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Beschlussvorlage (Bedarfsermittlung Gruppen-/ Jugendleiterschulung – Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2015)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
194 kB
Datum
01.03.2016
Erstellt
16.02.16, 18:01
Aktualisiert
16.02.16, 18:01
Beschlussvorlage (Bedarfsermittlung Gruppen-/ Jugendleiterschulung 
– Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2015) Beschlussvorlage (Bedarfsermittlung Gruppen-/ Jugendleiterschulung 
– Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2015) Beschlussvorlage (Bedarfsermittlung Gruppen-/ Jugendleiterschulung 
– Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2015)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-5/2016 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 01.03.2016 Betreff: Bedarfsermittlung Gruppen-/ Jugendleiterschulung – Antrag der SPD-Fraktion vom 06.11.2015 Beschlussvorschlag: Der Jugendhilfeausschuss folgt der Verwaltungsvorlage und beschließt, dass das Jugendamt der Stadt Bedburg aufgrund der dargestellten Beweggründe keine eigenen Gruppenleiterschulungen durchführt. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Datum vom 06.11.2015 hat die SPD-Fraktion beantragt, dass die Verwaltung eine Bedarfsumfrage bei den Bedburger Vereinen zum Thema „Gruppenleiterschulung“ startet, um bei entsprechendem Bedarf evtl. eine eigenen Gruppenleiterschulung durchzuführen. Anlass war eine Bitte der Schützenbruderschaften, die Schwierigkeiten sehen, an den bestehenden Kursen teilzunehmen. Zur Situation in Bedburg: Ehrenamtliche Jugendleiter haben die Möglichkeit eine Jugendleiter-Card (Juleica) zu erwerben. Für den Erwerb einer Juleica ist die Teilnahme an einer 35-stündigen Jugendleiter-/ Gruppenleiterschulung Voraussetzung. Zur aktiven Jugendarbeit im Verein ist eine Gruppenleiterschulung nicht zwingend (oder gesetzlich) notwendig, allerdings legen viele freie Träger der Jugendhilfe Wert darauf und haben dies zumeist als Qualitätsstandart festgelegt. Für die Schulung der eigenen Mitglieder ist jeder Dachverband selber zuständig. Daher bieten die Dachverbände der örtlichen Träger und Vereine auch regelmäßig Schulungen an. Einige Träger wie z.B. die Feuerwehr tun dies in Bedburg vor Ort; für andere Vereinigungen wie z.B. die Schützenbruderschaften werden Schulungen des Erzbistums in Köln und Umgebung angeboten. Ein Besuch der Kurse anderer Träger wird seitens der Dachverbände meist nicht anerkannt, so dass jeder Verein auch auf die Angebote seines Dachverbandes angewiesen ist. Die Teilnahme von Kursen außerhalb von Bedburg stellt für die Schützenbruderschaften nach eigener Angabe ein Problem dar. Es besteht zwar die Möglichkeit, dass die Vereine mit kirchlichem Hintergrund z.B. an der Schulung der Katholischen Jungen Gemeinde (kjg) im Jugendzentrum CAPO teilnehmen, diese findet allerdings nur alle zwei Jahre statt und ist meist schon durch die Teilnehmer des Jugendzentrums belegt. Eine Ausweitung der Schulungen ist dem CAPO personell nicht möglich. Da dem Jugendamt diese Problematik schon länger bekannt ist, wurden mit dem Erzbistum, den katholischen Jugendwerken Köln und auch mit dem Diözesanverband der Schützen diverse Gespräche geführt, um diese Bedarfslage zu erörtern. Leider wurde stets auf die vorhandenen Kurse verwiesen; auch Vorschläge Kurse exklusiv für Bedburg „einzukaufen“ wurden nicht begrüßt. Nach Eingang der Anfrage der SPD-Fraktion wurde nun eine umfassende Bedarfserhebung unternommen. Rund 100 Vereine wurden angeschrieben, von denen 6 Vereine Schulungsbedarf zurückgemeldet haben (insgesamt für ca. 20 Personen). Unter der Voraussetzung, dass die Bruderschaften - die bei der Befragung keinen Bedarf zurückgemeldet haben – weiterhin Interesse haben, sind weniger als 10 % der Vereinigungen an einer zusätzlichen Gruppenleiterschulung interessiert. Da das Jugendamt Bedburg noch keine Kurse angeboten hat, wurde bei den umliegenden Jugendämtern angefragt, ob und in welchem Umfang dort Kurse angeboten werden, um eine Einschätzung der Machbarkeit zu erhalten. Allerdings bietet keines der umliegenden Jugendämter eigene Kurse an und verweist stets auf die Zuständigkeit der (Dach)-Verbände. Aufgrund der vorliegenden geringen Bedarfslage und den weiteren Erkenntnissen sieht die Verwaltung davon ab, eine eigene Schulung anzubieten. Allerdings setzt sich das Jugendamt weiterhin dafür ein, dass seitens der Dachverbände mehr Kurse im Stadtgebiet oder der näheren Umgebung angeboten werden. Beschlussvorlage WP9-5/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Sollte der Jugendhilfeausschuss anderer Meinung sein und die Verwaltung beauftragen einen Jugendleiterkurs durchzuführen, muss der Bereich „Jugendpflege“ aufgestockt werden. Die notwendigen personellen Kapazitäten für die Planung, Durchführung und Nachbereitung eines Kurses können mit dem aktuellen Beschäftigungsumfang nicht bewältigt werden. Speziell für die Initiierung eines neuen Kurses darf hier mind. mit einem zusätzlichen Beschäftigungsumfang von ca. 8 Stunden (20%) gerechnet werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Esser ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Leitung Jugendamt Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-5/2016 Seite 3