Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
222 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
18.06.12, 12:01
Aktualisiert
18.06.12, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 1
Von: ulrich.altenhoff@rwe.com [mailto:ulrich.altenhoff@rwe.com]
Gesendet: Donnerstag, 14. Juni 2012 12:33
An: Milz Herbert
Cc: joerg.schaal@rwe.com; karin.mavroidis@rwe.com
Betreff: AW: Entwurf Gesellschaftsvertrag_incl. Änderungen WiföA_04.06.2012
Hallo Herr Milz,
zu den Änderungsvorschlägen von Frau Stopa ist Folgendes anzumerken:
1.
Die Änderung in § 8 Abs.2 lit.d ist in Ordnung.
2.
Die gesamte Regelung in § 8 Abs.2 lit.l ist zu streichen.
Geschäftsführer der KG ist die Komplementärgesellschaft; eine Bestellung zum
Geschäftsführer erfolgt insoweit nicht, da sich diese Funktion aus dem Gesetz ergibt.
Die Geschäftsführer der Komplementär-GmbH werden durch Beschluss der
Gesellverschafterversammlung der GmbH bestellt. Dadurch gehen den Kommanditisten
jedoch keine Rechte verloren, da sie auch gleichzeitig Gesellschafter der GmbH sind.
3.
Die bisherige Fassung des § 9 Abs.3 sollte beibehalten werden, da diese Regelung einen
einheitlichen Fristablauf bei allen Gesellschaftern sicherstellt. Ggf. könnte man hier über
eine Fristverlängerung auf 2 Monate nachdenken, um eine ordnungsgemäße
Entscheidungsfindung auch dann zu gewährleisten, wenn die Niederschrift erst verspätet
zugeht.
4.
Das Abstellen auf den "Beitritt" in § 10 Abs.3 ist eher unverständlich; Ansprüche können ja
bspw. auch erst im 4. Jahr nach dem Beitritt entstehen.
Ich schlage daher folgende Forumulierung vor:
"...innerhalb von drei Jahren nach Kenntnis der Anspruchsentstehung, spätestens jedoch 5
Jahre nach Anspruchsentstehung."
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Ulrich Altenhoff
Rechtsanwalt
RWE Deutschland AG
Recht (DJ-G)
Kruppstr. 5, 45130 Essen
T intern 70-22822
T extern +49 201 12 22822
Telefax +49 201 12 12 22822
mailto: Ulrich.Altenhoff@rwe.com
>Vorstand: Dr. Arndt Neuhaus, Bernd Böddeling, Dr. Heinz-Willi Mölders, Dr. Joachim
Schneider, Dr. Bernd Widera
>Sitz der Gesellschaft: Essen
>Eingetragen beim Amtsgericht Essen
>Handelsregister-Nr.: HR B 14457
>USt.-Id.-Nr.: DE 1920 00 514
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-----Ursprüngliche Nachricht----Von: Melanie Stopa [mailto:Melanie.Stopa@kreis-euskirchen.de]
Gesendet: Dienstag, 5. Juni 2012 09:30
An: Milz Herbert
Cc: Guenter Steffens
Betreff: Entwurf Gesellschaftsvertrag_incl. Änderungen WiföA_04.06.2012
Sehr geehrter Herr Milz,
wie bereits telefonisch besprochen, sende ich Ihnen den auf Wunsch des
Wirtschaftsförderungsausschusses geänderten Gesellschaftsvertrages zur weiteren
Verwendung.
Geändert wurden folgende Passagen:
§ 8 Abs. 2 lit. d): die Veräußerung des gesamten Vermögens der Gesellschaft bzw. von
betriebenen Anlagen nebst zugehöriger Rechtsverhältnisse oder des Unternehmens im
Ganzen oder die Einbringung eines wesentlichen Teils in ein anderes Unternehmen;
§ 8 Abs. 2 lit. l): die Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern und deren Vergütung,
§ 9 Abs. 3: ...innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach
Zugang der Abschrift der Niederschrift, ...
(Zugang statt
Absendung)
§ 10 Abs. 3: ...innerhalb von drei Jahren nach Beitritt, spätestens jedoch drei Jahre nach
Kenntnis der Anspruchsentstehung.
In der beigefügten Datei sind die Änderungen auch blau markiert.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Melanie Stopa
Kreis Euskirchen
Abt. Finanzen und Steuerungsunterstützung Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Tel.: 02251/15 438
Fax: 02251/15 698
eMail: melanie.stopa@kreis-euskirchen.de
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