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Info Stab (Anlage 7 zur Info Stab Info 157/2012)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
28.08.2012
Erstellt
22.08.12, 14:45
Aktualisiert
22.08.12, 14:45
Info Stab (Anlage 7 zur Info Stab Info 157/2012)

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Konsultationsverfahren EFRE-Eckpunktepapier Stellungnahme Jobcenter und Abt. Soziales, Kreis Euskirchen vom 24.07.2012, hier zu Nr. 8 Anhang Ziel 2: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU (Jobcenter) Die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von KMU wird zukünftig zunehmend limitiert durch den Fachkräftemangel. Nur bei gelingender Fachkräftesicherung können die KMU ihre Kapazitäten erhalten und evtl. sogar ausbauen. Großes Potential zur Gewinnung von neuen Fachkräften ist in der Altersgruppe der 25 – 40 Jährigen ohne Berufsabschluss vorhanden. Dies sind sowohl Arbeitslose im SGB II oder SGB III – Bezug (davon eine Vielzahl mit Migrationshintergrund ohne anerkennbare Qualifikationen aus dem Herkunftsland) als auch in der sogenannten „Stillen Reserve“. Dabei handelt es sich nicht arbeitslos gemeldete, überwiegend Frauen / Wiedereinsteigerinnen. Dieser Personengruppe soll eine reguläre, duale Ausbildung ermöglicht werden. Die KMU müssen für diese Zielgruppe sensibilisiert werden. Sie und die Berufskollegs müssen sich auf die veränderten Bedürfnisse und Chancen dieser Zielgruppe einstellen, entsprechend informiert evtl. auch qualifiziert werden. Weiterhin müssen auch die potentiellen Auszubildenden selbst auf die Ausbildung vorbereitet werden. (Zumindest die Lernschwächeren oder Lernentwöhnten). Eventuell müssen diese letztgenannten auch während der Ausbildung noch professionell unterstützt werden. Ziel 5: Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut (Jobcenter) Insbesondere der Übergang zu gemeindenahen Diensten bietet im ländlichen Raum Möglichkeiten für Projekte z. B. Zentren für Wohnquartiere, in denen Pflege, Krankenversorgung, haushaltsnahe Dienstleistungen und auch ehrenamtliches Engagement (Patenschaften, Mittagstisch, Seniorenmentoring) für ein Wohnquartier unter einem Dach angeboten werden (Stichwort: Mehrgenerationenhaus). Ziel 5.2: Unterstützung der Sanierung u. wirtschaftl. Belebung benachteiligter städtischer und ländlicher Gemeinschaften und Gebiete (Abt. 50) Durch die demografische Entwicklung und veränderte Lebensstile Älterer, z. B. hinsichtlich Mobilität und Bedürfnisorientierung, wird die Nachfrage nach alternativen Wohnformen steigen. In Frage kommen daher Projekte, die das Ziel verfolgen ein möglichst langes Wohnen in den eigenen vier Wänden bzw. in möglichst großer Selbständigkeit und Privatsphäre unter Einbeziehung neuer kollektiver Wohnformen zu gewährleisten (z. B. ambulante Wohngemeinschaften und das Mehrgenerationenhaus). Das Grundprinzip des alternativen Wohnens bedeutet eine Unterbringung im räumlichen und sozialen Sinne, die den Beteiligten ein selbstbestimmtes Leben und ein hohes Maß an Individualität und Lebensqualität bietet. Ambulante Wohngemeinschaften gewährleisten ein hohes Maß an Sicherheit und Wohlbefinden der Bewohner. Als weitere Form des alternativen Wohnens ist das Mehrgenerationenhaus (s. auch Ausführungen unter 5) zu nennen, wo das Gemeinschaftsbewusstsein in den Nachbarschaften wieder belebt und ein generationenübergreifender Kontakt mit Menschen aller Altersklassen gestärkt wird. Ziel 6: Investitionen in Kompetenzen, Bildung u. lebenslanges Lernen (Jobcenter) Denkbar ist hier der Aufbau einer Infrastruktur, die das Wissen der Älteren an Jüngere weitergibt und die Älteren auch gezielt auf diese Aufgabe vorbereitet. (Bsp. der Generationen-Akademie-Rheinland im Rhein-Erftkreis http://www.g-a-r.de/newsreader/items/den-jahren-leben-geben.html ).