Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
22 kB
Datum
28.08.2012
Erstellt
22.08.12, 14:45
Aktualisiert
22.08.12, 14:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen/ Der Landrat
Stabsstelle 80
Frau Poth
Euskirchen, 26.07.2012
Eckpunkte des Operationellen Programms EFRE 2014-2020 für Wachstum und
Beschäftigung
Konsultationsverfahren
Seitens des Kreises Euskirchen werden zu dem Eckpunktepapier folgende
Anmerkungen vorgetragen, die in eine gemeinsame regionale Stellungnahme
münden sollen:
Das MWEIMH NRW führt in seinem Eckpunktepapier aus, dass die künftige Förderperiode auf eine verstärkte Konzentration der EFRE-Mittel auf Prioritäten, auf einen
abgestimmten und integrierten Ansatz aller Strukturfonds und eine deutliche Schwerpunktsetzung und Maßnahmen im Bereich der Energieeffizienz, Klimaschutz und
nachhaltige Nutzung von Ressourcen abgestellt werden soll. Insofern ergeben sich
folgende Aspekte, die gegenüber dem Ministerium vorgetragen werden sollten:
Um eine landesweit gleichberechtigte Strukturentwicklung sicherstellen zu
können, muss daran festgehalten werden, auch in der Förderphase 2014ff. allen (Teil)Regionen den Zugang zur Strukturförderung zu ermöglichen.
Siehe Nr 1./ Nr. 4 - Nicht nur das "Industrieland NRW" und seine städtischen
Regionen dürfen hier im Mittelpunkt stehen, sondern auch die ländlich strukturierten Räume mit ihren Wirtschaftspotenzialen. Hierzu zählt im Besonderen
der Tourismus. Zitat der Homepage der Landeseinrichtung Tourismus.NRW:
"Nordrhein-Westfalen zählt zu den führenden Reisezielen in Deutschland. Immer mehr Besucher, sowohl aus
Deutschland als auch aus dem Ausland, entdecken das Bundesland als Reiseziel. Dieser Erfolg basiert vor allem auf den touristischen Angeboten in den Regionen und Städten, die seit einigen Jahren durch den übergrei-
Die ländlichen Regionen
und ihre Leistungsträger, sprich HoGa-Betriebe, benötigen für die innovative
Weiterentwicklung ihrer Angebote auch finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten des Landes. Zum Tourismus zeigt das Eckpunktepapier keinerlei Entwicklungsperspektiven auf.
fend tätigen Landesverband Tourismus NRW e.V. unterstützt werden."
Die thematische Fokussierung auf die drei Ziele 1. Stärkung von Forschung,
technologischer Entwicklung und Innovation, 2. Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von KMU und 3. Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der
CO²-Emmissionen in allen Branchen der Wirtschaft findet grundsätzlich Zustimmung, muss allerdings auch in der Wirtschaftsstruktur ländlicher geprägter Räume Anwendung finden können. Es besteht die Befürchtung, dass eine
Konzentration auf die Potenziale im Umfeld der Hochschulen sowie der städtischen Agglomerationen erfolgt und somit die ländlichen Räume von innovativer Entwicklung abgeschnitten werden. (siehe Nr.2) Die thematische Fokussierung darf nicht dazu führen, dass einseitig nur noch wenige politisch ausgesuchte Ziele gefördert werden.
Der Begriff der Innovation muss so verstanden werden, dass sich darunter
ganz bewusst auch die mittelständische Wirtschaft wiederfindet.
Die weiteren drei Investitionsprioritäten " Umweltschutz und Förderung der
nachhaltigen Nutzung der Ressourcen", Förderung der sozialen Eingliederung
und Bekämpfung der Armut" und Investitionen in Bildung und Kompetenzen
und lebenslanges Lernen durch Entwicklung der Aus- und Weiterbildungsinfrastruktur" genießen aus Sicht des ländlichen Raumes ebenfalls große Bedeutung und sind unverzichtbare Elemente einer zukunftsorientierten Kreisentwicklung. Jedoch wird nicht deutlich, nach welchen Kriterien das Land seine
künftigen Förderprioritäten entscheiden und setzen will. Hier sollte mehr
Transparenz geschaffen werden. (Nr. 2)
Es wird angeregt, dass der Umweltschutz und die Förderung nachhaltiger
Nutzung der Ressourcen bei allen Zielen mitbetrachtet werden (insb. Ziel II
und I). Nur so kann NRW einen "ökologischen Strukturwandel" der Wirtschaft
und die Klimaschutzziele und eine nachhaltige Gestaltung der Wirtschaft in
NRW erreichen.
Die Förderung im Bereich bestehender Strukturschwächen ist ein wichtiges
Ziel der EFRE-Förderung. Sie muss sich in der Anbindung der Städte und
ländlichen Regionen widerspiegeln. Der auf EU-Ebene festgelegte Begriff der
sog. " Städt. Dimension" muss Gestaltungsmöglichkeiten derart zulassen,
dass auch auf die Belange kleiner und mittlerer Städte und deren Problemstellungen eingegangen wird, so z.B. bei Themen des demografischen Wandels
und notwendigen infrastrukturellen Anpassungsmaßnahmen.
Die Ausdehnung der Förderstrategie über die Bereiche "Technologie" und "Innovation" hinaus, wird ausdrücklich unterstützt. Neben der Bewältigung des
ökologischen Strukturwandels und der Erreichung der Klimaschutzziele sollten
zwingend auch Maßnahmen zur Begegnung des "Demografischer Wandels" bei den Förderansätzen Berücksichtigung finden (Nr. 4). Es wäre wünschenswert, wenn sich dieser Aspekt auch in den Schwerpunktzielen wiederfinden würde. Bezug nehmend auf das Ziel 3 im Anhang sollte die Förderung
von Umsetzungsempfehlungen und -maßmahmen aus sog. Integrierten
Klimaschutzkonzepten ermöglicht werden.
zu Nr. 5 und Nr. 6 - Verfahrensvereinfachung: Für die organisatorische und
finanztechnische Abwicklung eines durch die Strukturfonds geförderten Projektes entsteht bei der den Antrag stellenden Kommune in der Regel ein Personalbedarf von nahezu einer kompletten Stelle. Die dafür anfallenden Personalkosten müssen vom Antragsteller zusätzlich zum Kofinanzierungsanteil
aufgebracht werden. Dieser Umstand führt dazu, dass Kommunen aufgrund
ihrer Haushaltsschwäche von einer Projektträgerschaft absehen müssen. Es
gilt daher, das vorhandene Vereinfachungspotenzial innerhalb der organisatorischen und finanztechnischen Abläufe (einschließlich der Verwendungsnachweisprüfungen) zu identifizieren und zu erschließen.
zu Nr. 7 Die Ergänzung der Wettbewerbsverfahren durch weitere Auswahlverfahren wird begrüßt. In allen Verfahren ist die nötige Transparenz der Entscheidungswege zu wahren. Im Falle von Negativentscheidungen sollte der
Antragsteller ausführlich über die Gründe informiert werden.
Im Eckpunktepapier wird als Fördertatbestand die Breitbandversorgung
vermisst. Die Förderung schneller Internetverbindungen sollte in die Liste der
förderfähigen Vorhaben aufgenommen werden.
Zuletzt möchte der Kreis Euskirchen die Forderung des Landkreistages NRW
zum Eckpunktepapier (Entwurf zum Eckpunktepapier des LKT vom
19.07.2012) nach einem eigenen kommunalen /regionalen Budget im Zuge
der EFRE-Förderung nach niedersächsischem Vorbild unterstützen. Dabei soll
ein kommunales/regionales Budget von lokalen Akteuren einschließlich der
Kreisebene inhaltlich koordiniert und verwaltet werden. Rahmenbedingungen
wäre mit dem Ministerium auszugestalten. Auf diesem Wege könnten regionale und kommunalen Besonderheiten in der jeweiligen Wirtschaftsstruktur
Rechnung getragen und die regionalen Fördernotwendigkeiten abgebildet
werden.
Kofinanzierung: Die Haushaltssituation der Kommunen in der Region lässt
häufig das Erbringen eines Eigenanteils zu den Kosten eines geplanten Projektes nicht mehr zu. Dies bedeutet, dass ein großer Teil des öffentlichen Sektors von der Durchführung strukturfondsgeförderter Projekte ausgeschlossen
ist. Dieser Problematik sollte das Eckpunktepapier Rechnung tragen. Die von
den Antragstellern geforderte Eigenbeteiligung ist generell zu reduzieren. Darüber hinaus sollte eine Änderung der Förderbedingungen dahingehend erfolgen, dass akquirierte private Mittel und eigene Personalleistungen vollständig
an die Stelle des kommunalen Eigenanteils treten können. Bei Programmen,
für die eine solche Zuwendungspraxis aufgrund von Förderbestimmungen der
EU kurzfristig nicht realisiert werden kann, sind - entsprechend der individuellen kommunalen Finanzkraft - jeweils differenzierte Fördersätze vorzusehen.
Darüber hinaus wird auf die in der Anlage beigefügten Stellungnahmen aus
dem Kreis Euskirchen (Kommunen, Jobcenter) verwiesen und um Berücksichtigung gebeten.
Im Auftrag
gez. Poth