einer Stellungnahme der WP-Gesellschaft PricewaterhouseCoopers
vgl. BBH Berlin, 2011, Az: 03456-11/Gro: „Die Vergütungshöhe beträgt bei der unterstellten Inbetriebnahme
der Photovoltaik-Anlagen in 2011 21,11 Cent/kWh. Voraussetzung der erhöhten Vergütung von derzeit 22,07
Cent/kWh wäre nicht nur das Vorliegen einer (hier nicht auszuschließenden) Konversionsfläche, sondern
auch ein nach dem 01.09.2003 aufgestellter oder geänderter Bebauungsplan, der hier bislang jedoch nicht
aufgestellt worden ist.“ Anmerkung des Verfassers: Es ist denkbar, dass bereits ein Aufstellungsbeschluss die
notwendigen Voraussetzungen schafft.
Bericht an den Kreistag – Gründung „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“
4
Darüber hinaus können energiepolitische Weichenstellungen, nicht zuletzt durch den
Einfluss der nuklearen Katastrophe in Fukushima, insgesamt zu einer größeren
Wirtschaftlichkeit von erneuerbaren Energien führen.
Im Gegensatz zu anderen Formen der Energiegewinnung, die auf dem Verbrauch
von Rohstoffen fossiler oder atomarer Art basieren, ist der Betrieb von Windkraft- und
Solaranlagen unabhängig von den Beschaffungspreisen der Rohstoffe.
Schwankungen, insbesondere Anstiege von Rohstoffpreisen, wirken sich demnach
nicht auf die Wirtschaftlichkeit der Anlage aus.
Die Menge der produzierten erneuerbaren Energie ist jedoch abhängig von den
wechselnden und nicht beeinflussbaren Wetterbedingungen. Unter dem Durchschnitt
liegende Sonnen- oder Windaufkommen könnten in einzelnen Jahren zu einer
Verringerung der Umsatzerlöse und somit zu einem zeitlich begrenzten
Liquiditätsrückgang führen. Durch vorausschauende Ergebnisverteilungen sollte für
den Eintrittsfall ein Liquiditätspolster gebildet werden.
5 Auswirkungen auf das Handwerk, die mittelständische
Wirtschaft und die Beschäftigten der jeweils handelnden
Gewerkschaften
§ 107 a Abs. 2 GO NRW setzt Grenzen für die mit der Versorgung unmittelbar
verbundenen Dienstleistungen. Diese dürfen erbracht werden, wenn sie den
Hauptzweck fördern. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die Belange kleinerer
Unternehmen, insbesondere des Handwerks, berücksichtigt werden.
Die Gesellschaft erbringt keine Leistungen des Handwerks innerhalb der
Kundenanlagen hinter dem Hausanschluss und tritt somit nicht in Konkurrenz zu
seinen örtlichen Betrieben.
6 Prüfung der EU-beihilferechtlichen Vorschriften
Die Durchreichung eines Kommunalkredits an die neu zu gründende Gesellschaft in
Form eines Gesellschafterdarlehens stellt keine beihilferelevante Maßnahme dar, da
der aus staatlichen Mitteln gewährte Vorteil den Schwellenwert der sog- „Deminimis“-Verordnung unterschreitet.
Bericht an den Kreistag – Gründung „Kreis Euskirchen Regenerative GmbH & Co. KG“
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7 Projektbeschreibung „Sun Park AWZ“
Der „Sun Park AWZ“ wurde auf dem Gelände des AWZ in Mechernich-Strempt auf
einer renaturierten Fläche von ca. 17.000 m² mit einer Gesamtleistung von 971 kWp
errichtet. Mit der dort regenerativ erzeugten Energie können ca. 600 t CO2 p.a.
eingespart und etwa 270 Haushalte mit Strom aus Sonnenenergie versorgt werden.
- die Einspeisung des erzeugten Stroms erfolgt in das öffentliche Versorgungsnetz,
- es wurden 920 kWh/kWp (Benutzungsstunden) angesetzt,
- die Leistungsverluste der Anlage sind mit 0,5% p.a. beziffert.
Das Projekt bietet staatlich garantierte „Einnahmen“ über 20 Jahre plus Anlaufjahr
und die bestehenden Risiken sind mittels einer „All-In Versicherung“ inkl.
Ausfallentgelt versicherbar.
Technische Daten:
Fläche
Leistung
Module
Reihenabstände
Wechselrichter
Erwartete Arbeit
CO2-Vermeidung
Theor. vers. Haushalte
17.000 qm
971,04 kWp
3.808 Stck, Monokristallin, 255 W, 20°
Variabel, nach Verschattung auf das Gelände modelliert
49 String-Wechselrichter
ca. 900.000 kWh p.a.
ca. 600 t p.a.
ca. 270
Kaufm. Daten unter Voraussetzung Übergang 01.07.2012:
Vergütung
21,11 Cent/kWh (22,07 Cent/kWh bei Konversionsfläche)
Verkaufspreis absolut
entsprechend
voraussichtlich 1.800 T Euro
1.854 Euro / kWp
avisiertes Eigenkapital
200.000 € (75 % Kreis Euskirchen, 25 % KEV Energie
GmbH)
3,02 % zzgl. 0,3 % Zinsaufschlag Kreis („Aval“), 20 Jahre
fest
Kommunaldarlehen