Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
22 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
05.06.12, 14:04
Aktualisiert
08.06.12, 07:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
X Öffentliche Sitzung
V 276/2012
01.06.2012
X Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
12.06.2012 -nichtöffentlich-
Kreisausschuss
20.06.2012 -öffentlich-
Kreistag
02.07.2012 -öffentlich-
Planstellenerweiterung im Veterinärwesen aufgrund der Empfehlung des LANUV
Sachbearbeiter/in: Herr Siegel
Tel.: 15 308
Abt.: 10
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Gesamtergebnisplan 2012: Zeile: 11
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt im Stellenplan 2013 im Veterinärwesen aufgrund der Empfehlung des LANUV
eine Planstellenerweiterung um
eine Vollzeitstelle einer/eines beamteten Tierärztin/Tierarztes mit der Bewertung
A 13/A 14 BBesO
0,5-Stelle in der Veterinärverwaltung mit der Bewertung EG 9 TVöD / max. A 10 BBesO
Die Verwaltung wird beauftragt, das Notwendige vorzubereiten.
-2-
Begründung:
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW -LANUV- als Fachaufsichtsbehörde
hat zwischenzeitlich seine Stellungnahme zu dem gegen die Veterinärabteilung erhobenen Vorwurf
der nicht hinreichenden Verfolgung von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz -TSchG- durch den
Tierschutzverein Kall u. U. - TSV Kall e. V. - vorgelegt. In der Zusammenfassung wird ausgeführt:
„Nach Auffassung der Fachaufsicht handelt es sich bei den oben dargestellten Beanstandungen um
systemimmanente Geschehen, die keinesfalls personenbezogen gewertet werden dürfen.
Der Kreis Euskirchen ist mit einer Fläche von 1.248,86 km² ein sehr großer Kreis in NRW. Die Strukturen in Euskirchen sind landwirtschaftlich geprägt und vielfach an gewachsene "Traditionen" angepasst. Im Kreis Euskirchen werden vorwiegend Rinder gehalten; darüber hinaus spielt die private Haltung von Haus- und Heimtieren eine Rolle. Insgesamt existieren 808 rinderhaltende Betriebe, davon
mit Datum vom 21.02.2012 tatsächlich rinderhaltend 597. Die Rinderanzahl beträgt 35.007, davon
sind Rinder über 12 Monate 25.927. Es gibt weiterhin 173 Schweinehalter, 351 Schafhalter, 172 Ziegenhalter, 449 Geflügelhalter und 1.071 pferdehaltende Betriebe.
In der Rinderhaltung werden insbesondere alte Stallhaltungssysteme verwendet (Anbindehaltung,
Kurzstand).
Zur
Beurteilung
der
Rinderhaltung
existiert
lediglich
die
TierschutzNutztierhaltungsverordnung -TierSchNutztV-, die nur die Haltung von Kälbern bis zu einem Alter von
6 Monaten rechtsverbindlich vorschreibt. Nach diesem Alter ist die Haltung mittels untergesetzlicher
Regelungen zur Konkretisierung von § 2 Tierschutzgesetz durchzusetzen (Gutachten, Leitlinien, TVTMerkblätter). Gerade bei gewachsenen und kleinbetrieblichen Strukturen ist die Umsetzung bisweilen
schwierig und gefolgt von einem langjährigen Prozess von Beratungen und konsequenten anlassbezogenen und routinemäßigen Kontrollen.
Der Tierschutz wird im Wesentlichen - bis auf Vertretungsfälle - von 2 Tierärzten wahrgenommen, von
Frau Groß und Herrn Dr. Weins als Leiter der Abteilung 39. Da Herr Dr. Weins neben der Wahrnehmung des Fachgebietes "Tierschutz" auch noch andere Fachgebiete betreut (u. a. Tierseuchenbekämpung) und Leitungsfunktionen innehat, stehen mithin lediglich höchstens 1,5 MAK für die Wahrnehmung des Tierschutzes zur Verfügung. Insgesamt sind 4 Tierärzte in der Abteilung 39 beschäftigt.
In Relation zur Fläche des Kreises Euskirchen, der Anzahl der Tierhaltungen und sonstiger betrieblicher Strukturen (Lebensmittelbetriebe etc.) ist die personelle Ausstattung im Vergleich zu anderen
Kreisen in NRW zu gering.
...
Die forcierte Beschwerde des Tierschutzvereins Kall u. U. e. V. hat dabei von der Arbeitsweise der
Abteilung 39 der Öffentlichkeit ein falsches Bild vermittelt.
…
Zusammenfassend wird der Vorwurf der Untätigkeit, der seitens des Tierschutzvereins Kall u. U. e. V.
vorgebracht wird, als nicht bestätigt angesehen.
Das LANUV empfiehlt deshalb die weitere Einstellung von Fach- und/oder Verwaltungspersonal zur
Verstärkung der Wahrnehmung des behördlichen Tierschutzes im Kreis Euskirchen.“
Bei einer zuvor mit Vertretern des LANUV geführten Besprechung war die Zahl der zusätzlich erforderlichen Stellen mit zwei konkretisiert worden.
Unabhängig von der Thematik Tierschutz ergibt sich bezogen auf die wahrzunehmenden Aufgaben
und die personelle Ausstattung der Veterinärabteilung folgendes Bild.
Im Sachgebiet Veterinärwesen sind tätig:
-3-
Herr Dr. Weins
Herr Dr. Westerkamp
Frau Groß
Frau Walkowsky
Frau Hoffmann
Frau Kolwinski
Herr Wolff
1,0
1,0
1,0
0,5
0,84
0,75
1,0
6,09
TA
TA
TÄ
TÄ
VA
VA
VA
Die Tierzahlen im Kreis Euskirchen sowie die Zahl der gemeldeten und damit überprüfungspflichtigen
Tierhalter nehmen ständig zu. Zudem erfolgte in den vergangenen Jahren eine Aufgabenübertragung, die bisher bei der Personalbemessung unberücksichtigt blieb.
Folgende Aufgabenbereiche wurden den Veterinärämtern neu zugeordnet:
- die Überwachung der Biogasanlagen
- die Überwachung der Einfuhr von tierischen Nebenprodukten als Düngemittel
- die Vorsorge gegen Fischseuchen
- die Überwachung der Wildgehege
- Einführung eines QM-Systems
- Probennahme bei Schweinen und Geflügel zur Überwachung der Stallhygiene
- Erteilung von Wildursprungsscheinen einschließlich der Probennahme zur Unter- suchung auf Trichinellen
In folgenden Aufgabenbereichen ist ein Mehraufwand zu verzeichnen:
- die Stellungnahmen zu Bauvorhaben (insbesondere für die Intensivhaltung von Hühnern und Puten)
und damit verbunden die Anhörungstermine und Erörterungen mit den Interessenverbänden
- die vorgegebenen Cross-Compliance-Kontrollen haben sich sowohl in Anzahl als
auch Umfang wesentlich erhöht,
- die gestiegenen Anforderungen an die Trichinenuntersuchungsstellen (Erfordernis der Akkreditierung)
- zur vorbeugenden Bekämpfung von Tierseuchen ist die BVD-Überwachung vorgeschrieben worden
Folgende Aufgabenbereiche wurden nicht im erforderlichen Umfang erfüllt:
- Kontrolle der Milchlieferanten (Milchhygiene)
- die vorgeschriebene Kontrolldichte der Nutzviehhaltungen (5 % von ca. 2.400 Haltungen) wurde
nicht erfüllt
- Überprüfung der Damwildgehege
- die Überprüfung der Einfuhr tierischer Nebenprodukte erfolgte nur bei Beschwerden aus der Bevölkerung,
- Tierschutzanzeigen werden nach Prioritäten eingestuft. Weniger gewichtige Hinweise konnten erst
nach einer Wartezeit von zuletzt 5 Wochen bearbeitet werden, (Steigerung der Fallzahlen seit
2009), Tierschutzverfügungen erfolgten teilweise erst nach erheblichem Zeitverzug, auf eine regelmäßige Überwachung der Tierschutzverfügungen wurde überwiegend verzichtet
- die Tierseuchenvorsorgeplanung, und -ausbildung (Stand 2002) wurde nicht aktualisiert bzw. betrieben
Zur ordnungsgemäßen Aufgabenerfüllung ist aus veterinärfachlicher Sicht folgende personelle Verstärkung notwendig:
-4-
- Vollzeitstelle eines beamteten Tierarztes mit der Bewertung A 13/14
- ½ Stelle in der Veterinärverwaltung mit der Bewertung EG 9
Aufgaben: Erstellen von Tierschutzverfügungen
Überwachung der Handlungsfristen
Anordnung von Zwangsmitteln
Ausstellen von Erlaubnissen nach TierSchG und TierSeuchG
In dieser Aufzählung ist der Personalansatz, der sich möglicherweise aus dem Betrieb eines Kreistierheimes ergibt, nicht berücksichtigt, da das Ergebnis der Arbeitsgruppe abzuwarten ist. Bei einem
Mehrbedarf besteht die Option, den Stellenanteil der Tierärztin Walkowsky auf eine volle Stelle anzuheben.
Im Rahmen der Vorbereitung ist die Verwaltung ermächtigt, Zeitverträge bis max. 1 Jahr abzuschließen, soweit eine Deckung der Personalkosten im Gesamtpersonalbudget gewährleistet ist.
gez. Rosenke
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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