Daten
Kommune
Bedburg
Größe
194 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
16.02.16, 18:01
Aktualisiert
16.02.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9-5/2016
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
01.03.2016
Betreff:
Bedarfsermittlung Gruppen-/ Jugendleiterschulung
– Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2015
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss folgt der Verwaltungsvorlage und beschließt, dass das
Jugendamt der Stadt Bedburg aufgrund der dargestellten Beweggründe keine eigenen
Gruppenleiterschulungen durchführt.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Datum vom 06.11.2015 hat die SPD-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung eine
Bedarfsumfrage bei den Bedburger Vereinen zum Thema „Gruppenleiterschulung“ startet, um bei
entsprechendem Bedarf evtl. eine eigenen Gruppenleiterschulung durchzuführen. Anlass war eine
Bitte der Schützenbruderschaften, die Schwierigkeiten sehen, an den bestehenden Kursen
teilzunehmen.
Zur Situation in Bedburg:
Ehrenamtliche Jugendleiter haben die Möglichkeit eine Jugendleiter-Card (Juleica) zu erwerben.
Für den Erwerb einer Juleica ist die Teilnahme an einer 35-stündigen Jugendleiter-/
Gruppenleiterschulung Voraussetzung. Zur aktiven Jugendarbeit im Verein ist eine
Gruppenleiterschulung nicht zwingend (oder gesetzlich) notwendig, allerdings legen viele freie
Träger der Jugendhilfe Wert darauf und haben dies zumeist als Qualitätsstandart festgelegt.
Für die Schulung der eigenen Mitglieder ist jeder Dachverband selber zuständig. Daher bieten die
Dachverbände der örtlichen Träger und Vereine auch regelmäßig Schulungen an. Einige Träger
wie z.B. die Feuerwehr tun dies in Bedburg vor Ort; für andere Vereinigungen wie z.B. die
Schützenbruderschaften werden Schulungen des Erzbistums in Köln und Umgebung angeboten.
Ein Besuch der Kurse anderer Träger wird seitens der Dachverbände meist nicht anerkannt, so
dass jeder Verein auch auf die Angebote seines Dachverbandes angewiesen ist.
Die Teilnahme von Kursen außerhalb von Bedburg stellt für die Schützenbruderschaften nach
eigener Angabe ein Problem dar. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass die Vereine mit
kirchlichem Hintergrund z.B. an der Schulung der Katholischen Jungen Gemeinde (kjg) im
Jugendzentrum CAPO teilnehmen, diese findet allerdings nur alle zwei Jahre statt und ist meist
schon durch die Teilnehmer des Jugendzentrums belegt. Eine Ausweitung der Schulungen ist
dem CAPO personell nicht möglich.
Da dem Jugendamt diese Problematik schon länger bekannt ist, wurden mit dem Erzbistum, den
katholischen Jugendwerken Köln und auch mit dem Diözesanverband der Schützen diverse
Gespräche geführt, um diese Bedarfslage zu erörtern. Leider wurde stets auf die vorhandenen
Kurse verwiesen; auch Vorschläge Kurse exklusiv für Bedburg „einzukaufen“ wurden nicht
begrüßt.
Nach Eingang der Anfrage der SPD-Fraktion wurde nun eine umfassende Bedarfserhebung
unternommen. Rund 100 Vereine wurden angeschrieben, von denen 6 Vereine Schulungsbedarf
zurückgemeldet haben (insgesamt für ca. 20 Personen). Unter der Voraussetzung, dass die
Bruderschaften - die bei der Befragung keinen Bedarf zurückgemeldet haben – weiterhin Interesse
haben, sind weniger als 10 % der Vereinigungen an einer zusätzlichen Gruppenleiterschulung
interessiert.
Da das Jugendamt Bedburg noch keine Kurse angeboten hat, wurde bei den umliegenden
Jugendämtern angefragt, ob und in welchem Umfang dort Kurse angeboten werden, um eine
Einschätzung der Machbarkeit zu erhalten. Allerdings bietet keines der umliegenden Jugendämter
eigene Kurse an und verweist stets auf die Zuständigkeit der (Dach)-Verbände.
Aufgrund der vorliegenden geringen Bedarfslage und den weiteren Erkenntnissen sieht die
Verwaltung davon ab, eine eigene Schulung anzubieten. Allerdings setzt sich das Jugendamt
weiterhin dafür ein, dass seitens der Dachverbände mehr Kurse im Stadtgebiet oder der näheren
Umgebung angeboten werden.
Beschlussvorlage WP9-5/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Sollte der Jugendhilfeausschuss anderer Meinung sein und die Verwaltung beauftragen einen
Jugendleiterkurs durchzuführen, muss der Bereich „Jugendpflege“ aufgestockt werden. Die
notwendigen personellen Kapazitäten für die Planung, Durchführung und Nachbereitung eines
Kurses können mit dem aktuellen Beschäftigungsumfang nicht bewältigt werden. Speziell für die
Initiierung eines neuen Kurses darf hier mind. mit einem zusätzlichen Beschäftigungsumfang von
ca. 8 Stunden (20%) gerechnet werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Esser
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Leitung Jugendamt
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-5/2016
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