Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
13 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
06.11.12, 12:02
Aktualisiert
06.11.12, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 316/2012
16.10.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Soziales und Gesundheit
14.11.2012
Kreisausschuss
05.12.2012
Kreistag
19.12.2012
Rettungsbedarfsplan Kreis Euskirchen 2012
Sachbearbeiter/in: Herr Crespin
Tel.: 02251 - 15 210
Abt.: 38
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
X Die Vorlage berührt den Etat.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Zur bedarfsgerechten flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung im Kreis Euskirchen mit den
Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransportes gemäß des Rettungsgesetzes NordrheinWestfalen (RettG NRW) stimmt der Kreistag dem Entwurf des Rettungsbedarfsplanes 2012 zu und
setzt damit den Rettungsbedarfsplan 2012 des Kreises Euskirchen in Kraft. Er kann unter
http://www.kreis-euskirchen.de/service/gefahrenvorsorge/index.php eingesehen werden.
-2-
Begründung:
Gemäß Rettungsgesetz Nordrhein-Westfalen (RettG NRW) haben die Kreise Bedarfspläne aufzustellen. In diesen sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, die Zahl der erforderlichen
Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge sowie die technische Ausstattung des Rettungsdienstes festzulegen. Der Rettungsbedarfsplan ist die Grundlage für die organisatorischen, personellen und finanziellen Maßnahmen im Rettungsdienst.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wurde der Entwurf des Rettungsbedarfsplanes am 15.10.2012
den privaten Hilfsorganisationen zur Einsichtnahme und ggf. schriftlichen Stellungnahme zugeleitet.
Der Entwurf des Rettungsbedarfsplanes 2012 wurde durch öffentliche Bekanntmachung vom
15.10.2012, in der Lokalpresse am 17.10.2012 veröffentlicht, in der Zeit vom 18.10.2012 bis
31.10.2012 zur Einsichtnahme und ggf. schriftlichen Stellungnahme für sonstige Anbieter rettungsdienstlicher Leistungen in der Kreisverwaltung ausgelegt. Die Bekanntmachung wurde zeitgleich auf
der Homepage des Kreises Euskirchen veröffentlicht.
Mit Datum 15.10.2012 wurde der Entwurf des Rettungsbedarfsplanes 2012 der Kommunalen Gesundheitskonferenz zu geleitet. Die Vorstellung und die Erörterung des Bedarfsplanes erfolgt(e) am
07.11.2012.
Im abschließenden Abstimmungsgespräch am 15.08.2012 mit den gemäß Rettungsgesetz NRW zu
beteiligenden Verbänden der Krankenkassen konnte zum vorliegenden Entwurf des Rettungsbedarfsplanes Einvernehmen erzielt werden, welches mit Datum 05.09.2012 seitens der Verbände der
Krankenkassen schriftlich bestätigt wurde.
Die Umsetzung des novellierten Rettungsbedarfsplanes führt zu einer Erhöhung der im Haushalt aufgeführten Personal- und Sachausgaben. Im Rahmen der zeitgleich zum Rettungsbedarfsplan durch
den Kreistag zu verabschiedende Satzung des Kreises Euskirchen über die Erhebung von Gebühren
für Leistungen des Rettungsdienstes, auf der Grundlage der mit den Kostenträgern im Rettungsdienst
(Verbände der Krankenkassen) abgestimmten Gebührenbedarfsberechnung, sind diese Mehrausgaben gedeckt. Die Gebühren für Leistungen des Rettungsdienstes werden darüber hinaus gesenkt.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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(Unterschrift)
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