Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
28.08.2012
Erstellt
22.08.12, 14:45
Aktualisiert
22.08.12, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Konsultationsverfahren EFRE-Eckpunktepapier
Stellungnahme Jobcenter und Abt. Soziales, Kreis Euskirchen vom 24.07.2012,
hier zu Nr. 8 Anhang
Ziel 2: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU (Jobcenter)
Die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere von KMU wird zukünftig zunehmend limitiert durch den
Fachkräftemangel. Nur bei gelingender Fachkräftesicherung können die KMU ihre Kapazitäten
erhalten und evtl. sogar ausbauen. Großes Potential zur Gewinnung von neuen Fachkräften ist in der
Altersgruppe der 25 – 40 Jährigen ohne Berufsabschluss vorhanden. Dies sind sowohl Arbeitslose im
SGB II oder SGB III – Bezug (davon eine Vielzahl mit Migrationshintergrund ohne anerkennbare
Qualifikationen aus dem Herkunftsland) als auch in der sogenannten „Stillen Reserve“. Dabei handelt
es sich nicht arbeitslos gemeldete, überwiegend Frauen / Wiedereinsteigerinnen.
Dieser Personengruppe soll eine reguläre, duale Ausbildung ermöglicht werden. Die KMU müssen für
diese Zielgruppe sensibilisiert werden. Sie und die Berufskollegs müssen sich auf die veränderten
Bedürfnisse und Chancen dieser Zielgruppe einstellen, entsprechend informiert evtl. auch qualifiziert
werden. Weiterhin müssen auch die potentiellen Auszubildenden selbst auf die Ausbildung vorbereitet
werden. (Zumindest die Lernschwächeren oder Lernentwöhnten). Eventuell müssen diese
letztgenannten auch während der Ausbildung noch professionell unterstützt werden.
Ziel 5: Förderung der sozialen Eingliederung und Bekämpfung der Armut (Jobcenter)
Insbesondere der Übergang zu gemeindenahen Diensten bietet im ländlichen Raum Möglichkeiten für
Projekte z. B. Zentren für Wohnquartiere, in denen Pflege, Krankenversorgung, haushaltsnahe
Dienstleistungen und auch ehrenamtliches Engagement (Patenschaften, Mittagstisch,
Seniorenmentoring) für ein Wohnquartier unter einem Dach angeboten werden (Stichwort:
Mehrgenerationenhaus).
Ziel 5.2: Unterstützung der Sanierung u. wirtschaftl. Belebung benachteiligter städtischer und
ländlicher Gemeinschaften und Gebiete (Abt. 50)
Durch die demografische Entwicklung und veränderte Lebensstile Älterer, z. B. hinsichtlich Mobilität
und Bedürfnisorientierung, wird die Nachfrage nach alternativen Wohnformen
steigen. In Frage kommen daher Projekte, die das Ziel verfolgen ein möglichst langes Wohnen in den
eigenen vier Wänden bzw. in möglichst großer Selbständigkeit und Privatsphäre unter Einbeziehung
neuer kollektiver Wohnformen zu gewährleisten (z. B. ambulante Wohngemeinschaften und das
Mehrgenerationenhaus).
Das Grundprinzip des alternativen Wohnens bedeutet eine Unterbringung im räumlichen und sozialen
Sinne, die den Beteiligten ein selbstbestimmtes Leben und ein hohes Maß an Individualität und
Lebensqualität bietet.
Ambulante Wohngemeinschaften gewährleisten ein hohes Maß an Sicherheit und Wohlbefinden der
Bewohner.
Als weitere Form des alternativen Wohnens ist das Mehrgenerationenhaus (s. auch Ausführungen
unter 5) zu nennen, wo das Gemeinschaftsbewusstsein in den Nachbarschaften wieder belebt und ein
generationenübergreifender Kontakt mit Menschen aller Altersklassen gestärkt wird.
Ziel 6: Investitionen in Kompetenzen, Bildung u. lebenslanges Lernen (Jobcenter)
Denkbar ist hier der Aufbau einer Infrastruktur, die das Wissen der Älteren an Jüngere weitergibt und
die Älteren auch gezielt auf diese Aufgabe vorbereitet. (Bsp. der Generationen-Akademie-Rheinland
im Rhein-Erftkreis http://www.g-a-r.de/newsreader/items/den-jahren-leben-geben.html ).