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Beschlussvorlage GB (Z 1/V 277/2012 (KA 20.06.2012))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
28.06.12, 12:06
Aktualisiert
28.06.12, 12:06
Beschlussvorlage GB (Z 1/V 277/2012 (KA 20.06.2012))

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Inhalt der Datei

Z.: 1 / V 277/2012 Datum: 28.06.2012 Kreis Euskirchen Der Landrat Auszug aus der Niederschrift über die 10. Sitzung des Kreisausschusses vom 20.06.2012 A) TOP 9 Öffentliche Sitzung Tonträgeraufnahmen von Sitzungen der Fachausschüsse sowie des Kreisausschusses und Kreistages UWV-Fraktionsvorsitzender Troschke bittet darum, einen Hinweis aufzunehmen, dass ansonsten jedwede Aufzeichnung untersagt ist. Dies wird auch vom Fraktionsvorsitzenden Grutke (Bündnis 90/DIE GRÜNEN) in der Form unterstützt. Da sich hiergegen kein Widerstand erhebt, empfiehlt der Kreisausschuss dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Kreistages zu ändern und wie folgt neu zu fassen: "Um die Erstellung der Niederschrift zu erleichtern, dürfen Tonbandmitschnitte von öffentlichen und nicht-öffentlichen Sitzungen erfolgen. Sie dürfen ausschließlich von den in Absatz 1 genannten Personen zur Erstellung der Niederschrift genutzt werden. Die Aufzeichnung ist bis zur nächsten Sitzung aufzubewahren und anschließend unverzüglich zu löschen. Bei Einwendungen gegen die Niederschrift können Tonbandmitschnitte vom Einwender / von der Einwenderin und den in Abs. 1 genannten Personen gemeinsam abgehört werden, um eine Klärung in der Sache zu erreichen. Anderen Personen sind jegliche Arten von Aufzeichnungen der Sitzungen mittels Mobiltelefonen oder ähnlichen Geräten grundsätzlich untersagt. Über sonstige Film- und Tonaufnahmen als solche gemäß Satz 1 entscheidet der Kreistag durch einstimmigen Beschluss." Abstimmungsergebnis: Für die Richtigkeit der Ausfertigung: -KreistagsbüroIm Auftrag gez. Klein Einstimmig V 277/2012