Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
296 kB
Datum
13.11.2012
Erstellt
11.10.12, 04:04
Aktualisiert
11.10.12, 04:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Arbeitsbericht für das Jahr 2011 der Schulberatungsstelle für den Kreis Euskirchen
(Berichtszeitraum: Jahr 2011, einige Textabschnitte stimmen mit solchen aus den Arbeitsberichten der Vorjahre überein,
da sie konstant gebliebene Arbeitsmodalitäten beschreiben; Berichterstatter: Hatto Christian; 3.05.2012)
1. Trägerschaft und Arbeitsplanung
Der Kreis Euskirchen mit dem Allgemeinen Vertreter des Landrats und Geschäftsbereichsleiter,
Herrn Manfred Poth, und dem Leiter der Abteilung Schulen, Herrn Dieter Ney, ebenso wie das
Land NRW mit der Dezernentin der Bezirksregierung, Frau Marion Grau, planen in Rücksprachen
im „Kooperativen Einsatzmanagement“ die Arbeit der Schulberatungsstelle und stehen in Dienstbesprechungen mit dem Team der Schulberatungsstelle in Verbindung.
2. Anmeldungszahlen im Kreisgebiet und Stellenstruktur an den Standorten
Im Jahre 2011 erfolgten 424 Anmeldungen für die schulpsychologische Einzelberatung (Vergleichszahlen der Vorjahre: Im Jahr 2010: 414 Anmeldungen, 2009: 376, 2008: 375, 2007: 361, 2006:
218).
Die folgende Tabelle weist die Verteilung auf die Städte und Gemeinden des Kreises Euskirchen
aus. Ergänzend als Hintergrundinformation werden die Anteile der Einwohner im Alter von 6 bis
18 Jahren als Schätz-Indikator genannt, um einen Vergleich zu ermöglichen, inwieweit die Anmeldungszahlen den tatsächlichen Schülerzahlen entsprechen.
Anmerkung: Bei den Anmeldungszahlen für Einzelberatungen stammten 14 Anmeldungen von Familien, deren Kinder aktuell nicht im Kreis Euskirchen zur Schule gingen, die jedoch entweder im Kreisgebiet wohnhaft waren oder
einen Umzug mit einer Beschulung im Kreis in Erwägung zogen.
Einwohner/innen im Alter von 6-18 Jahren1 (als Indikator für Schülerzahlen)
Anmeldungszahlen für
Einzelberatungen im Berichtszeitraum
Einwohner/innen
Anteil in Prozent
Anmeldungen
Anteil in Prozent2
Bad Münstereifel
2.334
9,3
37
9,0
Blankenheim
1.258
5,0
4
1,0
597
2,4
12
2,9
Euskirchen
6.808
27,0
142
34,6
Hellenthal
1.208
4,8
28
6,8
Kall
1.583
6,3
29
7,1
Mechernich
3.550
14,1
59
14,4
Nettersheim
1.159
4,6
9
2,2
Schleiden
1.987
7,9
27
6,6
Weilerswist
2.019
8,0
18
4,4
Zülpich
2.728
10,8
45
11,0
Stadt/Gemeinde
(Schulort)
Dahlem
von außerhalb: 14
Gesamt
1
2
25.231
100
4243)
100
Quelle: Geschäftsbereich III des Kreises Euskirchen – Bildung, Gesundheit, Jugend und Soziales (2006): Sozialplan
2006.
Bei der Anteilsberechnung wurden nur die Anmeldungen mit Schulort innerhalb des Kreises Euskirchen als Basis
berücksichtigt.
-1-
Kreis Euskirchen, politische Karte mit Städten/Gemeinden und Nachbarkreisen 4
Die Städte/Gemeinden Hellenthal, Dahlem, Blankenheim, Nettersheim, Kall und natürlich
Schleiden sind für die Einzelberatung dem Standort Schleiden zugeordnet, die Städte/Gemeinden
Weilerswist, Zülpich, Bad Münstereifel und Euskirchen dem Standort Euskirchen. Mechernich wurde je zur Hälfte den beiden Standorten zugeordnet. Dies entspricht Schülerzahlen von 9567 (37,9
Prozent) für Schleiden und von 15664 (62,1 Prozent) für Euskirchen.
Diese Anteile entsprechen angenähert den Stellenanteilen, die jetzt in den beiden Stellen (mit je
2 Beratungsräumen) vorgehalten werden. Dies sind in Kall 1,0 (= 30,8 Prozent) und Euskirchen
2,25 (= 70,2 Prozent) Stellenanteile. Die meisten Beratung für das System Schule (Projektkooperationen und Fortbildungen) erfolgen in der Vorbereitung vom Standort Euskirchen aus, so dass hier
ein etwas höherer prozentualer Anteil an Stellenbelegung sinnvoll ist, als er sich bei den Beratungsleistungen der Einzelberatungen ergibt.
3
4
Summe: Gesamtzahl der Anmeldungen von innerhalb und außerhalb des Kreises Euskirchen
Quelle: Wikipedia; Autor: Wikoli; Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Kreis_Euskirchen_Political.png#filehistory
-2-
Durch diese neue Zuordnung seit dem 1. August 2008, die mit der Neueröffnung der Stelle in
Kall vorgenommen wurde, sollte eine wohnortnähere Erreichbarkeit der Beratungsstelle auch für
die Familien gewährleistet werden, die im südwestlichen Teil des Kreises wohnen. Im Verlauf des
Jahres 2011 wurde diese Standortstelle nach Schleiden verlegt. Auch wenn sich die Statistiken des
Gesamtjahres teilweise noch auf den Standort Kall beziehen, wird in diesem Bericht vereinfachend
vom Standort Schleiden gesprochen.
Die regionalen Anmeldungszahlen haben sich den Schüler-Anteilen in 2011 noch weiter angeglichen an die geschätzte Veranteilung der Schülerzahlen in den jeweils Standort-nahen Orten: Auf
das Einzugsgebiet der Stelle in Schleiden entfielen in 2011 33,8 % der Anmeldungen (gegenüber
33,2 % in 2010 und 27,3 in 2009). Auch die Anmeldungen nach Schulorten entsprechen in ihren
Anteilen größenordnungsmäßig den geschätzten Schülerzahlanteilen. Dies unterstützt die Einschätzung, dass durch die zusätzliche Einrichtung des Standortes Schleiden das schulpsychologische Angebot für die Einzelberatung der Familien auch im südwestlichen Kreisgebiet mit den jetzt auch
günstiger erreichbaren Anfahrtswegen im gleichen Maße genutzt wird wie im gesamten Kreisgebiet.
Die Zuständigkeiten der Kolleginnen und Kollegen bei der Einzelberatung sind folgenden Städten und Gemeinden zugeordnet:
Dipl.-Psych. Ingrid Amandi: Euskirchen, Mechernich, Nettersheim, Weilerswist
Dipl.-Psych. Rebecca Bühl: Bad Münstereifel, Blankenheim, Euskirchen
Dipl.-Psych. Dr. Hatto Christian: Euskirchen, Zülpich, Hellenthal, Kall, Schleiden
Dipl.-Sozpäd. Ralf Recht: Blankenheim, Dahlem, Euskirchen
Im Sekretariat in Euskirchen nimmt Frau Lydia Eicks die vielfältigen Kommunikations- und Ver waltungsaufgaben wahr - und zwar für beide Standorte, was sich bislang als gut gangbar erwiesen
hat. Zu den Aufgaben gehören: Erstinformation/Rücksprache über die Beratungsmöglichkeiten
und das Anmeldungsverfahren mit den Ratsuchenden, Klientenverwaltung mit der eigenen Software „Psypro“, Organisieren des Team-Terminkalenders auf dem Server, Einscannen von Fortbildungsliteraturen nebst Verwaltung der Literaturlisten, Online-Bestellung von Fachliteratur an der
Unversitätsbibliothek Bonn.
Für Fortbildungen und Projektkooperationen mit Schulen werden die Moderationsteams Regionen-übergreifend und nach Themengebieten zusammengestellt. An den Konzeptentwicklungen
und Durchführungen für Projektkooperationen und Lehrerfortbildungen sind alle Kolleginnen und
Kollegen der Schulberatungsstelle beteiligt.
-3-
3. Beratungskonzept und Übersicht der Aufgabenbereiche
A. Beratungskonzept
Das Beratungskonzept der Schulberatungsstelle folgt den Vorgaben des Landes und des Kreises
wie sie im Erlass5 und dann auch in der Dienstvereinbarung6 festgelegt sind.
Diese Zielsetzung schließt an die der Schule an, die Leistungsentwicklung und die Sozialintegration der Schüler/innen zu fördern. Dafür werden die Konzepte, Methoden und Vorgehensweisen
der Schulpsychologie7 für die Unterstützung der Schulen in ihrer ganzen Bandbreite verfügbar gehalten und angewendet. Ausführliche Konzeptbeschreibungen sind zu großen Anteilen als Kursmaterialien für Fortbildungen zugänglich.
B. Übersicht der Aufgabenbereiche
(a) Einzelberatung (vgl. Abschnitt 4.)
• Zur Förderung der Leistungsentwicklung bei/zur
◦ Unterschreitung der Leistungsanforderungen/Versetzungsgefährdung
◦ Lese-Rechtschreibschwierigkeiten
◦ Rechenschwierigkeiten/Dyskalkulie
◦ (Hoch-)Begabten-/Begabungsförderung
◦ Erlebtem Leistungsstress/Leistungsangst
◦ Einschulungsvorbereitung
◦ Schullaufbahnwahl, Schullaufbahnaufstieg
◦ und immer bei alledem: Lernmotivation und Arbeitsverhalten/-methodik
• Zur Förderung der Sozialintegration bei/zur
◦ Sozialen Verträglichkeit und Akzeptanz in der Schülerschaft (Akzeptieren und selbst
Akzeptanz erleben)
◦ Konfliktdeeskalation
◦ Krisenereignisse/-entwicklungen (Drohung zielgerichteter Gewalt, selbstschädigendes
Verhalten/darunter Suiziddrohung, Konflikteskalationen oder Traumtisierungen
nach tragischen Ereignissen, praktizierter Schulabsentismus, bedrohte Kindeswohlfürsorge, Mobbingerleben)
5
6
7
Ministerium für Schule und Weiterbildung: Aufgaben, Laufbahn, Einstellungsvoraussetzungen, Eingruppierung von
Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Runderlass vom 8. 1. 2007.
Genannt werden: Unterstützung der Schulen bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensstörungen (dabei auch niedrigschwellige Angebote), Krisenintervention, Einzelfallberatung für Schüler/innen bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten (auch im Zusammenhang mit SGB VIII), Schullaufbahnberatung, Beratung von Schule bei psychosozialen Problemstellungen, Supervision und Fortbildungen für Lehrer/innen, Zusammenarbeit mit anderen Beratungsdiensten. („Schulpsychologie unterstützt die Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer sowie in den Schulen tätige pädagogische Fachkräfte bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrags, sowie die Schülerinnen
und Schüler sowie die Eltern bei Schulproblemen und Erziehungsfragen mit den Erkenntnissen und Methoden der
Psychologie.“)
Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen vertreten durch die Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen Frau Barbara Sommer, und dem Kreis Euskirchen vertreten durch den
Landrat Herrn Günter Rosenke zur schulpsychologischen Versorgung im Kreis Euskirchen. Düsseldorf und Euskirchen, den 15.10.2007.
z. B. Berufsverband deutscher Psychologinnen und Psychologen BdP (Hrsg. 2008): Schulpsychologie in Deutscland
– Berufsprofil.
-4-
(b) Beratung für das System Schule (vgl. Abschnitt 5.)
• Kooperation mit Fachleuten, Institutionen und Gremien
• Kooperation mit der Abteilung Jugend und Familie für Familien bei drohender seelischer Behinderung aufgrund von Teilleistungsstörungen
• Schulkultur, Gewaltprävention und Krisenintervention
• Elterngruppenberatung 'Gute Einschulungsvorbereitung'
• Fortbildungsmodule für die Grundschulen
• Fortbildungsmodule für die weiterführenden Schulen
• Beratungslehrer/innen-Kurse, -Arbeitskreise
4. Einzelberatungen
A. Kooperationspartner/Ratsuchende, Beratungsanlässe, Problem-/Aufgabenstellungen
Zumeist wenden sich die Eltern an die Schulberatungsstelle, häufig auf Anraten der Lehrer/innen ihrer Kinder, nicht selten auch nach einem Vorgespräch der Lehrer/innen mit den Schulpsychologen/-innen. Ein Beratungskontrakt kann nur mit den Eltern abgeschlossen werden sowie mit
volljährigen Schüler/innen (und auch hier wird versucht, die Eltern als Kooperationspartner jedenfalls zum Weichen stellenden Beginn einzubeziehen). Bisweilen, wenn die erlebte Schwelle für die
Familien den Lehrer/innen hoch erscheint, erfolgt auch ein Erstgespräch in der Schule gemeinsam
mit den Lehrer/innen und oder Schulsozialarbeiterinnen, oder die Lehrer/innen begleiten die Familie zum Erstgespräch und wirken anfangs direkt an der Beratung mit.
Zu den Rahmenbedingungen der Beratung gehört gegenüber den Familien neben der Kostenfreiheit und Freiwilligkeit auch die Schweigepflicht. Immer wird aber angeregt, die Lehrer/innen an
der Beratung in consiliarischer Abstimmung mit den Schulpsychologen/-innen zu beteiligen, was
günstig ist für die Zielgenauigkeit der Förderplanungen und zumeist auch gelingt.
In 2011 betrafen 204 oder 48,1 % der Anmeldungen Schüler/innen von den Grundschulen; die
restlichen umfassten alle anderen Schulformen, mit jeweils etwa gleich großen Schwerpunkten von
Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien. Aber auch Förderschulen, Berufskollegs, Familienzentren/Kindertagesstätten und Abendschulen waren beteiligt.
Die Problemstellungen bzw. Zielsetzungen werden in der Datenerfassung nach den Beratungsanlässen rubriziert, die bei der Anmeldung erfragt und benannt werden. Im Verlauf der Bestandsaufnahme ergeben sich aber häufig Förderbedarfe, die über die ursprünglich genannten Anlässe hinausgehen. Es wird ein breites Spektrum von Beratungsanlässen und Zielsetzungen genannt und die
Schulberatungsstelle bietet eben darauf abgestimmte Formen der Einzelberatung an (vgl. die in der
Übersicht genannten Bereiche).
Die Schulberatung ist immer für alle Themenbereiche ansprechbar. Dabei betrifft die deutlich
am häufigste – aber nicht die einzige - Problemstellung bzw. Zielsetzung der Familien das Thema
Leistungsentwicklungswünsche. Häufig aber nicht immer geht dies einher mit Teilleistungsschwierigkeiten (wie Lese-Rechtschreibschwierigkeiten und Rechenschwierigkeiten), die wiederum oft
durch Schwierigkeiten in der Wahrnehmungsentwicklung entstanden sind. Dann kann es auch eine
Herausforderung für die Eltern werden, gute Wege zu finden, ihr Kind zum häuslichen Arbeiten
zu motivieren, was wiederum die Leistungsentwicklung hemmen kann. Ein solcher Kreislauf wiederum führt zu einer „untererwartungsgemäßen Schulleistung (underachievement)“ - das bedeutet
dann günstigerweise aber auch: die Schülerin oder der Schüler hat noch Leistungspotentiale, die
-5-
seine aktuellen Schulleistungen übersteigen und noch aktualisiert werden können. Die Eltern und
die Lehrer/innen entwickeln dann die Zielorientierung, möglichst eine Klassenwiederholung zu vermeiden und die Perspektive für die gegebene Schulform zu erhalten.
Bisweilen können Leistungsenttäuschungen auch die soziale Anpassung erschweren, was wiederum die Leistungsentwicklung beeinträchtigen kann und umgekehrt.
(Ungenutzte Leistungspotentiale können übrigens auch dann gegeben sein, wenn Schüler/innen
zwar recht gut mitkommen, aber noch Weiterentwicklungsmöglichkeiten haben, etwa eine Schulform mit schwierigerem Lernstoff zu schaffen oder etwa von einer Realschule auf die Oberstufe ei nes Gymnasiums oder einer Gesamtschule über zu gehen.)
Das Beratungskonzept der Schulberatungsstelle bei der genannten Aufgabenstellung zielt auf
eine „Förderberatung“: Die Lernmotivation und das Arbeitsverhalten der Schüler/innen sind die
Ursachenfaktoren für die Schulleistungsentwicklung, die am schnellsten durch Beratung und Förderung verändert werden können – im Vergleich zu den Fertigkeiten und Fähigkeiten, die freilich
mittel- und längerfristig auch wachsen können. Wenn Motivation und Arbeitsverhalten sich verbessern, verbessern sich die Leistungen, was wiederum neues Erfolgserleben fördert, womit sich dann
ein eigendynamischer positiver Kreislauf stabilisiert. Diese Stabilisierung wiederum begünstigt eine
weitere Stabilisierung: Die Eltern werden ermutigt und darin bestätigt, günstige fördernde Erziehungsstile und Lernhilfen anzuwenden.
Noch eine weitere eigendynamische Stabilisierung kann dabei entstehen. Falls nämlich die Enttäuschungen über die Lernschwierigkeiten auch die soziale Anpassung erschwert hatte oder besser:
sich beides gegenseitig erschwert hatte, dann kann jetzt auch beides sich wechselseitig unterstützen
für eine günstige Entwicklung sowohl im Leistungs- wie auch im sozialen Bereich.
Diese Eigendynamiken für eine dauerhafte, sich dann teilweise (mit Unterstützungen) selbst tragende Stabilisierung zu stärken, ist Ziel der Förderberatung. Ergänzt wird dies durch die Vermittlung von Lernmethoden und -medien, etwa für bestimmte Teilleistungsbereiche sowie für Hausaufgabengestaltung und Klassenarbeitsvorbereitung. Die Einzelberatung zur Leistungsentwicklung vertieft und intensiviert also die Beratung für die Familien, die auch durch Lehrer/innen erfolgt, aber
nicht mit solchen Zeitaufwand erfolgen kann. Mit den Lehrer/innen wird dabei eine consiliarische
Zusammenarbeit aufgesucht, um die Förderziele und -wege vertrauensvoll miteinander abzustimmen und die gute pädagogische Arbeit zu unterstützen.
Dies gilt auch für den anderen Bereich von Beratungsanlässen, die Förderung der Sozialintegration. Ebenso für entwicklungsorientierte Anlässe, wie Begabten- und Begabungsförderung, wie auch
für alle krisenhaften Anlässe. Eine ausführliche Beschreibung der Beratungsvorgehensweisen enthalten die Konzeptpapiere der Schulberatungsstelle, die vom Team für die Projektkooperationen
und Fortbildungen selbst erstellt bzw. aus der Literatur zusammen gestellt worden sind.
-6-
B. Statistiken
Beratungsleistungen in der Einzelberatung 2010
Leistung
Einzelberatung
neubegonnen 1)
(Erstgespräche)
Anzahl
Einzelhilfen
insgesamt 1)
Gesamt der
Beratungseinheiten
(Summe der Erstgespräche, Testungen, Explorationen, Beratungs(einschließlich Weiterführungen
von Beratungen aus dem Vorjahr) gespräche, Consilien mit
Lehrer/innen/anderen Fachleuten,
Schulbesuche etc.)
319
431
2757
1) Die Anzahl der der Neuanmeldungen weicht von der Anzahl der Anzahl der Anmeldungen ab, weil Wartezeiten aufgrund eines Nachfrageüberhanges entstehen, wodurch für einen Teil erst im Folgejahr die Beratung beginnt.
Anteile der Einzelberatungen nach Themengebieten
Bei der Anmeldung werden die Anlässe erfasst. Im Verlauf der Beratung kommen aber oft noch
weitere Gebiete hinzu. Beispielsweise wird bei einer Anmeldung wegen einer Verhaltensauffälligkeit im sozialen Bereich innerhalb der Beratung dann häufig auch noch eine Förderberatung für
den Leistungsbereich benötigt. Deshalb werden oft mehrere Themengebiete im Verbund beraterisch versorgt. (Dies erklärt auch, warum die Summe der Prozentzahlen über 100 liegt).
Übersicht zu Bereichen der Einzelberatung 20113)
Aufgabenbereich
Einzelbereiche
Anteil4)
Auftrag/erwarteter Nutzen
1. Förderung Leistungsentwicklung
Leistungsschwierigkeiten, Lese- 64,4 %
Rechtschreibschwierigkeiten
(40,1 %), Rechenschwierigkeiten/Dyskalkulie (17,5 %), Begabungsförderung (15,1 %), Leistungsangst, Einschulungsvorbereitung, Schullaufbahn (begleitend bei allen)
Reduzierung von Leistungsversagen/Klassenwiederholung,
Nutzung der Potentiale, Kosteneinsparung für das Schulsystem
2. Förderung Sozialintegration
Anpassungsschwierigkeiten von 24,90%
Schüler/innen
Verbesserung der Sozialintegration
3. Förderberatung bei Bei Lese-Rechtschreibschwiedrohender seelischer rigkeiten, RechenschwierigkeiBehinderung/Wieder- ten
eingliederungshilfeantrag
10,10%
Abwendung der Drohung seelischer Behinderung, Nachhaltiger Ausbau der häuslichen
Förderung durch Beratung,
Reduzierung des Bedarfs für
Nachhilfe und Wiedereingliederungshilfe
4. Krisenintervention
26,10%
Abwendung von Gefahren,
psychosoziale Versorgung der
Schüler/innen (Krisenopfer und
auch „Droher“), Vermeidung
von Folgekosten
(vgl. Tabelle 2.)
3) Basis: 424 Einzelberatungen in 2011, für die Bestandsdiagnosen vorliegen. 7 entsprechend dem Anliegen kurze Beratungen ohne
differenziertere Bestandsaufnahme wurden nicht einbezogen.
4) Die Anteile der 4 Aufgabenbereiche ergeben in der Summe mehr als 100 %, weil häufig mehrere Bereiche pro Schüler/in beraterisch
versorgt werden.
-7-
Beispiel zu 1.: Ein Schüler der 6. Klasse steht in der 2. Hälfte in 2 Fächern „mangelhaft“; die Versetzung ist
gefährdet. Lehrer/innen und Eltern beantragen eine Förderberatung. Der Schüler traut sich die Versetzung
nicht mehr zu und nimmt die Hilfen der Eltern nicht mehr an, wodurch diese hilfloser werden, ihn zu
motivieren. Das Arbeitsverhalten lässt nach, der Schüler ist durch wachsende Misserfolge noch mehr
entmutigt. In der Förderberatung wird nach Abstimmung mit den Lehrer/innen den Eltern geholfen, den
Schüler zu motivieren und dabei gute Lernmethoden anzuwenden. Dadurch werden nun die beiden
ungünstigen sich selbst verstärkenden Eigendynamiken 'Eltern-Kind-Interaktion (Druck und Vermeidung)
und 'Lernmotivation' (Entmutigung-nachlassendes Arbeitsverhalten-Misserfolge-noch mehr Entmutigung)
umgewendet: Der Schüler intensiviert sein Arbeitsverhalten, beginnende Erfolge bestärken ihn dabei. Die
Eltern wiederum fühlen sich dadurch bestärkt, ihre jetzt erfolgreichen ermutigenden Hilfen zu intensivieren,
dadurch wiederum nimmt der Schüler immer mehr die Hilfen der Eltern an. Nach 8 Beratungseinheiten
erreicht er die Versetzung.
Beispiel zu 3.: Eine Schülerin der 2. Klasse hat starke Rechtschreibschwierigkeiten. Ein Antrag auf
Wiedereingliederungshilfe ist gestellt. Sie kommt auf Anraten der Schule und des Jugendamtes in die
schulpsychologische Förderberatung. Ihre Teilleistungsschwierigkeit ist auf eine Wahrnehmungstörung im
Bereich der Lautverarbeitung („phonologische Bewusstheit“) zurückzuführen. In der Förderberatung in
Kooperation mit der Lehrerin werden erreichbare kleinschrittige Ziele mit längerfristiger Perspektive für die
Rechtschreibungswicklung geplant. Den Eltern werden Motivierungsstrategien und Materialien und
Methoden für die häusliche Förderung vermittelt als Ergänzung zur schulischen Förderung. Ergänzend wird
logopädische Behandlung ins Auge gefasst. Die Schülerin verbessert sich stetig. Die Gefahr für das
Scheitern der Schullaufbahn wird ohne Wiedereingliederungshilfe abgewendet.
Beratungsanlässe zur Krisenintervention
Anzahl
In Prozent
(Basis: 424
Beratungen in
2011)
Drohungen zielgerichteter Gewalt
10
2,4
Schulabsentismus
44
10,4
Akute dysfunktionale Leistungsängste/posttraumatische Belastungsreaktionen
30
7,1
Selbstschädigendes Verhalten (teilweise mit Suiziddrohung)
17
4
Anzeichen für bedrohte Kindeswohlfürsorge
5
1,2
Mobbingerleben
35
8,3
Gesamt: Beratungen mit einem oder mehreren Krisenanlässen (deshalb weniger
als die Summe der Krisenanlässe)
112
26,4
Beispiele zur Krisenintervention:
a) Drohung: Ein Schüler der 8. Klasse droht bei einer Auseinandersetzung Mitschülern eine Gewalttat an.
Das Krisenteam der Schule mit Schulleitung, Lehrer/innen, Polizei, Schulpsychologe/-in plant die
Krisenintervention. Die polizeiliche Durchsuchung zeigt keine Vorbereitungshandlungen des Schülers. Er
hatte die Drohung im Zorn gesagt, weil er sich durch Verspottung von Mitschüler/innen abgewertet fühlte.
Es folgen Disziplinarmaßnahmen und Wiedergutmachungshandlungen des Schülers (Gespräch mit den
Bedrohten, Entschuldigung, Lösung des vorherigen Konflikts). Die Bedrohten werden versorgt
(Opferschutz). Der Schüler lernt in einer anschließenden Förderberatung, wie er sich sozial in der Schule
zurecht kommen kann und auch leistungsmäßig. Die Lehrer/innen bearbeiten in der Klasse erneut die
Umgangsregeln unter den Schüler/innen.
b) Schulabsentismus: Eine Schülerin der 7. Klasse hat zunehmende Fehlzeiten – zeitweise war sie krank,
dann ist sie auch ohne Wissen der Eltern nicht zur Schule gegangen. Die Lernlücken werden größer, ihr
Fehlen ist ihr peinlich. (Sie war ohnehin schon empfindsam, wenn sie sich von Mitschüler/innen abgelehnt
fühlte.) Deshalb fällt es ihr noch schwerer, zur Schule zu gehen. Chronifizierung droht. In der
Förderberatung in Kooperation mit den Lehrer/innen entwickelt sie in kleinen stetigen Schritten ihr
Leistungsverhalten und gewinnt wieder guten Kontakt zu den Mitschüler/innen.
-8-
C.
Exkurs: Nähere Erläuterungen zur Krisenintervention
Die Beratungsanlässe zur Krisenintervention werden grundsätzlich sehr zeitnah begonnen. Ansonsten sind angesichts des Nachfrageüberhanges (424 Neuanmeldungen bei einer Kapazität von
ca. 100 neu begonnenen Einzelberatungen pro Vollzeitstelle) Wartezeiten unvermeidbar.
Bei den Beratungsanlässen zur Krisenintervention geht die Initiative zur Beratung zumeist von
den Schulen aus und die Beratung erfolgt in enger Absprache mit den Lehrer/innen. Sie bezieht
sich zunächst auf den Krisenanlass und ist dabei zunächst eine Intervention zur Erstversorgung. Bei
Bedarf werden andere Soziale Einrichtungen hinzugezogen wie psychiatrische (z. B. Tages-)Kliniken und niedergelassene Kinder- und Jugendpsychiater, Psychotherapeuten/-innen, Jugendamt, gegebenenfalls zur Gefahrenabwehr auch die Polizei.
Häufig ist die Erstversorgung gemeinsam mit den Lehrern/-innen auch hinreichend zur Stabilisierung, um die Krise abzuwenden. Immer, also auch wenn andere Fachleute mit ihren Interventionen hinzugezogen werden, wird aber eine Förderberatung angeboten, um den Bereich von Leistungsentwicklung und Sozialintegration bei den Schüler/innen und die Unterstützungsformen durch
ihre Familien zu festigen und damit auch das diesbezügliche Erleben der Schüler/innen. Dieses Angebot wird nahezu immer auch von den Familien angenommen. Im Jahre 2011 konnten alle Kriseninterventionen zu einer Stabilisierung führen.
Noch ein Hinweis zum Aufgabengebiet „Schulpsychologische Krisenintervention“: Die Krisenintervention gehört nach den Vorgaben des Schulministeriums zum Aufgabengebiet der Schulpsychologen/-innen. Zuständig sind Herr Christian (als „Benannter“ des Ministeriums) und Frau
Amandi (als „Stellvertretende Benannte“), was im Verlauf des Jahres 2012 getauscht werden soll.
Beide haben inzwischen die Fortbildungen des Ministeriums (insgesamt ca. 10 Tage) inzwischen
abgeschlossen, nehmen aber noch an den Tagungen der „Regionalgruppe“ sowie an Erweiterungstagungen teil, wenn diese vorgehalten werden. Frau Bühl und und Herr Recht haben die in 2010
begonnene Fortbildungsreihe auch weitgehend abgeschlossen und bereits an Kriseneinsätzen teilgenommen.
5. Beratung für das System Schule (Institutions-/Gremienzusammenarbeiten sowie Projektkooperationen, Fortbildungen, Gruppenberatungen)
Hinweis zur Struktur der Berichterstattung in diesem Abschnitt::
Die Arbeiten in diesem Bereich werden für den Berichtszeitraum, also das Jahr 2011 aufgelistet.
Ergänzend aber werden auch Maßnahmen aus den Vorjahren (mit jeweiliger Jahresangabe) benannt, weil nur so die Gesamtplanung über mehrere Jahre in den jeweiligen Projektbereichen bei
der Lektüre dieses Berichtes nachvollzogen werden kann und damit auch die Sinnhaftigkeit des
Projektaufbaues und der weiteren Projektplanung beurteilt werden kann. Die Maßnahmen der
Vorjahre werden dabei selbstverständlich nur inhaltlich aufgeführt; in der Statistik für 2011 sind sie
natürlich nicht enthalten.
Statistiken:
•
Gesamtzahl der Stunden (bezogen auf die Durchführung ohne vorbereitende Arbeiten):
409
-9-
•
•
Anzahl der Durchführungen (einschließlich Vorbereitungsgespräche mit den Teilnehmern):
121
Teilnehmerzahl insgesamt: 1567; durchschnittliche Teilnehmerzahl pro Durchführung: 13,0
Für den Bereich der Projektkooperationen und Lehrerfortbildungen („Beratung des Systems
Schule“) wird vom Team der Schulberatungsstelle angezielt, die Konzeptbereiche in einer umfassenden Bandbreite der schulpsychologischen Beratungspraxis für alle Schulformen zu gestalten.
Freilich können dabei gelegentlich – wie auch bei der Einzelberatung (siehe Abschnitt 2.) - Wartezeiten entstehen, was beim Umfang der Arbeitsgebiete vermutlich auch zukünftig der Fall sein
wird.
Themengebiete:
Die Themengebiete werden zunächst tabellarisch als Übersicht dargestellt; für detailliertere Informationen erfolgt anschließend noch eine Beschreibung der Gebiete in Textform.
Übersicht zu 'Beratung von Schule'
Projektbereich
Kooperation mit
Vorgehen
Auftrag/erwarteter Nutzen
A. Kooperation mit Fach- u. a. Schulen/Schulauf- Planungsabsprachen
leuten/Gremien Institutio- sichten, Abt. Jugend und
nen
Familie, Erziehungsberatung,
Kompetenzzentrum, Bildungsbüro
Abstimmung der Kooperation, Kooperation Vermeidung
von Dopplungen mit den Aufgaben der Schulen und anderer Fachleute
B. Planung mit Abt. Ju- Abt. Jugend und Familie Konzeptentwicklung
gend und Familie zur Beratung bei drohender seelischer Behinderung
Beitrag der Schulberatung
bei Drohung seelischer Behinderung abstimmen; drohende Behinderung durch
schulpsychologische Förderberatung abwenden
C.
Planungsgruppe Abt.
Gefahrenabwehr,
'Schulkultur und Krisenin- Jugend und Familie,
tervention'
Kreispolizei, Opfernetzwerk, Schulleitungen
Planung und Durch- Gefahrenabwehr und Krisenführung der Tagungen intervention
mit
Schulleitungen
und der Bildung der
Krisenteams
D. Elterngruppenberatung Schulrätin, Schulärzte/- Elternschulungen zur Kompensierung von Wahr'Gute Einschulungsvorbe- innen,
Schulleitungen, häuslichen Frühförde- nehmungsentwicklungsreitung'
Bildungsbüro – für Eltern rung
schwierigkeiten,
dadurch
später bessere Schulleistungen
E. + F. Fortbildungsmodu- Schulleitungen/Kollegien Pädagogische Konfe- Unterstützung der Anwenle für Grundschulen/für
renzen/Projektplanun- dungen der Schulen
weiterführende Schulen
gen
G. Beratungslehrerkurse/ Schulleitungen/BeraArbeitskreise
tungslehrer/innen
Kurse/Arbeitskreise
Innerschulische
Beratung
durch Lehrer/innen unterstützen
H. Intervisionsgruppe mit Schulsozialpädagogen/- Kooperationsplanung Kooperationsabstimmung
Schulsozialpädagogen/-in- innen der Stadt Euskir- und Fallbesprechun- und Unterstützung der Beranen
chen
gen
tung
I.
Schulpsychologische
Unterstützung der Schulen bei Gestaltung einer
inklusiven Schule
Schulräte/-innen, Schulleitungen, Kollegien, Eltern, Förderkonferenzen
an Schulen zusammen
mit anderen Fachleuten
Förderkonferenzen
Inklusionsprozesse an Schubei Einzelberatungen, len unterstützen
Projektberatungen,
und Fortbildungsmodule für Schulen
- 10 -
A) Kooperation mit Fachleuten, Institutionen und Gremien (zusätzlich zu den Dienstaufsichten):
•
Konzeptgespräche u. a. mit der Abteilung Jugend und Familie, (besonders für den Bereich
der drohenden seelischen Behinderung, wird fortgesetzt), dem Schulamt, der Schulrätin
und den Schulräten, der Erziehungsberatungsstelle, mehreren Grundschulen, Förderschulen und weiterführenden Schulen, dem Kompetenzzentrum der Stephanusschule in Zülpich, den Schulsozialarbeiter/innen der Stadt Euskirchen, im Netzwerk für Schulberatung
und Schulpsychologie der Bezirksregierung Köln, in Planungsgruppen für die Beratungslehrer/innenkurse der Bezirksregierung sowie für die Krisenintervention des Kreises, im Regionalen Bildungsnetzwerk des Kreises (AK 'Übergang von der Kindertagesstätte zur Schule',
im Psychosozialen Arbeitskreis des Kreises PSAG
Perspektive:
Wird fortgesetzt bei anstehenden Tagungen und Themen
B) Kooperation mit der Abteilung Jugend und Familie für Familien bei drohender seelischer Behinderung aufgrund von Teilleistungsstörungen
•
Das kooperative Arbeitskonzept für diesen Beratungsbereich wurde in 2011 in Gesprächen
mit dem Teamkoordinator der Abteilung Jugend und Familie, Herrn Michael Hörter, sowie
in einer gemeinsamen Tagung mit dem Team dieser Abteilung fortgeplant unter Berücksichtigung der bisherigen Ergebnisse mit einem weiter entwickelten Kriterienkonzept. Seit
2010 wird den Antrag stellenden Familien von die mit der Abteilung Jugend und Familie
und der Schulrätin für die Grundschulen, Frau Renate Katz, vereinbarte Praxis erklärt: Das
Angebot für die Familien für eine Förderberatung an der Schulberatungsstelle (mit Wartezeitverkürzung). In 2011 erfolgte eine Gespräch gemeinsam mit Herrn Hörter und dem
Team des Sozialpädiatrischen Zentrums in Mechernich. Dabei wurde über die Kriterien
der Abteilung Jugend und Familie für Wiedereingliederungshilfe informiert, und es wurde
abgesprochen, wie die Beratungs- und Förderhilfen der Beratungsinstitutionen den Familien
bei drohender seelischer Behinderung helfen können schon vor dem Notwendig-Werden
einer Wiedereingliederungshilfe.
Innerhalb des Teams der Schulberatungsstelle wirkt der Kollege Ralf Recht schwerpunktmäßig an dieser Projektkooperation mit.
•
Einzelberatungen zu diesem Bereich: Aus der Abteilung 'Jugend und Familie' wurden bei
über. 43 Antragstellungen für Wiedereingliederungshilfe die Schulberatungsstelle hinzugezogen und dafür schulpsychologische Stellungnahmen erstellt. Bei 4 Anfragen wurde von der
Schulberatungsstelle Wiedereingliederungshilfe gegenüber den Kollegen/Koleginnen von
der Abteilung Jugend und Familie befürwortet. Bei allen Anfragen wurde den Familien Einzelberatung in der Schulberatungsstelle angeboten, die zumeist dann auch von den meisten
Familien aufgesucht wurde und zeitnah mit Dringlichkeitseinstufung in der Schulberatungsstelle durchgeführt wurde. Nahezu alle Familien, die diese Beratung aufsuchten, kamen im
Verlauf der Förderberatung in Entwicklungsprozesse, nach denen sie keinen Bedarf mehr
für Wiedereingliederungshilfe sahen.
C) Schulkultur, Gewaltprävention und Krisenintervention:
•
In den Jahren 2007 und 2008 erfolgte die Vorstellung der Notfallpläne für alle Schulleitungen der Sekundarstufe und der Grundschulen im Kreisgebiet, geplant durch die interdisziplinäre 'Planungsgruppe für Schulkultur und Krisenintervention' (Schulamt/Schulberatungsstelle/Schulräte/-in, Abteilung für Gefahrenabwehr, Polizei, Abteilung Jugend und Familie,
Opferhilfswerk e. V.)
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Regelmäßig erfolgt die Teilnahme an den Tagungen der 'Regionalgruppe Krisenintervention'.
- 11 -
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Durchgeführte Folgeveranstaltungen:
Erneute Tagungen der Planungsgruppe in 2009 und 2010 mit Planung der Zusammenarbeiten bei Krisenanlässen an Schule
Verschiedene Tagungen an Schulen 2008 und 2009 zu Themen wie ''Lösungsorientiertes
Fallmanagement bei schulischen Krisenanlässen“, „Einrichtung des Krisenteams an Schule“
„Belastungsanalyse und Ressourceneinsatz von Lehrer/innen“, „Umgang mit schwierigen
Schülern“
In 2010 wurden Tagungen an Schulen durchgeführt zu den Themen „Weiterentwicklung
des Krisenteams (mit Beispielszenarios)“, „Förderung von Sozialintegration und präventive
Aufmerksamkeit an der Schule“, „Lösungsorientiertes Fallmanagement bei Drohungen zielgerichteter Gewalt“, „Vorgehen gegen Cybermobbing“;
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In 2011 wurde vom Schulamt des Kreises mit der Schulberatungsstelle in Zusammenarbeit
mit dem Opfernetzwerk e. V. eine 4stündige Tagung durchgeführt zum Thema „Von der
Prävention über die Notfallpläne zu den Krisenteams: Interventionen bei Drohungen zielgerichteter Gewalt“ für die Schulleitungen des Kreisgebietes (der Schulen der Sekundarstufe)
mit einer externen Referentin, Frau Prof. Dr. Britta Bannenberg. Dabei erfolgte auch die
Darstellung des Beratungs- und Kooperationskonzepts der Schulberatungsstelle bei Drohungen. Zudem wurde das Fortbildungsangebot der Schulberatungsstelle zum Bereich Krisenintervention mit den verschiedenen Modulen vorgestellt. Dazu können nach Anfrage der
Schulleitungen Tagungen mit den Kollegien durchgeführt werden.
Drei Tagungen zu diesen Modulen wurden in 2011 anschließend bereits mit Kollegien gestaltet:
- „Lösungsorientiertertes Fallmanagement bei zielgerichteten Drohungen an Schule“ an einer Hauptschule
- „Chat-Kompetenz und Kommunikation im Cyberspace – Anti-Mobbing-Prävention und –
Intervention“ mit dem Kollegium an einer Realschule mit nachfolgendem Elternabend
- „Emotionale Unterstützung und Vorgehen bei Selbstgefährdungstendenzen“ an einer Förderschule für emotionale Unterstützung
Zudem wurden seit 2009 in den Beratungslehrer/innen-Kursen der Bezirksregierung, an denen Beratungslehrer/innen des Kreisgebiets als Teilnehmer sowie eine Schulpsychologin
und ein Schulpsychologe des Kreises als Moderatoren beteiligt waren, jeweils ein Studientag durchgeführt zum Themenbereich: „Konfliktberatung/Mediation/Peer Education/AntiMobbing“
sowie
jeweils
ein
weiterer
Studientag
zum
Themenbereich
„Krisenintervention/Gewaltprävention“.
Perspektive für weitere Folgeveranstaltungen:
(Diese Planungen erfolgen jeweils gemeinsam in der Planungsgruppe 'Planungsgruppe für
Schulkultur und Krisenintervention' des Kreises Euskirchen.)
2012 soll eine Tagung zum Thema: „Chat-Kompetenz und Kommunikation im Cyberspace
– Anti-Mobbing-Prävention und –Intervention“ stattfinden mit externem Fachreferentin/-referenten sowie der Vorstellung der Ansätze von Schulberatung und Polizei in diesem Bereich;
2013 wird eine neue Veranstaltung für alle Schulleitungen der Sekundarstufe angeboten
(„Update“ zur Tagung in 2007, alle Fachleute der Planungsgruppe können – soweit selbst
gewünscht - ihre Ansätze vorstellen, was wir zuvor gemeinsam planen werden), Titel etwa:
„Bewältigungsmanagement an Schulen gegenüber Krisenereignissen – Wege für Prävention,
Intervention und Nachsorge sowie Anwendung der Notfallpläne NRW“
Weitere Tagungen an Schulen auf Anfrage.
Einzelberatungen zu diesem Bereich: Im Berichtszeitraum wurde die Schulberatungsstelle bei
10 wahrgenommenen Ankündigungen von Gewalt (gegenüber 12 in 2010 und 14 in 2009)
Jahr davor) für das 'Lösungsorientierte Fallmanagement' hinzugezogen; dabei erfolgte eine
Zusammenarbeit mit den Schulen und in Absprache mit diesen oft auch mit weiteren Fachleuten (wie sie in der Planungsgruppe vertreten sind); alle betroffenen Schüler gingen mit
ihren Familien in eine schulpsychologische Einzelberatung an der Schulberatungsstelle über
und zeigten eine integrative Entwicklung. Weitere Kriseninterventionen (mit darauf folgenden Förderberatungen betrafen Bereiche wie befürchtete Selbstgefährdungen von
Schüler/innen (etwa nach Ankündigungen im Chat) und in der Schule bemerkte Anzeichen
für Kindeswohlgefährdung.
- 13 -
D) Elterngruppenberatung 'Gute Einschulungsvorbereitung':
Gemeinsam mit den Ärztinnen und Ärzten der Abteilung Gesundheit, die auch die schulärztlichen Schuleingangsuntersuchungen gestalten, der Schulrätin für die Grundschulen und
dem Team der Schulberatungsstelle wurde die Planungsgruppe 'Gute Einschulungsvorbereitung' gegründet. Sie hat die Organisation und das Konzept für diese modular aufgebaute
Elterngruppenberatung geplant;
•
2010 wurde die Pilotphase durchgeführt: 3 jeweils1,5stündige Elternabende, in denen den
Eltern die Bereiche „Wahrnehmungsförderbereiche vor der Einschulung für den späteren
Schulerfolg“, „Fördermedien“ und „Motivationsförderung im Elternhaus“ vorgestellt wurden; mit der Schulrätin und den Schulärztinnen wurde aufgrund der Erfahrungen die Projektplanung fortgeführt;
•
In 2011 fanden 11 Veranstaltungen statt in 11 Kindertagesstätten im Kreisgebiet , jeweils als
„Basismodul“, bei denen die Eltern sich eintragen können für „Vertiefungsmodule“, je eines
zu den Bereichen „Fördermedien“ (empfohlen für Eltern, für deren Kind in der schulärztlichen Einschulungsuntersuchung ein Förderung empfohlen wurde) und „Motivationsförderung“ empfehlbar für alle Eltern); 6 Veranstaltungen fanden zum Vertiefungsmodul statt; an
den Basismodulen wirkten teilweise auch die Schulleiter/innen der jeweiligen Region sowie
die Schulärzte/-innen und die Kindertagesstättenleitungen mit und gestalten auch im Anschluss an die Vortragsteile den beratenden Dialog mit den Eltern mit - sehr gewinnbringend;
Perspektive/Folgeveranstaltungen:
Wird in diesem Jahr erneut im selben Umfang durchgeführt.
•
Materialien:
Die Erstellung der Materialien ist zunächst abgeschlossen (wird freilich weiter in der Entwicklung gehalten): Ein Konzeptpapier für Fachleute, ein Konzeptpapier für Eltern, eine Powerpoint, Übungsmaterialien für Eltern für die alltagsnahe häusliche Förderung der auditiven und der visuellen Wahrnehmung.
Innerhalb des Teams der Schulberatungsstelle wirkt die Kollegin Rebecca Bühl schwerpunktmäßig an diese Projekt mit. Das Ergebnis einer Evaluationsbefragung der Eltern ist im
Anhang dieses Berichtes beigefügt.
E) Fortbildungsmodule für die Grundschulen (in Abstimmung mit der Schulrätin):
Angebot von 5 Modulen, die initial jeweils einen Nachmittag umfassen: Lese-Rechtsschreibförderung, Rechenförderung, Motivationsförderung, Begabungs-/Begabtenförderung, Elternberatung an Schulen; das Angebot wurde den Schulleitungen durch die Schulrätin für die
Grundschulen, Frau Renate Katz, übermittelt;
•
In 2010 eine Tagung zum Thema Lese-Rechtschreibförderung
•
In 2011 2 Tagungen zu den Themen „Dyskalkulie und Rechenförderung“ sowie „Elternberatung“
Perspektive/Folgeveranstaltungen:
Wird fortgesetzt bei Nachfragen der Schulleitungen
An diesen Tagungen wirkt das ganze Team mit.
F) Fortbildungsmodule für die weiterführenden Schulen:
Module (Neben den schon genannten Themen zur Krisenintervention liegen aus dem Beratungslehrerkurs vor): u. a. für: Lernförderung, Motivationsförderung, Förderung von Sozialintegration und Gewaltprävention, Begabungsförderung; die Themenliste ist auch im Flyer
- 14 -
enthalten; derzeit soll angesichts der hohen Arbeitsauslastung keine gesonderte Ankündigung erfolgen, jedoch werden auf Anfrage Veranstaltungen durchgeführt.
G) Beratungslehrer/innen-kurse, -Arbeitskreise:
•
Januar 2010 bis Januar 2011 (16 Studientage)
Arbeitskreise der Beratungslehrer/innen:
•
In 2011 Moderation eines Arbeitskreises aus dem dem laufenden Kurs, dessen Studientage
vom Brühler Team moderiert wurden.
•
Derzeit 2 Arbeitskreise (4-6 Nachmittage im Schuljahr, werden fortgesetzt)
•
Perspektive/Folgeveranstaltungen:
Weitere Kurse mit Beratungslehrern/-innen aus dem Kreis Euskirchen sind sinnvoll, damit
weitere Beratungslehrer/innen ausgebildet werden und dann tätig werden können.
Seit 2011 wird gemäß Beschluss der Planungsgruppe der Bezirksregierung die Moderation
des Kurses, an dem auch Lehrer/innen aus dem Kreis Euskirchen teilnehmen, im jährlichen
Wechsel vom Euskirchener Moderationsteam (Ingrid Amandi, Hatto Christian) und vom
Brühler Moderationsteam (jeweils gemeinsam mit der Kölner Beratungslehrerin Angelika
Lesemann) geleistet werden. 2011 war das Brühler Team tätig.
Turnusmäßig haben wir 2012 mit dem neuen Kurs begonnen.
H) Intervisionsgruppe mit Schulsozialarbeitern/-innen
•
Mit einer Gruppe von Sozialpädagogen/-innen der Stadt Euskirchen und dem Team der
Schulberatungsstelle wurde 2009 eine Intervisionsgruppe zur Abstimmung der Zusammenarbeit und zur Besprechung von Einzelberatungen und Projektvorhaben gegründet. Die
Gruppe tagt seither alle 4 bis 6 Monate.
Perspektive/Folgeveranstaltungen:
Wird fortgesetzt; könnte für weitere Gruppen im Kreisgebiet als Arbeitsform auf Wunsch
ebenfalls durchgeführt werden.
I) Schulpsychologische Unterstützung der Schulen bei Gestaltung einer inklusiven Schule
• In 2011 wurde dieses Thema bei den Dienstbesprechungen der Dezernentin und in verschiedenen Gremien schulberaterischer Kooperation (Netzwerk Schulberatung und Schulpsychologie im Regierungsbezirk Köln, Arbeitskreis kommunale Schulpsychologie beim
Städtetag NRW) als neuer Aufgabenbereich der Schulpsychologie umrissen.
Das Schulministerium NRW hat dieses bildungspolitische Ziel formuliert: „Gemeinsames
Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen“ 8 - unter Bezugnahme auf das entsprechende „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der
Menschen mit Behinderungen“. Im Bildungsportal ist auch zu lesen, dass sich die Gestaltung im Bildungssystem auf dem Weg befindet: „Im Schuljahr 2010/11 lernen bereits 24,9%
der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in der Grundschule,
in der Sekundarstufe I sind es 11,1%.“
•
In 2011 begann die Schulberatungsstelle mit der Planung ihrer Beiträge. Mit der Schulrätin
für die Grundschulen und dem Schulrat für die Förderschulen wurden die Beiträge der
Schulberatungsstelle vereinbart: Bereitschaft zur Mitwirkung der Schulpsychologen/-innen
8
In: Schulministerium NRW.de – Das Bildungsportal.
http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/
- 15 -
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•
•
•
•
an den Förderkonferenzen, die bei Antrag der Schulleitungen auf förderpädagogische Unterstützung an den Schulen mit einer Inklusionsperspektive auch unter Einbeziehung externer Fachleute durchgeführt werden. Diese Förderkonferenzen sind vom Schulrat für die
Förderschulen im Kreis Euskirchen an die Stelle des klassischen Verfahrens zur Feststellung
des sonderpädagogischen Förderbedarfs gesetzt worden. Zudem wurde mit dem Schulrat
und der Schulrätin die Erstellung eines Flyers der Schulberatungsstelle für die Schulleitungen zu den schulpsychologischen Unterstützungsangeboten für den Bereich Inklusion vereinbart. Der Flyer befindet sich in Vorbereitung; er wird die Themen enthalten, die im Abschnitt „Perspektive“ weiter unten enthalten sind: Verfügbarkeit für Förderkonferenzen, Projektkooperationen und Fortbildungsmodule.
In 2011/2012 hat die Schulberatungsstelle an 3 Förderkonferenzen mitgewirkt.
In 3 kollegiumsinternen Fortbildungen wurde das Thema 'Inklusion' integriert. Dies waren
die schon oben genannten Veranstaltungen für eine Grundschule zum Thema „Dyskalkulie
und Rechenförderung“ und „Elternberatung“ sowie das Modul „Emotionale Unterstützung
und Vorgehen bei Selbstgefährdungstendenzen“ an einer Förderschule für emotionale Unterstützung.
Perspektive
Mitwirkung an weiteren Förderkonferenzen in der Einzelberatung: In diesen Förderkonferenzen kann die Schulberatungsstelle ihre diagnostischen und fördernden Perspektiven in
die gemeinsame Planung einbringen und den eigenen Förderansatz in Abstimmung mit der
Schule und den anderen Fachleuten vereinbaren. Zugleich kann sie mit allen beteiligten
Fachleuten mitwirken, die verschiedenen Paradigmen und Ansätze zu einem kooperativen
Förderplan auszuhandeln.
Für schulpsychologische Unterstützungsformen hat der Arbeitskreis kommunale Schulpsychologie beim Städtetag NRW ein Positionspapier herausgegeben 9. Die Unterstützungsformen der Schulberatungsstelle für den Kreis Euskirchen sollen – neben der genannten Mitwirkung an Förderkonferenzen – Module für Projektkooperationen und Fortbildungen mit
schulpsychologischen Werkzeugen bereit stellen, die bereits derzeit im aktuellen Angebot
enthalten sind und in diesem Bericht benannt wurden. Denn 'Inklusion' ist ein Querschnittthema, für das Förderstrategien in verschiedenen Gebieten hilfreich sein können. Ergänzt
werden soll dies jeweils mit einer Themeneinheit, die speziell auf Inklusion bezogene Perspektiven enthält – siehe Abschnitt weiter unten. Zunächst die Module:
- Frühförderprojekt 'Gute Einschulungsvorbereitung' und Mitwirkung im Arbeitskreis des
Kreises Euskirchen für den Übergang von den Kindertagesstätten in die Grundschulen
- Fortbildungsmodule für die Grundschulen, für die weiterführenden Schulen, für den Bereich Krisenintervention
- Für Förderschulen: Kollegiale Beratung an Regelschulen für Inklusionsvorhaben
- Einbeziehung in den aktuellen Beratungslehrerkurs in Form einer Themeneinheit insbesondere an den Studientagen 'Lernförderung, Lernmotivation, Lernmethoden', 'Individuelle Förderung und Begabungsförderung' und 'Förderung sozialer Kompetenz'
- Freilich wird abzuwarten sein, in welchem Umfang für solche Module eine Nachfrage entstehen wird und inwieweit dann Wartezeiten nötig wären. Curricular sind diese Module im
aktuellen Bestand verfügbar.
Ein spezielles Modul 'Inklusion' (derzeit in Vorbereitung, wird für Beratungslehrerkurs benötigt) enthält folgende Themen:
- Inklusionsunterstützendes Paradigma und Ursachenmodell für das Zustandekommen von
Entwicklung des Lernens und der sozialen Integration: Eine lösungsorientierte Sicht, die ge-
9
Arbeitskreis kommunale Schulpsychologie beim Städtetag NRW: Schulpsychologische Unterstützung der Schulen und
des Schulsystems in NRW auf dem Weg zu einer inklusiven Schule. Positionspapier des Arbeitskreises kommunale
Schulpsychologie beim Städtetag NRW. Dezember 2011.
- 16 -
richtet ist auf das Zulassen von Vielfalt und je eigenen Prozessen der Schüler/innen, auf die
Wirkung positiver Zuschreibungen und die Vermeidung von Kategorisierungen und Stigmatisierung, auf eine individuelle Bezugsnormorientierung mit je eigenen Anspruchsniveauund Zielsetzungen für die Schüler/innen, auf eine gerade dadurch mögliche Optimierung
der Motivationsförderung, mithin auf eine optimistische Prozessbezogenheit und Prognoseoffenheit.
- Diagnosemodelle und -verfahren für die individuelle Förderung (pädagogische Beobachtung, ergänzend auch Testverfahren zur Lernstandsdiagnostik;
- Prognosemodelle für Lernerfolg und Schullaufbahn sowie soziale Integration – evidenzbasiert soweit möglich, also unter Hinzuziehung von Forschungsergebnissen aus der Pädagogik und der pädagogischen Psychologie zur ohnehin vorhandenen pädagogischen Erfahrung und Expertise. Manche Forschungsergebnisse entsprechen nicht ganz der Intuition,
die Eltern in ihrer Besorgnis dazu haben. Beispielsweise haben zu Beginn der Grundschulzeit zunächst bestimmte Bereiche der visuellen und der auditiven Wahrnehmungsentwicklung einen viel stärkeren Einfluss auf die Lernleistung als die Intelligenz, während es gegen
Ende der Grundschulzeit und dann in der Sekundarschulzeit gerade umgekehrt ist 10. Das
Prognosemodell verändert sich also im Verlauf. Dies kann für Kinder mit Teilleistungsschwierigkeiten die ermutigende Hoffnung auf schrittweise erzielbaren mittel- und längerfristigen Erfolg erhalten.
- Einige inklusionsfördernde Methoden11 wie: schulinterne Prozessdiagnostik und Förderung
statt Feststellungsdiagnostik, gemeinsamer Plan für zieldifferente und zielgleiche Unterrichtsvorgaben, innere Differenzierung mit Zulassen von Heterogenität, offene Unterrichtsformen
mit Feedback-Kultur, Elternberatung, Teamarbeit und kollegiale Fallbesprechungen.
10
11
Vgl. z. B. Schneider, W. (2007): Grundlagen und Aufgaben der pädagogischen Psychologie, PPT, Folien 36, 37, 38:
Strukturmodelle (in Form von Lisrel-Analysen) zur Vorhersage des Lesens, Rechtschreibens und der
mathematischen Kompetenz in der Grundschule mit Dominanz von Wahrnehmungsfaktoren.
Demgegenüber Weiß, R. H. (2003): Zusammenhang Kristallisierte Intelligenz und Schulleistung in Klasse 5 und 6
(aus: Handanweisung CFT 20-R) mit stärkerem Einfluss der Intelligenz.
Einige dieser Punkte sind angelehnt an Empfehlungen von Klemm, K. & Preuss-Lausitz, U. (Juni 2011): Auf dem
Weg zur schulischen Inklusion in Nordrhein-Westfalen. Empfehlungen zur Umsetzung der UNBehindertenrechtskonvention im Bereich der allgemeinen Schulen. Gutachten erstellt im Auftrag des Ministeriums
für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Anhang: Evaluationsergebnisse Projekt Gute Einschulungsvorbereitung'
•
Deskriptive Statistiken
(Statistiken wurden nachträglich in Originalfragebogen eingefügt)
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4
3
2
1
(eingefügt)
Stim Stim Stim Stim
-me -me -me -me
Mittel- Streuzu eher eher nicht
wert
ung
zu nicht
zu
zu
Durch die Informationen, die ich heute
bekommen habe, fühle ich mich entlastet
3,35
0,73
und beruhigt.
Die Informationszettel, die ich bekommen
habe, sind gut verständlich und werden
3,67
0,53
mir helfen, mich an die Inhalte zu erinnern.
Ich habe das Gefühl heute Gehörtes
3,64
0,64
umsetzen zu können.
Die Moderation war gut verständlich, ich
3,44
0,67
wurde nicht durch Fachsprache irritiert.
Ich habe mich in den vergangen 1,5
3,58
0,60
Stunden wohl gefühlt.
Ich habe vor der Veranstaltung gedacht,
dass mein Kind erfolgreich die Schule
3,35
0,74
absolvieren wird.
Jetzt, nach der Veranstaltung denke ich,
dass mein Kind erfolgreich die Schule
3,63
0,55
absolvieren wird.
Ich habe vor der Veranstaltung gedacht,
dass ich mein Kind bei seinen Defiziten
3,35
0,74
gut unterstützen kann.
Jetzt, nach der Veranstaltung denke ich,
dass ich mein Kind bei seinen Defiziten
3,58
0,66
gut unterstützen kann.
(eingefügt)
Ich habe Interesse an weiteren
Ja
nein
Ja
Informationsveranstaltungen zum
Anzahl/Prozent
Thema…
(N = 73)
…Prognosemodelle
14
19,2
…Fördermedien
30
41,1
…Motivation und Arbeitsmethoden
42
47,5
…sonstiges:
9
12,3
- 18 -
N
68
67
69
71
72
65
64
73
73