Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
28.06.12, 12:06
Aktualisiert
28.06.12, 12:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Z.: 1 / V 277/2012
Datum:
28.06.2012
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Auszug aus der Niederschrift über die 10. Sitzung des Kreisausschusses vom 20.06.2012
A)
TOP 9
Öffentliche Sitzung
Tonträgeraufnahmen von Sitzungen der Fachausschüsse
sowie des Kreisausschusses und Kreistages
UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet darum, einen Hinweis
aufzunehmen, dass ansonsten jedwede Aufzeichnung untersagt
ist.
Dies wird auch vom Fraktionsvorsitzenden Grutke (Bündnis
90/DIE GRÜNEN) in der Form unterstützt.
Da sich hiergegen kein Widerstand erhebt, empfiehlt der
Kreisausschuss dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Der Kreistag beschließt,
§ 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages zu ändern und
wie folgt neu zu fassen:
"Um die Erstellung der Niederschrift zu erleichtern, dürfen
Tonbandmitschnitte von öffentlichen und nicht-öffentlichen
Sitzungen erfolgen. Sie dürfen ausschließlich von den in Absatz 1
genannten Personen zur Erstellung der Niederschrift genutzt
werden. Die Aufzeichnung ist bis zur nächsten Sitzung
aufzubewahren und anschließend unverzüglich zu löschen. Bei
Einwendungen
gegen
die
Niederschrift
können
Tonbandmitschnitte vom Einwender / von der Einwenderin und
den in Abs. 1 genannten Personen gemeinsam abgehört werden,
um eine Klärung in der Sache zu erreichen. Anderen Personen
sind jegliche Arten von Aufzeichnungen der Sitzungen mittels
Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten grundsätzlich untersagt.
Über sonstige Film- und Tonaufnahmen als solche gemäß Satz 1
entscheidet der Kreistag durch einstimmigen Beschluss."
Abstimmungsergebnis:
Für die Richtigkeit der Ausfertigung:
-KreistagsbüroIm Auftrag
gez. Klein
Einstimmig
V 277/2012