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Verwaltungsergänzung (Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,1 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
26.06.12, 14:45
Aktualisiert
26.06.12, 14:45
Verwaltungsergänzung (Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z4/ Datum: V 272/2012 26.06.2012 Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der KEV Energie GmbH zum Betrieb der Photovoltaikanlage auf dem Gelände des Abfallwirtschaftszentrums Mechernich Gemäß § 107 a Abs. 4 Satz 2 GO NRW ist den örtlichen Selbstverwaltungsorganisationen von Handwerk, Industrie und Handel und der für die Beschäftigten der jeweiligen Branche handelnden Gewerkschaften die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben, sofern die Entscheidung die Erbringung verbundener Dienstleistungen betrifft. Wie schon in der Verwaltungsvorlage V 272/2012 vom 21.05.2012 angekündigt, werden die entsprechenden Stellungnahmen der jeweiligen Selbstverwaltungsorganisationen hiermit nachgereicht. Weiterhin beigefügt sind ergänzende Stellungnahmen des Kreises an die Gewerkschaft ver.di und die Handwerkskammer Aachen. Anlagen: 1. Stellungnahme Industrie- und Handelskammer Aachen vom 14.06.2012 2. Stellungnahme ver.di vom 14.06.2012 3. Antwortschreiben des Kreises an ver.di vom 18.06.2012 4. Stellungnahme Handwerkskammer Aachen vom 19.06.2012 5. Antwortschreiben des Kreises an die Handwerkskammer vom 26.06.2012 gez. Rosenke