Daten
Kommune
Bedburg
Größe
270 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
05.04.16, 15:38
Aktualisiert
20.09.16, 17:28
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-73/2016
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 52 10 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
19.04.2016
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt,
a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2017 auf 5,40 €
festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren
und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i.H.v. 50,00 €
gewährt wird,
b) die Gewährung der in der Vorlage aufgeführten Zuschüsse der Sportförderungsrichtlinien der
Stadt Bedburg.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Grundlage für die Vergabe von Zuschüssen auf dem Gebiet der Sportförderung bilden die
Sportförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg vom 01.01.2004.
a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien
Nach Ziffer 6.3 in Verbindung mit Ziffer 6.4 der Sportförderungsrichtlinien hat der Familien-,
Kultur- und Sozialausschuss einen Höchstbetrag für den Betriebskostenzuschuss zu
bestimmen. In den vergangenen Jahren wurde der Betrag auf 5,40 € je Mitglied festgesetzt;
dieser Betrag orientiert sich an den nachgewiesenen erheblichen Aufwendungen der Vereine
mit vereinseigenen Anlagen und stellt gleichzeitig sicher, dass auch in diesem Jahr ein
Zuschuss von weniger als 50 v.H. der nachgewiesenen Betriebskosten gewährt wird.
b) Vergabe der Zuschüsse nach den Ziffern 5 und 6
Die Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 und 6 der Sportförderungsrichtlinien sind
bei Produkt 08.421.226 (Kostenstelle 226.002) für das Jahr 2016 in Höhe von 8.000,00 €
veranschlagt. Bis zum Stichtag 31.03.2016 sind insgesamt sechs Anträge zu Ziffer 5 form- und
fristgerecht eingegangen.
Der Tennis-Club Kaster e.V. hat form- und fristgerecht einen Antrag nach Ziffer 6 der
Sportförderungsrichtlinien gestellt; die nachgewiesenen Betriebskosten enthalten aus
abrechnungstechnischen Gründen nicht ausschließlich die Kosten für den Betrieb der eigenen
Dusch- und Umkleideräume.
Die zur Verfügung stehenden Mittel für die institutionelle Förderung nach Ziffer 5 errechnen
sich aus dem Gesamtansatz (8.000,00 €) abzüglich der Mittel für die Betriebskostenzuschüsse
nach Ziffer 6 (1.630,80 € / im Vorjahr 1.609,20 €).
Verein
Mitglieder
Zuschuss
Tennis-Club Kaster e.V.
302
1.630,80 €
1.630,80 €
Der verbleibende Betrag in Höhe von 6.369,20 € wird hälftig für die Berechnung des
Zuschusses nach Mitgliedern unter 18 Jahren (2,26 €; im Vorjahr 2,46 € je Person) sowie der
Übungsleiter (40,26 €; im Vorjahr 49,21 € je Person/Trainer) herangezogen. Die
Zuschussgewährung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen.
Vereinigung
jugendliche Mitglieder
Anzahl
Summe
Übungsleiter
Anzahl
Summe
Zuschuss
1
Bedburger Fischereiverein e. V.
10
22,63 €
0
0,00 €
50,00 €
2
DLRG Bedburg-Kaster e. V.
323
730,88 €
12
483,12 €
1.213,99 €
3
SC Borussia Kaster-Königshoven
346
782,92 €
15
603,90 €
1.386,82 €
4
Tennis-Club Kaster 75 e. V.
65
147,08 €
6
241,56 €
388,64 €
5
TKD Bedburg e. V.
17
38,47 €
2
80,52 €
118,99 €
6
Turnvereinigung Bedburg e.V.
609
1.378,03 €
42
1.690,91 €
3.068,94 €
1370
3.100,01 €
77
3.100,00 €
6.227,37 €
Summe
Beschlussvorlage WP9-73/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Möcker
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiterin
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-73/2016
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