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Antrag DIE LINKE (Verwendung von nicht verbrauchten Haushaltsmitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
19 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
26.06.12, 12:00
Aktualisiert
26.06.12, 12:00
Antrag DIE LINKE (Verwendung von nicht verbrauchten Haushaltsmitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes
hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE) Antrag DIE LINKE (Verwendung von nicht verbrauchten Haushaltsmitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes
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Fraktion im Kreistag Euskirchen Datum: X Öffentliche Sitzung A 92/2012 25.06.2012 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Kreistag 02.07.2012 Verwendung von nicht verbrauchten Haushaltsmitteln aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes hier: Antrag der Fraktion DIE LINKE Sehr geehrter Herr Landrat, namens und im Auftrag der Fraktion DIE LINKE beantrage ich unter Bezugnahme auf die Geschäftsordnung des Kreistages: Der Kreistag möge beschließen: 1. Die einzelnen Haushaltsansätze aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Nicht verausgabte Haushaltsmittel des Haushaltsjahres 2012 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden in das Haushaltsjahr 2013 übertragen. Die Mittel sind zweckgebunden für Maßnahmen aus dem SGB VIII zu verwenden. Näheres hierzu obliegt dem Kreistag im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und deren Anlagen. Begründung: Der Bund will die Beteiligung von sozial Schwachen am gesellschaftlichen Leben verbessern. Dazu dienen die Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Der Kreis Euskirchen ist als Träger der örtlichen Sozialhilfe für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets zuständig. Die Jahresrechnung 2011 hat gezeigt, dass die Mittel des Bildungs- und Teilhabepakets nicht vollständig beansprucht wurden (ca. 1,4 Mio. Restmittel). Gemäß dem Gesamtdeckungsprinzip des Haushaltes fließen die nicht verausgabten Mittel letztlich in die allgemeine Rücklage oder dienen dem Haushaltsausgleich, sofern keine Beschlussfassung über eine zweckgebundene Verwendung getroffen wurde. -2Mit diesem Beschluss soll sichergestellt werden, dass die vom Bund bereitgestellten Mittel tatsächlich für soziale Zwecke eingesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen I. A. gez. F. J. Mörsch Thomas Bell