Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
3,3 MB
Datum
19.12.2012
Erstellt
06.11.12, 12:02
Aktualisiert
06.11.12, 12:02
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan
2012
(ENTWURF)
Kreis Euskirchen Der Landrat Abteilung 38 53877 Euskirchen
Telefon: 02251 - 15 0 Telefax: 02251 - 970603 E-Mail: mailbox@kreis-euskirchen.de
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis
Seite 1
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Inhaltsverzeichnis
I.
Einführung
II. Kreisbeschreibung
1. Infrastruktur-Basisdaten
2. Einwohner/Bevölkerung
3. Verkehrswesen
3.1. Hauptverkehrswege
3.2. Pendler-Bewegungen
4. Fremdenverkehr und Wirtschaft
4.1. Fremdenverkehr
4.2. Wirtschaft
5. Pflege- und Betreuungseinrichtungen
5.1. Alten- und Pflegeheime
5.2. Behinderteneinrichtungen
5.3. Sozialtherapeutische Heime
6. Risiken
6.1. Betriebe und Anlagen
6.2. Veranstaltungen mit besonderen Risiken
III. Medizinische Versorgung
1. Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern
1.1. Bettenstatus
1.2. Notfallaufnahmebereiche
2. Medizinische Versorgung im ambulanten Bereich
3. Entwicklungsbetrachtung der medizinischen Versorgung
3.1. Entwicklungsbetrachtung der Bettenverfügbarkeit
3.2. Entwicklungsbetrachtung der stationären Versorgung
3.3. Entwicklungsbetrachtung der ambulanten Versorgung
4. Ergebnisfassung / Zielsetzung
Inhaltsverzeichnis
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
IV. Leitstelle
1. Begriff und Konzeption
2. Mindestanforderungen
2.1. Organisation/Aufgabenstellung
2.2. Technik
2.3. Personal
3. Entwicklungsbetrachtung, Zielsetzung und Ergebnisfassung
V. Notärztliche Versorgung
1. Bodengebundener Notarzt
1.1. Organisation
1.1.1. Organisation
1.1.2. Standorte der Notarzt-Einsatzfahrzeuge
1.2. Gebührenhoheit
1.3. Mindestanforderungen
1.3.1. Technik
1.3.1.1. Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF)
1.3.1.2. Medizinische und medizinisch-technische Ausstattung
1.3.2. Personal
1.3.3. Dokumentation
1.4. Entwicklung der Einsatzzahlen (Notarzt)
1.4.1. Generelle Einsatzentwicklung
1.4.2. Ambulante Behandlungen durch den Notarzt
1.4.3. Notärztliche Versorgung – Einsatzbereiche / Daten
1.4.4. Vorhaltung
1.4.5. Besetztzeiten
1.4.6. Einsatzentwicklung Notarzteinsätze 2011
1.5. Einsatz weiterer Notärztinnen und Notärzte/Interhospitaltransport mit
Arztbegleitung
1.5.1. „Zweiter Notarzt“ zur Abdeckung eines notärztlichen
Spitzenbedarfes
1.5.2. Interhospitaltransport mit Arztbegleitung
1.6. Entwicklungsbetrachtung, Zielsetzung und Ergebnisfassung
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2. Luftrettung
2.1. Organisation
2.1.1. Organisation
2.1.2. Technik
2.1.3. Personal
2.2. Rettungshubschrauber
2.3. Entwicklungsbetrachtung, Zielsetzung und Ergebnisfassung
VI. Notfallrettung
1. Struktur und Organisation
1.1. Struktur und Organisation
1.2. Rettungswachen
1.3. Gebührenhoheit
2. Mindestanforderungen
2.1. Fahrzeuge
2.1.1. Medizinische und medizinisch-technische
Ausstattung
2.1.2. Personelle Besetzung der Rettungsfahrzeuge
2.2. Funktionsbereiche / Service und Technik
2.2.1. Funktionsbereich Desinfektion / Hygiene
2.2.1.1. Desinfektionsstätte
2.2.1.2. Desinfektoren
2.2.2. Funktionsbereich Logistik
2.2.2.1. Logistik-Depot
2.2.2.2. Logistikbeauftragte
2.2.3. Funktionsbereich Medizinprodukte
2.2.3.1. Grundlage
2.2.3.2. Medizinproduktebeauftragte
2.2.4. Funktionsbereich Arbeitssicherheit
2.2.4.1. Grundlage
2.2.4.2. Sicherheitsbeauftragte
2.2.5. Funktionsbereich Psychosoziale Notfallversorgung
2.2.6. Funktionsbereich Fortbildung
2.2.6.1. Lehrrettungswachen
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als Träger des Rettungsdienstes
2.2.6.2. Lehrrettungsassistenten
2.2.6.3. Fortbildung und Qualitätszirkel
2.2.7. Dokumentation
2.3. Spezielle Einsatzindikationen
2.3.1. Interhospitaltransport / Intensivtransport
2.3.2. Transport schwergewichtiger Patienten
2.3.3. Transport infektionsverdächtiger / infektiöse
Patienten
2.3.4. Transport von Früh- und Neugeborenen
2.3.5. Entwicklungsbetrachtung Sondertransporte
3. Rettungsbereiche
3.1. Bodengebundene örtliche Rettungsgwahen in der
Notfallrettung
3.2. Bodengebundene überörtliche Rettungsmittel
4. Entwicklungsbetrachtung, Zielsetzung und Ergebnisfassung
VII. Krankentransport
1. Struktur und Organisation
1.1. Struktur und Organisation
1.2. Disposition
1.3. Gebührenhoheit
2. Mindestanforderungen
2.1. Unterbringung der Fahrzeuge im Krankentransport
2.2. Fahrzeuge und Ausstattung
2.2.1. Krankentransportwagen DIN EN 1789 und Zusatz
2.2.2. Krankentransportwagen-Infektionsfahrzeug
2.3. Personelle Besetzung der Krankentransportwagen
2.4. Funktionsbereiche im Krankentransport
2.4.1. Funktionsbereich Logistik
2.4.2. Funktionsbereich Medizinprodukte
2.4.3. Funktionsbereich Fortbildung
2.4.4.Funktionsbereich Desinfektion / Hygiene
2.5. Dokumentation
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als Träger des Rettungsdienstes
3. Fahrzeuge im Krankentransport
3.1. Besetztzeiten
3.2. Auslastungsbeschreibung
3.3. Vorhaltestunden
3.4. Einsatzentwicklung
4. Infektionstransporte im Krankentransport
5. Entwicklungsbetrachtung im Krankentransport
5.1. Disposition der Krankentransporte
5.2. Fahrzeugeinsatz im Krankentransport
5.3. Bestehendes Versorgungsniveau im Krankentransport
5.4. Festlegung der Bedienzeit im Krankentransport
6. Zielsetzung / Ergebnisfassung
VIII. Sonderbedarf Rettungsdienst
1. Grundlagen
2. Planungen auf der Grundlage empirischer Ergebnisse (Einsätze im Kreis
Euskirchen / Szenarien)
3. Vorbereitungen/ Gewährleistung der Mindestvoraussetzungen
3.1. Leitender Notarzt (LNA)
3.1.1. Aufgabenstellung
3.1.2. Mindestqualifikation / Eignung
3.2. Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL)
3.2.1. Aufgabenstellung
3.2.2. Mindestqualifikation / Eignung
3.3. Schnell-Einsatz-Gruppen (SEG)
3.3.1. Schnell-Einsatz-Gruppe „Rettung“
3.3.2. Schnell-Einsatz-Gruppe „Patientenablage“
3.3.3. Schnell-Einsatz-Gruppe „Ärzte“
4. Ausstattung
4.1. Einsatzleitfahrzeug (NEF) für LNA/OrgL
4.2. Gerätewagen Rettungsdienst (GW-Rett)
5. Qualitätssicherung
6. Entwicklungsbetrachtung, Zielsetzung und Ergebnisfassung
7. Großveranstaltungen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
8. Zusammenarbeit mit der Polizei in besonderen Gefahrenlagen
IX. Qualitätsmanagement
1. Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
2. Entwicklungsbetrachtung, Zielsetzung und Ergebnisfassung
X. Verwaltung
1. Grundsätzliches
2. Organisation
2.1. Personal
2.2. Erläuterungen zur Gebührenabrechnung und zum
Beschaffungswesen
2.2.1. Gebührenabrechnung
2.2.2. Beschaffungswesen
2.3. Entwicklungsbetrachtung, Zielsetzung und Ergebnisfassung
XI. Investitionsgüter und Nutzungsdauer (Basisinformationen)
* * * * *
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Geographische Lage
Geo-Position der Kreisstadt Euskirchen:
¾ Längengrad: 6.78333/E 6° 47' 0''
¾ Breitengrad: 50.6667/N 50° 40' 0''
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Übersicht Kreisgebiet
Abbildung:
Kreis Euskirchen, Kreisgrenze
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als Träger des Rettungsdienstes
Einführung
Kapitel I Einführung
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I
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
I. Einführung
Die Erstellung des nachfolgenden
Rettungsbedarfsplanes 2012
für den Kreis Euskirchen
basiert auf dem
Gesetz über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den
Krankentransport durch Unternehmen
(Rettungsgesetz NRW – RettG NRW)
vom 24.11.1992 in der zurzeit gültigen Fassung.
Die Träger des Rettungsdienstes, die Kreise und kreisfreien Städte, sind verpflichtet, die
bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der
Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des
Krankentransportes sicherzustellen.
Beide
Aufgabenbereiche
bilden
eine
medizinisch-organisatorische
Einheit
der
Gesundheitsvorsorge und Gefahrenabwehr.
Die Kreise und Gemeinden nehmen die Aufgaben nach diesem Gesetz als
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.
Die Kreise und kreisfreien Städte stellen Bedarfspläne auf. In den Bedarfsplänen sind
insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen
sowie die Zahl der erforderlichen Krankenkraftwagen und Notarzteinsatzfahrzeuge
festzulegen.
Kapitel I Einführung
Seite 2
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Der Entwurf des Bedarfsplanes ist mit den vollständigen Anlagen den Trägern der
Rettungswachen,
den
Hilfsorganisationen,
den
sonstigen
Anbietern
von
rettungsdienstlichen Leistungen, den Verbänden der Krankenkassen und dem
Landesverband
der
gewerblichen
Berufsgenossenschaften
und
der
örtlichen
Gesundheitskonferenz zur Stellungnahme zuzuleiten. Dabei sind diese aufzufordern, zu
allen Inhalten des Entwurfs schriftlich Stellung zu nehmen und Änderungs- und
Ergänzungsvorschläge einzureichen. Die Kreise und kreisfreien Städte werten die
Stellungnahmen
aus.
Mit
den
kreisangehörigen
Gemeinden,
die
Träger
von
Rettungswachen sind, ist Einvernehmen zu erzielen. Kommt eine Einigung nicht
zustande, trifft die Bezirksregierung die notwendigen Festlegungen. Soll den
Vorschlägen der Verbände der Krankenkassen und dem Landesverband der
gewerblichen Berufsgenossenschaften nicht gefolgt werden, ist mit diesen eine
Erörterung vorzunehmen. Hinsichtlich der Kosten bildenden Qualitätsmerkmale des
Bedarfsplanes ist Einvernehmen anzustreben. Kommt eine Einigung nicht zustande, trifft
die Bezirksregierung die notwendigen Festlegungen.
Der Bedarfsplan ist kontinuierlich unter Beteiligung der genannten Verbände zu
überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle vier Jahre, erstmals im Jahre 2000, zu
ändern.
Der vorliegende Rettungsbedarfsplan trägt das
Erhebungsdatum 31.12.2011.
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Abt.38, Gefahrenabwehr
Jülicher Ring 32
53877 Euskirchen
Hinweis:
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im folgenden Text in der Regel die männliche Schreibweise
verwendet. Es wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sowohl die männliche als auch
die weibliche Schreibweise für die entsprechenden Beiträge gemeint ist.
Kapitel I Einführung
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Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kreisbeschreibung
Kapitel II Kreisbeschreibung
Seite 1
II
Kreis Euskirchen
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als Träger des Rettungsdienstes
Abbildung:
Kreis Euskirchen, kommunale Struktur, angrenzende Nachbarkreise sowie Landes- und
Bundesgrenzen
Kapitel II Kreisbeschreibung
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
II. Kreisbeschreibung
1. Infrastruktur - Basisdaten
Der Kreis Euskirchen ist mit rund 1.250 Quadratkilometern Fläche einer der
flächengrößten Kreise im Land Nordrhein-Westfalen.
Südwestlich der Ballungszentren Köln und Bonn grenzt das Kreisgebiet an das Land
Rheinland-Pfalz, ein Teil seiner Westgrenze ist zugleich Staatsgrenze der BRD zum
Königreich Belgien.
Geographische Kenndaten
Ausdehnung und Fläche des Kreisgebietes:
Fläche
1.248,86 qKm
Max. Ausdehnung in Nord-Süd-Richtung
53,2 Km
Max. Ausdehnung in Ost-West-Richtung
43,8 Km
Kreisgrenzen:
Länge insgesamt:
299,9 Km
davon:
Belgien/Rheinland Pfalz
153,2 Km
Rhein-Sieg-Kreis
52,7 Km
Kreis Düren
47,9 Km
Rhein-Erft-Kreis
25,1 Km
Kreis Aachen
21,0 Km
Höchste Erhebungen:
Weißer Stein (Gemeinde Hellenthal)
690 m ü. NN
Bärbelkreuz (Gemeinde Dahlem)
663 m ü. NN
Tiefster Punkt:
Burg Kühlseggen (Gemeinde Weilerswist)
107 m ü. NN
Talsperren (Fläche):
Urfttalsperre
230 ha
Oleftalsperre
110 ha
Stauanlage Kronenburg
27 ha
Steinbachtalsperre
14 ha
Stauanlage Weilerbach
19 ha
Madbachtalsperre
3 ha
Quelle: Landesdatenbank NRW (www.landesdatenbank.nrw.de), Stand 31.12.2009
Kapitel II Kreisbeschreibung
Seite 3
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
2. Einwohner/Bevölkerung
Die Anteile der Landwirtschaftsfläche mit 47,23% und die Anteile der Waldflächen mit
38,03% an der Gesamtfläche des Kreises Euskirchen sind charakteristisches Merkmal
der Flächengröße.
Der Anteil der besiedelten Fläche im Kreis Euskirchen beträgt 7,10% und ist damit
deutlich kleiner als die Siedlungsflächen in den meisten anderen Kreisen des Landes
NRW. Als Kreis mit der größten Gesamtfläche und der kleinsten Einwohnerzahl im
Regierungsbezirk hat der Kreis Euskirchen mit 154 Einwohnern/qKm folglich die
geringste Einwohnerdichte
Stadt/
Gemeinde
Bad
Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Kreis
Euskirchen
Fläche in qKm
Wohnbevölkerung
insgesamt
männlich
weiblich
Einwohner je qKm
150,8385
18.737
9.266
9.471
124,22
148,6169
95,1846
139,5034
137,8167
66,0814
136,4132
94,3545
121,8406
57,1972
101,0111
8.358
4.182
55.871
8.351
11.827
27.230
7.771
13.425
16.309
20.027
4.137
2.064
27.310
4.202
5.879
13.584
3.863
6.501
8.123
9.792
4.221
2.118
28.561
4.149
5.948
13.646
3.908
6.924
8.186
10.235
56,24
43,93
400,50
60,59
178,98
199,61
82,36
110,18
285,14
198,26
1.248,8581
192.088
94.721
97.367
153,81
Quelle: Landesdatenbank NRW (www.landesdatenbank.nrw.de), Stand 31.12.2009
Wie in anderen Kreisen ist seit dem Jahr 2000 im Kreis Euskirchen eine deutliche
Zunahme des Einwohnerstandes zu verzeichnen. Der Bevölkerungszuwachs wird dabei
überwiegend von Wanderungsgewinnen getragen, wenngleich im Vergleich zu anderen
Kreisen auch ein überdurchschnittlicher Geburtenüberschuss, vorwiegend durch die
Gruppe der ausländischen Mitbürger, zu verzeichnen ist.
Kapitel II Kreisbeschreibung
Seite 4
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Der Kreis Euskirchen zeichnet sich durch einen vergleichsweise hohen Anteil an Kindern
und Jugendlichen sowie der dazugehörigen Elterngeneration aus. Entsprechend
geringer sind die Anteile an jungen Leuten zwischen 20 und 30 Jahren.
Hinsichtlich Bevölkerungsstand und -struktur setzt sich die Bevölkerung am 31.12.2009
wie folgt zusammen:
Altersstruktur Kreis Euskirchen
Alter
gesamt
unter 3
3–5
6–9
10 – 15
15 – 19
20 – 24
25 – 29
30 – 34
35 – 39
40 – 44
45 – 49
50 – 54
55 – 59
60 – 64
65 – 69
70 – 74
75 und älter
Kreis Euskirchen
männlich
weiblich
Vergleichszahlen
2006
4.531
4.897
7.565
11.101
12.043
10.473
9.613
9.536
11.664
16.511
17.410
15.092
13.425
10.311
10.578
10.841
16.497
2.293
2.495
3.897
5.692
6.173
5.486
4.963
4.712
5.832
8.336
8.682
7.626
6.830
5.146
5.160
5.147
6.251
2.238
2.402
3.668
5.409
5.870
4.987
4.650
4.824
5.832
8.175
8.728
7.466
6.595
5.165
5.418
5.694
10.246
5.001
3.638
10.680
11.703
12.036
10.173
9.589
10.624
15.751
17.266
15.775
13.593
11.569
9.987
12.121
8.480
15.318
192.088
94.721
97.367
193.304
Quelle: Landesdatenbank NRW (www.landesdatenbank.nrw.de), Stand 31.12.2009
Kapitel II Kreisbeschreibung
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Kreis Euskirchen
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Altersverteilung in absoluten Zahlen
40000
48227
45585
50000
35246
34513
28517
30000
20000
10000
0
bis18
bis35
bis50
bis60
über60
Quelle: Landesdatenbank NRW (www.landesdatenbank.nrw.de), Stand 31.12.2009
Alterseinteilung in Prozent
18%
25%
18%
15%
24%
bis18
bis35
bis50
bis60
über60
Quelle: Landesdatenbank NRW (www.landesdatenbank.nrw.de), Stand 31.12.2009
Kapitel II Kreisbeschreibung
Seite 6
Kreis Euskirchen
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als Träger des Rettungsdienstes
3. Verkehrswesen
3.1. Hauptverkehrswege
Die Bundesautobahn 1 (A1) in nordsüdlicher Richtung und eine kurze Strecke der
Bundesautobahn 61 (A61) in nordöstlicher Richtung führen durch den Kreis Euskirchen.
Insbesondere die A1 ist im Zuge der Streckenführung Richtung Naturerholungsgebiet
Eifel und Richtung Nürburgring von rettungsdienstlicher
/Unfallhäufigkeit-Ereignisausmaße).
Gleiches
gilt
Bedeutung (Notfall-
insbesondere
für
die
in
den
Sommermonaten viel befahrenen Bundesstraßen im südlichen Bereich des Kreises
Euskirchen.
Exemplarisch soll hier die in Richtung Rheinland-Pfalz verlaufende B 477/L115 ab
Autobahnende
in
Tondorf
genannt
werden,
die
als
direkte
Verbindung
der
Hauptverkehrsachse der Eifel zum Nürburgring von erheblicher rettungsdienstlicher
Relevanz ist (Unfall-/Notfallhäufigkeit-Ereignisausmaße).
Quelle: Homepage Stadt Schleiden
Kapitel II Kreisbeschreibung
Seite 7
Kreis Euskirchen
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Autobahnen (Verlauf mit Zuständigkeiten im Rettungsdienst)
BAB 1
BAB 61
Anschluss: von Blankenheim - Nettersheim - Mechernich - Wisskirchen
Euskirchen bis Weilerswist in beide Richtungen
Anschluss: von Weilerswist in Richtung Bliesheimer Kreuz
Anschluss: von Weilerswist in Richtung Heimerzheim
Anschluss: von Weilerswist in Richtung Erftstadt
Gesamtlänge der Autobahnen im Kreis Euskirchen: 51,60 km
Bundesstraßen
B 51
B 56
B 258
B 256
B 266
B 421
B 477
Dahlem - Blankenheim - Bad Münstereifel - Euskirchen - Weilerswist
Füssenich - Zülpich - Euskirchen - Kuchenheim - Essig - Richtung
Rhein-Sieg-Kreis
Dorsel - Blankenheim - Schleiden - Richtung Düren
Losheimer Graben - Schleiden - Zülpich - Richtung Erftstadt
Einruhr - Gemünd - Mechernich - Euskirchen - Richtung Rheinbach
Baasem - Kehr - Richtung Rheinland-Pfalz
Mirbach - Ahrhütte - Tondorf - Nettersheim - Mechernich - Zülpich Richtung Rhein-Erft-Kreis
Gesamtlänge der Bundesstraßen im Kreis Euskirchen: 256,50 km
Land- und Kreisstraßen
Gesamtlänge der Land- und Kreisstraßen im Kreis Euskirchen: 688,70 km
Bundesbahn - Hauptstrecken - Regionalzüge
von Köln - Weilerswist - Euskirchen - Kall - Nettersheim - Nettersheim - Schmidtheim Dahlem - Richtung Trier in beide Richtungen
von Bonn - Rheinbach - Euskirchen - Mechernich - Kall in beide Richtungen
Euskirchen - Bad Münstereifel in beide Richtungen
Gesamtlänge der DB Hauptstrecken der RB im Kreis Euskirchen: 52,6 km
Flughafen
„Dahlemer Binz“: Schwerpunktlandeplatz für Segelflugzeuge, Motorsegler,
Hubschrauber, Motorflugzeuge, Fallschirmabsprung und Ballonaufstiege
Quelle: Landesdatenbank NRW (www.landesdatenbank.nrw.de), Stand 01.01.2010
Kapitel II Kreisbeschreibung
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Kreis Euskirchen
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Abbildung:
Kreis Euskirchen, Fernstraßen und Bahnstrecken
Kapitel II Kreisbeschreibung
Seite 9
Kreis Euskirchen
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3.2. Pendler-Bewegungen
Die Kreise weisen gegenüber den kreisfreien Städten in der Regel keinen
ausgeglichenen „Pendler-Saldo“ auf. Meist pendeln mehr Berufstätige aus Gründen der
Arbeitsplatzkonzentration aus den Kreisen zu erreichbaren Ballungszentren.
Der Kreis Euskirchen weist auf Grund seiner Lage, teils in Randgebieten, teils in
größerer Entfernung zu den Ballungsgebieten, einen hohen Auspendleranteil der
erwerbsfähigen Bevölkerung auf. Aus allen Gemeinden, ausgenommen der Kreisstadt
Euskirchen, pendelt täglich mindestens jeder zweite Beschäftigte zu einem anderen
Arbeitsort. Die
höchsten Auspendleranteile sind in Weilerswist mit 85,04% und in
Dahlem mit 82,76% zu verzeichnen.
Pendlerbewegungen in den einzelnen Kommunen des Kreises Euskirchen:
Gemeinde/Stadt
Beschäftigte
Auspendler
Anteil in %
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
5.509
2.419
1.275
18.012
2.596
3.785
8.637
2.436
4.234
5.639
6.489
74,51%
76,54%
86,43%
58,09%
63,41%
73,92%
72,72%
81,39%
66,15%
85,26%
74,32%
Kreis Euskirchen gesamt
61.031
Quelle: Jobcenter Kreis Euskirchen, Statistik-Service West, Stand 30. Juni 2010
Kapitel II Kreisbeschreibung
Seite 10
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als Träger des Rettungsdienstes
Die wichtigsten Einpendlerbewegungen im Kreis Euskirchen:
Pendler-Ziel
Einpendler
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
1.653
943
238
11.447
1.305
1.862
3.659
722
1.906
2.048
2.934
Gesamteinpendler
28.717
Quelle: Jobcenter Kreis Euskirchen, Statistik-Service West, Stand 30. Juni 2010
Hinweis:
Der Tourismusanteil relativiert die zahlenmäßige Abwesenheit von Anteilen der
Bevölkerung an Werktagen im Kreis Euskirchen.
Der Wochenend-, Feiertags- und Ferientourismus lässt die Bevölkerung spitzenorientiert
anwachsen.
Kapitel II Kreisbeschreibung
Seite 11
Kreis Euskirchen
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4. Fremdenverkehr und Wirtschaft
4.1. Fremdenverkehr
Der Fremdenverkehr zählt mit seinen vor- und nachgelagerten Wirtschaftsbereichen zu
den wichtigsten Dienstleistungsbereichen im Kreis Euskirchen. Die Fremdenverkehrsintensität ist im Vergleich zu anderen Kreisen mehr als doppelt so hoch.
Übernachtungen im Kreis Euskirchen
800000
781.375
600000
400000
200000
0
2008
Quelle: Landesdatenbank NRW (www.landesdatenbank.nrw.de), Stand 31.12.2009
durchschnittliche Aufenthaltsdauer
in Tagen
4
3,3
2
0
2008
Quelle: Landesdatenbank NRW (www.landesdatenbank.nrw.de), Stand 31.12.2008
Kapitel II Kreisbeschreibung
Seite 12
Kreis Euskirchen
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4.2. Wirtschaft
In der Regel sind größere Industrieunternehmen im Kreis Euskirchen vorwiegend im
nördlichen
Kreisgebiet
ansässig.
Die
im
Kreis
Euskirchen
ausgewiesenen
Gewerbegebiete sind in der nachfolgenden Karte im Überblick dargestellt.
Kapitel II Kreisbeschreibung
Seite 13
Kreis Euskirchen
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5. Pflege– und Betreuungseinrichtungen
5.1. Alten- und Pflegeheime
Im Kreis Euskirchen stehen in 30 Einrichtungen 2.087 Pflegeplätze und 136 teils
eingestreute Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung. Über ein Drittel der Heime liegt
geographisch in der Peripherie des Kreisgebietes.
Spezieller Anspruch an die Transportqualität im Rettungsdienst ergibt sich vorwiegend
durch ein Langzeitpflegeheim im Bereich Mechernich mit 153 Schwerst- und
Langzeitpflegeplätzen, 30 Beatmungsplätzen sowie 12 Hospizplätzen.
Überwiegend werden in dieser Pflegeeinrichtung Schwerstpflegebedürftige (WachkomaPatienten, chronisch schwer Erkrankte, MS-Kranke, Schädel-Hirn-Traumata, AidsPatienten, Krebserkrankte [auch Kinder]) betreut.
In einer gerontopsychiatrischen Abteilung einer Pflegeinrichtung im Bereich Zülpich
werden schwerstpflegebedürftige Personen betreut. Auch hieraus ergibt sich eine
spezielle Anforderung an die Transportqualität des Rettungsdienstes.
Eine Übersicht über den geographischen Standort und die Anzahl der vorgehaltenen
Plätze gibt die nachfolgende Tabelle:
Stadt/Gemeinde
Pflegeplätze inklusive Kurzzeitpflege im Kreis Euskirchen
Aufgliederung nach Städten und Gemeinden
Einrichtungen
Plätze
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
6
4
395
229
5
1
2
7
2
3
1
2
421
76
42
607
91
235
124
259
Kreis Euskirchen
32
2.479
Quelle: Heimaufsicht, Kreis Euskirchen, Stand 28.02.2011
Kapitel II Kreisbeschreibung
Seite 14
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Weiterhin befinden sich insgesamt 6 Einrichtungen in der Bauphase sowie 2
Einrichtungen in der Planung.
Stadt/Gemeinde
Geplante stationäre Pflegeplätze im Kreis Euskirchen
Aufgliederung nach Städten und Gemeinden
Einrichtungen
Plätze
Planungsphase
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Kreis Euskirchen
1
1
2
13
56
80
im Bau (Erweiterung)
im Bau
in Planung (80 Plätze)
1
80
in Planung
5
229
Quelle: Heimaufsicht, Kreis Euskirchen, Stand 28.02.2011
Kapitel II Kreisbeschreibung
Seite 15
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5.2. Behinderteneinrichtungen
Im Kreis Euskirchen stehen 8 Einrichtungen mit 284 Plätzen zur Behindertenbetreuung
zur Verfügung. Je nach Einrichtung leben hier Menschen mit körperlicher und/oder
geistiger Behinderung in Wohngruppen.
Die Nordeifelwerkstätten mit 4 Niederlassungen im Kreis Euskirchen bieten 961 Plätze
für behinderte Menschen an, die in diesen Werkstätten tagsüber die Möglichkeit haben,
in verschiedensten Berufssparten zu arbeiten.
Folgende Tabelle gibt Auskunft über die genaue Verteilung der Plätze der
Behinderteneinrichtungen sowie der Nordeifelwerkstätten im Kreis Euskirchen:
Stadt/Gemeinde
Behinderteneinrichtungen im Kreis Euskirchen
Aufgliederung nach Städten und Gemeinden
Einrichtungen
Plätze
3
89
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
1
60
1
1
2
48
24
63
Kreis Euskirchen
8
284
Quelle: Heimaufsicht, Kreis Euskirchen, Stand 28.02.2011
Kapitel II Kreisbeschreibung
Seite 16
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Nordeifelwerkstätten -NEWAufgliederung nach Städten und Gemeinden
Stadt/Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Kreis Euskirchen
Einrichtungen
Plätze
1
277
1
101
1
253
1
330
4
961
Quelle: Nordeifelwerkstätten, Stand 28.02.2011
Aufteilung der Betreuungsplätze der
Nordeifelwerkstätten
101
330
277
253
Kall
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Kuchenheim
Zingsheim
Ülpenich
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5.3. Sozialtherapeutische Heime
Sozialtherapeutische Heime, die z.B. alkoholkranke Patienten betreuen und behandeln,
bieten eine Gesamtkapazität von 349 Plätzen, verteilt auf 9 Einrichtungen.
Folgende Tabelle gibt Auskunft über die Verteilung dieser Einrichtungen sowie deren
Lage nach Kommunen im Kreis Euskirchen:
Stadt/Gemeinde
Bad Münstereifel
Blankenheim
Dahlem
Euskirchen
Hellenthal
Kall
Mechernich
Nettersheim
Schleiden
Weilerswist
Zülpich
Kreis Euskirchen
Sozialtherapeutische Heime im Kreis Euskirchen
Aufgliederung nach Städten und Gemeinden
Einrichtungen
Plätze
4
118
1
22
2
130
2
79
9
349
Quelle: Heimaufsicht, Kreis Euskirchen, Stand 28.02.2011
Kapitel II Kreisbeschreibung
Seite 18
Kreis Euskirchen
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Die nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über alle Betreuungsplätze im Kreis
Euskirchen nach Fachbereichen:
Anzahl aller Betreuungsplätze
im Kreis Euskirchen
485
1245
349
2223
Behindertenplätze
Altenpflegeplätze
SozialtherapeutischePlätze
geplantePflegeplätze
Kapitel II Kreisbeschreibung
Seite 19
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6. Risiken
6.1. Betriebe und Anlagen
Im Kreis Euskirchen ist ein Industriebetrieb angesiedelt, der erweiterte Pflichten im
Rahmen der Sonderschutzplanung (hier: § 24a FSHG) unterliegt.
Insgesamt
sind
im
Kreis
Euskirchen
21
Betriebe
ansässig,
für
die
Sonderschutzplanungen bestehen.
6.2. Veranstaltungen mit besonderen Risiken
Veranstaltungen mit einer großen Ansammlung von Menschen (Großveranstaltungen)
wie Rockkonzerte, Sportveranstaltungen, Kundgebungen… finden im Kreis Euskirchen
nur sporadisch statt. Die rettungsdienstliche Versorgung erfolgt bei Veranstaltungen mit
besonderen Risiken unter Beteiligung des rettungsdienstlichen Aufgabenträgers. Der
entsprechend erforderliche Sanitätseinsatz wird nach Vorgaben der zuständigen
Behörden durchgeführt. Der Träger des Rettungsdienstes ist an den Planungen beteiligt.
Sanitätseinsätze
mit
besonderen
Risiken
erfolgen
unter
Einbeziehung
des
Sondereinsatzplanes „Maßnahmen beim Massenanfall von Verletzten/Erkrankten“.
Kapitel II Kreisbeschreibung
Seite 20
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Medizinische Versorgung
Kapitel III Medizinische Versorgung
Seite 1
III
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III. Medizinische Versorgung
1. Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern
1.1. Bettenstatus
Der Träger des Rettungsdienstes arbeitet zur Aufnahme von Notfallpatientinnen und
Notfallpatienten mit den Krankenhäusern zusammen und legt mit diesen einvernehmlich
Notfallaufnahmebereiche fest.
Im Rahmen des Krankenhausgesetzes NRW sind die Krankenhäuser entsprechend ihrer
Aufgabenstellung zur Zusammenarbeit untereinander und mit dem Rettungsdienst
verpflichtet. Über die Zusammenarbeit sind Vereinbarungen zu treffen.
Im Kreis Euskirchen werden Notfallpatientinnen und Notfallpatienten durch den
Rettungsdienst in das für die Behandlung der Erkrankung/Verletzung geeignete
Krankenhaus transportiert.
Im Kreis Euskirchen stehen zur Versorgung von (Notfall-)Patienten die drei
Krankenhäuser in Euskirchen, Mechernich und Schleiden sowie eine Abteilung für
Akutpsychiatrie in Zülpich-Hoven zur Verfügung.
Kapitel III Medizinische Versorgung
Seite 2
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Nachfolgende Tabelle zeigt eine Übersicht über die vorhandenen Fachabteilungen und
Anzahl der Betten:
Normalbetten /
Fachbereiche
Krankenhaus
Intensivbetten
431 gesamt
Innere Medizin: 97
Kardiologie: 40
Neurologie: 30
Marien-Hospital
Euskirchen
Psychiatrie: 96 + 10 Tagesklinik
davon geschl. Abteilung: 14
14
Chirurgie/Unfallchirurgie: 101
Gyn./Geburtshilfe: 50
HNO: 4
Augen: 3
403 gesamt + 10 Tagesklinik
Innere Medizin: 131
Chirurgie: 46
Regionales Traumazentrum: 36
Kreiskrankenhaus
Gyn./Geburtshilfe: 12/18
Mechernich GmbH
Kinder/Jugendmedizin: 33
14 + 4 Kinder
Urologie: 35
Orthopädie: 54
Geriatrie: 34
HNO: 4
105 Gesamt
St. Antonius-Hospital
Schleiden
Innere Medizin: 57
Chirurgie/Unfallchirurgie/
5
Hand/Plastische Chirurgie: 48
Kapitel III Medizinische Versorgung
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1.2. Notfallaufnahmebereiche
Die Zuweisung von Patienten im Krankentransport erfolgt nach Maßgabe des
einweisenden Arztes. In der Regel werden die Patienten in das nächstliegende
Krankenhaus eingewiesen. Ausnahmen bestehen hierzu aufgrund
x
des ausdrücklichen Patientenwunsches
x
einer bisherigen Behandlung in dem nicht nächstgelegenen Krankenhaus
x
einer Einweisung in eine spezielle Fachabteilung (z. B.: Orthopädie,
Psychiatrie, Urologie...)
Der Krankentransport ist in der Regel bei geplanten (disponiblen) Transporten in
Abstimmung mit dem Kostenträger / Auftraggeber durchzuführen (Kostenübernahmeklärung).
Die Zuweisung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten mit dem Rettungswagen
(Notfallrettung)
erfolgt
grundsätzlich
im
Rahmen
der
festgelegten
Notfallaufnahmebereiche der Krankenhäuser. Ausnahme hierzu ist die Zuweisung zu
speziellen
Fachabteilungen,
bei
gleicher
Entfernung
auch
der
ausdrückliche
Patientenwunsch und der durch die avisierte Fachabteilung gemeldete Belegstatus.
Die Zuweisung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten nach der Erstversorgung
durch den Notarzt erfolgt grundsätzlich in die erstens geeignete, zweitens dann
nächstgelegene kreisangehörige Klinik; Ausnahmen hierzu bestehen bei:
x
Negativ-Betten-Status für normale stationäre Betten
x
Negativ-Betten-Status für die Überwachungs-/Intensivstationen
x
länger andauernder Negativ-Status des OP-Bereiches bei Patienten/Verletzten
mit primär operativer klinischer Versorgungsnotwendigkeit; in die planmäßige
Notfallaufnahme sind aus diesem Grund die medizinischen Fachabteilungen
der Krankenhäuser in Brühl, Erftstadt, Simmerath, Adenau und Bitburg
einbezogen
Kapitel III Medizinische Versorgung
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x
bei medizinischer Indikation für den Transport in eine Fachabteilung in einem
kreisangehörigen Krankenhaus (Neurologie, Akut-PTCA, Traumazentrum)
x
bei
medizinischer
Indikation
für
den
Transport
in
ein
Zentrum
der
Maximalversorgung oder in eine nicht kreisangehörige Spezialabteilung
(Verbrennungseinheit,
Neurochirurgie,
HNO,
...).
In
die
planmäßige
Notfallaufnahme sind für Regeleinsätze aus diesem Grund die Einrichtungen
der
o
Universitätskliniken Bonn Venusberg
o
Universitätskinderklinik Bonn
o
Landeskrankenhaus Bonn
o
Universitätskliniken Köln
o
Kliniken der Stadt Köln, Merheim
o
Kliniken der Stadt Köln, Kinderklinik Amsterdamerstraße
o
Universitätskliniken der RWTH Aachen
einbezogen.
Der zentrale Krankenbettennachweis für die kreisangehörigen Krankenhäuser wird
zentral über die Leitstelle im Sinne eines Negativ-Status geführt. Im Falle eines
Belegtstatus aller drei kreisangehörigen Krankenhäuser gilt wiederum der definierte
Notfallaufnahmebereich der Krankenhäuser.
Die Leitstelle des Kreises Euskirchen befindet sich weiterhin in enger Zusammenarbeit
mit den kreisangehörigen Krankenhäusern in der Initiierung eines Internet basierten,
online geführten Bettennachweises in Echtzeit. Die weitere Entwicklung hierzu ist stark
abhängig
von
der
angestrebten
Einrichtung
eines
landesweit
einheitlichen
„Krankenhaus- und Bettenatlas“ mit Online-Datenbereitstellung. Die Entwicklung
schreitet voran, ist jedoch weiterhin nicht abgeschlossen.
Kapitel III Medizinische Versorgung
Seite 5
Kreis Euskirchen
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2. Medizinische Versorgung im ambulanten Bereich
Die medizinische Versorgung im ambulanten Bereich wird außerhalb der regulären
Sprechstundenzeiten der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte durch die Einrichtungen
des
Notdienstes
der
Kassenärztlichen
Vereinigung
gewährleistet.
Zentrale
Notdienstpraxen sind für die sprechstundenfreien Zeiten an allen kreisangehörigen
Krankenhäusern eingerichtet.
Notfallpraxis
Sa / So / Feiertag
Mittwoch
Weiberfastnacht
Rosenmontag /
24.12. / 31.12.
Euskirchen
7:30 h – 22:00h
14:00h – 22:00h
14:00h – 22:00h
Mechernich
7:30 h – 22:00h
14:00h – 22:00h
7:30 h – 22:00h
Schleiden
9:00 h – 20:00h
./.
./.
*Stand 2011
Im Jahr 2008 wurde im Kreis Euskirchen die ambulante medizinische Versorgung von
Schwerstkranken um einen palliativmedizinischen Hintergrunddienst erweitert. Dieser
Hintergrunddienst wird gewährleistet von Palliativmedizinern aus der niedergelassenen
Ärzteschaft. Die Erreichbarkeit außerhalb der regulären Dienstzeit erfolgt über eine
separate
Telefonnummer.
Der
Einsatz
erfolgt
durch
den
Dienst
habenden
Palliativmediziner selbst (Arzt als Selbstfahrer).
Der Fahrdienst des Notdienstes der Kassenärztlichen Vereinigung wird an Werktagen
durch die jeweils Dienst habenden Arztpraxen abgedeckt (Arzt als Selbstfahrer), am
Wochenende und an Feiertagen stehen für die kreisweite ambulante Versorgung im
niedergelassenen Bereich (kassenärztlicher Notdienst) drei Fahrdienste (Nord - Mitte Süd) zur Verfügung, seit 01.01.2009 werden nur noch zwei Fahrdienste unterhalten. Die
Steuerung erfolgt zentral über die Arztrufzentrale (Arzt mit Notdienstfahrzeug und
Fahrer).
Kapitel III Medizinische Versorgung
Seite 6
Kreis Euskirchen
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als Träger des Rettungsdienstes
Die Annahme von Telefonaten für ambulante Behandlungen zum Notdienst der
Kassenärztlichen Vereinigung oder für den Fahrdienst erfolgt über die zentrale
Arztrufzentrale der Kassenärztlichen Vereinigung (ARZ) in Duisburg.
Es besteht ein festgelegtes Kommunikationsverfahren zwischen Arztrufzentrale und
Leitstelle.
3. Entwicklungsbetrachtung der medizinischen Versorgung
3.1. Entwicklungsbetrachtung der Bettenverfügbarkeit
Im Vergleich der Zahlen 2007 zu 2010 verfügt der Kreis Euskirchen in den drei
kreisangehörigen Krankenhäusern über die gleiche Anzahl stationärer Betten.
3.2. Entwicklungsbetrachtung der stationären Versorgung
Die Kapazität der stationären Versorgungsmöglichkeiten durch die kreisangehörigen
Krankenhäuser ist aus Sicht des Rettungsdienstes im Kreis Euskirchen in Teilen an
Aufnahmegrenzen bei höchstem Fach- und Leistungsvermögen gestoßen. Legt man den
gemeldeten und den täglich ausgewerteten Belegtstatus des Kalenderjahres 2010 zu
Grunde, so ergibt sich bei Auslastungsspitzenzeiten im Rettungsdienst und in den
Krankenhäusern nachfolgend beispielhaft genannter zeitweiser kritischer Betten- bzw.
Versorgungsstatus:
x
an 118 Tagen (32,2%) in 2010 stehen im Marien-Hospital Euskirchen keine
Intensivkapazitäten zur Verfügung (tageszeitlich fraktioniert),
x
an 96 Tagen (26,3%) in 2010 stehen im Kreiskrankenhaus Mechernich keine
Intensivkapazitäten zur Verfügung (tageszeitlich fraktioniert),
x
an 60 Tagen (16,61%) in 2010 stehen im St Antonius Krankenhaus keine
Intensivkapazitäten zur Verfügung (tageszeitlich fraktioniert),
Kapitel III Medizinische Versorgung
Seite 7
Kreis Euskirchen
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x
die neurologische Abteilung im Marien-Hospital kann in 2010 an 105 Tagen
(28,7%) keinen Patienten, weder auf die Stroke Unit noch auf die
Normalstation, aufnehmen,
x
die unfallchirurgische Abteilung im Marien Hospital Euskirchen kann seit Mitte
des Jahres 2010 durchschnittlich nur an jedem zweiten Tag Patienten
außerhalb der regulären Dienstzeit sowie an Sonn- und Feiertagen als
Unfallchirurgie (Schwerverletzte) versorgen.
Aus den oben genannten Beispielangaben ergibt sich für den Rettungsdienst die
Notwendigkeit einer zunehmenden Verlegung von Patienten in Ausweichkrankenhäuser.
Diese Situation gilt bis in das Jahr 2012 fort.
Wirken die oben genannten Angaben zunächst besorglich, so ist dem entgegen wirkend
und zurzeit entscheidend festzuhalten, dass durch das gezielte und professionelle
Patientenmanagement zwischen den Krankenhäusern und dem Rettungsdienst / der
Rettungsleitstelle ein Versorgungsausgleich mit dem Ziel einer gleichwertigen
Versorgungsleistung jederzeit geschaffen wurde; dies jedoch temporär in Spitzenzeiten
unter Inanspruchnahme eines alternativen, ggf. entfernter gelegenen klinischen
Versorgungsplatzes.
Alle Notfallpatienten werden in den kreisangehörigen Krankenhäusern, wenn auch eine
wie vorgenannt stationäre Aufnahme abschließend nicht möglich ist, zu jeder Zeit
adäquat erstversorgt.
Tendenziell ist eine spürbare Verbesserung der Situation seit 2011 feststellbar.
Die aktuelle Nicht-Verfügbarkeit von Intensivkapazitäten führt aus Gründen der in den
Leitlinien festgelegten Zeitfenster bis zum klinischen Interventionsbeginn zur primären
Zuweisung von Patienten in klinische Einrichtungen auch außerhalb des Kreises
Euskirchen (Akut-PTCA, Stroke Unit, …).
Tendenziell
ist
seit
dem
Jahr
2009
eine
Zunahme
an
kreisinternen
Interhospitaltransporten feststellbar. Als Ursache hierfür sind unter anderem die
Kapitel III Medizinische Versorgung
Seite 8
Kreis Euskirchen
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als Träger des Rettungsdienstes
Transporte von Patienten mit akutem Koronarsyndrom zur notfallmedizinisch Qualität
sichernden 24-Stunden-Akut-PTCA zum Krankenhaus Euskirchen anzuführen.
Des Weiteren werden Patienten mit Schlaganfall Qualität sichernd direkt in die 2006
eingerichtete Abteilung für Neurologie des Krankenhauses Euskirchen eingewiesen. Es
wird bei der klinischen Versorgung insbesondere der neurologischen Erkrankungen und
Notfälle beobachtet werden müssen, inwieweit die Vorgaben in den wissenschaftlichen
Leitlinien eine Behandlung in einer neurologischen Fachabteilung noch stringenter
fordern.
Des Weiteren hat die Anerkennung von hoch leistungsfähigen Spezialabteilungen dazu
geführt, dass beispielsweise die im Jahr 2004 eingerichtete Abteilung für Unfallchirurgie
am Kreiskrankenhaus Mechernich im Jahr 2009 durch die Deutsche Gesellschaft für
Unfallchirurgie als regionales Traumazentrum zertifiziert wurde. Für das Krankenhaus
Euskirchen besteht für das Jahr 2012 die gleiche Planung. Dies ist ein höchster
medizinischer Versorgungsstandard bei unfallchirurgischen Patienten. Dies bedingt in
der Regel auch eine höhere und längere Belegung von Intensivkapazitäten.
Der seit 01.01.2007 dezidiert statistisch erfasste Negativ-Betten-Nachweis hinsichtlich
Intensiv- und Normalbetten der kreisangehörigen Krankenhäuser bleibt weiter unter
Beobachtung und gemeinschaftlicher Aufarbeitung aller Beteiligter.
Die oben genannten Versorgungssituationen in Krankenhäusern und die damit
verbundenen Anforderungen an den Rettungsdienst entsprechen bundesweiter
Tendenz.
Alle o.g. Beteiligten sind einig und höchst kooperativ, die bei höchster Versorgungs- und
Aufnahmeleistung zur Verfügung stehenden Ressourcen im Sinne eines optimalen
Patientenmanagements anzubieten.
Kapitel III Medizinische Versorgung
Seite 9
Kreis Euskirchen
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als Träger des Rettungsdienstes
3.3. Entwicklungsbetrachtung der ambulanten Versorgung
Der Bürger hat insbesondere bei der Indikation zum entweder Einsatz des
Kassenärztlichen Notdienstes oder des „rettungsdienstlichen“ Notarztes immer noch
Verständnis- bzw. Einordnungsschwierigkeiten. Die Arztrufzentrale der Kassenärztlichen
Vereinigung ist die zentrale telefonische Anlaufstelle für den Bürger (Rufnummer 01805044100 oder europaweit 116117). Die Leitstelle des Rettungsdienstes mit Sitz in
Euskirchen ist ebenfalls über eine eigene Rufnummer (z.B. 112) erreichbar.
Der Bürger ist außerhalb der regulären Sprechstundenzeiten der niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzte immer noch in der Situation entscheiden zu müssen, ob er sein
Hilfeersuchen nun nach Duisburg (Arztrufzentrale der Kassenärztlichen Vereinigung)
oder nach Euskirchen (örtlicher Rettungsdienst) richtet. Gerade in medizinischen
Grenzfällen, in denen der Laie subjektiv keine vitale Bedrohung eines Patienten
einordnen kann oder der Anrufer beim Notdienst vom soliden Standard einer
individuellen
Hausarztversorgung
ausgeht,
entstehen
Fehleinsätze
des
Rettungsdienstes mit äußerst unterschiedlichen Folgen für den Patienten und den
vorzuhaltenden Rettungsdienst. Zum einen erfolgt der Einsatz des Rettungsdienstes mit
Notarzt ohne faktische Indikation, zum anderen trifft der Rettungsdienst durch
Rufweitervermittlungen oder Neuanrufe an anderer Stelle „verspätet“ am Einsatzort ein.
Feststellbar ist aus Sicht des Rettungsdienstes ebenso, dass auf Grund der Größe des
Zuständigkeitsbereiches der zentralen Arztrufzentrale der Kassenärztlichen Vereinigung
zu Anrufspitzenzeiten auch längere Anrufwartezeiten (in der Natur der Sache liegend)
bis zur Rufannahme bestehen. Der oftmals ungeduldige Hilfesuchende wendet sich bei
zunächst nicht Beantwortung des Anrufes direkt über den ihm bekannten Notruf 112 an
die Leitstelle.
Aus Sicht der Notfallrettung bedingt die Meldung eines vitalen Notfalles bei der
Arztrufzentrale der Kassenärztlichen Vereinigung, der dortigen Abfrage und danach ggf.
Weitergabe zur Leitstelle in Euskirchen eine erhebliche Verlängerung der Eingreifzeit
des Rettungsdienstes. Bei Forderung des Notarztes, weil schnellere Telefonannahme
über 112 und schnellerem Erreichen des Patienten, werden notärztliche Ressourcen mit
Kapitel III Medizinische Versorgung
Seite 10
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Indikation Versorgung im niedergelassenen Bereich gebunden und stehen somit für die
originäre Aufgabe nicht zur Verfügung.
4. Zielsetzung / Ergebnisfassung:
Es wird weiterhin in Kooperation aller Beteiligten strengstens beobachtet, wie sich die
beschriebenen Situationen entwickeln.
Zur Stärkung der Sicherheit Bürger steht eine weitere Aufklärungskampagne der
Bevölkerung
zum
Notdienst
und
Rettungsdienst
in
Gemeinsamkeit
mit
der
Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und ebenso mit den Fachabteilungen der
Krankenhäuser -z.B. Neurologie im Sinne: „Schlaganfall, ein Notfall“ - Kardiologie im
Sinne: „Zeit ist Muskel“ - in der Planung.
Kapitel III Medizinische Versorgung
Seite 11
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
Leitstelle
Leitstelle
IV
IV / Seite 1
Bedarfsplanung 2012
Leitstelle
IV / Seite 2
Leitstelle/ Notfallrettung/ Krankentransport – Modularer Aufbau – Übersicht Grundbedarf
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
Leitstelle
IV / Seite 3
Leitstelle/ Notfallrettung/ Krankentransport – Modularer Aufbau – Übersicht Spitzen- und Sonderbedarf
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
Leitstelle
0
5000
10000
15000
20000
25000
30000
IV / Seite 4
1976 1978 1980 1982 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010
Übersicht Einsatzzahlenentwicklung im Rettungsdienst
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsdienst
Einsatzentwicklung
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
IV. Leitstelle
1. Begriff und Konzeption
Leitstellen sind ständig mit Personal besetzte und mit Kommunikationsmitteln
ausgestattete Einrichtungen, in denen Notrufe entgegengenommen werden um
Personal, Fahrzeuge und Geräte zu entsenden.
Der Träger des Rettungsdienstes ist auf der Grundlage des RettG NRW verpflichtet
eine Leitstelle für den Rettungsdienst einzurichten und zu unterhalten.
Auf der Grundlage des Gesetzes über den Feuerschutz und Hilfeleistung NRW (FSHG)
ist die Leitstelle für den Rettungsdienst mit der Leitstelle für Feuerschutz zusammen zu
fassen und besteht seitens des Leitstellenkonzeptes in NRW als integrierte Leitstelle.
Es
besteht
hier
somit
eine
gemeinsame
(einheitliche)
Leitstelle
für
beide
Aufgabenbereiche.
Hinsichtlich des Aufgaben- und Leistungsspektrums ist die Leitstelle auf gesetzlicher
Grundlage in der Form und dem Umfang materiell wie personell so auszustatten, dass
rettungsdienstliche Einsätze mit einer Vielzahl von Verletzten, Kranken und/oder
hilfebedürftigen Personen im Sinne des RettG NRW als auch Großschadenereignisse
im Sinne des FSHG bewältigt werden können.
Im Kreis Euskirchen sind weder in der Notfallrettung noch im Krankentransport noch im
Feuerschutz Nebenleitstellen / Fernmeldezentralen o.ä. zur Einsatzlenkung existent
und diese sind auch künftig nicht vorgesehen. Die Leitstelle ist zentrales
Lenkungsorgan aller Einsätze.
Leitstelle
IV / Seite 5
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Bedarfsplanung 2012
2. Mindestanforderungen
2.1. Organisation / Aufgabenstellung
Die Aufgabenstellung der Leitstelle im rettungsdienstlichen Bereich ist gesetzlich nach
Maßgabe des RettG NRW grundlegend vorgegeben.
Im
Detail
bestehen
Aufgabenstellungen
folgende
der
organisatorisch-funktionell
Leitstelle
im
sicherzustellenden
Rettungsdienst
(Notfallrettung
/
Krankentransport), die hinsichtlich des Einsatzes von Personal und Technik in einigen
Belangen
eine
gemeinschaftliche
Nutzung
mit
anderen
gesetzlichen
Pflichtaufgabenbereichen (siehe „integrierte Leitstelle“) ermöglicht:
x
Ständig mit mindestens zwei Disponenten(Innen) besetzt und erreichbar; in
besonderen Einsatzlagen erfolgt ein kurzfristiger Einsatz zusätzlichen Personals
(Rufbereitschaft).
x
Lenkung (und Leitung) aller Einsätze des Rettungsdienstes einschließlich der
kontinuierlichen
Führung
der
rettungsdienstlichen
Gesamtlage
i.V.m.
der
Unterstützung eines Einsatzleitrechners
Hierzu gehören elementar:
-
Annahme und Abfrage aller Hilfeersuche des Notrufes 112 (Notfallrettung)
sowie
der
Sonderrufnummer
02251-19222
oder
02251-5036
(Krankentransport). Die Bearbeitung von mindestens drei, zu bestimmten
Zeiten gleichzeitig eingehenden Notrufen / Hilfeersuchen ist sicherzustellen.
Die qualifizierte Abfrage und Bearbeitung von Notrufen / Hilfeersuchen erfolgt
hinsichtlich der Beurteilung der vitalen Gefährdung, der Indikation der
notärztlichen oder weiteren ärztlichen Hilfe und/oder der Dringlichkeit der nichtärztlichen Hilfe (standardisierte Abfrageschemata).
Die telefonische Unterstützung einschließlich der Hinweise zur Durchführung
von Erstmaßnahmen (Reanimationshinweise) des Anrufers bis zum Eintreffen
der Rettungsfahrzeuge ist eine Zielsetzung.
Leitstelle
IV / Seite 6
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsdienst
-
Bedarfsplanung 2012
Analyse des Hilfeersuchens, Beurteilung und Einsatzentscheidung anhand
eines
Indikationskataloges
Verfahrensanweisung
für
für
die
den
Notfallrettung
Krankentransport
und
einschließlich
einer
der
Infektionstransporte sowie Prüfung der Beteiligung / Zuständigkeit des
kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes
-
Alarmierung
der
Kräfte
des
Rettungsdienstes
(Notfallrettung
und
Krankentransport) und Einsatzbearbeitung bis zum Einsatzabschluss in der
Leitstelle.
Die
Alarmierung
des
nächstgelegenen,
adäquaten
Rettungsfahrzeuges erfolgt innerhalb einer Minute
-
Anwendung der feuerwehrspezifischen Alarm- und Ausrückordnung(en) bei
kombinierten Einsätzen von Rettungsdienst und Feuerwehren
-
Führung eines zentralen Krankenbettennachweises
-
Koordination der Zuweisung / Aufnahme von Patienten in geeignete
Krankenhäuser
-
Sicherstellung der Kommunikation mit Dritten, z.B. Polizei, Krankenhäuser,
Giftnotrufzentralen, andere behördliche Einrichtungen, andere Leitstellen
-
Anforderung,
Bereitstellung
und
Koordinierung
der
überörtliche
Hilfe
(Nachbarschaftshilfe)
-
Zusammenarbeit mit den Krankenhäusern / Kliniken örtlich und überörtlich, der
Polizei,
den
Feuerwehren
sowie
den
ärztlichen
Selbstverwaltungs-
körperschaften für den ärztlichen Notdienst (Kassenärztlicher Notdienst /
Arztrufzentrale - Fahrdienst)
-
Einsatzvorbereitungen im Allgemeinen
Erstellung, Pflege und Umsetzung des Indikationskataloges im Rettungsdienst
und der Alarm- und Ausrückeordnung für Feuerwehren; Konzeptionierung und
Planung von besonderen Einsatzlagen (z.B. Einsatzlagen mit dem Bedarf einer
Leitstelle
IV / Seite 7
Kreis Euskirchen
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Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
„Besonderen Aufbau-Organisation“ wie Großschadenereignisse, Massenanfall
von Verletzten, besondere Objektlagen …)
-
Protokollierung aller Einsätze von Rettungsdienst, Krankentransport und
Feuerwehr.
-
Digitale Aufzeichnung / Dokumentation des Funk- und Fernmeldebetriebes
-
Betriebsaufsicht
über
den
zugeteilten
BOS-Funkkanal
für
Feuerwehr,
Rettungsdienst und Krankentransport
-
Sonstige Service-Leistungen (z.B. Informationsweitergabe zu Erreichbarkeiten
verschiedener medizinischer Bereitschaftsdienste)
x
x
Sonstige Aufgabenstellungen im Rettungsdienst
-
Erfassen und Auswertungen von Daten und Erstellen von Statistiken
-
Aufbau und Unterhaltung einer funk- und alarmierungstechnischen Infrastruktur
-
Aufsicht über den Funkverkehrskreis für den Rettungsdienst
-
Mitwirkung bei der Gebührenabrechnung Rettungsdienst / Krankentransport
Sonstige Aufgabenstellungen der Leitstelle im Überblick
-
Aufgabenwahrnehmung nach dem Feuerschutz- und Hilfeleistungsgesetz
(FSHG)
-
Aufgabenwahrnehmung nach dem ZSG (Zivilschutzgesetz)
-
Verständigung der Presse / der öffentlichen Medien
Leitstelle
IV / Seite 8
Kreis Euskirchen
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Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
-
Dienstplanerstellung Leitstelle
-
Verwaltung Bereitschaftsdienstpläne
-
Objekt- und Datenversorgung
-
Koordination RTH/ ITH/ ITW - Anforderung
-
Koordination Leitstelle – Krisenstab
-
Verständigung der weiteren Fachbereiche / Abteilungen der Verwaltungen nach
Bedarf einschließlich erforderlicher Kooperation(en) und Alarmierung der
Bereitschaftsdienste der Kreisverwaltung Euskirchen. Des Weiteren ist die
Leitstelle Kontaktstelle der Kreisverwaltung für die Bürger(Innen) nach
Dienstschluss der Verwaltung.
2.2. Technik
Hinsichtlich
der
Einsatzfähigkeit
der
Leitstelle
im
Sinne
der
gesetzlichen
Aufgabenstellung(en) ist folgende technische Ausstattung anzuführen:
-
5 Einsatzleitplätze als integrierte Arbeitsplätze, d.h. die Arbeitsplätze sichern
aufgrund gleicher Ausstattung und gleicher Funktionalität das höchste
bedarfsgerechte Leistungsspektrum
-
4 Bedarfsabfrageplätze zur Gewährleistung einer zeitnahen Abfrage des
„Notrufes 112“ sowie der Disposition auch im Spitzenlastbetrieb (z.B.
Unwetterlagen)
-
Einsatzleitsystem / Einsatzleitrechner als Hochverfügbarkeitstechnik sowohl in
der Software als auch in der Hardware
-
Notrufabfrage-,
Telefon-
und
Funkvermittlungssysteme
einschließlich
mehrstufiger Rückfallebenen
-
Fax und Alarmfax, auch für Hörgeschädigte
Leitstelle
IV / Seite 9
Kreis Euskirchen
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Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
-
Zeitsynchronisation aller angebundenen Komponenten
-
Lagedarstellung und Aufbereitung mithilfe von EDV-gestützten und manuellen
Visualisierungstafeln
-
EDV-gestützte Schnittstelle (Tec-BOS) zur Informationsüberleitung an den
Führungsstab bei Großereignissen
-
Analoge
Funkanlage
(Gleichwelle)
einschließlich
besonderer
Steuerungsmöglichkeit des Betriebskanals
-
Anbindung
der
Leitstelle
an
das
bundesweit
verbindliche
digitale
Bündelfunknetz „Tetra“ im Rahmen eines mehrstufigen Migrationskonzeptes
-
Funkalarmauswertung (Überwachung der ausgehenden Alarme einschließlich
Protokollierung)
-
Funkmeldesystem
-
Fahrzeugzustandsanzeige (via FMS)
-
Kurztextübermittlung zur Übermittlung von Einsatzdaten in Fahrzeuge des
Rettungsdienstes und Krankentransportes
-
GPS
zur
Ortung
von
Fahrzeugen
des
Rettungsdienstes
und
Krankentransportes und Positionierung in elektronischer Karte
-
Datenübermittlung an Navigationssysteme mit hausnummerngenauer Adresse
zur Verkürzung der Hilfsfrist
-
Dokumentationsanlage (Lang- / Kurzzeitdokumentation)
-
Unterbrechungsfreie
Stromversorgung
und
Notstromversorgung
für
die
Anlagentechnik und EDV
-
Sicherung von technischen Rückfallebenen / Vorhaltung redundanter Systeme
-
(Brandmeldeanlagen)
-
Diverse
Überwachungstechnik
(Æ
Gebäudeleittechnik
z.B.
Systemeigenüberwachung)
-
Unterstützung
der
Einsatzstellenfindung
über
Koordinatenangaben
(Waldarbeiter, D2-Masten, Handy- und Navi-Benutzer)
-
Übernahme von Adressen aus der Telefonnummer
-
Maßnahmen zur schnellen Einsatzstellenfindung beim „kritischen Notruf“, in
Fällen, bei denen zwar eine Rufnummer, aber keine Adresse ermittelt werden
kann (durch automatisierte Faxanfrage an LZPD)
-
Automatisierte Klartext-Einsatzinformation an Führungsdienste, Einheiten und
Medien via SMS
Leitstelle
IV / Seite 10
Kreis Euskirchen
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Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
-
Digitale Karte
-
Software zur Planung von Krankentransporten (Optimierung der Auslastung)
-
Internetanbindung
-
Informationssystemvorhaltung
-
Mitwirkung nach Meldeerlass
-
Mitwirkung nach Umwelterlass
-
Mitwirkung im Hygiene- und Desinfektionskonzept
-
Administration und Konzeption der EDV der Leitstelle, angeschlossener
Rettungswachen und der Abrechnungsstelle
-
Entwurf spezieller Skripte für Auswertungen und Statistiken
-
Mitwirkung GSL.net
-
Mitwirkung IG NRW
2.3. Personal
Das Konzept einer integrierten Leitstelle erfordert auf der Grundlage gesetzlicher
Bestimmungen (RettG NRW / FSHG) und im Rahmen einer Qualitätssicherung des
Leitstellenbetriebes eine auf die Aufgabenstellungen bezogene Qualifikation der
Disponenten:
-
Rettungsassistent
-
B III Lehrgang
-
Leitstellenlehrgang
Der Disponent muss fundierte Kenntnisse über die Organisation und die Strukturen des
„Katastrophenschutzes“ besitzen.
Leitstelle
IV / Seite 11
Kreis Euskirchen
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Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
3. Entwicklungsbetrachtung, Zielsetzung und Ergebnisfassung
x
Organisation
Der Ist-Zustand der Organisation in der Kreisleitstelle Euskirchen entspricht
grundsätzlich den unter Punkt 2.1. genannten Vorgaben.
Technik
Die unter Punkt 2.2. genannten technischen Anforderungen sind in der Kreisleitstelle
grundlegend erfüllt. Die Leitstelle des Kreises Euskirchen verfügt über ein fundiert
konzipiertes, darüber hinaus nach dem Anforderungsprofil des Kreises Euskirchen
ausgerichtetes Leitrechnersystem. Verschiedene Nachbarleitstellen verfügen über das
gleiche, jedoch die örtlichen Verhältnisse berücksichtigend angepasstes Produkt.
Funkanlage
Der Betriebsfunk des Rettungsdienstes des Kreises Euskirchen erfolgt im 4-m-Band
eines
von
Feuerwehr
und
Rettungsdienst
gemeinschaftlich
genutzten
Sprechfunkkanals.
Zurzeit wird das Funksystem durch Gleichwellentechnik sichergestellt. Alarmierung und
Sprechfunk
von
Rettungsfahrzeugen
Sprechfunkbetriebskanal.
Eine
erfolgen
notwendige
und
bedarfsgerecht
signifikante
auf
diesem
Entlastung
des
Sprechfunkkanals von Funksprüchen wird über die Nutzung des Funkmeldesystems
(FMS) und die Nutzung von Kurztextmitteilungen geschaffen.
Zielsetzung Sprechfunk:
Im Zuge der bundes- und landesgesetzlichen Anforderungen erfolgt die Migration an
das bundeseinheitliche Digitalfunknetz „Tetra“. In einer ersten Migrationsstufe
(Luftschnittstelle) wird die Leitstelle im 2. Quartal 2012 (erweiterter Probebetrieb) an
das Bündelfunknetz angebunden. Gleichzeitig werden auch erste Rettungsfahrzeuge
mittels spezieller Funktechnik aufgerüstet. Im Laufe der nächsten Jahre erfolgt die
weitere Ausstattung aller Rettungs- und Krankentransportfahrzeuge, sowie die
vollständige (drahtgebundene) Netzanbindung der Leitstelle.
Leitstelle
IV / Seite 12
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
Für einen noch unbestimmten Übergangszeitraum ist sowohl die Vorhaltung von
analoger- wie digitaler Funktechnik in Leitstelle und Fahrzeugen erforderlich. Nach
Umrüstung aller BOS-Fahrzeuge im Kreis Euskirchen entfällt größtenteils die
Vorhaltung der analogen Technik. Lediglich bei Fahrzeugen mit Schlüsselfunktion
(ELW, Kommandowagen etc.) wird die Analogtechnik noch eine längere Zeit
vorgehalten werden müssen (überörtliche Einsätze).
Zielsetzung GPS und Navigationssysteme:
Die Leitstelle unterstützt die Einsatzführung über Navigationssysteme und GPS.
Hierbei können Einsatzstellenkoordinaten hausnummerngenau an Einsatzfahrzeuge
übermittelt werden. Auf Fahrzeugseite ist hierzu eine spezielle Technik erforderlich, die
in den neueren Fahrzeugen des Rettungsdienstes bereits integriert ist. Im Rahmen von
Neubeschaffungen werden alle Fahrzeuge mit dieser Technik aufgerüstet.
Grundsätzliches zur technischen Entwicklung
Im Übrigen richtet sich die technische Ausstattung der Leitstelle in der Regel nach
fremdbestimmten technischen Entwicklungen (siehe Digitalfunk, Leitstellentechnik,
Einsatzleitung, …).
Daher ist die oben genannte Beschreibung der technischen Ausstattung der Leitstelle
an dieser Stelle nicht abschließend. Die Entwicklungsüberwachung ist jedoch jeder Zeit
an der landesweiten Entwicklung von Leitstellen überprüfbar.
Anzumerken ist an dieser Stelle, dass die technische Entwicklung in der Leitstelle des
Weiteren in grundsätzlich gegenseitiger Abhängigkeit der Aufgabenstellung der
Leitstelle im Rettungsdienst und der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr steht.
Leitstelle
IV / Seite 13
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Rettungsdienst
x
Bedarfsplanung 2012
Personal
Auf gesetzlicher Grundlage sind in der Leitstelle zur Aufgabenwahrnehmung im
Feuerschutz Beamte des gehobenen und mittleren feuerwehrtechnischen Dienstes und
zur
Aufgabenwahrnehmung
Zusatzqualifikation
als
im
Rettungsdienst
Rettungsassistent
Bedienstete
einzusetzen.
mit
Weitere
einer
spezielle
Anforderungen (Leitstellenlehrgang,...) sind zusätzlich zu erfüllen.
Für den Bereich des Rettungsdienstes werden in der Leitstelle neben den Beamten
des
feuerwehrtechnischen
Dienstes
noch
3
Beschäftigte
eingesetzt.
Bei
altersbedingtem oder vorzeitigem Ausscheiden der Disponenten aus dem Dienst
werden diese Stellen beabsichtigt durch Beamte des feuerwehrtechnischen Dienstes
ersetzt.
Die in der Leitstelle eingesetzten Disponenten leisten in den Dienstschichten 12Stunden-Dienst. 2 Disponenten leisten gleichzeitig Dienst. Ein Tagesdienst ist an
Werktagen zur Disposition der Krankentransporte eingesetzt (07:30 Uhr – 19:00 Uhr).
Ein Disponent erfüllt die Aufgabenstellung als Dienstschichtführer.
Die Stelle des Leiters der Leitstelle und des Stellvertreters sind im gehobenen
feuerwehrtechnischen
Dienst
abzubilden.
Für
die
Aufgabenerfüllung
der
Systemtechnologie einschließlich des Schwerpunktes EDV, ist ebenfalls eine Stelle im
gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst abzubilden.
Die Ärztliche Leiterin Rettungsdienst ist für die medizinischen und medizinischorganisatorischen Belange in der Leitstelle sowie die Fortbildung der Disponenten im
Rettungsdienst zuständig.
Im Leitstellenbetrieb selbst nehmen unterschiedliche Disponenten betriebliche
Schwerpunktaufgaben, sog. Funktionsbereiche, wahr. Hierzu gehören primär die
Systempflege
EDV
/
Leitrechner,
Kommunikationstechnik,
Einsatzplanung,
Qualitätsmanagement, ...
Leitstelle
IV / Seite 14
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
Als Qualität sichernde Maßnahme gilt, die Disponenten der Leitstelle nach
innerbetrieblicher
Möglichkeit
regelmäßig
in
der
operativen
Notfallrettung
(Rettungswagen) einzusetzen.
Vorhaltung Personal in der Leitstelle:
Leitstelle
Stundenberechnung jährlich:
Regelbesetzung:
365,25 Tage x 24 Stunden x 2 Funktonen
24-Stunden-Dienst
T: 07:30h-19:30h
N: 19:30h-07:30h
Tagesdienst:
werktags 11,5 Stunden
270 Tage x 11,5 Stunden
T: 07:30h-19:00h
Tagesdienst:
Gehobener Dienst (nach Bedarf), aber 24h Kontakt
EDV/Systempflege
Leitung Leitstelle
Gehobener Dienst (nach Bedarf), aber 24h Kontakt
Stellvertretende
Gehobener Dienst (nach Bedarf), aber 24h Kontakt
Leitung Leitstelle
Verhinderungsvertretung
Anmerkung:
Darstellung der personellen Belange ohne Sonderprojekte
Darstellung der personellen Belange ohne gesonderte Dienstverrichtungen in
Sonderlagen.
Leitstelle
IV / Seite 15
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Notärztliche Versorgung
Kapitel V Notärztliche Versorgung
V
Seite 1
Rettungsbedarfsplan 2012
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 2
Leitstelle/ Notfallrettung/ Krankentransport – Modularer Aufbau – Übersicht Grundbedarf
als Träger des Rettungsdienstes
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 3
Leitstelle/ Notfallrettung/ Krankentransport – Modularer Aufbau – Übersicht Spitzen- und Sonderbedarf
als Träger des Rettungsdienstes
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
V. Notärztliche Versorgung
1. Bodengebundener Notarzt
1.1 Organisation
1.1.1. Organisation
Die notärztliche Versorgung ist im Kreis Euskirchen auf Grund der Flächengröße des
Einsatzgebietes im Rahmen eines Rendezvous-System konzipiert. Das heißt, der
Notarzt wird mittels eines Notarzteinsatzfahrzeuges (NEF) unabhängig von einem durch
die
Leitstelle
alarmierten
weiteren
Transportfahrzeug
für
den
Patienten
(Rettungsfahrzeug/Rettungswagen) dem jeweiligen Notfallort zugeführt.
Vertraglich geregelt ist mit den drei kreisangehörigen Krankenhäusern in Euskirchen,
Mechernich und Schleiden die jahrestägliche Gestellung von qualifizierten Notärztinnen
und Notärzten über einen 24-Stunden-Zeitraum.
Die Gestellung weiterer Notärztinnen und Notärzte durch die kreisangehörigen
Krankenhäuser nach Bedarf ist zwar geregelt, erfolgt aber in der regulären Dienstzeit
zunehmend nur noch sporadisch.
Zur einheitlichen und gleichmäßigen Durchführung der notfallmedizinischen Aufgaben
nach
RettG
NRW
erfolgt
die
Sicherstellung
des
Notarztdienstes
in
der
Organisationsverantwortung des Trägers des Rettungsdienstes.
In den Randgebieten (Peripherie) des Kreises Euskirchen werden nach Bedarf ebenso
Notärztinnen und Notärzte (Notarztdienste) der Nachbarkreise tätig. Deren Einsatz
erfolgt ebenfalls im Rendezvous-System.
Die Alarmierung und der Einsatz der kreiseigenen Notärztinnen und Notärzte erfolgt
über Funkmeldeempfänger durch die Leitstelle, die Notärztinnen und Notärzte der
Nachbarkreise
werden
durch
die
hiesige
Leitstelle
über
die
zuständigen
Nachbarleitstellen angefordert.
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 4
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Die Lenkung und Leitung der Einsätze der eigenen und überörtlichen Notärztinnen und
Notärzten obliegt im Kreisgebiet Euskirchen der Leitstelle Euskirchen.
Der Einsatz der Notärztinnen und Notärzte erfolgt regelhaft nach den festgelegten
Notarzteinsatzbereichen. Grundsätzlich wird der Notarzt entsandt, der dem Notfallort am
nächsten ist (Nächstes-Fahrzeug-hilft-Strategie).
Eintreffzeiten im Sinne der Festlegung einer Hilfsfrist (Zeitraum zwischen dem Eingang
des Notrufes in der Leitstelle und dem Eintreffen des Notarztes am Einsatzort) sind für
den Notarzt im Kreis Euskirchen nicht festgelegt. Insbesondere in den Randgebieten des
Kreises werden bei einsatzbedingter Nicht-Verfügbarkeit des zuständigen Notarztes
oder deutlich längeren Eintreffzeiten des örtlich zuständigen Notarztes über die
entsprechenden Rettungsleitstellen die angrenzenden Notarztdienste in Anspruch
genommen. Dies sind vorwiegend:
x
Notarzt Rheinbach (Rhein-Sieg-Kreis)
x
Notarzt Brühl (Rhein-Erft-Kreis)
x
Notarzt Erftstadt (Rhein-Erft-Kreis)
x
Notarzt Adenau (Rheinland-Pfalz)
x
Notarzt Prüm (Rheinland-Pfalz)
x
Notarzt Gerolstein (Rheinland-Pfalz)
x
Notarzt Daun (Rheinland-Pfalz)
x
Notarzt Düren (Kreis Düren)
x
Notarzt Simmerath (Kreis Aachen)
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 5
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Abbildung: Einbindung überörtlicher Notarzteinsatzfahrzeuge
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 6
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Bei Sekundärtransporten/beim Interhospitaltransfer durch den bodengebundenen
Rettungsdienst ergeben sich für die patientenabgebenden Krankenhäuser und den
Rettungsdienst überlappende Zuständigkeiten (RettG NRW, KHG NRW).
Die notärztliche Begleitung im Rahmen von Sekundärtransporten fällt in die
organisatorische Zuständigkeit des Rettungsdienstes. Wann immer möglich wird die
notärztliche Begleitung für diese Transporte durch die Ärzte der Krankenhäuser
favorisiert. Die Verfügbarkeit dieser Notärzte aus den Krankenhäusern im Bedarfsfall ist
in den letzten drei Jahren deutlich zurückgegangen, wenn nicht gar unmöglich.
Für die Verlegung von Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern in überörtliche
Einrichtungen sowie für den notfallmäßigen Transport von Klinik zu Klinik im Kreisgebiet
steht ein fachspezifisch qualifizierter Kinderarzt der Abteilung für Kinder- und
Jugendmedizin
der
Kreiskrankenhaus
Mechernich
GmbH
zur
Verfügung.
Die
Alarmierung und der Einsatz erfolgt durch die Leitstelle des Kreises Euskirchen.
1.1.2. Standorte der Notarzteinsatzfahrzeuge
Das Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) und der Rettungsassistent (RettAss) als unter
anderem Fahrzeugführer sind aus Gründen optimierter Ausrückzeiten für den Notarzt in
dem jeweiligen kreisangehörigen Krankenhaus stationiert. Die Räumlichkeiten für den
Rettungsassistenten
und
eine
Garage
für
das
Fahrzeug
werden
durch
die
Krankenhäuser zur Verfügung gestellt.
1.2. Gebührenhoheit
Die Gebührenhoheit hinsichtlich erbrachter Leistungen im Notarztdienst liegt beim
Träger des Rettungsdienstes. In diesem Zusammenhang erfolgt die Fakturierung/
Erhebung
von
Gebühren
gegenüber
den
Kostenträgern
sowie
sonstigen
Zahlungspflichtigen zentral durch den Träger des Rettungsdienstes.
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 7
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
1.3. Mindestanforderungen
1.3.1. Technik
1.3.1.1. Notarzt-Einsatzfahrzeuge (NEF)
Die zur Beförderung der Notärztinnen und Notärzte eingesetzten Personenkraftwagen
und deren Ausstattung müssen mindestens den Anforderungen der DIN 75079
entsprechen.
Die im Kreis Euskirchen eingesetzten Notarzteinsatzfahrzeuge sind standardmäßig über
die geltende DIN-Norm hinaus wie folgt ausgestattet:
x
Automatikgetriebe
x
Antiblockiersystem
x
Allradantrieb
x
RAL 9010 i.V.m. RAL 3024 (Folienbeklebung NRW)
x
Räumleuchten
x
Freisprecheinrichtung Funk
x
Mobiltelefon mit Freisprecheinrichtung
x
zwei Funkmeldeempfänger
x
2-m Handfunksprechgerät
x
Datenfunkterminal
x
Funkmeldesystem (FMS)
x
Kartenlesegerät Patientendaten
x
GPS-Anbindung
x
Navigationssystem mit hausnummerngenauer Adresse
x
Tetra Funkanlage inclusive Tetra Handfunkgerät
x
Vidacare EZ-IO
x
Vygon CPAP nach Boussignac
x
nach Bedarf weitere Ausstattung
Die Notarzteinsatzfahrzeuge sind aufgrund des großen Wirkungsbereiches (große
Kilometerleistungen)
in
einem
flächengroßen
Kreis
mit
auftragsangepasster
notfallmedizinischer Zuladung ausgestattet. Es wird festgestellt, dass die reinen
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 8
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Personenkraftwagen (im originären Sinne) immer mehr dem Erreichen des zulässigen
Gesamtgewichtes näherkommen. Ziel ist jedoch auch weiterhin den momentanen
verwendeten Fahrzeugtyp (PKW-Kombi) beizubehalten.
Zu
den
3
vorgehaltenen
Notarzteinsatzfahrzeugen
wird
1
ausgesondertes
Notarzteinsatzfahrzeug als Ausfallreserve vorgehalten.
1.3.1.2. Medizinische und medizinisch-technische Ausstattung
Die
im
Kreisgebiet
medizinischen
und
eingesetzten
Notarzteinsatzfahrzeuge
medizinisch-technischen
sind
Ausstattung
hinsichtlich
gleich
der
bestückt
(Ausstattungsstandard) und entsprechen mindestens der DIN 75079. Es besteht
Einheitlichkeit
hinsichtlich
des
medizinisch-technischen
Gerätes,
der
Arzneimittelausstattung, weiterer zusätzlicher Logistik sowie im grundsätzlichen Aufbau
der Koffersysteme. Jedwede medizinisch-technische Ausstattung steht unter fachlicher
Aufsicht des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst.
1.3.2. Personal
Notarzt:
Der Einsatz qualifizierten Personals (hier: Notarzt) auf dem Notarzteinsatzfahrzeug
erfolgt gemäß des RettG NRW sowie nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer
und den einschlägigen Vereinigungen der Notfallmedizin. Die eingesetzten Notärztinnen
und Notärzte müssen über den Fachkundenachweis Rettungsdienst, seit 1.1.2006 über
die Zusatzqualifikation „Notfallmedizin“ einer Ärztekammer oder einer von den
Ärztekammern Nordrhein oder Westfalen-Lippe als vergleichbar anerkannte Qualifikation
verfügen.
Die in der Notfallrettung eingesetzten Notärztinnen und Notärzte sind i.d.R. ärztliche
Assistenten der Fachbereiche Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesie der drei
kreisangehörigen Krankenhäuser, die mindestens im dritten Weiterbildungsjahr ihrer
Ausbildung
befindlich
sind.
Zu
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Beginn
einer
Weiterbildung
befindliche
junge
Seite 9
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Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Assistenzärzte werden im Notarztdienst nicht eingesetzt. Die Einbindung externer
Notärztinnen und Notärzte in den regulären Notarztdienst, z.B. im Rahmen einer
Nebentätigkeit, war bis dato aus Gründen der Qualitätssicherung –einheitliche
medizinische Versorgung – einheitliche organisatorisch taktische Ausrichtung nicht
favorisiert.
Alle Notärztinnen und Notärzte werden konkret vor Antritt ihres ersten Dienstes durch
den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in die medizinische und medizinisch-technische
Ausstattung des Notarzteinsatzfahrzeuges sowie in kreisspezifische organisatorische
Besonderheiten des Rettungs- und Notarztdienstes eingewiesen. Für den Rettungs- und
Notarztdienst festgelegte Therapiestandards werden vermittelt.
Die Einweisung der Notärztinnen und Notärzte nach MPBetreibV in die entsprechenden
medizinisch-technischen Geräte führt der Medizinproduktebeauftragte der jeweiligen am
Krankenhaus stationierten Rettungswache durch.
Die Information, Einweisung etc. über aktuelle Neuerungen im Rettungs- und
Notarztdienst erfolgt zentral durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst über die
Notarztsprecher der Krankenhäuser.
Die Notärztinnen und Notärzte nehmen an den durch den Träger des Rettungsdienstes
vierteljährlich durchgeführten zentralen Fortbildungen (Qualitätszirkel) teil. In diesem
Rahmen werden aktuelle medizinische, organisatorische und rechtliche Fragestellungen
besprochen bzw. vermittelt. Weitere Fortbildungen erfolgen intern am jeweiligen
Notarztstandort durch die Krankenhäuser in eigener Zuständigkeit.
Fahrzeugführer:
Der Fahrzeugführer des Notarzteinsatzfahrzeuges ist Rettungsassistent mit mindestens
dreijähriger Einsatzerfahrung im hiesigen Rettungsdienst. Aus qualitätssichernden
Gründen und aus Gründen der Optimierung der Einsatzabläufe bedarf es einer
Zusatzqualifikation
hinsichtlich
medizinisch
organisatorischer
(z.B.
Zuweisungs-
strategien) und taktischer Besonderheiten (z.B. ersteintreffendes NEF beim MANV) im
Notarztdienst. Die Inhalte der mindestens 12 - stündigen Zusatzqualifikation werden
durch den Ärztlichen Leiter in Verbindung mit der Abteilung Gefahrenabwehr festgelegt
Kapitel V Notärztliche Versorgung
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
und durchgeführt. Wegen der Komplexität der Aufgaben wird zukünftig die Qualifikation
zum Gruppenführer Rettungsdienst erforderlich sein.
1.3.3. Dokumentation
Die Dokumentation der Einsätze im Notarztdienst erfolgt auf dem vorgegebenen DIVIProtokoll. Dieses wird in der jeweils aktuellen Fassung durch den Träger des
Rettungsdienstes bereitgestellt. Bei Bereitstellung einer Software sind diese Daten nach
Vorgabe zu erfassen.
Die Handhabung des DIVI-Protokolls (z.B. Verteilung der einzelnen Durchschriften)
erfolgt nach Vorgabe des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst. Hierzu zählt ebenfalls auf
besonderen Antrag die Herausgabe der Protokolle an Dritte.
Die
Einsatzprotokolle
werden
zentral
beim
Träger
des
Rettungsdienstes
in
patientenanonymisierter Form zusammengeführt. Eine statistische Auswertung erfolgt
durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst.
1.4. Entwicklung der Einsatzzahlen (Notarzt)
1.4.1. Generelle Einsatzentwicklung
Die Anzahl der Notarzteinsätze im Kreis Euskirchen ist seit 2007 um insgesamt 11%
gestiegen. Diese Entwicklung entspricht dem bundesweiten Durchschnitt.
Die steigende Zahl der Einsätze hat insbesondere im Einsatzgebiet des Notarztes
Euskirchen dazu geführt, dass in 15,6% der Einsätze diese nicht durch den zuständigen
Notarzt Euskirchen bedient werden konnten, sondern durch Einsatz des Notarztes
Mechernich und der überörtlichen Notärzte aus Brühl, Erftstadt und aus dem Rhein-Sieg
Kreis.
Der Notarzt Mechernich absolviert in 25% der primären Einsätze nicht in seinem eigenen
Einsatzbereich.
Kapitel V Notärztliche Versorgung
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als Träger des Rettungsdienstes
1.4.2. Ambulante Behandlungen durch den Notarzt
Ambulante Behandlungen durch den Notarzt erfolgen kreisweit in 4,2% der
Gesamteinsätze und liegen damit um 1,5% niedriger als zur vorherigen Auswertung.
Klassische Indikationen zur ambulanten notärztlichen Therapie (Zuckerentgleisung,
Hyperventilationssyndrom) werden bei bekannten Patienten und rezidivierenden
Ereignissen durch die Rettungswagenbesatzung versorgt. In einem hohen Anteil aller
ambulanten Behandlungen wird die Einsatzindikation für den Notarzt wie gehabt über
die landesweit zuständige Arztrufzentrale in Duisburg gestellt bzw. über den Patienten
nach Hinweis durch die Arztrufzentrale selbst initiiert. In diesem Zusammenhang steht
der Ruf nach dem Notarzt durch den Patienten, um letztendlich längere Wartezeiten bis
zum Eintreffen des niedergelassenen Fahrdienstes zu überbrücken. Die Unwägbarkeit
hinsichtlich strenger Einsatzindikationen ist hier der Patient bzw. der Hilfesuchende.
Zusatz: Kooperationen mit dem Königreich Belgien
Eine Kooperation mit dem Königreich Belgien erfolgte in den letzten Jahren nur
vereinzelt und führt zu keiner Mehrbelastung des Rettungsdienstes des Kreises
Euskirchen.
Im direkten Grenzbereich stehen im Königreich Belgien keine Rettungsmittel zur
individualmedizinischen Versorgung im Sinne einer zu favorisierenden überörtlichen
Kooperation (Zeitfaktor) zur Verfügung.
Die bedarfsweise Kooperation mit der belgischen Leitstelle im Grenzbereich zum Kreis
Euskirchen (100-Dienst-Zentrale) ist verfahrensseitig festgelegt.
Es besteht eine Arbeitsgruppe im Bereich der EUREGIO Rhein-Maas, die gegenseitige
und weitergehende Unterstützungsmöglichkeiten im Rettungsdienst entwickelt. Der Kreis
Euskirchen ist Mitglied dieser Arbeitsgruppe.
Veränderungen
in
den
staatsübergreifenden
Unterstützungsmöglichkeiten
im
Rettungsdienst werden hinsichtlich einer Aufnahme in den Rettungsbedarfsplan des
Kreises Euskirchen stets entsprechend geprüft.
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 12
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
1.4.3. Notärztliche Versorgung
Abbildung:
Einsatzbereiche der Notarzteinsatzfahrzeuge (NEF)
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 13
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 14
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 15
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 16
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Notärztliche Versorgung / Notarztbereich Euskirchen
Einsatzzahlen NEF Euskirchen (4/82-1):
Anzahl der Einsätze 2007
2.161
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
5,92
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
6 Stunden 57 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
5 Stunden 38 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen NEF Euskirchen (4/82-1):
Anzahl der Einsätze 2008
1.928
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
5,31
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 56 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
4 Stunden 57 Minuten
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Einsatzzahlen NEF Euskirchen (4/82-1):
Anzahl der Einsätze 2009
2.284
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
6,26
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 58 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
6 Stunden 3 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen NEF Euskirchen (4/82-1):
Anzahl der Einsätze 2010
2.383
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
6,53
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 59 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
6 Stunden 25 Minuten
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 17
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzentwicklung Notarzt Euskirchen
2500
2383
2284
2161
1938
2000
1500
1000
500
0
2007
2008
2009
2010
Tageszeitachse Notarzt Euskirchen
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
148 151
160
139 139 137
117
120
102 96
86
44
53 50 53 56 57
02:00Ͳ03:00
62
01:00Ͳ02:00
80
115 118
131 136
114
104
93
78
40
Kapitel V Notärztliche Versorgung
23:00Ͳ24:00
22:00Ͳ23:00
21:00Ͳ22:00
20:00Ͳ21:00
19:00Ͳ20:00
18:00Ͳ19:00
17:00Ͳ18:00
16:00Ͳ17:00
15:00Ͳ16:00
14:00Ͳ15:00
13:00Ͳ14:00
12:00Ͳ13:00
11:00Ͳ12:00
10:00Ͳ11:00
09:00Ͳ10:00
08:00Ͳ09:00
07:00Ͳ08:00
06:00Ͳ07:00
05:00Ͳ06:00
04:00Ͳ05:00
03:00Ͳ04:00
00:00Ͳ01:00
0
Seite 18
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Durchschnittliche Einsatzzeit Notarzteinsatz
Euskirchen in Minuten
57
56
58
59
60
40
20
0
Ambulante Behandlungen durch den Notarzt
Euskirchen
180
180
123
123
121
120
60
0
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 19
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Notärztliche Versorgung / Notarztbereich Mechernich
Einsatzzahlen NEF Mechernich (7/82-1):
Anzahl der Einsätze 2007
1.453
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
3,98
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 16 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
5 Stunden 02 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen NEF Mechernich (7/82-1):
Anzahl der Einsätze 2008
1.542
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
4,22
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 17 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
5 Stunden 25 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen NEF Mechernich (7/82-1):
Anzahl der Einsätze 2009
1.728
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
4,73
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 15 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
5 Stunden 55 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen NEF Mechernich (7/82-1):
Anzahl der Einsätze 2010
1.704
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
4,67
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 16 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
5 Stunden 55 Minuten
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 20
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzentwicklung Notarzt Mechernich
1728
1800
1704
1542
1453
1500
1200
900
600
300
0
2007
2008
2009
2010
Tageszeitachse Notarzt Mechernich
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
111 115 108
120
93
102
84
90
80
89
98
87 86
74
71 70
60
43
26
30
33
40 37
04:00Ͳ05:00
37
03:00Ͳ04:00
60
65
48
56
Kapitel V Notärztliche Versorgung
23:00Ͳ24:00
22:00Ͳ23:00
21:00Ͳ22:00
20:00Ͳ21:00
19:00Ͳ20:00
18:00Ͳ19:00
17:00Ͳ18:00
16:00Ͳ17:00
15:00Ͳ16:00
14:00Ͳ15:00
13:00Ͳ14:00
12:00Ͳ13:00
11:00Ͳ12:00
10:00Ͳ11:00
09:00Ͳ10:00
08:00Ͳ09:00
07:00Ͳ08:00
06:00Ͳ07:00
05:00Ͳ06:00
02:00Ͳ03:00
01:00Ͳ02:00
00:00Ͳ01:00
0
Seite 21
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Durchschnittliche Einsatzzeit Notarzteinsatz
Mechernich in Minuten
77
76
75
76
80
60
40
20
0
Ambulante Behandlungen durch den Notarzt
Mechernich
60
60
50
60
54
50
40
30
20
10
0
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 22
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Notärztliche Versorgung / Notarztbereich Schleiden
Einsatzzahlen NEF Schleiden (9/82-1):
Anzahl der Einsätze 2007
1.118
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
3,06
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 11 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
3 Stunden 37 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen NEF Schleiden (9/82-1)
Anzahl der Einsätze 2008
1.191
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
3,26
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 13 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
3 Stunden 58 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen NEF Schleiden (9/82-1):
Anzahl der Einsätze 2009
1.226
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
3,36
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 14 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
4 Stunden 19 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen NEF Schleiden (9/82-1):
Anzahl der Einsätze 2010
1.230
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
3,37
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 18 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
4 Stunden 23 Minuten
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 23
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzentwicklung Notarzt Schleiden
1118
1200
1230
1226
1191
1000
800
600
400
200
0
2007
2008
2009
2010
Tageszeitachse Notarzt Schleiden
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
100
83
81
80
88
75
65
63
60
40
54
47
28
20
53
72 70 69
56 59
58
35
34
42
22 24 19 24
16
Kapitel V Notärztliche Versorgung
23:00Ͳ24:00
22:00Ͳ23:00
21:00Ͳ22:00
20:00Ͳ21:00
19:00Ͳ20:00
18:00Ͳ19:00
17:00Ͳ18:00
16:00Ͳ17:00
15:00Ͳ16:00
14:00Ͳ15:00
13:00Ͳ14:00
12:00Ͳ13:00
11:00Ͳ12:00
10:00Ͳ11:00
09:00Ͳ10:00
08:00Ͳ09:00
07:00Ͳ08:00
06:00Ͳ07:00
05:00Ͳ06:00
04:00Ͳ05:00
03:00Ͳ04:00
02:00Ͳ03:00
01:00Ͳ02:00
00:00Ͳ01:00
0
Seite 24
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Ambulante Behandlungen durch den Notarzt
Schleiden
83
90
60
54
48
52
30
0
2007
2008
Kapitel V Notärztliche Versorgung
2009
2010
Seite 25
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
1.4.4. Notärztliche Versorgung/Vorhalteberechnung-Einrichtungsstatus - IST
Standort
Vorhalte- Qualifikation
Vorhaltestunden FahrzeugFahrzeugtyp stunden
jährlich
Vorhaltung
RettAss
täglich
Euskirchen
(Marien-Hospital)
DIN 75079
24
1
365,25 Tage/
24 Stunden
8.766 Stunden
vorhanden
Mechernich
(Kreiskrankenhaus)
DIN 75079
24
1
365,25 Tage/
24 Stunden
8.766 Stunden
vorhanden
1
365,25 Tage/
24 Stunden
8.766 Stunden
vorhanden
Schleiden
(St. AntoniusHospital)
DIN 75089
24
Notärztliche Versorgung- Einrichtung / Vorhalteberechnung SOLL
Fahrzeug
NEF Euskirchen 1
Vorhalte-
Vorhalte-
Fahrzeug-
std./ Tag
std. jährlich
vorhaltung
24
8.760 Std.
12
4380 Std.
24
8.760 Std.
24
8.760 Std.
4/82-1
NEF Euskirchen 2
4/82-2
NEF Mechernich
7/82-1
NEF Schleiden
9/82-1
Kapitel V Notärztliche Versorgung
DIN 75079
X
DIN 75079
X
DIN 75079
X
DIN 75079
X
Seite 26
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
1.4.5. Besetztzeiten Notarzteinsatzfahrzeuge
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 27
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
1.4.6 Detailbetrachtung Einsatzentwicklung Notarzteinsätze 2011
Die Notarzteinsätze für den Zeitraum vom Jahr 2007 bis zum Jahr 2010 sind in
visualisierter Form dargestellt. Die Einsatzzahlen für das Kalenderjahr 2011 wurden
detailliert ausgewertet. Ein zusammenfassender Vergleich, insbesondere mit Blick auf
die Situation des Notarztbereiches Euskirchen, findet sich in der nachfolgenden Tabelle.
2010
2011
Notarzteinsätze
2007
Einsätze
Gesamt
Einsätze
pro Jahr
Einsätze
pro Jahr
NEF Gesamt
4737
5317
5784
NEF Euskirchen 4/82-1
2161
2383
2472
Weitere NÄ im NEF 4 Bereich
überörtlich
durch NEF 7
durch weitere NÄ
153
294
182
151
235
206
Zeitgleiche NA-Einsätze im Wachbereich 4
629
592
3012
3064
Einsätze gesamt im NEF 4 Bereich
NEF Mechernich 7/82-1
1453
1704
1756
NEF Schleiden 9/82-1
1118
1230
1360
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 28
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
1.5. Einsatz weiterer Notärztinnen und Notärzte/Interhospitalverlegungen mit Arzt
1.5.1. „Zweiter Notarzt“ zur Abdeckung eines notärztlichen Spitzenbedarfes
Mit den im Kreis Euskirchen ansässigen Krankenhäusern besteht eine Vereinbarung, im
Bedarfsfall einen weiteren Notarzt, im Folgenden als „zweiter Notarzt“ bezeichnet, zu
stellen.
Die Anforderung des zweiten Notarztes erfolgt durch die Leitstelle des Kreises
Euskirchen direkt an das entsprechende Krankenhaus. Ziel ist der Einsatz als zweiter
Notarzt zur notärztlichen Spitzenabdeckung und bei größeren Einsatzlagen, bei denen
mehr als ein Notarzt an der Einsatzstelle benötigt wird. Zugebracht wird dieser zweite
Notarzt durch den dem Krankenhaus nächststehenden einsatzbereiten Rettungswagen,
wobei hier der Rettungswagen in Verbindung mit dem zweiten Notarzt als Einheit
vergleichbar eines Notarztwagens (NAW) eingesetzt wird. Alternativ (Zeitfaktor!) erfolgt
die Zubringung durch einen verfügbaren Krankentransportwagen, ein Polizeifahrzeug
oder durch Feuerwehrfahrzeuge.
Im Bereich des Notarztes Schleiden steht für den zweiten Notarzt ein Bedarfsfahrzeug
zur Verfügung, das durch das Personal des Brandschutzzentrums besetzt wird. Bestückt
ist dieses Fahrzeug nach DIN 75079.
Im Bereich des Notarztes Euskirchen kann als Zubringerfahrzeug des zweiten Notarztes
bislang
das
für
die
Aufgabenstellung
des
Leitenden
Notarztes
eingerichtete
Einsatzfahrzeug an der Leitstelle eingesetzt werden, das durch das Personal der
Leitstelle für Feuerschutz und Rettungsdienst (Tagesdienstler im Verwaltungsdienst)
besetzt wird. Dieses Fahrzeug ist ebenfalls nach DIN 75079 bestückt.
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 29
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
1.5.2. Interhospitaltransport mit Arztbegleitung
Transporte von Krankenhaus zu Krankenhaus erfolgen innerhalb des Kreisgebietes
beispielsweise zur Koronarangiographie/PTCA oder zur Aufnahme in die Stroke Unit
oder zu weiteren diagnostischen Untersuchungen. Der Transport in überörtliche
klinische
Einrichtungen
wird
notwendig
bei
Behandlungsindikation
in
einer
Spezialabteilung oder in einem Zentrum der Maximalversorgung.
Der den Sekundärtransport begleitende Arzt verfügt über den Fachkundenachweis
Rettungsdienst, seit 1.1.2006 des Weiteren über die Zusatzqualifikation „Notfallmedizin“,
bei Inkubatortransporten über die Zusatzqualifikation „Neugeborenen-Notarzt“.
Als Transportfahrzeug steht für den zeitkritischen Einsatz der nächst stationierte
Rettungswagen aus der Notfallrettung und für den fachspeziellen Transport ein
Rettungswagen mit adäquater Zusatzausstattung zur Verfügung. Die Kompensation zum
entsandten Rettungswagen erfolgt für den betreffenden Rettungsbereich durch den
zweiten 24-Stunden-Notfallkrankenwagen Standort Euskirchen bzw. den Spitzenbedarf
der Notfallrettung (Ad-hoc-Defizitausgleich).
Die Gestellung von Notärzten erfolgt außerhalb der regulären Dienstzeit aus einem
festgelegten Ärztepool.
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 30
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
1.6. Entwicklungsbetrachtung zur notärztlichen Versorgung
Einsatzzahlen mit steigender Tendenz
Die Einsatzzahlen im Notarztbereich sind in den letzten 4 Jahren kreisweit um mehr als
12% gestiegen (am höchsten im Einsatzbereich Euskirchen mit 15,6%) und steigen
tendenziell auch weiter. Die Höhe der Zunahme an Einsätzen entspricht dem
bundesweiten Durchschnitt. Die Ursachen hierfür sind vielfältig:
x
durch den demographischen Wandel bedingte Zunahme an älteren und alten
Menschen mit entsprechendem Erkrankungsmuster und notarztpflichtiger
Therapie in der Präklinik,
x
steigende Anforderungen an das (medizinisch nicht oder nur minimal trainierte)
Personal in den Altenheimen und Pflegeeinrichtungen hinsichtlich Indikation
Notarzt / niedergelassener Arzt insbesondere zur Nachtzeit und am
Wochenende,
x
durch Aufklärung weiterhin besseres Verständnis der Bevölkerung für
Erkrankungen mit zeitkritischer Therapieoption (Akutes Koronar-Syndrom,
Apoplex, …),
x
Zunahme
der
Transporte
mit
längeren
Transportstrecken
unter
Notarztbegleitung bei Zuweisung zu speziellen Fachabteilungen mit Blick auf
frühestmögliche ärztliche Intervention,
x
nicht indikationsgerechter Einsatz des Notarztes durch die Arztrufzentrale
(niedergelassener Bereich) oder durch den niedergelassenen Arzt selbst,
x
steigender Anspruch der Bevölkerung hinsichtlich dem Wunsch und Verlangen
nach
ärztlicher
just-in-time
Versorgung
(Notarzt
ist
schneller
als
niedergelassener Arzt).
Die o.g. Folgen des demographischen Wandels sind kaum zu beeinflussen. In den
Randgebieten des Kreises Euskirchen entstehen momentan diverse Alten- und
Pflegeheime, sodass mit einer weiteren Zunahme an Notarzteinsätzen in den
kommenden Jahren gerechnet werden kann. Es bleibt aber zu beobachten inwieweit
und ob durch medizinisch ausgebildetes Personal in den entsprechenden Einrichtungen
die Einsatzzahlen in einem vertretbaren Rahmen gehalten werden können.
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 31
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Zielorientiert werden auch zukünftig klärende Gespräche zwischen niedergelassener
Ärzteschaft und dem Träger des Rettungsdienstes zur Einsatzindikation Notarzt /
niedergelassener Arzt sein müssen.
Regulärer Notarzt
Wie vorgenannt beschrieben erfolgt der Notarzteinsatz über die vertraglich geregelte
Gestellung
von
Notärztinnen
und
Notärzten
aus
den
drei
kreisangehörigen
Krankenhäusern. Aus qualitätssichernden Gründen wurde der Einsatz externer Notärzte
bisher mit Zurückhaltung gesehen. Dieser Ansatz konnte in allen drei kreisinternen
Krankenhäusern bereits in den letzten drei Jahren nicht mehr gehalten werden.
Die Bereitstellung von Ärzten für den regulären Notarztdienst ist bis heute noch sicher
gestellt. Es bleibt zu beobachten, wie sich die weiteren Gestellungsmöglichkeiten ohne
inadäquate Kostenexplosion entwickeln.
Einsatz weiterer Notärzte als „zweiter Notarzt“ und Notarzt im arztbegleiteten
Verlegungs- und Intensivtransport (nachfolgend genannter Sammelbegriff „weiterer
Notarzt“)
Zum Zeitpunkt der letzten vollständigen Bedarfsplanbearbeitung im Jahr 2007 wurden
Notärzte als zweiter Notarzt, für die Arztbegleitung im Verlegungstransport und im
Intensivtransport vereinbarungsgemäß durch die kreisangehörigen Krankenhäuser
gestellt. Der Bedarf war sichergestellt.
Der Sicherstellung des Notarztdienstes unter Verzicht auf externe Notärzte sowie die
Sicherstellung des zusätzlichen Versorgungsauftrags hinsichtlich Einsatzes zweiter oder
weiterer Notärzte konnten die Krankenhäuser in den letzten drei Jahren weitestgehend
nicht mehr erfüllen.
Ursachen hierfür waren und sind:
x
der aus Kostengründen reduzierte Ärztepool in den Krankenhäusern,
x
Einhaltung gesetzlich vorgegebener Arbeits- und Dienstzeiten für Ärzte,
x
zusätzliche nicht Verfügbarkeit durch „Dienst in Frei“,
x
Vollauslastung der Ärzteschaft zur regulären Dienstzeit,
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 32
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
x
zunehmende Einrichtung von Fachabteilungen mit Spezialisierung (Reduktion
der Verfügbarkeit von Ärzten für die Notfallrettung),
x
der generell zunehmende Anteil von Ärzten aus dem Ausland mit schlechten
oder unzureichenden Kenntnissen in der deutschen Sprache,
x
schneller Stellenwechsel der Ärzte durch zeitlich begrenzte Weiterbildung der
Fachabteilungen (Fluktuation)
Alle aufgezählten Gründe sind nicht spezifisch für den Kreis Euskirchen, sondern
entsprechen der bundesweiten Tendenz.
Ergebnis (!)
Das ausgewertete Zahlenmaterial von Einsätzen mit weiteren Notärzten im Sinne von
zeitgleich erfolgenden Einsätzen verteilt sich für das Jahr 2011 schwerpunkthaft wie
folgt:
x
im Bereich Euskirchen sind dies plus 441 primäre Einsätze im originären
Einsatzbereich des Notarztes Euskirchen,
x
im Bereich Mechernich sind dies plus 265 primäre Einsätze im originären
Einsatzbereich des Notarztes Mechernich,
x
für den Notarztbereich Mechernich gibt das ausgewertete Zahlenmaterial vor,
dass 25% der Notarzteinsätze nicht im primären Einsatzbereich stattfinden,
x
der Einsatz weiterer Notärzte im Verlegungs- und Intensivtransport ist im
Verhältnis zu den erhobenen Einsatzhäufigkeiten in 2006 um 15% gestiegen,
x Ein „weiterer Notarzt“, im Sinne zweiter Notarzt (bei zeitgleichem Einsatz des
primären Notarztes) konnte in 2011 immerhin in 110 Einsätzen durch die
Krankenhäuser selbst gestellt werden,
x
für beide Einsatzbereiche (Mechernich und Euskirchen) ergeben sich
jahresdurchschnittlich 2 Notarzteinsätze / Tag mit Status
„weiterer Notarzt
erforderlich“ (zeitgleich zum Einsatz des zuständigen Notarztes).
80% der
zusätzlichen Notarzteinsätze erfolgen über Tag zwischen 8 – 20 Uhr.
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 33
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
1.6. Zielsetzung und Ergebnisfassung
x
Diese zusätzlichen notärztlichen Gestellungen sind durch die Krankenhäuser
aus
o.g. Gründen, weder in der Kernarbeitszeit noch in der Zeit des
Bereitschaftsdienstes, mehr leistbar.
x
Es besteht in der notärztlichen Versorgung ein wiederkehrendes Defizit.
x
Der Einsatz von Notärzten zur Verlegung und im Intensivtransport außerhalb
der Kernarbeitszeit erfolgt derzeit noch über einen begrenzten Ärztepool auf
freiwilliger Basis. Auch hier bedarf der Ärzteeinsatz einer engmaschigen
Beobachtung.
Entwicklungsbetrachtung:
1. Zur bedarfsgerechten Sicherstellung der notärztlichen Versorgung und zur
Sicherstellung des arztbegleiteten Verlegungstransportes / Intensivtransportes in
der Kernarbeitszeit ist die Einrichtung eines weiteren Notarztdienstes mindestens
im täglichen 12 Stunden Dienst erforderlich.
2. Zur
Nachtzeit
ist
die
Einrichtung
eines
täglichen
dienstplangeregelten
notärztlichen Rufdienstes erforderlich. Das Personal setzt aus einem Ärztepool
zusammen. Der Transport kann mit dem nächsten einsatzbereiten Rettungsmittel
(ggfls. auch Feuerwehr, Polizei …) erfolgen.
Umsetzung: Einführung eines weiteren Notarztdienstes
x
Personalgestellung
Die Personalgestellung Rettungsassistent (Transportführer) erfolgt durch den
Träger des Rettungsdienstes. Die Qualifikation ist vorgenannt beschrieben.
Die Gestellung des Notarztes erfolgt nach den für den regulären Notarztdienst
eingeführten Rahmenbedingungen, d.h. vertragliche Gestellung eines Arztes
über ein kreiseigenes Krankenhaus.
Der Aufgabenbereich des zusätzlichen Notarztes ist nachfolgend definiert:
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 34
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
o
Einsatz als weiterer Notarzt für den gesamten Einsatzbereich des Kreises
Euskirchen
o
Einsatz als Notarzt für den arztbegleiteten Verlegungstransport
o
Einsatz als Notarzt im Intensivtransport
o
Aufgaben aus dem Bereich Qualitäts- und Projektmanagement bei Bedarf
und nach Vorgabe des Trägers.
o
Bei Bedarf Medizinisch fachliche Beratung für die Leitstelle
Die Qualifikation des Notarztes ist neben der Fachkunde Arzt im Rettungsdienst
/
Notfallmedizin
die
Weiterbildung
Interhospitaltransport
nach
den
Empfehlungen der DIVI und die Qualifikation zum Leitenden Notarzt.
x
Fahrzeug als Notarzteinsatzfahrzeug
Beschaffung und Ausstattung eines Fahrzeuges wie unter Punkt 1.3.1.1. in
diesem Kapitel beschrieben.
x
Standortwache
Die Standortwache ist die Rettungswache Euskirchen. Notwendig ist die
Erweiterung der Sozialräumlichkeiten im geplanten Erweiterungsbau der
Rettungswache
Garagenstellplatz
Euskirchen
für
das
(s.a.
Kapitel
IX
Investitionsgüter).
Notarzteinsatzfahrzeug
steht
in
Ein
den
Garagenräumlichkeiten der Rettungswache bereits zur Verfügung.
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 35
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Ausblick:
Die Einrichtung eines weiteren Notarztes ist zur Gewährleistung einer bedarfsgerechten
und flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung
einschließlich der notärztlichen Versorgung (§6 RettG NRW) gemäß erhobener
statistischer Auswertung notwendig. Die tatsächlichen Einsatzsituationen belegen die
statistischen Erhebungen in praxi. Die Einrichtung kann zeitlimitiert erfolgen, d.h. auf der
Grundlage einer Überprüfung zur Bedarfssituation im 2 Jahres Rhythmus, spätestens
jedoch bei Erstellung des nächsten Bedarfsplanes.
Eine Reduktion der Einsatzzahlen im Notarztdienst ist grundsätzlich möglich durch:
x
bessere Verzahnung von niedergelassenem und notärztlichem Bereich
x
attraktivere Gestaltung des Arbeitsplatzes „Arzt“ in den Krankenhäusern
(Vergütung, Dienstzeitenregelung, …)
x
Änderung des Rettungsassistentengesetzes mit Erweiterung der Notkompetenz
auf Regelkompetenzen
x
Einführung alternativer Modelle der notärztlichen Versorgung, beispielsweise
durch telemedizinische Unterstützung (bereits begonnen, aber zum Zeitpunkt
der Erstellung dieses Planes noch in der nicht abgeschlossenen Projektphase)
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 36
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
2. Luftrettung
2.1. Organisation
Die
Luftrettung
(Primärrettung-Rettungshubschrauber
rettungsdienstlichen
Aufgabenträger
erfolgt
im
„RTH“)
Rahmen
für
der
die
einzelnen
Einrichtung
von
Trägergemeinschaften. Der Kernträger ist verantwortlich für den Einsatz des
Rettungshubschraubers. Die Anforderung der Rettungshubschrauber erfolgt über die
örtlich zuständigen Leitstellen an die Leitstelle des Kernträgers.
Für Transporte außerhalb der Primärrettung (Sekundärtransporte/Interhospitaltransport
durch Luftrettungsmittel) stehen gesondert Intensivtransporthubschrauber (ITH) zur
Verfügung, die entsprechend den Transportindikationen ausgestattet sind.
Für den rettungsdienstlichen Aufgabenträger gilt, sowohl für den Primäreinsatz als auch
für
die
Belange
der
Sekundärtransporte
mit
Luftfahrzeugen,
bedarfsgerechte
Vorhaltungen sicherzustellen.
2.1.2. Technik
Die
Einsatzbereitschaft
der
Rettungshubschrauber
(RTH)
einschließlich
deren
Ausstattung ist durch den Kernträger entsprechend gesetzlicher Vorgaben und
Richtlinien sicherzustellen. Gleiches gilt für die Träger anderer Luftfahrzeuge.
2.1.3. Personal
Das geeignete Personal zur Besetzung der Rettungshubschrauber und weiterer
Luftrettungsfahrzeuge ist durch Kernträger bzw. den Träger des entsprechenden
Luftfahrzeuges sicherzustellen.
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 37
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
2.2. Rettungshubschrauber
Der Einsatz von Luftfahrzeugen im Rettungsdienst erfolgt ab 1.1.2007 auf der Grundlage
des RdErl. d. Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales v. 25.10.2006-III 80714.1.3.
Der Kreis Euskirchen ist Mitglied der Trägergemeinschaften „Rettungshubschrauber
Christoph 3“, zurzeit Standort Flughafen Köln- Bonn, und „Rettungshubschrauber
Christoph Europa 1“, Standort Merzbrück, Kreis Aachen.
In diesen Trägergemeinschaften sind mehrere kreisfreie Städte und Kreise im Sinne
einer ausreichenden Luftrettung zusammengeschlossen. Die Organisation, Technik,
medizinische und medizinisch-technische Ausstattung sowie die Bereitstellung von
geeignetem ärztlichem wie nicht-ärztlichem Personal obliegt dem Kernträger des
jeweiligen Rettungshubschraubers. Die Anforderung der Rettungshubschrauber erfolgt
für den Kreis Euskirchen durch die Leitstelle des Kreises Euskirchen.
Neben den beiden vorgenannten Rettungshubschraubern (RTH) werden bei deren
Nichtverfügbarkeit entfernter stationierte Rettungshubschrauber eingesetzt. Dies ist der
x
Rettungshubschrauber Wittlich („Christoph 10“)
x
Rettungshubschrauber Koblenz („Christoph 23“)
x
Rettungshubschrauber aus Luxemburg.
Neben den vorgenannten Rettungshubschraubern (RTH) wird des Weiteren in
bestimmten Einsatzlagen der Hubschrauber der SAR-Staffel in Düren/Nörvenich
eingesetzt. Die Prüfung des Einsatzes dieses Hubschraubers erfolgt immer nur dann,
wenn die o.g. Rettungshubschrauber (RTH) und Intensivtransporthubschrauber (ITH)
nicht zur Verfügung stehen.
Die primären Einsatzindikationen für den Rettungshubschrauber sind grundsätzlich
festgelegt nach Versorgungs- und Transportfunktionen. Für den Kreis Euskirchen gilt der
Einsatz des Rettungshubschraubers für:
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 38
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
x
die schnellere Zubringung eines Notarztes bei Nicht-Verfügbarkeit des
bodengebundenen Notarztes
x
den schnellen Transport eines Patienten in eine entsprechende klinische
Einrichtung
x
auf Anforderung durch den bodengebundenen Notarzt
x
den schonenden Transport bei entsprechender Verletzung/Erkrankung
x
weite Transportstrecken bei entsprechender Indikation (z.B. Zentrum der
Maximalversorgung, Verbrennungszentrum...)
x
einen
notärztlich
begleiteten
Transport
von
medizinisch
erstversorgten
Patienten aus einem Krankenhaus in eine andere Einrichtung im Sinne eines
dringenden Sekundärtransportes
x
Ausnahme:
Such-
und
Rettungseinsatz/dringender
medizinischer
Materialtransport
Zur
Durchführung
von
Sekundärtransporten
auf
dem
Luftweg
stehen
die
Intensivtransporthubschrauber „ITH Köln“ (Einsatzbereitschaft: Sonnenaufgang bis
Sonnenuntergang) und „ITH Greven“ (24-Stunden-Einsatzbereitschaft) zur Verfügung.
Die Indikation zum Lufttransport wird durch die abgebende Klinik gestellt, wenn
x
eine intensivmedizinische Behandlung erforderlich ist und die Transportzeit
wesentlich minimiert werden muss
x
der Transport auf Grund der medizinischen Erfordernisse nicht mit einem
bodengebundenen Rettungsmittel erfolgen kann.
2.3. Entwicklungsbetrachtung der Luftrettung im Kreis Euskirchen
Die Luftrettung ist durch die beiden Rettungshubschrauber der Trägergemeinschaften
Köln und Aachen, darüber hinaus über die weiteren zur Verfügung stehenden
Rettungshubschrauber sichergestellt.
Die Einsatzzahlen innerhalb der Primärrettung sind in den letzten Jahren kontinuierlich
rückläufig. Diese Tatsache ist zum einen erklärt durch ein breiteres klinisches
Versorgungsspektrum der kreisangehörigen Krankenhäuser. Des Weiteren finden
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 39
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
insbesondere neuere unfallchirurgische Therapiestrategien in der Form Umsetzung, als
dass zunächst die Zuweisung entsprechenden Patientengutes in die nächstgelegene
Klinik angestrebt wird.
Für erforderliche Sekundärtransporte steht der Intensivtransporthubschrauber in Köln,
für den Einsatz nach Sonnenuntergang der Intensivtransporthubschrauber in Greven zur
Verfügung.
Die Luftrettung (Primäreinsatz-RTH und Interhospitaltransfer-ITH) ist für den Kreis
Euskirchen bedarfsgerecht sichergestellt.
In
den
vergangenen
5
Jahren
Rettungshubschrauberanforderung
konnte
ein
im
Kreis
Euskirchen
Luftrettungsmittel
für
zeit-
jede
und
indikationsgerecht zur Verfügung gestellt werden (Ausnahme: witterungsbedingte
Ausfälle).
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 40
Kapitel V Notärztliche Versorgung
23:00Ͳ24:00
3
22:00Ͳ23:00
1
21:00Ͳ22:00
3
20:00Ͳ21:00
5
19:00Ͳ20:00
5
18:00Ͳ19:00
10
17:00Ͳ18:00
12
16:00Ͳ17:00
6
15:00Ͳ16:00
7
14:00Ͳ15:00
15
13:00Ͳ14:00
8
12:00Ͳ13:00
18
11:00Ͳ12:00
6
10:00Ͳ11:00
09:00Ͳ10:00
9
08:00Ͳ09:00
07:00Ͳ08:00
06:00Ͳ07:00
05:00Ͳ06:00
04:00Ͳ05:00
03:00Ͳ04:00
02:00Ͳ03:00
3
01:00Ͳ02:00
00:00Ͳ01:00
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Tageszeitachse RTH / ITH Einsätze im Kreis
Euskirchen
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
15
15
11
7
5
2
0
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Kapitel V Notärztliche Versorgung
23:00Ͳ24:00
22:00Ͳ23:00
1
23:00Ͳ24:00
22:00Ͳ23:00
21:00Ͳ22:00
1
21:00Ͳ22:00
20:00Ͳ21:00
4
20:00Ͳ21:00
19:00Ͳ20:00
2
19:00Ͳ20:00
1
18:00Ͳ19:00
5
18:00Ͳ19:00
6
17:00Ͳ18:00
9
17:00Ͳ18:00
3
16:00Ͳ17:00
15:00Ͳ16:00
2
16:00Ͳ17:00
1
15:00Ͳ16:00
3
14:00Ͳ15:00
5
14:00Ͳ15:00
3
13:00Ͳ14:00
12
13:00Ͳ14:00
12:00Ͳ13:00
11:00Ͳ12:00
10:00Ͳ11:00
6
12:00Ͳ13:00
6
11:00Ͳ12:00
4
10:00Ͳ11:00
09:00Ͳ10:00
6
09:00Ͳ10:00
1
08:00Ͳ09:00
07:00Ͳ08:00
06:00Ͳ07:00
05:00Ͳ06:00
04:00Ͳ05:00
03:00Ͳ04:00
02:00Ͳ03:00
01:00Ͳ02:00
00:00Ͳ01:00
3
08:00Ͳ09:00
07:00Ͳ08:00
06:00Ͳ07:00
05:00Ͳ06:00
04:00Ͳ05:00
03:00Ͳ04:00
02:00Ͳ03:00
2
01:00Ͳ02:00
00:00Ͳ01:00
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Tageszeitachse RTH Einsätze im Kreis Euskirchen
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
10
8
6
5
4
2
0
1
0
Tageszeitachse ITH Einsätze im Kreis Euskirchen
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
8
6
5
4
3
2
1
0
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Christoph 3
SAR 41
Christoph Rheinland
Christoph Europa 1
Christoph 10
Christoph 23
Abbildung:
Einsatzbereiche der Rettungshubschrauber (RTH / ITH)
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 43
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Rufname
Ort
Stationierung
Hubschraubertyp
Christoph 3
Köln
Konrad-Adenauer-Flughafen Köln-Bonn
International
Eurocopter
EC 135
Eurocopter
EC 135
Eurocopter
EC 135
Eurocopter
EC 135
Eurocopter
BK 117
Christoph 10 Wittlich
Christoph
Europa 1
Würselen Flugplatz Merzbrück
Christoph 23 Koblenz
Christoph
Rheinland
SAR 41
St. Elisabeth-Krankenhaus
Bundeswehrzentralkrankenhaus Koblenz
Konrad-Adenauer-Flughafen Köln-Bonn
International
Fliegerhorst am
Nörvenich
Militärflugplatz Nörvenich
Köln
Bell UH-1D
Tabelle:
Standorte Rettungshubschrauber (RTH / ITH)
Kapitel V Notärztliche Versorgung
Seite 44
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Notfallrettung VI
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 1
Rettungsbedarfsplan 2012
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 2
Leitstelle/ Notfallrettung/ Krankentransport – Modularer Aufbau – Übersicht Grundbedarf
als Träger des Rettungsdienstes
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 3
Leitstelle/ Notfallrettung/ Krankentransport – Modularer Aufbau – Übersicht Spitzen- und Sonderbedarf
als Träger des Rettungsdienstes
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 4
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
VI. Notfallrettung
1. Struktur und Organisation
1.1. Struktur und Organisation
Die Notfallrettung gemäß RettG NRW im Kreis Euskirchen wird zentral durch den Träger
des Rettungsdienstes bedarfsgerecht sichergestellt.
1.2. Rettungswachen
Der Träger des Rettungsdienstes unterhält zur flächendeckenden Notfallrettung 8
Rettungswachen mit nachfolgend genannten Standorten:
x
Bad Münstereifel
x
Euskirchen (Kreisverwaltung)
x
Rescheid
x
Mechernich
x
Tondorf
x
Schleiden
x
Vernich
x
Zülpich
Die Besetzung erfolgt personell unter einer 24-Stunden-Vorhaltung für den jeweiligen
Rettungswagen (RTW). Außenstellen von Rettungswachen werden zurzeit nicht
vorgehalten.
Anmerkung/Zusatz: Seit dem 01.01.2006 ist der Nationalpark Eifel in Verbindung mit der
ehemaligen „Burg Vogelsang“ (ehemaliger Truppenübungsplatz), heute bezeichnet
„Vogelsang“, für die zivile Nutzung freigegeben. Nach den bisher vorliegenden Daten ist
sowohl die Burg Vogelsang als auch der Nationalpark das Ziel von jährlich über 200.000
Besuchern. Die Besucherzahlen sind weiter steigend. Diese steigende Tendenz
zunehmender Besucherzahlen führte im Jahr 2008 zur bedarfsweisen Einrichtung
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 5
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
sogenannter „Erstversorgender Notfallteams“ (EVT). Besondere Besuchertage oder
besondere Veranstaltungen (Events) machen überdies eine geringe Anzahl an
Bedarfsstationierung eines zusätzlichen Rettungswagens erforderlich.
Die Standortbestimmung der Rettungswachen erfolgte unter Zugrundelegung einer
Hilfsfrist für Notfälle von 12 Minuten in mindestens 90% der Notfalleinsätze. Die
Einsatzbereiche
der
Rettungswagen
sind
entsprechend
der
Hilfsfristvorgaben
festgelegt, wobei grundsätzlich der dem Notfallort nächst stationierte bzw. verfügbare
Rettungswagen durch die Leitstelle des Kreises Euskirchen in den Einsatz gebracht
wird. In städtisch charakteristierten Kernbereichen des Kreises Euskirchen wurde eine
Hilfsfrist von 8 Minuten bei vorgenanntem gleichen Erreichungsgrad geprüft.
In den Randgebieten/ der Peripherie des Kreises Euskirchen werden bei kürzeren
Eintreffzeiten überörtlicher Rettungsfahrzeuge die nächst gelegenen überörtlichen
Rettungsmittel
eingesetzt
(überörtliche
Hilfe).
Kommunale
Grenzen
sind
kein
Hilfeleistungshindernis im Sinne der zwingenden Einhaltung einer kommunalen
Zuständigkeit. Alleine zeitliche Erreichbarkeit des Notfallortes und die Qualität der
Rettungseinheit sind Kriterien für den Einsatz zur Rettung von Menschenleben im Kreis
Euskirchen.
Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Sicherstellung der Notfallrettung besteht mit dem
Kreis Düren für die Bereiche Hergarten und Düttling. Diese Ortschaften werden durch
den Rettungsdienst des Kreises Euskirchen im Sinne der Notfallrettung versorgt.
Eine auf der Grundlage der Alarm- und Ausrückeordnungen der Leitstellen Euskirchen
und Trier basierende Sicherstellung der Notfallrettung besteht mit dem Kreis Daun,
Bundesland Rheinland Pfalz für die Bereiche Ripsdorf, Alendorf und Waldorf. Diese
Ortschaften werden in der Notfallrettung primär durch den Rettungsdienststandort
Jünkerath versorgt.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 6
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Der Träger des Rettungsdienstes (Kreis Euskirchen) unterhält 8 Rettungswachen, davon
5 Rettungswachen mit eigenen Beschäftigten. In den Rettungsdienst eingebunden (3
Rettungswachen) sind derzeit zwei private Hilfsorganisationen (DRK, MHD).
Die Bereitstellung der Rettungswagen (RTW), die medizinische und die medizinischtechnische Ausstattung sowie die Bereitstellung zusätzlicher Logistik erfolgen aus
organisatorischen und wirtschaftlichen Gründen ausschließlich zentral durch den Träger
des Rettungsdienstes.
Die Rettungswachen sind der Leitstelle organisatorisch und funktionell unterstellt. Die
Alarmierung, der Einsatz und die Einsatzlenkung aller Rettungswagen erfolgt zentral
über die Leitstelle. Die Alarmierung überörtlicher Rettungsfahrzeuge erfolgt über die
örtlichen Leitstellen, die Einsatzlenkung auf kreiseigenem Gebiet über die Leitstelle des
Kreises Euskirchen.
1.3. Gebührenhoheit
Die Gebührenhoheit hinsichtlich erbrachter Leistungen in der Notfallrettung liegt beim
Träger des Rettungsdienstes. In diesem Zusammenhang erfolgt die Erhebung von
Gebühren gegenüber den Kostenträgern sowie sonstigen Zahlungspflichtigen zentral
durch den Träger des Rettungsdienstes.
2. Mindestanforderungen
2.1. Fahrzeuge
In der Notfallrettung werden ausschließlich Rettungswagen eingesetzt, die mindestens
den Anforderungen der DIN EN 1789 (anerkannte Regel der Technik), Ambulanz Typ C
(Rettungswagen), entsprechen.
Zur bedarfsgerechten fahrzeugtechnischen Ausstattung gehören beispielsweise
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 7
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
x
Räumleuchten / Heckwarnleuchten
x
zwei Funkmeldeempfänger für die Besatzung
x
BOS 4 m – Funkgerät
x
Tetra-Funkanlage (MRT) inklusive Tetra-Handsprechfunkgeräte (HRT)
x
Schutzkleidung für besondere Anforderungen (Infektionsschutz-Set)
x
einfaches Rettungswerkzeug
x
Datenfunkterminal inklusive Navigationssystem
x
Funkmeldesystem (FMS)
x
Kartenlesegerät Patientendaten / Tablet-PC
x
GPS-Anbindung / Standortbestimmung
x
Navigationssystem mit hausnummerngenauer Adresse
x
Mobiltelefon
x
und anderes nach Bedarf
Es werden somit 9 Rettungswagen für den Regelbedarf in der Notfallrettung
vorgehalten. Des Weiteren stehen für den Einsatz in der Notfallrettung 2 Rettungswagen
zeitlich reduziert zur Verfügung, die mit der funktionalen Bezeichnung „RTW-K“ sowohl
Einsätze
in
der
Notfallrettung
als
auch
im
Krankentransport
wahrnehmen
(Flexibilitätseinsatz) - (*siehe auch Kapitel VII Krankentransport).
Für den Ausfall von Rettungswagen stehen zwei aus dem Regeleinsatz ausgesonderte
Rettungswagen als Ausfallreserve zur Verfügung. Eine Reservevorhaltung von
Neufahrzeugen besteht nicht.
2.1.1. Medizinische und medizinisch-technische Ausstattung
Die im Kreisgebiet eingesetzten Rettungswagen sind hinsichtlich der medizinischen und
medizinisch-technischen Ausstattung gleich bestückt. Es besteht Einheitlichkeit
hinsichtlich des medizinisch-technischen Gerätes, der Arzneimittelausstattung, weiterer
zusätzlicher Logistik sowie im grundsätzlichen Fahrzeugaufbau.
Zurzeit werden Fahrzeuge, bestehend aus Fahrgestell und Kofferaufbau, eingesetzt.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 8
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Die medizinische und medizinisch-technische Ausstattung steht unter fachlicher Aufsicht
des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst. Die Beschaffungen erfolgen zentral über die
Verwaltung des Rettungsdienstträgers.
Über die gültige DIN EN (Norm) hinausgehende notwendige Ausrüstungsgegenstände
sind für Rettungswagen zurzeit:
x
zweite Spritzenpumpe
x
Kapnographie
2.1.2. Personelle Besetzung der Rettungsfahrzeuge
Der Einsatz qualifizierten Personals auf den unterschiedlichen Rettungsfahrzeugen
erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben des RettG NRW.
Aus Gründen einer kontinuierlichen Qualitätssicherung ist jedes Fahrzeug in der
Notfallrettung mit mindestens einem hauptamtlichen Mitarbeiter in der Funktion des
Rettungsassistenten zu besetzen. Gründe hierfür sind:
x
Fundierte erfahrungsgeprägte Ortskenntnis in einem flächengroßen Kreis
x
Kenntnis und Einweisung nach gesetzlichen Grundlagen in medizinischtechnische und kreisspezifische Arzneimittelausstattung
x
Kenntnis über Management spezieller Einsatzsituationen
(z.B. Infektionstransport, Baby-Notarzttransport, Einsatzstellen mit mehreren
Verletzten/Erkrankten...)
x
Kenntnis über einsatztaktische Besonderheiten im Kreis Euskirchen
x
Kenntnisse über Möglichkeit und Grenze der speziellen
medizinischen/klinischen Schwerpunktversorgung im Kreis Euskirchen
x
Kontinuierliche
Garantie
der
Anwendung
aus-
und
fortgebildeter
internationaler/europäischer/ nationaler Standards
x
organisatorische Belange
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 9
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Der Einsatz von Jahrespraktikanten im Sinne des RettAssG (§ 7) in der Notfallrettung
erfolgt
nach
orientierendem
mindestens
4-wöchigem
Einsatz
als
zusätzliches
Teammitglied auf dem Rettungswagen und in Abstimmung mit dem betreuenden
Lehrrettungsassistenten unter Aufsicht des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst.
Neben der ständigen Besetzung des Transportführers durch einen hauptamtlichen
Mitarbeiter / eine hauptamtliche Mitarbeiterin ist die Besetzung des Fahrzeugführers
durch Rettungssanitäter möglich, stellt jedoch eine absolute Ausnahme dar. Angestrebt
ist
die
Besetzung
des
Fahrzeugführers
ebenfalls
mit
der
Qualifikation
Rettungsassistent(in).
Eine bestehende geringe Anzahl von Aushilfskräften besitzen mindestens die
Qualifikation des/der Rettungssanitäters(in), gleichen Teils des Rettungsassistenten/der
Rettungsassistentin. Diese Gruppe wird aus Gründen der Qualitätssicherung unter
Leitung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst von einem Lehrrettungsassistenten
geführt, der u.a. nach Bedarf in Neuerungen (Geräte, Arzneimittel, Vermittlung aktueller
Leitlinien...) im Rettungsdienst einweist.
Zivildienstleistende mit entsprechender rettungsdienstlicher Qualifikation standen bis 1.
Juli 2011 vorwiegend zum Einsatz im Krankentransport und in streng begrenzten
Ausnahmefällen innerhalb der Notfallrettung zur Verfügung. Der Einsatz von
Verpflichteten im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes ist auf gleicher Basis möglich.
Gleiche Anforderungen an die Besetzung der Rettungsfahrzeuge gelten verbindlich für
die
nach
RettG
NRW
eingebundenen
Hilfsorganisationen
und
andere
Leistungserbringer.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 10
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Übersicht
über
das
eingesetzte
Personal
auf
Rettungswagen
(RTW)
und
Notarzteinsatzfahrzeugen (NEF):
Qualifikation
NEF
RTW
Funktion
1
RettAss (hauptamtlich)
X
Besetzung
2
ständige Besetzung
X
RettAss/RettSan
X
Jahrespraktikant
X
alternative Besetzung
(§ 7 RettAssG)
ggfls.
X
Bundesfreiwilligendienstler
Funktion 1: Transportführer; Funktion 2: Fahrzeugführer
2.2. Funktionsbereiche / Service- und Technik
2.2.1. Funktionsbereich Desinfektion
2.2.1.1. Desinfektionsstätte
Der
Träger
des
Rettungsdienstes
(Kreis
Euskirchen)
unterhält
eine
zentrale
Desinfektionsstätte, baulich angrenzend an die Rettungswache Mechernich (seit 1982).
Ziel der Einrichtung ist die zentrale Steuerung, Organisation und Überwachung aller
Desinfektions-
und
Hygienemaßnahmen
auf
den
Rettungswachen
sowie
die
fachgerechte Desinfektion der Rettungsfahrzeuge und die Desinfektion von Personal
und Material nach Infektionstransporten.
Für den geplanten oder nicht Notfall bedingten Infektionstransport steht gesondert ein
Krankentransportwagen mit einer medizinisch-technischen Mindestausstattung zur
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 11
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Verfügung. Infektionstransporte von Patienten mit vitaler Funktionsstörung werden mit
dem jeweiligen Regel-Rettungswagen der jeweiligen Rettungswache durchgeführt.
Gültig für die Umsetzung von Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen ist der aktuelle
Hygiene-
und
Desinfektionsplan.
Es
bestehen
für
die
Transportdurchführung
ausgewählter Infektionen verbindliche Verfahrensanweisungen (siehe auch Kapitel
Krankentransport).
Die Räumlichkeiten der Desinfektionsstätte umfassen
x
geflieste Fahrzeughalle mit Desinfektionsmöglichkeit und gesondertem Abfluss
x
Reinigungsgeräte unreine Seite
x
Entsorgungsraum unreine Seite
x
Duschschleuse
x
Vorratsraum und Gefahrstoffraum reine Seite
x
Vorratsraum für PSA der Desinfektoren
x
Vorratsraum für PSA der Mitarbeiter
2.2.1.2. Desinfektoren
Jede Rettungswache verfügt über mindestens einen hauptamtlichen Rettungsassistenten der Notfallrettung mit der Zusatzqualifikation zum staatlich geprüften
Desinfektor.
Zwei
weitere
Desinfektoren
im
Kreisgebiet
verfügen
zusätzlich
über
die
Zusatzqualifikation „Hygienebeauftragte“.
Die beiden Hygienebeauftragten verfügen über die Zusatzqualifikation „Sachkundiger in
Aufbereitung von Medizinprodukten nach MPBetreibV“.
Die Tätigkeit als Desinfektor (Prävention) erfolgt stets im Rahmen der regulären
Dienstverrichtung als Rettungsassistent in der Notfallrettung für die entsprechende
Rettungswache und das dort eingesetzte Material und Personal.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 12
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
2.2.2. Funktionsbereich Logistik
2.2.2.1. Logistik – Depot
Die Vorhaltung von Einmalmaterial und Arzneimittel sowie Reservegeräte für alle
Fahrzeuge der Notfallrettung und des Krankentransportes erfolgt zentral durch das
Depot
im
Service-
und
Technikzentrum
(Logistikzentrum)
der
Rettungswache
Mechernich. Ziel des Depots ist die Option zur Bestellung größerer Materialmengen im
Sinne der Kostenreduktion sowie die adäquate Wälzung jeglichen Materials mit
Verfalldatum, insbesondere der kreisweit gleich vorgehaltenen Arzneimittel. Eine
Basisausstattung an Einmalmaterial und Medikamenten wird des Weiteren an den
Notarztstandorten in Euskirchen und Schleiden vorgehalten. Die Beschaffung erfolgt aus
Gründen der Wirtschaftlichkeit zentral durch das Logistikzentrum der Rettungswache
Mechernich unter anderem als Stationsbedarf über den Einkauf und die Apotheke der
Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH.
Die Durchführung der Arzneimittelversorgung im Rettungsdienst ist nach § 14 des
Gesetzes über Apothekenwesen mit einer Apotheke in Mechernich vertraglich geregelt.
Das Logistikzentrum ist in den an die Desinfektionsstätte angrenzenden Räumlichkeiten
der Rettungswache Mechernich untergebracht und beinhaltet:
x
Lagerstätte, Wälzung und Verwaltung von Einmalartikel
x
Lagerstätte, Wälzung und Verwaltung von Arzneimittel (Kühlschrank, Tresor,
verschließbarer Stahlschrank)
x
Lagerstätte und Verwaltung für Medizin Produkte (einschließlich Reserve
Geräte)
x
Lagerstätte
für
Persönliche
Schutzausrüstung
(entsprechend
GefStoffV,
BiostoffV)
x
Archivierung (alle Dokumente mit Aufbewahrungspflichten)
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 13
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2.2.2.2. Logistikbeauftragte
Der Logistikbeauftragte ist für die ordnungsgemäße organisatorische Überwachung und
Wälzung des an den Notarztstandorten und insbesondere im Logistikzentrum der
Rettungswache Mechernich zentral gelagerten Einmalmaterials, der Arzneimittel und der
Medizinprodukte zuständig. Die Zusatzqualifikation zum Arzneimittelbeauftragten nach
§ 14 Apothekengesetz (ApoG) ist gegeben.
Die Tätigkeit als Logistikbeauftragter wird als Zusatzfunktion im Rahmen der regulären
Dienstverrichtung als Rettungsassistent wahrgenommen. Darüber hinaus gehende
Tätigkeiten erfolgen ausschließlich in größeren Einsatzlagen und während der gesetzlich
vorgeschriebenen Überprüfung der Lagerbestände und Arzneimittelbevorratungen.
2.2.3. Funktionsbereich Medizinprodukte
2.2.3.1. Grundlage
Gesetzliche
Grundlage
Medizinproduktegesetz
Betreiberverordnung
des
Funktionsbereiches
(MPG)
in
(MPBetreibV)
Verbindung
sowie
weitere
Medizinprodukte
mit
der
sind
das
Medizinprodukte-
einschlägige
Verordnungen
(Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung-MPSV-…) und Richtlinien/Empfehlungen
einschlägiger Einrichtungen und Arbeitskreise (Robert-Koch-Institut: Aufbereitung von
Medizinprodukten…).
2.2.3.2. Medizinproduktebeauftragte
Zur zentralen Organisation der vorgegebenen Gerätewartungen (z.B. Mess- und
Sicherheitstechnische Kontrollen), zur Steuerung des gezielten Geräteeinsatzes und zur
Überwachung aller nach MPBetreibV eingesetzten Geräte steht ein in der Notfallrettung
tätiger
hauptamtlicher
Rettungsassistent
mit
der
Zusatzqualifikation
„Medizinproduktebeauftragter“ kreisweit verantwortlich zur Verfügung.
Für jede Rettungswache ist mindestens ein Medizinproduktebeauftragter (hauptamtlich
tätiger
Rettungsassistent)
Kapitel VI Notfallrettung
nach
MPBetreibV
ausgebildet
und
bestellt.
Die
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als Träger des Rettungsdienstes
Aufgabenwahrnehmung als Medizinproduktebeauftragter erfolgt im Rahmen der
Tätigkeit als Rettungsassistent in der Notfallrettung. Ausnahmen zur Verrichtung der
Tätigkeit als Medizinproduktebeauftragter während der Regeldienstzeit sind die
Durchführung von medizin-technischen Kontrollen durch Hersteller und Kundendienste
der Medizinprodukte.
Aufgabe der Medizinproduktebeauftragten ist die Einweisung des nicht-ärztlichen und
des notärztlichen Personals in die entsprechenden medizinisch-technischen Geräte. Des
Weiteren werden durch die Medizinproduktebeauftragten u.a. die entsprechenden
Gerätschaften regelhaft auf Funktionsbereitschaft geprüft.
2.2.4 Funktionsbereich Arbeitssicherheit
2.2.4.1 Grundlage
Gesetzliche Grundlagen des Funktionsbereiches Arbeitssicherheit sind definiert in
berufsgenossenschaftlichen Vorschriften zur Unfallprävention sowie im SGB VII.
2.2.4.2. Sicherheitsbeauftragte
Entsprechend der vorgenannten Vorgaben und der GUV-V A 1 hat der Träger des
Rettungsdienstes für jede Rettungswache einen Sicherheitsbeauftragten bestellt. Die
Tätigkeit
als
Sicherheitsbeauftragter
erfolgt
stets
im
Rahmen
der
regulären
Dienstverrichtung als Rettungsassistent in der Notfallrettung. Der Sicherheitsbeauftragte
überwacht schwerpunkthaft das sicherheitsgerechte Verhalten sowie alle Maßnahmen
zur Durchführung der Unfallverhütung.
2.2.5 Funktionsbereich Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV)
Die Psychosoziale Notfallversorgung wird im Rahmen der Prävention vor Einsätzen und
begleitend und betreuend nach Einsätzen tätig.
Kapitel VI Notfallrettung
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Der Einsatzbereich bezieht sich auf Einsatzkräfte im Rettungsdienst.
Die Tätigkeit als Fachkraft in der PSNV erfolgt stets im Rahmen der regulären
Dienstverrichtung als Rettungsassistent in der Notfallrettung.
Entwicklungsbetrachtung PSNV:
Es erfolgt ein Ausbau der Fachkräfte Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV), so dass
für jede Rettungswache eine ausgebildete Fachkraft als kollegialer Ansprechpartner zur
Verfügung steht. Ziel ist weiterhin die Weiterqualifikation dieser Kräfte für den Bereich
Einzel- und Gruppeintervention nach besonders belastenden Einsätzen.
2.2.6. Funktionsbereich Fortbildung
2.2.6.1. Lehrrettungswachen
Die Rettungswachen sind nach § 7 Abs. 1 RettAssG als Lehrrettungswachen anerkannt.
2.2.6.2. Lehrrettungsassistenten
Für jede Lehrrettungswache und die Leitstelle stehen mindestens jeweils drei und für die
Rettungswachen mit Notarztdienst mindestens jeweils vier Lehrrettungsassistenten zur
Verfügung.
Die Lehrrettungsassistenten sind Ausbilder (Fortbildung u.a. gemäß § 5 Abs. 5 RettG
NRW) und Lehrrettungsassistenten für die Jahrespraktikanten i.S. des § 7 RettAssG.
Des Weiteren sind diese zuständig für die Praktikanten innerhalb der Ausbildung zur/
zum
Rettungssanitäter(in)
sowie
für
alle
weiteren
im
Rettungsdienst,
im
Krankentransport und in der Leitstelle eingesetzten Praktikanten. Die Aufgaben werden
dienstschichtintegrativ wahrgenommen. Die Lehrrettungsassistenten unterstützen auf
den Rettungswachen die Umsetzung einer leitliniengerechten notfallmedizinischen
Versorgung sowie adäquate Anwendung von medizinisch technischem Gerät.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 16
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2.2.6.3. Fortbildung und Qualitätszirkel
Die Durchführung der rettungsdienstlichen Fortbildung erfolgt mit Zielsetzung auf die
Sicherung und Steuerung der Struktur- und Prozessqualität (folgend Ergebnisqualität) im
Rettungsdienst.
Die
Fortbildung
sichert
standardisierte
Maßnahmenkonzepte,
einheitliche Einsatzverfahren und ergebnisorientierte Dokumentation.
x
Fortbildung für nicht-ärztliches Personal
Gemäß § 5 Abs. 5 RettG NRW hat das in der Notfallrettung und im Krankentransport
eingesetzte nicht-ärztliche Personal jährlich an einer mindestens 30-stündigen
aufgabenbezogenen Fortbildung teilzunehmen und dieses nachzuweisen.
Des Weiteren ist das gesamte nicht-ärztliche Personal im Rettungsdienst des Kreises
Euskirchen, wie
x
Jahrespraktikanten i.S. des § 7 RettAssG
x
Aushilfskräfte mit jeweils 15 Stunden
x
Bundesfreiwilligendienstler
in die Fortbildung integriert.
Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist ebenso im Rahmen der zentralen
Lenkung und Qualitätssicherung Dienstpflicht für die Beschäftigten der gemäß RettG
NRW Mitwirkenden/Eingebundenen
(Vertragspflicht im Sinne der Einbindung in den
Rettungsdienst).
Der Kreis Euskirchen als Träger des Rettungsdienstes organisiert diese Fortbildung für
das
nicht-ärztliche
Personal
im
Rettungsdienst.
Die
fachliche
Aufsicht
und
Durchführungsverantwortung hat der Ärztliche Leiter Rettungsdienst. Inhaltlich werden
gemäß § 5 Abs. 5 RettG NRW notfallmedizinische, organisatorische und rechtliche
Themen nach Aktualität und/oder speziellem Erfordernis aufgearbeitet.
Kapitel VI Notfallrettung
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Die Dozentengestellung erfolgt durch Ärztinnen und Ärzte der kreisangehörigen
Krankenhäuser und Dozenten der Hochschulen sowie Fachdozenten aus Behörden und
Fachdienststrukturen. Die praktischen Unterweisungen werden themenbezogen durch
(Lehr-)Rettungsassistenten mit entsprechender Qualifikation durchgeführt.
Die Durchführung und Anerkennung von Fortbildungsstunden als wachinterne
Fortbildung sind unter Vorbehalt (Prüfung) der Zustimmung des Ärztlichen Leiters mit
einem jeweils aktuell festzulegenden Zeitumfang möglich.
x
Weitere Qualifizierung als Standard
Um auf der Basis aktueller notfallmedizinischer Standards im Rettungsdienst
leitliniengerecht zu handeln, ist die Teilnahme aller hauptamtlichen Rettungsassistenten
an den 4 international zertifizierten Fortbildungen erforderlich. Dies sind zurzeit:
x
Advanced Life Support (ALS-ERC)
x
Newborn Life Support (NLS)
x
Pre Hospital Trauma Life Support (PHTLS)
x
Advanced Medical Life Support (AMLS)
Ziel ist nach einem Stufenkonzept alle Rettungsassistenten diesen Fortbildungen zu
unterziehen.
Tendenzbeispiel durch gezielte Fortbildungsmaßnahmen:
Unter Zugrundelegung der Einsatzzahlen der Notarzteinsatzfahrzeuge im Kreis
Euskirchen und unter Beachtung der Verschiebung der prozentualen Anteile der
Notfalleinsätze
pro
Rettungsdienstpersonal
Rettungswagen
zunehmend
wird
deutlich,
eigenständig
dass
das
nicht-ärztliche
und
selbstverantwortlich
Notfallpatienten versorgt und transportiert.
Die Notarzteinsatzfahrzeuge werden auf diesem Wege entlastet und stehen somit für
Einsätze mit absoluter Notarztindikation treffend zur Verfügung.
Kapitel VI Notfallrettung
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Im Jahr 2005 wurden 51,53 % der Notfalleinsätze der Rettungswagen ohne Notarzt
wahrgenommen. Im Jahr 2010 veränderte sich dieser Prozentsatz auf 63,52 %.
Der durch den Ärztlichen Leiter Rettungsdienst erstellte und fortzuschreibende
Indikationskatalog für die Leitstelle fördert die vorgenannte Entwicklung im nichtärztlichen Versorgungsniveau.
x
Besondere Fortbildungen, Qualitätszirkel
Die Qualifizierung des Personals im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, nach
allgemeingültigen Regelungen und Richtlinien erfolgt an hierfür ermächtigten Aus- und
Fortbildungsstätten.
Des Weiteren sind zusätzlich nach Bedarf „Qualitätszirkel“ eingerichtet. So für den
Bereich der Desinfektoren, der Medizinproduktebeauftragten, der Lehrrettungsassistenten sowie weiterer nach aktuellem Erfordernis notwendigen Funktionsbereichen. Ziel
ist die Erarbeitung aktueller Standards und Einbringung derselben in den Rettungsdienst
sowie die Optimierung von Prozessabläufen (Qualitätsmanagement).
Aus Gründen der Qualitätssicherung ist das notärztliche Personal in die Qualitätszirkel
insbesondere auch bei Vermittlung praktischer Maßnahmen (MegaCode Training,
Trauma Training, ...) eingebunden.
x
Qualifizierung und Überprüfung im Rahmen der Notkompetenz
Zusätzlich zu o.g. Fortbildungen erfolgt in weitergehenden internen Seminaren die
Qualifizierung des Personals zur Maßnahmendurchführung im Rahmen der so
genannten „Notkompetenz“. Eine Leistungskontrolle erfolgt jährlich durch den Ärztlichen
Leiter Rettungsdienst.
Kapitel VI Notfallrettung
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2.2.7. Dokumentation
Die Dokumentation aller Einsätze in der Notfallrettung ohne parallelen Einsatz des
Notarztes erfolgt auf dem Rettungsdienst-Protokoll (nicht-ärztliches Personal), das in der
jeweils gültigen Fassung durch den Träger des Rettungsdienstes bereitgestellt wird.
Die Dokumentation der Einsätze mit Notarzt in der Notfallrettung erfolgt mindestens auf
dem vorgegebenen DIVI-Protokoll, das in der jeweils aktuellen Fassung durch den
Träger des Rettungsdienstes zur Nutzung ausgegeben wird.
Bei Bereitstellung einer Software sind die Daten nach Vorgabe zu erfassen.
Die Handhabung des DIVI- und die des Rettungsdienst-Protokolls (z.B. Verteilung der
einzelnen
Durchschriften,
Verwendungsregelungen)
erfolgt
nach
Vorgabe
des
Rettungsdienst-Trägers bzw. des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst. Hierzu zählt
ebenfalls auf Antrag die Herausgabe der Protokolle an Dritte.
Die Einsatzprotokolle werden zentral beim Träger des Rettungsdienstes in patientenanonymisierter Form zusammengeführt. Eine statistische Auswertung erfolgt durch den
Ärztlichen Leiter Rettungsdienst.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 20
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2.3.
Spezielle Einsatzindikationen
2.3.1. Interhospitaltransport / Intensivtransport
Bedingt
durch
die
zunehmende
Qualifizierung
von
Fachabteilungen
in
den
Krankenhäusern, in Verbindung mit nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehenden
Behandlungskapazitäten u.a. in den kreisangehörigen Krankenhäusern, werden
zunehmend Patienten im Sinne eines „Interhospitaltransportes“ verlegt. Hierzu gehören:
1. Patienten / Verletzte mit dringlicher Verlegungsindikation (akutes
Koronarsyndrom, Apoplex, intracerebrale Blutung, …)
2. Patienten / Verletzte mit instabiler kardiopulmonaler Situation (Sepsis,
Ateminsuffizienz …) zur stationären Aufnahme in einem Zentrum
3. Fachspezifische Erkrankung, Verletzung sowie Intensivpatienten, die in den
kreisangehörigen
Krankenhäusern
Therapiemöglichkeiten
mangels
(Herzchirurgie,
logistischer
dringende
und
personeller
Transplantationschirurgie,
extrakorporale Membranoxyenierung, …) nicht behandelt werden können
4. nach medizinischem Sonderbedarf
Der Transport mit Fahrzeugen aus dem Regelrettungsdienst oder mit Fahrzeugen mit
zusätzlicher intensivmedizinischer Ausstattung (modularer Aufbau) ist in einem
Indikationskatalog auf der Leitstelle festgelegt. Der Sondertransport „Intensivtransport“
erfolgt durch ein Fahrzeug des Spitzenbedarfs in der Notfallrettung.
Darüber hinaus erfolgt der Transport von intensivpflichtigen Patienten mit speziellen
medizinischen Indikationen und zusätzlichen logistischen Erfordernissen im Sinne der
Zielsetzung einer Trägergemeinschaft.
Kapitel VI Notfallrettung
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Anforderungen an Fahrzeug, Ausstattung und Personal im bodengebundenen
Interhospitaltransport (Notfallrettung Kreis Euskirchen):
Fahrzeug:
x
Grundausstattung: Rettungswagen DIN EN 1789, Typ C, zusätzlich
x
230 Volt Stromversorgung
x
3 Betreuersitze
x
Halterung für intraaortale Ballonpumpe (IABP)
x
3 x 11l und 3 x 2l Sauerstoffflaschen
Ausstattung (Zusatzmodul):
x
Weinmann Medumat Transport Beatmungsgerät für differenzierte
Beatmungstechniken wie
x
o
CPAP + ASB
o
BiLevel
o
PCV
o
PRVC
o
IPPV
o
SIMV
EKG / Defibrillator Corpuls C3
o
12 Kanal EKG
o
Sauerstoffsättigung
o
Defibrillator
o
Herzschrittmacher
o
nichtinvasiver Blutdruckmessung
o
invasiver Druckmessung
o
Temperaturmessung
o
Kapnographie
x
8 Perfusoren Braun Space
x
2 elektrische Absaugpumpen Weinmann Accuvac Rescue
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 22
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x
Ferno Mondial Fahrtrage incl. Normschienen zur Gerätebefestigung
x
Ferno PacRac
x
erweiterte Medikamentenvorhaltung
Personal:
x
als Transportführer: Rettungsassistent mit mehrjähriger Berufserfahrung und DIVI
Intensivtransportausbildung
x
als Fahrzeugführer: Rettungsassistent
x
als Notarzt: Qualifikationsnachweis Fachkunde Rettungsdienst / Notfallmedizin
und DIVI Intensivtransportausbildung
Insofern die Indikation zum Transport in dem Rettungswagen mit Zusatzausstattung
besteht, erfolgt die Personalgestellung derzeit aus einem Personalpool von qualifizierten
Rettungsassistenten der vertragsgebundenen Hilfsorganisationen und aus dem
hauptamtlichen Personalbereich des Rettungsdienstes. Für die notärztliche Besetzung
stehen entsprechend qualifizierte Notärzte aus einem Personalpool beim Träger des
Rettungsdienstes zur Verfügung.
2.3.2. Transport schwergewichtiger Patienten
Die bundesweite Zunahme von schwergewichtigen Menschen macht die logistische und
organisatorische Vorbereitung dieser Transporte notwendig. Limitierender Faktor für den
Transport im Regelrettungswagen ist das Körpergewicht und Körperausmaß (Förmigkeit
der Körpermasse). Es wurde ein körpergewichtsadaptiertes Transportmanagement
festgelegt und auf der Leitstelle als Indikationskatalog hinterlegt:
Das Fahrzeug ist kombiniert mit dem Rettungsfahrzeug für Intensivtransporte. Dieses
Fahrzeug ist dem Spitzenbedarf des Rettungsdienstes (wie oben erwähnt) zugeordnet.
x
Kategorie 1:
Patienten bis 160kg können, soweit die Körpermaße es zulassen, durch die
Fahrzeuge des Regelrettungsdienstes transportiert werden.
Kapitel VI Notfallrettung
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x
Kategorie 2:
Patienten bis 230kg werden durch den Schwerlast-RTW transportiert. Dieses
Fahrzeug ist mit einer sonderbreiten Trage, einem verstärkten Tragetisch und
einem Schwerlasttragetuch ausgestattet.
Darüber hinaus erfolgt der Transport von schwergewichtigen Patienten mit speziellen
medizinischen Indikationen und zusätzlichen logistischen Erfordernissen im Sinne der
Zielsetzung einer Trägergemeinschaft.
2.3.3. Transport infektionsverdächtiger/infektiöser Patienten
Der Transport infektiöser Patienten erfolgt in der Notfallrettung durch RegelRettungsfahrzeuge (zeitkritisch).
Im Übrigen gelten die Ausführungen im Kapitel (VII) „Krankentransport“.
Darüber hinaus erfolgt der Transport infektiöser Patienten mit speziellen medizinischen
Indikationen und zusätzlichen logistischen Erfordernissen im Sinne der Zielsetzung einer
Trägergemeinschaft.
2.3.4. Transport von Früh- und Neugeborenen
Der Transport von kritischen Früh- und Neugeborenen erfolgt in der Notfallrettung durch
Regel-Rettungsfahrzeuge (zeitkritisch). Ein Inkubator ist über die Abteilung für Kinderund Jugendmedizin der Kreiskrankenhaus Mechernich GmbH verfügbar.
Darüber hinaus erfolgt der Transport komplikationsbelasteter Früh- und Neugeborenen
mit speziellen medizinischen Indikationen und zusätzlichen logistischen Erfordernissen
im Sinne der Zielsetzung einer Trägergemeinschaft.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 24
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2.3.5. Entwicklungsbetrachtung Sondertransporte
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Bedarfsplanes steht der Kreis Euskirchen in der
Entwicklung, gemeinsam mit den Nachbarkreisen und –städten, eine überörtliche
Trägergemeinschaft
„Transport
von
Intensivpatienten-
und
schwergewichtigen
Patienten“, „Inkubatortransporte“, „Infektionstransporte“ zu etablieren.
Die Notwendigkeit begründet sich aus der möglichen Versorgungsnotwendigkeit von
Intensivpatienten mit nicht häufig vorkommenden Krankheitsbildern, die spezielle
Medizintechnik
erfordern.
Im
Schwergewichtigen-Transport
sind
damit
Patiententransporte bis zu einem Körpergewicht von 500kg und max. Körpermasse
möglich
sowie
Infektionstransporte
der
Kategorie
C
II
aufwärts
(RKI)
und
Inkubatortransporte für komplikationsbelastete Früh- und Neugeborene.
Blut-, Organtransporte et.al. entfallen.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 25
Kreis Euskirchen
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Modularer Aufbau „Sondertransporte“
Intensivtransport
Rettungswagen
(RTW)
Schwer
gewichtigentransport
Rettungswagen
(RTW)
Rettungswagen
(RTW)
+
Sondermodul
(„Intensiv“)
Intensivtransportwagen (ITW)
/
Intensivhubschrauber
(ITH)
/
Rettungshubschrauber
(RTH)
Kapitel VI Notfallrettung
Rettungswagen
(RTW)
+
Sondermodul
(„Schwerlast“)
Schwerlasttransportwagen
Inkubatortransport
Krankentransportwagen
(KTW)
Rettungswagen
(RTW)
Träger
Trägergemeinschaft
Infektionstransport
Infektionstransportwagen
Rettungswagen
(RTW)
+
Sondermodul
(„Inkubator“)
Kategorie
A+B+CI -RKI
Infektionstransportwagen
ab Kategorie
CII –RKI
Baby-NotarztTransportwagen
Seite 26
Kreis Euskirchen
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3.Rettungsbereiche
3.1. Bodengebundene örtliche Rettungswagen in der Notfallrettung
Abbildung:
Standorte Rettungswagen (RTW) und Rettungswagen-K (RTW-K)
Kapitel VI Notfallrettung
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9/83-2
7/83-2
10,5 Stunden
10,5 Stunden
24 Stunden
24 Stunden
24 Stunden
24 Stunden
24 Stunden
24 Stunden
24 Stunden
24 Stunden
24 Stunden
07:00 09:00 11:00 13:00 15:00 17:00 19:00 21:00 23:00 01:00 03:00 05:00 07:00
Rettungsbedarfsplan 2012
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 28
Besetztzeiten der Rettungswagen Notfallrettung und Rettungswagen mit Kombinationsfunktion
RTW-K
Schleiden Typ C
RTW Bad Münstereifel
Typ C
1/83-1
RTW Euskirchen 1
Typ C
4/83-1
RTW Euskirchen 2
Typ C
4/83-2
RTW Rescheid
Typ C
5/83-1
RTW Mechernich
Typ C
7/83-1
RTW Tondorf
Typ C
8/83-1
RTW Schleiden
Typ C
9/83-1
RTW Vernich
Typ C
10/83-1
RTW Zülpich
Typ C
11/83-1
RTW-K
Mechernich TypC
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Notfallrettung / Rettungsbereich ( 1 ) - Bad Münstereifel
Rettungsfahrzeug:
1 Rettungswagen (RTW)
EN 1789 Typ C
Besetzungszeit(en):
07:30 Uhr bis 07:30 Uhr RTW
(24-Stunden)
Träger:
Kreis Euskirchen, Der Landrat
Betreiber:
(Kreis Euskirchen, Der Landrat)
Personalgestellung:
Malteser Hilfsdienst e.V.
Standort:
Rettungswache Bad Münstereifel
Kölner Straße 2
53902 Bad Münstereifel
Funkrufname:
Johannes Euskirchen 1/83-1
Bad Münstereifel
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 29
Kreis Euskirchen
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als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzgebiet:
Das Einsatzgebiet umfasst das Gebiet der Stadt Bad Münstereifel sowie Teile des
Gebietes der Stadt Euskirchen und der Stadt Mechernich.
In der Stadt Bad Münstereifel mit den 51 angeschlossenen Ortsteilen und Weilern leben
18.737 Menschen auf einer Fläche von 150,8385 qKm. Dies entspricht einer
Einwohnerdichte von 124,22 Einw./qKm.
Im dargestellten Stadtgebiet sind insgesamt 5 Alten- und Pflegeheime mit 315
Pflegeplätzen erfasst.
Vier sozialtherapeutische Heime mit 118 Plätzen sind ebenfalls in der Stadt Bad
Münstereifel ansässig.
Im Stadtgebiet Bad Münstereifel befinden sich 11 Kindertagesstätten, in denen 454
Kinder betreut werden.
An 8 Schulen unterrichten 194 Lehrer insgesamt 3.163 Schülerinnen und Schüler.
Ansässig ist ebenfalls die Fachhochschule für Rechtspflege NRW.
Im Jahr 2009 beliefen sich die Übernachtungszahlen in den Beherbergungsbetrieben auf
insgesamt 120.317 Übernachtungen mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von
2,6 Tagen, sowie ein Campingplatz mit 200 Stellplätzen. Als Kurstadt verfügt Bad
Münstereifel über zahlreiche Hotels/Pensionen mit einer Bettenkapazität von insgesamt
996 Betten. Die Jugendherberge in Rodert verfügt über eine Bettenkapazität von 164
Betten.
Ca. 200km Wald- und Wanderwege, die Innenstadt von Bad Münstereifel mit erhaltener
Stadtmauer- und Burganlage sowie das Heino-Café ziehen zahlreiche Tagestouristen
an. Im Jahr 2009 lag die Zahl der Tagestouristen bei 1.000.000 Menschen, welches
einem täglichen Besucherstrom von 2.739,72 Personen entspricht.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 30
Kreis Euskirchen
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als Träger des Rettungsdienstes
Zukünftig zu beachten gilt, dass das geplante Center „EifelCityOutlet“ (ECO) mit
beabsichtigten ca. 50 Läden und Geschäften den Personenaufenthalt in der Kernstadt
Bad Münstereifel zu den Geschäftszeiten und an Wochenenden nach der Umsetzung
erheblich erhöhen wird.
Industriell und gewerblich genutzt wird eine Fläche von 550.000 qm. Der größte
Industriebetrieb im Stadtgebiet Bad Münstereifel beschäftigt ca. 200 Mitarbeiter.
Als Hauptverkehrsweg sind die Bundesstraße (B) 51 mit einer Länge von 12,3 Km und
die Landstraßen mit einer Länge von 65,2 Km anzuführen. Die Kreisstraßen haben eine
Gesamtlänge von 41,9 Km im genannten Bereich. Somit ergibt sich ein Streckennetz der
erfassten Straßen von 119,4 Km.
Die Bahnstrecke Euskirchen-Bad Münstereifel durchquert das Gebiet der Stadt Bad
Münstereifel mit einer Gesamtlänge von 6 Km.
Der Rettungswagen Bad Münstereifel versorgt zu dem Ortsteile der Stadt Euskirchen
und der Stadt Mechernich. (Stadt Euskirchen: Kirchheim, Kreuzweingarten und Rheder,
mit einem Bevölkerungsanteil von 3.997 Personen, Stadt Mechernich: Antweiler,
Rissdorf, Lessenich und Wachendorf mit einem Bevölkerungsanteil von 2.008)
Verkehrsachsen (Stadt Bad Münstereifel/Stadt Euskirchen) sind die B51 vom
Ortseingang Kreuzweingarten bis Ortsausgang Rheder sowie die L11 von Ortsausgang
Kirspenich bis Ortsausgang Kirchheim.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 31
Kreis Euskirchen
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Versorgungsgrößen:
Zu versorgende Fläche:
150,8385 / 1.248,8581 qKm
Entspricht 14,21%
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 32
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als Träger des Rettungsdienstes
Zu versorgende Bevölkerung:
24.742 / 192.088 Einwohnern
Entspricht 9,75%
Weiteste Entfernung in Fahrkilometer:
14,74 Km nach Ohlerath
Erreichte Bevölkerung innerhalb 12 Minuten:
22.261 / 24.742 Einwohner
(Stand 31.03.2011)
Entspricht 89,97%
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 33
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
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Darstellung Einsatzbereich Rettungswagen Bad Münstereifel
Erreichte Fläche in 12 Minuten
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 34
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als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzzahlen RTW Bad Münstereifel (1/83-1):
Anzahl der Einsätze 2007
1.812
davon Notfälle
1.660 entspricht 91,61%
davon dringl. KTP
0.152 entspricht 18,39%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
4,96
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
4,55
Dringl. KTP
0,41
-------4,96
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde
26 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
7 Stunden 07 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen RTW Bad Münstereifel (1/83-1):
Anzahl der Einsätze 2008
1.646
davon Notfälle
1.542 entspricht 93,68%
davon dringl. KTP
1.104 entspricht 16,32%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
4,51
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
4,22
Dringl. KTP
0,29
-------4,51
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 30 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
6 Stunden 46 Minuten
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 35
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzzahlen RTW Bad Münstereifel (1/83-1):
Anzahl der Einsätze 2009
1.759
davon Notfälle
1.661 entspricht 94,43%
davon dringl. KTP
98 entspricht 15,57%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
4,82
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
4,55
Dringl. KTP
0,27
-------4,82
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 33 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
7 Stunden 28 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen RTW Bad Münstereifel (1/83-1):
Anzahl der Einsätze 2010
1.788
davon Notfälle
1.686 entspricht 94,29%
davon dringl. KTP
1.102 entspricht 15,71%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
4,90
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
4,62
Dringl. KTP
0,28
-------4,90
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 02 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
7 Stunden 31 Minuten
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anzahl der zeitgleichen Einsätze
im Rettungsbereich in der Notfallrettung:
Kapitel VI Notfallrettung
statistisch 1 Einsatz jeden 2. Tag
Seite 36
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Tageszeitachse RTW Bad Münstereifel
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
136
140
118 117 116
120
117
99
100
84
80
60
40
114
105
83
93
81 76
64
57
56
39
37
33 36 29
29 24
48
20
Kapitel VI Notfallrettung
23:00Ͳ24:00
22:00Ͳ23:00
21:00Ͳ22:00
20:00Ͳ21:00
19:00Ͳ20:00
18:00Ͳ19:00
17:00Ͳ18:00
16:00Ͳ17:00
15:00Ͳ16:00
14:00Ͳ15:00
13:00Ͳ14:00
12:00Ͳ13:00
11:00Ͳ12:00
10:00Ͳ11:00
09:00Ͳ10:00
08:00Ͳ09:00
07:00Ͳ08:00
06:00Ͳ07:00
05:00Ͳ06:00
04:00Ͳ05:00
03:00Ͳ04:00
02:00Ͳ03:00
01:00Ͳ02:00
00:00Ͳ01:00
0
Seite 37
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 38
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Verkehrsunfälle im Rettungsbereich Bad Münstereifel:
Im Jahr 2009 wurden im Stadtgebiet Bad Münstereifel 94 Verkehrsunfälle polizeilich
erfasst. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 92 Menschen verletzt und ein Mensch
getötet.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 39
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Notfallrettung / Rettungsbereich ( 4 ) - Euskirchen
Rettungsfahrzeug:
1 Rettungswagen (RTW)
EN 1789 Typ C
Besetzungszeit(en):
07:30 Uhr bis 07:30 Uhr RTW
(24-Stunden)
Träger:
Kreis Euskirchen, Der Landrat
Betreiber:
Kreis Euskirchen, Der Landrat
Standort:
Rettungswache Euskirchen
Jülicher Ring 32 / Kreishaus
53879 Euskirchen
Funkrufname:
Florian Euskirchen 4/83-1
Euskirchen
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 40
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzgebiet:
Das Einsatzgebiet umfasst das Stadtgebiet Euskirchen (21 Ortschaften).
Im Einsatzgebiet der Rettungswache Euskirchen leben 55.871 Menschen auf einer
Fläche von 139,5034 qKm. Dies entspricht einer Einwohnerdichte von 400,50
Einw./qKm.
Im dargestellten Einsatzgebiet befinden sich insgesamt 4 Alten- und Pflegeheime mit
insgesamt 321 Pflegeplätzen. Weitere 3 Einrichtungen mit 180 Pflegeplätzen befinden
sich derzeit im Bau oder in der Planung.
Es gibt 3 Behinderteneinrichtungen, in denen insgesamt 89 Menschen versorgt werden.
Die Nordeifelwerkstätten unterhalten in Euskirchen-Kuchenheim eine Einrichtung mit
277 zu betreuenden Personen und 48 Betreuern.
Im Stadtgebiet von Euskirchen befindet sich das Marienhospital Euskirchen. Es handelt
sich bei diesem um ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung mit einer
Kapazität von ca. 450 Betten.
Im dargestellten Stadtgebiet werden in 31 Kindertagessstätten 1.781 Kinder betreut.
An den 26 Schulen werden insgesamt 7.333 Schülerinnen und Schüler von 590 Lehrern
unterrichtet.
Im Jahr 2009 beliefen sich die Übernachtungszahlen in den Beherbergungsbetrieben auf
insgesamt 68.008 Übernachtungen, bei einer Bettenkapazität von 546 Betten und einer
durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 1,9 Tagen. Das City-Forum, das VeybachCenter, das Stadttheater, die Galleria mit 8 integrierten Kinos und die Fußgängerzone
sind regelmäßig mit großer Personenanzahl besuchte Anlaufplätze für Menschen aus
dem Kreis Euskirchen selbst, sowie den umliegenden Kreisen.
Die drei Diskotheken im Stadtgebiet Euskirchen sind insgesamt für eine Besucherzahl
von 600 Personen zugelassen.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 41
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Die beiden größten Industrie- und Gewerbegebiete in Euskirchen mit 21.000
Arbeitsplätzen sind der IPAS (Industrie-Park-am-Silberberg) und der EURO-Park. Die
Gesamtfläche der Industrie- und Gewerbegebiete beläuft sich auf ca. 4,3 Mio. qm.
Die Industriellen Betriebe produzieren Güter aller Art. Es werden 15 Betriebe nach
BImSchG klassifiziert.
Die BAB A1 Köln-Euskirchen durchläuft das Einsatzgebiet mit einer Streckenlänge von
18,14 Km. Als weiterer Hauptverkehrsweg sind Landstraßen mit 54,21 Km sowie die
Kreisstraßen mit 29,74 Km zu nennen, die gesamt ein Straßennetz von 102,09 Km
bilden.
Die Bahnstrecke Köln-Euskirchen mit 12,7 Km wird durch 1.6 Millionen Fahrgäste/Jahr
ein- und ausgehend genutzt , die Bahnstrecke Bonn-Euskirchen mit 5,2 Km wird von
615.150 eingehende und 639.984 ausgehende Fahrgäste genutzt. Für die Strecke
Euskirchen-Bad Münstereifel mit 7,5 Km liegen keine konkreten Fahrgastzahlen vor.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 42
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 43
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Versorgungsgrößen:
Zu versorgende Fläche:
139,5034 qKm / 1.248,8581 qKm
Entspricht 11,17%
Zu versorgende Bevölkerung:
48.178 / 192.088 Einwohnern
Entspricht 25,08%
Weiteste Entfernung in Fahrkilometer:
10,57 Km nach Kirchheim
Weiteste Entfernung BAB A1 Nord:
10,70 Km von AS Euskirchen bis
AS Bliesheim
Weiteste Entfernung BAB A1 Süd:
11,90 Km von AS Euskirchen
bis AS Mechernich
Erreichte Bevölkerung innerhalb 12 Minuten:
48.178 / 48.178 Einwohner
(Stand 31.03.2010)
Entspricht 100%
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 44
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Darstellung Einsatzbereich Rettungswagen Euskirchen
Erreichte Fläche in 12 Minuten
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 45
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzzahlen RTW Euskirchen (4/83-1):
Anzahl der Einsätze 2007
3.012
davon Notfälle
2.804 entspricht 93,09%
davon dringl. KTP
1.208 entspricht 6,01%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
8,25
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
7,68
Dringl. KTP
0,57
-------8,25
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde
17 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
10 Stunden
35 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen RTW Euskirchen (4/83-1):
Anzahl der Einsätze 2008
2.640
davon Notfälle
2.479 entspricht 93,68%
davon dringl. KTP
161 entspricht 6,10%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
7,23
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
6,79
Dringl. KTP
0,44
-------7,23
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde
17 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
9 Stunden
17 Minuten
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 46
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzzahlen RTW Euskirchen (4/83-1):
Anzahl der Einsätze 2009
3.013
davon Notfälle
2.845 entspricht 94,42%
davon dringl. KTP
168 entspricht 5,58%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
8,25
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
7,79
Dringl. KTP
0,46
-------8,25
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde
16 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
10 Stunden 27 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen RTW Euskirchen (4/83-1):
Anzahl der Einsätze 2010
3.109
davon Notfälle
2.902 entspricht 93,34%
davon dringl. KTP
207 entspricht 6,66%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
8,52
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
7,95
Dringl. KTP
0,57
-------8,52
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde
17 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
10 Stunden 56 Minuten
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anzahl der zeitgleichen Einsätze
im Rettungsbereich in der Notfallrettung:
statistisch
1 Einsatz pro Tag
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 47
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Tageszeitachse RTW Euskirchen
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
210
190
199
190 186
166
172
175
156 158
154 152
138
140
142
123 119
110
87
68 68
57 61 57
01:00Ͳ02:00
03:00Ͳ04:00
70
104
80
Kapitel VI Notfallrettung
23:00Ͳ24:00
22:00Ͳ23:00
21:00Ͳ22:00
20:00Ͳ21:00
19:00Ͳ20:00
18:00Ͳ19:00
17:00Ͳ18:00
16:00Ͳ17:00
15:00Ͳ16:00
14:00Ͳ15:00
13:00Ͳ14:00
12:00Ͳ13:00
11:00Ͳ12:00
10:00Ͳ11:00
09:00Ͳ10:00
08:00Ͳ09:00
07:00Ͳ08:00
06:00Ͳ07:00
05:00Ͳ06:00
04:00Ͳ05:00
02:00Ͳ03:00
00:00Ͳ01:00
0
Seite 48
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 49
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Verkehrsunfälle im Rettungsbereich Euskirchen:
Im Jahr 2009 wurden im Einsatzgebiet Euskirchen 408 Verkehrsunfälle polizeilich
erfasst. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 384 Menschen verletzt und 3 Menschen
getötet.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 50
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Notfallrettung / Rettungsbereich ( 5 ) - Rescheid
Rettungsfahrzeug:
1 Rettungswagen (RTW)
EN 1789 Typ C
Besetzungszeit(en):
07:30 Uhr bis 07:30 Uhr RTW
(24-Stunden)
Träger:
Kreis Euskirchen, Der Landrat
Betreiber:
(Kreis Euskirchen, Der Landrat)
Personalgestellung:
Deutsches Rotes Kreuz
Kreisverband Euskirchen e.V.
Standort:
Rettungswache Rescheid
Rescheid 133
53947 Hellenthal
Funkrufname:
Rot Kreuz Euskirchen 5/83-1
Hellenthal
Dahlem
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 51
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzgebiet:
Das Einsatzgebiet der Rettungswache Rescheid umfasst die Gemeinde Hellenthal sowie
die Gemeinde Dahlem.
Das Gemeindegebiet Hellenthal umfasst eine Gesamtfläche von 137,8167 qKm.
Aufgegliedert in 60 Ortschaften, leben in der Gemeinde Hellenthal 8.351 Menschen.
Dies entspricht einer Einwohnerdichte von 60,59 Ew./qKm.
Im Gemeindegebiet Hellenthal werden in 7 Kindertagesstätten bis zu 215 Kinder betreut.
In 4 Schulen werden durch 33 Lehrer 576 Schüler unterrichtet.
Zurzeit befindet sich eine Einrichtung mit 76 Pflegeplätzen im Bau / im Erstbetrieb.
Im Jahr 2009 beliefen sich die Übernachtungszahlen in den 19 Beherbergungsbetrieben
in der Gemeinde Hellenthal auf 22.140 Übernachtungen. Diese Entwicklung wird durch
die
touristische
Erschließung
des
Nationalparks
Eifel-Vogelsang
begünstigend
beeinflusst. Der Nationalpark Eifel-Vogelsang bietet den Besuchern die Möglichkeit
zahlreiche Wanderwege, Radwege und weitere Freizeitangebote zu nutzen. Seit der
offiziellen Eröffnung des Nationalpark Tores Schleiden-Gemünd am 20.10.2005
besuchten 201.387 Touristen das Nationalpark Tor Schleiden Gemünd im Nationalpark
Eifel
(Leistungsbericht
Nationalpark
2009).
Die
Ranger
hatten
bei
Ihren
Gebietskontrollen Kontakt zu 70.788 Besuchern, zudem waren insgesamt 37.910
Teilnehmer bei Führungen der Ranger und Waldführer zu verzeichnen.
In den Wintermonaten ist in den zu Hellenthal zugehörigen Ortslagen Hollerath und
Udenbreth durch ihre Höhenlagen von 610-690 NN reger Wintersporttourismus zu
verzeichnen. Insgesamt stehen 27 Km gespurte Langlaufloipen zur Verfügung. Durch
die anfallenden Höhenunterschiede besteht die Möglichkeit an zahlreichen Berghängen
zu rodeln.
Auf dem Areal von insgesamt 4 Campingplätzen im Gemeindegebiet Hellenthal und
Dahlem stehen insgesamt 805 Stellplätze zur Verfügung.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 52
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Industriell und gewerblich genutzt wird eine Fläche von 570.000 qm. Im Zentralort
Hellenthal ist die Fa. Schöller ansässig, ein Edelmetall verarbeitender Betrieb mit 850
Mitarbeitern. Die Firma Stocko Contact mit 170.
Mitarbeitern produziert in der Kunststofftechnik. Im gesamten Gemeindegebiet haben
sich Dienstleister aller Art angesiedelt sowie handwerkliche Betriebe unterschiedlichster
Branchen. Für das Gemeindegebiet Hellenthal sind zu dem 2 Betriebe nach BundesImmissionsschutzgesetz gemeldet.
Die Verkehrsströme werden über die anliegenden Bundestrassen B265, B258 und B421
gelenkt. Diese bilden eine Länge von 30,77 Km. Das Straßennetz der Landstraßen
umfasst für die Kommune Hellenthal eine Gesamtlänge von 30,86 Km und die
Kreisstraßen bilden eine Fahrtstrecke von 23,58 Km. Daraus ergibt sich für die
Gemeinde Hellenthal eine Summe der zur Verfügung stehenden bewerteten Straßen
von 85,21 Km.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 53
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Das Gemeindegebiet Dahlem umfasst eine Gesamtfläche von 95,1846 qKm.
Aufgegliedert in 6 Ortschaften, leben in der Gemeinde Dahlem 4.182 Menschen. Dies
entspricht einer Einwohnerdichte von 43,93 Ew./qKm.
Das Gemeindegebiet Dahlem erstreckt sich über eine Gesamtfläche von 95,1846 qKm.
In den angegliederten 6 Ortschaften leben 4.182 Menschen. Daraus ergibt sich eine
Bevölkerungsdichte von 43,93 Ew./qKm.
Die Nutzungsart der Gesamtflächen wird ausgewiesen in landwirtschaftlicher Fläche
3.276,63 qKm, in Waldfläche 5.298,00 qKm und in Erholungsfläche 38,29 qKm.
In der Gemeinde Dahlem befindet sich momentan eine Pflegeeinrichtung mit 56
Bewohnern im Bau.
Im dargestellten Stadtgebiet werden in 3 Kindertagessstätten 140 Kinder betreut.
An den 2 Schulen werden insgesamt 245 Schülerinnen und Schüler durch 24 Lehrer
unterrichtet.
Im Jahr 2009 wurden 107,474 Übernachtungen in den 9 Beherbergungsbetrieben mit
einer Bettenkapazität von 965 Betten und einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von
6,2 Tagen erfasst. Der umfangreiche Forstbestand wird von Rad- und Wanderwegen
durchzogen und bietet Touristen einen breiten Radius für ihre Freizeitaktivitäten.
Industriell und gewerblich genutzt wird eine Fläche von 330.000 qm. Das Gewerbegebiet
liegt südlich am Rande der Ortslage Schmidtheim. 4 Betriebe unterliegen den
besonderen Anforderungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz.
Hinzu kommt ein als Industriefläche ausgewiesenes Gebiet am Flugplatz Dahlemer Binz.
Dort
sollen
sich
hauptsächlich
flugzeugtechnische
Betriebe
ansiedeln.
Der
Sportflughafen Dahlemer Binz bietet Flugbegeisterten der Region und darüber hinaus
die Möglichkeit ihrem Hobby nachzukommen. Er dient als Verkehrslandeplatz für Start
und Landungen von bis zu 30sitzigen Maschinen. Im Jahre 2010 wurden 27.500
Flugbewegungen aufgezeichnet.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 54
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Die Verkehrsströme werden über die anliegende Bundestraßen B51 geleitet. Sie führt
zum Autobahnanschluss A1, die Streckenlänge beträgt 11,6 Km. Gesamt führen 20,66
Km Bundesstraße durch das Gemeindegebiet Dahlem. Das Straßennetz der
Landstraßen umfasst für die Gemeinde Dahlem eine Gesamtlänge von 20,09 Km und
die Kreisstraßen belaufen sich auf eine Fahrtstrecke von 15,16 Km. Daraus ergibt sich
für die Gemeinde Dahlem eine Summe der zur Verfügung stehenden klassifizierten
Straßen von 55,91 Km.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 55
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 56
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Versorgungsgrößen:
Zu versorgende Fläche:
233,001 / 1.248,8581 qKm
Entspricht 18,66%
Zu versorgende Bevölkerung:
12.244 / 192.088 Einwohnern
Entspricht 6,37%
Weiteste Entfernung in Fahrkilometer:
17,89 Km nach Kehr
Erreichte Bevölkerung innerhalb 12 Minuten:
12.232 / 12.244 Einwohner
(Stand 31.03.2011)
Entspricht 99,90%
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 57
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Darstellung Einsatzbereich Rettungswagen Rescheid
Erreichte Fläche in 12 Minuten
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 58
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzzahlen RTW Rescheid (RK 5/83-1)
Anzahl der Einsätze 2007
840
davon Notfälle
736 entspricht 90,83%
davon dring. KTP
77 entspricht 9,17%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag
2,30
Zuordnung der Einsätze
Notfall:
2,09
Dring. KTP
0,21
-------2,30
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz
1 Stunde 51 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden
4 Stunden 15 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen RTW Rescheid (RK 5/83-1)
Anzahl der Einsätze 2008
894
davon Notfälle
814 entspricht 90,95%
davon dring. KTP
81 entspricht 9,05%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag
2,22
Zuordnung der Einsätze
Notfall:
1,66
Dring. KTP
0,56
-------2,22
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz
2 Stunden 20 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden
5 Stunden 11 Minuten
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 59
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzzahlen RTW Rescheid (RK 5/83-1)
Anzahl der Einsätze 2009
919
davon Notfälle
838 entspricht 91,18%
davon dring. KTP
81 entspricht 8,82%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag
2,52
Zuordnung der Einsätze
Notfall
2,30
Dring. KTP
0,22
-------2,52
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz
1 Stunde 49 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden
4 Stunden 35 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen RTW Rescheid (RK 5/83-1)
Anzahl der Einsätze 2010
961
davon Notfälle
883 entspricht 91,88%
davon dring. KTP
78 entspricht 8,12%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag
2,63
Zuordnung der Einsätze
Notfall
2,42
Dring. KTP
0,21
-------2,63
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz
1 Stunde 49 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden
4 Stunden 47 Minuten
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anzahl der zeitgleichen Einsätze
im Rettungsbereich in der Notfallrettung:
statistisch
1 Einsatz jeden 6. Tag
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 60
Kapitel VI Notfallrettung
23:00Ͳ24:00
33
22:00Ͳ23:00
54
21:00Ͳ22:00
42
46
20:00Ͳ21:00
60
19:00Ͳ20:00
53 51
18:00Ͳ19:00
17:00Ͳ18:00
51
16:00Ͳ17:00
43
15:00Ͳ16:00
52
14:00Ͳ15:00
13:00Ͳ14:00
12:00Ͳ13:00
57 60
11:00Ͳ12:00
90
10:00Ͳ11:00
60
09:00Ͳ10:00
75
08:00Ͳ09:00
45
07:00Ͳ08:00
15
06:00Ͳ07:00
15 18
05:00Ͳ06:00
04:00Ͳ05:00
24
03:00Ͳ04:00
20 20
02:00Ͳ03:00
30
01:00Ͳ02:00
00:00Ͳ01:00
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Tageszeitachse RTW Rescheid
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
79
50 48
27
37
11 14
0
Seite 61
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 62
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Verkehrsunfälle im Einsatzgebiet Rescheid
Im Gemeindegebiet Hellenthal wurden im Jahr 2009 statistisch 41 Unfälle polizeilich
aufgezeichnet. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 39 Personen verletzt.
Im Gemeindegebiet Dahlem wurden im Jahr 2009 statistisch 21 Unfälle polizeilich
aufgezeichnet. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 20 Personen verletzt.
Prognose über Entwicklung im Einsatzgebiet:
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 63
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
In der Gemeinde Hellenthal wird zeitnah ein Altenheim mit einer Belegung von 76
Bewohnern, in der Gemeinde Dahlem ein Altenheim mit einer Belegung von 56
Bewohnern errichtet.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 64
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Notfallrettung / Rettungsbereich ( 7 ) - Mechernich
Rettungsfahrzeug:
1 Rettungswagen (RTW)
EN 1789 Typ C
Besetzungszeit(en):
07:30 Uhr bis 07:30 Uhr RTW
(24-Stunden)
Träger:
Kreis Euskirchen, Der Landrat
Betreiber:
Kreis Euskirchen, Der Landrat
Standort:
Rettungswache Mechernich
Weierstrasse 43
53894 Mechernich
Funkrufname:
Florian Euskirchen 7/83-1
Mechernich
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 65
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzgebiet:
Das Einsatzgebiet umfasst das Gebiet der Stadt Mechernich mit den 43 dazugehörigen
Ortschaften.
Im Rettungsbereich Mechernich leben 27.230 Menschen auf einer Fläche von 136,4232
qKm. Dies entspricht einer Einwohnerdichte von 199,60 Ew./qKm.
Im dargestellten Gemeindegebiet sind insgesamt 6 Alten- und Pflegeheime mit 607
Pflegeplätzen ansässig. Hervorzuheben ist hier das Haus Communio in Christo in
Mechernich,
welches
153
Schwerst-
und
Langzeitpflegeplätze,
30
Beatmungspflegeplätze sowie 14 Hospizplätze anbietet.
Zwei sozialtherapeutische Heime mit 130 Plätzen befinden sich auf dem Gebiet des
Rettungsbereichs Mechernich.
Im dargestellten Stadtgebiet werden in 20 Kindertagessstätten 825 Kinder betreut.
An den 8 Schulen werden insgesamt 3.327 Schülerinnen und Schüler von 212 Lehrern
unterrichtet.
Im Jahr 2009 beliefen sich die Übernachtungszahlen in den 12 Beherbergungsbetrieben
auf insgesamt 18.891 Übernachtungen bei einer Bettenkapazität von 234 Betten und
einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 2,3 Tage.
Eine Großraumdiskothek in Firmenich ist für eine Besucherzahl von 2.500 Personen
zugelassen. Hinzu kommt zu diesen 2.500 Personen ein Theaterraum für 300 Besucher
im angeschlossenen Kulturzentrum Zikkurat.
Industriell und gewerblich genutzt wird im Bereich der Stadt Mechernich und den
angeschlossenen Ortschaften eine Fläche von 850.000 qm. Insgesamt sind 11 Betriebe
nach Bundes-Immissionsschutzgesetz klassifiziert. Der größte Arbeitgeber ist das
Kreiskrankenhaus mit 700 Mitarbeitern.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 66
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Als Hauptverkehrswege sind die B266 sowie die B477 mit 26,90 Km im Gebiet
Mechernich zu nennen. An Landstraßen stehen 29,11 Km Strecke zur Verfügung, die
Kreisstraßen belaufen sich auf 53,32 Km Gesamtstreckenlänge. Somit ergibt sich ein
Streckennetz der erfassten Straßen von 109,33 Km im Rettungsbereich.
Die Bahnstrecke Köln-Gerolstein durchquert das Gebiet der Gemeinde mit einer
Gesamtlänge von 11,6 Km. Alleine der Bahnhof Mechernich wird täglich durchschnittlich
von ca. 3.500 Menschen frequentiert.
Einsatzentwicklung im
Rettungsbereich Mechernich
2300
2000
2003
2154
2252
1725
1150
575
0
2007
Kapitel VI Notfallrettung
2008
2009
2010
Seite 67
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Versorgungsgrößen:
Zu versorgende Fläche:
136,412 / 1.248,8581 qKm
Entspricht 10,92%
Zu versorgende Bevölkerung:
27.230 / 192.088 Einwohnern
Entspricht 14,18%
Weiteste Entfernung in Fahrkilometer:
11,29 Kilometer nach Weyer
Erreichte Bevölkerung innerhalb 12 Minuten:
27.230 / 27.230 Einwohner
(Stand 31.03.2011)
Entspricht 100%
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 68
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Darstellung Einsatzbereich Rettungswagen Mechernich
Erreichte Fläche in 12 Minuten
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 69
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzzahlen RTW Mechernich (7/83-1):
Anzahl der Einsätze 2007
2.000
davon Notfälle
1.821 entspricht 91,05%
davon dringl. KTP
179 entspricht 8,95%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
5,48
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
4,99
Dringl. KTP
0,49
-------5,48
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 13 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
6 Stunden 40 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen RTW Mechernich (7/83-1):
Anzahl der Einsätze 2008
2.003
davon Notfälle
1.855 entspricht 92,61%
davon dringl. KTP
148 entspricht 7,39%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
5,49
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
5,08
Dringl. KTP
0,41
-------5,49
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 12 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
6 Stunden 41 Minuten
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 70
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzzahlen RTW Mechernich (7/83-1):
Anzahl der Einsätze 2009
2.154
davon Notfälle
1.972 entspricht 91,55%
davon dringl. KTP
182 entspricht 8,45%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
5,90
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
5,40
Dringl. KTP
0,50
-------5,90
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 14 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
7 Stunden 17 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen RTW Mechernich (7/83-1):
Anzahl der Einsätze 2010
2.252
davon Notfälle
2.065 entspricht 91,69%
davon dringl. KTP
187 entspricht 8,31%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
6,17
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
5,66
Dringl. KTP
0,51
-------6,17
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 13 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
7 Stunden 30 Minuten
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anzahl der zeitgleichen Einsätze
im Rettungsbereich in der Notfallrettung:
statistisch
1 Einsatz jeden 2. Tag
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 71
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Tageszeitachse RTW Mechernich
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
159
160
139
140
136
122
94
100
60
127
112
120
80
131
105
114
120 116
104
79
94 89
70
59 53 58
56
48 43 44
40
20
Kapitel VI Notfallrettung
23:00Ͳ24:00
22:00Ͳ23:00
21:00Ͳ22:00
20:00Ͳ21:00
19:00Ͳ20:00
18:00Ͳ19:00
17:00Ͳ18:00
16:00Ͳ17:00
15:00Ͳ16:00
14:00Ͳ15:00
13:00Ͳ14:00
12:00Ͳ13:00
11:00Ͳ12:00
10:00Ͳ11:00
09:00Ͳ10:00
08:00Ͳ09:00
07:00Ͳ08:00
06:00Ͳ07:00
05:00Ͳ06:00
04:00Ͳ05:00
03:00Ͳ04:00
02:00Ͳ03:00
01:00Ͳ02:00
00:00Ͳ01:00
0
Seite 72
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 73
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Verkehrsunfälle im Rettungsbereich Mechernich:
Im Jahr 2009 wurden im Rettungsbereich Mechernich 131 Verkehrsunfälle polizeilich
erfasst. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 134 Menschen verletzt sowie 3 Menschen
getötet.
Ambulante Versorgung durch den
Rettungswagen Mechernich
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
12
14
7
0
2010
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 74
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Notfallrettung / Rettungsbereich ( 8 ) - Tondorf
Rettungsfahrzeug:
1 Rettungswagen (RTW)
EN 1789 Typ C
Besetzungszeit(en):
07:30 Uhr bis 07:30 Uhr RTW
(24-Stunden)
Träger:
Kreis Euskirchen, Der Landrat
Betreiber:
Kreis Euskirchen, Der Landrat
Standort:
Rettungswache Tondorf
Euskirchener Strasse 40
53947 Nettersheim – Tondorf
Funkrufname:
Florian Euskirchen 8/83-1
Nettersheim
Blankenheim
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 75
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzgebiet:
Das
Einsatzgebiet
umfasst
die
Gemeinde
Nettersheim
sowie
die
Gemeinde
Blankenheim.
In der Gemeinde Nettersheim leben 7.771 Menschen auf einer Fläche von 94,3545
qKm. Dies entspricht einer Einwohnerdichte von 82,36 Ew./qKm. Die Gemeinde
Nettersheim gliedert sich auf in 11 Ortschaften.
Im dargestellten Gemeindegebiet sind insgesamt 2 Alten- und Pflegeheime mit 78
Pflegeplätzen.
Zusätzlich
befindet
sich
im
Ortsteil
Marmagen
die
Rehabilitationseinrichtung „Eifelhöhenklinik“, in der 364 Patienten vollstationär sowie 10
Patienten in Kurzzeitpflege versorgt werden. Betreut werden Patienten, die an
orthopädischen, chirurgischen, neurologischen und kardiologischen Erkrankungen
leiden. Ebenso werden Patienten, die nach unfallchirurgischer Behandlung in
Krankenhäusern einer Anschlussheilbehandlung bedürfen, betreut.
In den Nordeifelwerkstätten in Nettersheim/Zingsheim werden 253 Menschen mit
geistigen und körperlichen Behinderungen, durch 60 Betreuer in den Arbeitsbereichen,
Verpackung und Konfektionierung, Montage, Saunabau sowie Palettenbau angeleitet.
In 6 Kindertagesstätten werden 230 Kinder betreut. In den 3 Schulen werden zudem
469 Schülerinnen und Schüler von 30 Lehrern unterrichtet.
Im Jahr 2009 beliefen sich die Übernachtungszahlen in 8 Beherbergungsbetrieben mit
einer Bettenkapazität von 688 Betten auf insgesamt 130.042 Übernachtungen.
Zahlreiche Wald- und Wanderwege sowie das Naturschutzgebiet Nettersheim mit
angeschlossenem Naturerlebnispark ziehen jährlich 50.000 Tagestouristen an.
Industriell und gewerblich genutzt wird eine Fläche von 440.000 qm.
Die BAB A1 Köln-Blankenheim durchläuft das Gemeindegebiet mit einer Streckenlänge
von 9,3 Km.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 76
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Als Hauptverkehrsweg sind die B 51, B 477 und die B 258 mit einer Länge von 20,42 Km
und die Landstraßen mit einer Länge von 20,81 Km zu nennen. Die Kreisstraßen haben
eine Gesamtlänge von 28,83 Km im genannten Bereich. Somit ergibt sich ein
Streckennetz der erfassten Straßen von 70,06 Km.
Die Bahnstrecke Köln-Jünkerath durchquert das Gebiet der Gemeinde in beiden
Richtungen mit einer Gesamtlänge von 7,8 Km.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 77
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Das Gemeindegebiet Blankenheim umfasst 148,6169 qkm mit 8.358 Einwohnern, was
einer Einwohnerdichte von 56,27 Ew./qKm entspricht. Blankenheim gliedert sich in 17
Ortschaften.
Im dargestellten Gemeindegebiet sind insgesamt 4 Alten- und Pflegeheime mit ca. 230
Pflegeplätzen erfasst. Der „Vellerhof“ als Pflege- und Wohnheim mit angeschlossener
Wohnungslosenhilfe beherbergt insgesamt 165 Menschen.
In 7 Kindertagesstätten der Gemeinde Blankenheim werden 235 Kinder betreut, zudem
unterrichten 62 Lehrer an 3 Schulen 1.143 Schüler.
In 13 Beherbergungsbetrieben der Gemeinde Blankenheim standen 572 Betten zur
Verfügung im Jahr 2009 wurden insgesamt 98.692 Übernachtungen registriert. Hinzu
kommen das Feriendorf Freilingen, Campingplatz Freilingen, Campingplatz Ahrdorf und
das Feriendorf Ahrhütte, die zusammen 947 Stellplätze bzw. Bungalows anbieten. Die
Jugendherberge Blankenheim hat eine Bettenkapazität von 164, der Jugendhof
Finkenberg bietet 150 Betten an.
Industriell und gewerblich genutzt wird eine Fläche von 400.000 qm. Im Gemeindegebiet
sind 2 Betriebe nach Bundes-Immissionsschutzgesetz registriert, ein Betrieb muss nach
§24a Feuerschutz Hilfeleistungsgesetz eine Sonderschutzplanung vorhalten.
Als Hauptverkehrsweg ist die BAB A1 zu nennen, die an der Anschlussstelle
Blankenheim in südlicher Richtung endet und die Hauptzufahrt für Ausflug- und
Besucherverkehr für den Nürburgring bildet. Des Weiteren wird die BAB A1 sowie die
sich anschließende B 51 stark durch Fern-, Reise- und Schwerlastverkehr genutzt.
Die BAB A1 hat im Gemeindegebiet Blankenheim zurzeit eine Gesamtlänge von 2,26
Km.
Die B 51 und die B 258 bilden weitere wichtige Verkehrswege mit einer Länge von 30,67
Km. Die L 115 beläuft sich im Gemeindegebiet auf 20,50 Km, Kreisstraßen belaufen sich
auf eine Länge von 54,83 Km. Somit
stehen 106,00 Km Hauptverkehrswege zur
Verfügung. Die Bahnlinie Köln-Trier durchläuft das Gemeindegebiet mit einer
Streckenlänge von 2,5 Km
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 78
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 79
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Versorgungsgrößen:
Zu versorgende Fläche:
242,9714 / 1.248,8581 qKm
Entspricht 19,45%
Zu versorgende Bevölkerung:
16.192 / 192.088 Einwohnern
Entspricht 8,43%
Weiteste Entfernung in Fahrkilometer:
15,7 Km nach Ahrdorf
Weiteste Entfernung BAB Nord:
14,2 Km von AS Blankenheim bis
AS Mechernich
Weiteste Entfernung BAB Süd:
7,7 Km von AS Nettersheim bis AS
Blankenheim
Erreichte Bevölkerung innerhalb 12 Minuten:
15.154 / 16.192 Einwohner
(Stand 31.03.2011)
Entspricht 93,59%
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 80
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Darstellung Einsatzbereich Rettungswagen Tondorf
Erreichte Fläche in 12 Minuten
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 81
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzzahlen RTW Tondorf (8/83-1):
Anzahl der Einsätze 2007
1.098
davon Notfälle
1.007 entspricht 91,71%
davon dringl. KTP
91 entspricht 8,29%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
3,01
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
2,76
Dringl. KTP
0,25
-------3,01
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 44 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
5 Stunden 13 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen RTW Tondorf (8/83-1):
Anzahl der Einsätze 2008
1.176
davon Notfälle
1.127 entspricht 95,83%
davon dringl. KTP
49 entspricht 4,17%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
3,22
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
3,09
Dringl. KTP
0,13
-------3,22
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 48 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
5 Stunden 48 Minuten
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 82
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzzahlen RTW Tondorf (8/83-1):
Anzahl der Einsätze 2009
1.286
davon Notfälle
1.211 entspricht 94,17%
davon dringl. KTP
75 entspricht 5,83%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
3,52
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
3,32
Dringl. KTP
0,20
-------3,52
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 47 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
6 Stunden 17 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen RTW Tondorf (8/83-1):
Anzahl der Einsätze 2010
1.347
davon Notfälle
1.276 entspricht 94,73%
davon dringl. KTP
71 entspricht 5,27%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
3,69
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
3,50
Dringl. KTP
0,19
-------3,69
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 49 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
6 Stunden 42 Minuten
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anzahl der zeitgleichen Einsätze
im Rettungsbereich in der Notfallrettung:
statistisch
1 Einsatz jeden 4. Tag
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 83
Kapitel VI Notfallrettung
43
23:00Ͳ24:00
36
22:00Ͳ23:00
51
21:00Ͳ22:00
60
20:00Ͳ21:00
65 66
19:00Ͳ20:00
81
18:00Ͳ19:00
17:00Ͳ18:00
71 71
16:00Ͳ17:00
15:00Ͳ16:00
72
14:00Ͳ15:00
13:00Ͳ14:00
80
12:00Ͳ13:00
11:00Ͳ12:00
81
86
10:00Ͳ11:00
100
09:00Ͳ10:00
08:00Ͳ09:00
07:00Ͳ08:00
21 20
28
06:00Ͳ07:00
38 35
05:00Ͳ06:00
04:00Ͳ05:00
27
03:00Ͳ04:00
02:00Ͳ03:00
40
01:00Ͳ02:00
00:00Ͳ01:00
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Tageszeitachse RTW Tondorf
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
94 92
80
66
56
47
24
20
0
Seite 84
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 85
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Verkehrsunfälle im Rettungsbereich Tondorf:
Im Jahr 2010 wurden im Gemeindegebiet Nettersheim 40 Verkehrsunfälle polizeilich
erfasst. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 34 Menschen verletzt und 3 Menschen
getötet.
In der Gemeinde Blankenheim kam es zu insgesamt 62 polizeilich erfassten
Verkehrsunfällen. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 61 Menschen verletzt und 2
Menschen getötet.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 86
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Prognose zu Entwicklungen im Einsatzgebiet:
Der geplante Ausbau der BAB A 1 verzögert sich weiterhin, so dass ein Lückenschluss
in absehbarer Zeit wohl eher nicht zu erwarten ist. Zwischen Blankenheim und Trier
kommt der B 51 daher eine überregionale Bedeutung zu, weil sie hier die in Planung,
bzw. in Bau befindliche A 1 ersetzen muss. Da in diesem Bereich erhebliche
Fernverkehrszahlen erreicht werden, ist sie dort fast durchgehend dreispurig, teilweise
auch vierspurig ausgebaut. Die Kombination A 1 – B 51 – A 60 stellt die kürzeste
Verbindung des Kölner Raums mit dem Westen Rheinland-Pfalz, Luxemburg und
Lothringen dar, welche jedoch im Gegensatz zur Autobahnroute nicht kreuzungsfrei ist.
Auch der Verkehr zwischen Südfrankreich oder Spanien und Skandinavien nutzt oftmals
diese Verbindung. Somit wird der weiter steigende Schwerlast- und Fernverkehr
weiterhin Bundes- und Landstraßen nutzen müssen.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 87
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Notfallrettung / Rettungsbereich ( 9 ) - Schleiden
Rettungsfahrzeug:
1 Rettungswagen (RTW)
EN 1789 Typ C
Besetzungszeit(en):
07:30 Uhr bis 07:30 Uhr RTW
(24-Stunden)
Träger:
Kreis Euskirchen, Der Landrat
Betreiber:
Kreis Euskirchen, Der Landrat
Standort:
Rettungswache Schleiden
Blankenheimer Strasse 8
53937 Schleiden
Funkrufname:
Florian Euskirchen 9/83-1
Schleiden
Kall
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 88
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzgebiet:
Das Einsatzgebiet der Rettungswache Schleiden umfasst das Stadtgebiet Schleiden und
die Gemeinde Kall.
Das Stadtgebiet Schleiden umfasst eine Gesamtfläche von 121,8406 qKm. Aufgegliedert
in 18 Ortschaften, leben in der Stadt Schleiden 13.425 Menschen. Dies entspricht einer
Einwohnerdichte von 110,18 Ew./qKm.
In der zu erfassenden Stadt befinden sich 4 Altenpflegeeinrichtungen, deren Kapazität
auf 193 Pflegeplätze ausgerichtet ist.
In der Ortschaft Schleiden werden 48 Menschen mit Behinderungen betreut.
Im Gebiet der Stadt Schleiden befindet sich das St. Antonius-Hospital Schleiden. Es
handelt sich bei diesem Objekt um ein Krankenhaus der Grund- und Regelversorgung.
Die zur Verfügung stehende Bettenkapazität umfasst 105 Betten.
In 9 Kindertagesstätten werden 341 Kinder betreut, in den 8 Schulen der Stadt
Schleiden werden zudem 3.282 Schülerinnen und Schüler durch 204 Lehrer unterrichtet
Im Jahr 2009 beliefen sich die Übernachtungszahlen in 18 Beherbergungsbetrieben in
der Stadt Schleiden auf 111.154 Übernachtungen bei einer Bettenkapazität von 937
Betten und einer Aufenthaltsdauer von 3,3 Tagen.
Neben den vielfältigen Freizeitmöglichkeiten im Naherholungsgebiet der Städte Köln
Bonn und Aachen können 240 km Wander- und 104 km Radwege im Nationalpark
genutzt werden. Seit der offiziellen Eröffnung des Nationalpark Tores SchleidenGemünd am 20.10.2005 besuchten 201.387 Touristen das Nationalpark Tor im
Nationalpark Eifel (Leistungsbericht Nationalpark 2009). Die Ranger hatten bei Ihren
Gebietskontrollen Kontakt zu 70.788 Besuchern, zudem waren insgesamt 37.910
Teilnehmer bei Führungen der Ranger und Waldführer zu verzeichnen. Die ServiceAgentur Nationalpark Vogelsang geht von einer konstant positiven Entwicklung der
Besucherzahlen aus.
Industriell und gewerblich genutzt wird eine Fläche von 830.000 qm. Vor allem
handwerkliche Betriebe sind traditionell in der Stadt Schleiden angesiedelt.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 89
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Die Verkehrsströme werden über die anliegenden Bundestraßen B265, B266 und B258
geleitet. Diese umfassen eine Länge von 44,07 Km. Das Straßennetz der Landstraßen
umfasst für die Stadt Schleiden eine Gesamtlänge von 21,50 Km und die Kreisstraßen
erzeugen eine Fahrtstrecke von 21,01 Km. Daraus ergibt sich für die Stadt Schleiden
eine Summe der zur Verfügung stehenden klassifizierten Straßen von 86,58 Km.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 90
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Das Gemeindegebiet Kall bildet eine Gesamtfläche von 66,0814 qKm. In den
zugehörigen 23 Ortschaften leben insgesamt 11.827 Menschen. Daraus ergibt sich eine
Bevölkerungsdichte von 178,98 Ew./qKm.
Im dargestellten Gemeindegebiet Kall befinden sich 2 Alten- und Pflegeheim mit 42
Pflegeplätzen erfasst. 60 Personen werden in einer Behinderteneinrichtung betreut. In
den Nordeifelwerkstätten in Kall werden 101 Menschen mit geistigen und körperlichen
Behinderungen durch 14 Betreuer in den Arbeitsbereichen, Verpackung und
Konfektionierung, Montage, Saunabau sowie Palettenbau angeleitet.
In den 9 Kindertagesstätten werden 333 Kinder betreut, während in 6 Schulen 1.682
Schülerinnen
und
Schüler
durch
123
Lehrer
unterrichtet
werden.
Besonders
hervorzuheben ist das Berufsschulkolleg Eifel, welches von 1.705 Schülern aufgesucht
wird, die aus der ganzen Region täglich nach Kall pendeln.
Im Jahr 2009 wurden 45.257 Übernachtungen in 14 Beherbergungsbetrieben mit einer
durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 2,9 Tagen in der Gemeinde Kall erfasst. Der
umfangreiche Forstbestand wird von Rad- und Wanderwegen durchzogen und bietet
Touristen einen breiten Radius für ihre Freizeitaktivitäten.
Die industrielle und gewerbliche Flächennutzung in der Gemeinde Kall umfasst 860.000
qm. Die industriellen Betriebe produzieren Güter aller Art. Die größte ansässige Firma ist
neben der Firma Brucker, die Firma Papstar mit 390 Mitarbeitern.
Die Verkehrsströme in der Gemeinde Kall werden über die anliegenden Bundestraßen
B258 und B266 geführt. Sie besitzen eine Gesamtlänge von 13,88 Km.
Die Kilometer der Landstraßen in der Gemeinde Kall werden mit 39,59 Km und der
Kreisstraßen mit 17,57 Km angeführt. Somit ergibt sich ein Streckennetz der erfassten
Straßen von 71,04 Km.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 91
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 92
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Versorgungsgrößen:
Zu versorgende Fläche:
187,922 / 1.248,8581 qKm
Entspricht 15,05%
Zu versorgende Bevölkerung:
25.541 / 192.088 Einwohnern
Entspricht 13,29%
Weiteste Entfernung in Fahrkilometer:
10,32 Km nach Wolfgarten
Erreichte Bevölkerung innerhalb 12 Minuten:
24.204 / 25.541 Einwohner
(Stand 31.03.2011)
Entspricht 94,76%
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 93
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Darstellung Einsatzbereich Rettungswagen Schleiden
Erreichte Fläche in 12 Minuten
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 94
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzzahlen RTW Schleiden (9/83-1)
Anzahl der Einsätze 2007
1.707
davon Notfälle
1.429 entspricht 83,71%
davon dring. KTP
279 entspricht 16,29%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag
4,68
Zuordnung der Einsätze
Notfall:
3,92
Dring. KTP
0,76
------4,68
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz
1 Stunde 28 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden
6 Stunden 52 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen RTW Schleiden (9/83-1)
Anzahl der Einsätze 2008
1.641
davon Notfälle
1.465 entspricht 89,27%
davon dring. KTP
176 entspricht 10,73%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag
4,50
Zuordnung der Einsätze
Notfall:
4,02
Dring. KTP
0,48
------4,50
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz
1 Stunde 33 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden
6 Stunden 58 Minuten
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 95
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzzahlen RTW Schleiden (9/83-1)
Anzahl der Einsätze 2009
1.805
davon Notfälle
1.606 entspricht 88,97%
davon dring. KTP
199 entspricht 11,03%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag
4,95
Zuordnung der Einsätze
Notfall:
4,40
Dring. KTP
0,55
------4,95
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz
1 Stunde 33 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden
7 Stunden 40 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen RTW Schleiden (9/83-1)
Anzahl der Einsätze 2010
1.860
davon Notfälle
1.577 entspricht 84,78%
davon dring. KTP
283 entspricht 15,22%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag
5,10
Zuordnung der Einsätze
Notfall:
4,32
Dring. KTP
0,78
------5,10
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz
1 Stunde 30 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden
7 Stunden 39 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Anzahl der zeitgleichen Einsätze
im Rettungsbereich in der Notfallrettung
statistisch
1 Einsatz jeden 3. Tag
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 96
60
40
32
20
0
31 30 26 36
Kapitel VI Notfallrettung
58
23:00Ͳ24:00
72
22:00Ͳ23:00
21:00Ͳ22:00
80
20:00Ͳ21:00
19:00Ͳ20:00
87
18:00Ͳ19:00
79
17:00Ͳ18:00
106 111
16:00Ͳ17:00
130
15:00Ͳ16:00
100
14:00Ͳ15:00
114
13:00Ͳ14:00
141
12:00Ͳ13:00
140
11:00Ͳ12:00
10:00Ͳ11:00
106 105
09:00Ͳ10:00
08:00Ͳ09:00
120
07:00Ͳ08:00
06:00Ͳ07:00
05:00Ͳ06:00
04:00Ͳ05:00
39
03:00Ͳ04:00
45
02:00Ͳ03:00
01:00Ͳ02:00
00:00Ͳ01:00
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Tageszeitachse RTW Schleiden
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
123
110
97
85
64
51
Seite 97
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 98
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Verkehrsunfälle im Rettungsbereich Schleiden:
Im Jahr 2009 wurden im Stadtgebiet Schleiden 76 Verkehrsunfälle polizeilich erfasst. Bei
diesen Verkehrsunfällen wurden 69 Menschen verletzt.
In der Gemeinde Kall wurden 68 Verkehrsunfälle mit insgesamt 53 Verletzten und 1
Toten von der Polizei aufgenommen.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 99
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Prognose über Entwicklung im Einsatzgebiet
Ein Entwicklungsschwerpunkt ist der Ausbau und die Erschließung des „Nationalparks
Eifel“ und „Vogelsang“. Nach fast sechsjähriger Nutzung ist von einer kontinuierlichen
Erweiterung der Besucherströme auszugehen.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 100
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Notfallrettung / Rettungsbereich ( 10 ) - Weilerswist
Rettungsfahrzeug:
1 Rettungswagen (RTW)
EN 1789 Typ C
Besetzungszeit(en):
07:30 Uhr bis 07:30 Uhr RTW
(24-Stunden)
Träger:
Kreis Euskirchen, Der Landrat
Betreiber:
Kreis Euskirchen, Der Landrat
Standort:
Rettungswache Vernich
Auf dem Rübenkämpchen 1a
53919 Weilerswist
Funkrufname:
Florian Euskirchen 10/83-1
Weilerswist
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 101
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzgebiet:
Das Einsatzgebiet umfasst die Gemeinde Weilerswist sowie Teile des Gebietes der
Stadt Euskirchen.
In der Gemeinde Weilerswist leben 16309 Menschen auf einer Fläche von 57,1972
qKm. Dies entspricht einer Einwohnerdichte von 285,14 Ew./qKm. Die Gemeinde
Weilerswist gliedert sich in 14 Ortschaften.
Im dargestellten Gemeindegebiet befindet sich ein Alten- und Pflegeheim mit 124
Pflegeplätzen. In diesem Heim werden, neben den Bewohnern der allgemeinen
Pflegestationen, auf einer Spezialstation Menschen mit schwerster Demenz betreut.
In 8 Kindertagesstätten werden 449 Kinder betreut, während in 5 Schulen der Gemeinde
Weilerswist 1.708 Schülerinnen und Schüler durch 112 Lehrer unterrichtet werden.
Im Jahr 2009 beliefen sich die Übernachtungszahlen in 2 Beherbergungsbetrieben auf
insgesamt 4.931 Übernachtungen, bei einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von 2,0
Tagen.
Ein Ultraleicht-Flugplatz, die Moto-Cross-Rennstrecke in Müggenhausen sowie ein
Verkehrsübungsplatz in Weilerswist sind regelmäßige Anlaufplätze für Menschen aus
dem Kreis Euskirchen sowie den umliegenden Kreisen.
Industriell und gewerblich genutzt wird eine Fläche von 1.140.000 qm. Der bisher größte
Betrieb (DM-Verteilerzentrum) beschäftigt zudem 1.000 Mitarbeiter.
Die BAB A1 Köln-Euskirchen durchläuft das Gemeindegebiet mit einer Streckenlänge
von 9,3 Km. Die BAB A 61 Köln-Koblenz durchläuft das Gemeindegebiet mit einer
Streckenlänge von 6,2 Km.
Schnittpunkt der BAB 1 sowie der BAB 61 ist das Autobahnkreuz Bliesheim, das somit
einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt bildet. Abgehend vom Bliesheimer Kreuz führt die
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 102
Kreis Euskirchen
Der Landrat
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als Träger des Rettungsdienstes
Bundesautobahn A 553 in nördlicher Richtung nach Brühl, insgesamt durchlaufen somit
22,65 Autobahnkilometer das Gemeindegebiet Weilerswist.
Als weiterer Hauptverkehrsweg sind Landstraßen mit 29,87 Km sowie die Kreisstraßen
mit 17,01 Km zu nennen, die zusammen ein Straßennetz von insgesamt 69,53 Km
bilden.
Die Bahnstrecke Köln-Trier durchquert das Gebiet der Gemeinde in beiden Richtungen
mit einer Gesamtlänge von 9,6 Km. Die Bahnstrecke wird jährlich durch 1.638.087
einkommende und 1.671.259 ausgehende Fahrgäste genutzt
Der Rettungswagen Vernich versorgt Teile des Gebietes der Stadt Euskirchen. Zu
diesen Teilen gehören die Ortschaften Wüschheim, Großbüllesheim sowie Dom- Esch.
Diese 3 Ortschaften sind Wohnstätte von 3.696 Menschen.
In Dom-Esch befindet sich ein Alten- und Pflegeheim mit 32 vollstationären Plätzen. Der
Industriepark am Silberberg (IPAS) in Großbüllesheim umfasst eine Fläche von
4.000.000 qm. Als größte ansässige Firma ist hier die Procter & Gamble GmbH
anzuführen. Im 4-Schicht-Betrieb arbeiten dort pro Schicht 1.000 Menschen.
Wichtige Verkehrsachse in diesem Bereich ist die L 182 von Großbüllesheim Richtung
Heimerzheim. Die L194 erstreckt sich von Ortsausgang Ottenheim bis Ortsausgang
Wüschheim.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 103
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 104
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Versorgungsgrößen:
Zu versorgende Fläche:
67,675 qKm / 1.248,8581 qKm
Entspricht 5,42%
Zu versorgende Bevölkerung:
20.005 / 192.088 Einwohnern
Entspricht 10,41%
Weiteste Entfernung in Fahrkilometer:
10,85 Km nach Dom-Esch
Weiteste Entfernung BAB A1 Nord:
6 Kilometer von AS Weilerswist bis
AS Erftstadt
Weiteste Entfernung BAB A1 Süd:
12 Kilometer von AS Weilerswist
bis AS Euskirchen
Weiteste Entfernung BAB A61 Nord:
6 Kilometer von AS Weilerswist bis
AS Erftstadt
Weiteste Entfernung BAB A61 Süd:
6 Kilometer von AS Weilerswist bis
AS Heimerzheim
Erreichte Bevölkerung innerhalb 12 Minuten:
20.005 / 20.005 Einwohner
(Stand 31.03.2011)
Entspricht 100%
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 105
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Darstellung Einsatzbereich Rettungswagen Vernich
Erreichte Fläche in 12 Minuten
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 106
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Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzzahlen RTW Vernich (10/83-1):
Anzahl der Einsätze 2007
1.749
davon Notfälle
1.607 entspricht 91,88%
davon dringl. KTP
142 entspricht 8,12%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
4,79
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
4,40
Dringl. KTP
0,39
-------4,79
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 26 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
6 Stunden 52 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen RTW Vernich (10/83-1):
Anzahl der Einsätze 2008
1.492
davon Notfälle
1.396 entspricht 93,56%
davon dringl. KTP
96 entspricht 6,44%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
4,09
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
3,83
Dringl. KTP
0,26
-------4,09
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 30 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
5 Stunden 8 Minuten
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 107
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzzahlen RTW Vernich (10/83-1):
Anzahl der Einsätze 2009
1.521
davon Notfälle
1.435 entspricht 94,34%
davon dringl. KTP
86 entspricht 5,66%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
4,17
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
3,93
Dringl. KTP
0,24
-------4,17
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 29 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
6 Stunden 11 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen RTW Vernich (10/83-1):
Anzahl der Einsätze 2010
1.663
davon Notfälle
1.518 entspricht 91,28%
davon dringl. KTP
145 entspricht 8,72%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag:
4,56
Zuordnung der Einsätze:
Notfall
4,16
Dringl. KTP
0,40
-------4,56
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz:
1 Stunde 30 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden:
6 Stunden 50 Minuten
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anzahl der zeitgleichen Einsätze
im Rettungsbereich in der Notfallrettung:
statistisch
1 Einsatz jeden 3. Tag
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 108
Kapitel VI Notfallrettung
35
46
23:00Ͳ24:00
50
22:00Ͳ23:00
21:00Ͳ22:00
76
86
20:00Ͳ21:00
105
19:00Ͳ20:00
89
18:00Ͳ19:00
79
17:00Ͳ18:00
69
16:00Ͳ17:00
100
15:00Ͳ16:00
106
14:00Ͳ15:00
122
13:00Ͳ14:00
101
12:00Ͳ13:00
11:00Ͳ12:00
140
10:00Ͳ11:00
120
09:00Ͳ10:00
80
08:00Ͳ09:00
07:00Ͳ08:00
19
27
06:00Ͳ07:00
33
05:00Ͳ06:00
41
04:00Ͳ05:00
28 27
03:00Ͳ04:00
40
02:00Ͳ03:00
60
01:00Ͳ02:00
00:00Ͳ01:00
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Tageszeitachse RTW Vernich
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
133
116
100
81
64
39
20
0
Seite 109
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 110
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Verkehrsunfälle im Rettungsbereich Weilerswist:
Im Jahr 2009 wurden im Gemeindegebiet Weilerswist 95 Verkehrsunfälle polizeilich
erfasst. Bei diesen Verkehrsunfällen wurden 97 Menschen verletzt und 3 Menschen
getötet.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 111
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Notfallrettung / Rettungsbereich ( 11 ) - Zülpich
Rettungsfahrzeug:
1 Rettungswagen (RTW)
EN 1789 Typ C
Besetzungszeit(en):
07:30 Uhr bis 07:30 Uhr RTW
(24-Stunden)
Träger:
Kreis Euskirchen, Der Landrat
Betreiber:
(Kreis Euskirchen, Der Landrat)
Personalgestellung:
Deutsches Rotes Kreuz,
Kreisverband Euskirchen e.V.
Standort:
Rettungswache Zülpich
Industriestraße 33
53909 Zülpich
Funkrufname:
Rot Kreuz Euskirchen 11/83-1
Zülpich
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 112
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzgebiet:
Das Einsatzgebiet der Rettungswache Zülpich umfasst die Stadt Zülpich.
Das Stadtgebiet Zülpich umfasst eine Gesamtfläche von 101,0111 qkm. Aufgegliedert in
24 Ortschaften, leben in der Gemeinde Zülpich 20.027 Menschen. Dies entspricht einer
Einwohnerdichte von 198,26 Ew./qKm.
Im Stadtgebiet befinden sich 2 Altenpflegeeinrichtungen, deren Kapazität sich auf 259
Pflegeplätze erstreckt.
Im Gebiet der Stadt Zülpich befindet sich das Geriatrische Zentrum Zülpich (GZZ). Es
handelt sich bei diesem Objekt um eine Pflege- und Rehabilitationseinrichtung. Die
Pflegedienstleistungen enthalten das Angebot der Tagespflege, der Kurzzeitpflege und
der Dauerpflege. Die zur Verfügung stehende Bettenkapazität umfasst 114 Betten.
In Zülpich werden in verschieden eingestuften Institutionen eine große Anzahl von
Menschen unterschiedlicher Behinderungen betreut. Es gibt 2 Behinderteneinrichtungen,
in denen 63 Menschen mit Behinderungen versorgt werden. 2 sozialtherapeutische
Heime mit 79 Plätzen sind ebenfalls im Stadtgebiet erfasst.
In den Nordeifelwerkstätten in Zülpich/ Ülpenich werden 330 Menschen mit geistigen
und körperlichen Behinderungen,
durch 70 Betreuer in den Arbeitsbereichen,
Verpackung und Konfektionierung, Montage, Saunabau sowie Palettenbau angeleitet.
In den 13 Kindertagesstätten der Stadt Zülpich werden 535 Kinder betreut, während in
den 9 Schulen 2.904 Schüler durch 204 Lehrer unterrichtet werden
Im Jahr 2009 beliefen sich die Übernachtungszahlen in den 5 Beherbergungsbetrieben
in der Stadt Zülpich auf 18.722 Übernachtungen mit einer durchschnittlichen
Aufenthaltsdauer von 6,7 Tage. Speziell die Entfaltung des Wassersportsees Zülpicher
See bietet den Besuchern die Möglichkeit, zahlreiche Wanderwege, Radwege und
weitere Freizeitangebote rund um den beschriebenen See zu nutzen. Der lokale
Segelsportverein ist ferner dort beheimatet.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 113
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Industriell und gewerblich genutzt wird eine Fläche von 1.260.000 qm. Die industriellen
Betriebe produzieren Güter aller Art.
Die Verkehrsströme werden über die anliegenden Bundestraßen B265, B266 und B56
gelenkt. Diese bilden eine Länge von 40,20 Km. Das Straßennetz der Landstraßen
umfasst für die Stadt Zülpich eine Gesamtlänge von 34,86 Km und die Kreisstraßen
bilden eine Fahrtstrecke von 18,39 Km. Daraus ergibt sich für die Stadt Zülpich eine
Summe der zur Verfügung stehenden bewerteten Straßen von 93,45 Km.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 114
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 115
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Versorgungsgrößen:
Zu versorgende Fläche:
101,0111 / 1.248,8581 qKm
Entspricht 8,08%
Zu versorgende Bevölkerung:
20.027 / 192.088 Einwohnern
Entspricht 10,42%
Weiteste Entfernung in Fahrkilometer:
7,76 Km nach Bürvenich
Erreichte Bevölkerung innerhalb 12 Minuten:
20.027 / 20.027 Einwohner
(Stand 31.03.2011)
Entspricht 100%
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 116
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Darstellung Einsatzbereich Rettungswagen Zülpich
Erreichte Fläche in 12 Minuten
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 117
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzzahlen RTW Zülpich (11/83-1)
Anzahl der Einsätze 2007
1.576
davon Notfälle
1.423 entspricht 90,29%
davon dring. KTP
153 entspricht 9,71%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag
4,32
Zuordnung der Einsätze
Notfall
3,90
Dring. KTP
0,42
-----4,32
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz
1 Stunde 31 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden
6 Stunden 33 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen RTW Zülpich (11/83-1)
Anzahl der Einsätze 2008
1.421
davon Notfälle
1.317 entspricht 92,86%
davon dring. KTP
104 entspricht 7,32%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag
3,89
Zuordnung der Einsätze
Notfall
3,61
Dring. KTP
0,28
-----3,89
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz
1 Stunde 38 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden
6 Stunden 21 Minuten
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 118
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzzahlen RTW Zülpich (11/83-1)
Anzahl der Einsätze 2009
1.511
davon Notfälle
1.407 entspricht 93,12%
davon dring. KTP
104 entspricht 6,88%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag
4,14
Zuordnung der Einsätze
Notfall
3,85
Dring. KTP
0,29
-----4,14
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz
1 Stunde 36 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden
6 Stunden 37 Minuten
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Einsatzzahlen RTW Zülpich (11/83-1)
Anzahl der Einsätze 2010
1.592
davon Notfälle
1.468 entspricht 92,21%
davon dring. KTP
124 entspricht 7,79%
Anzahl der Einsätze durchschnittlich pro Tag
4,36
Zuordnung der Einsätze
Notfall
4,02
Dring. KTP
0,34
-----4,36
Durchschnittliche Dauer pro Einsatz
1 Stunde 39 Minuten
Gesamteinsatzzeit in 24 Stunden
7 Stunden 12 Minuten
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Anzahl der zeitgleichen Einsätze
im Rettungsbereich in der Notfallrettung:
statistisch
1 Einsatz jeden 3. Tag
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 119
30
0
33 30
Kapitel VI Notfallrettung
37
23:00Ͳ24:00
55
22:00Ͳ23:00
65
21:00Ͳ22:00
78
20:00Ͳ21:00
84
19:00Ͳ20:00
90
18:00Ͳ19:00
77
17:00Ͳ18:00
74
16:00Ͳ17:00
84
15:00Ͳ16:00
96 96
14:00Ͳ15:00
111111
13:00Ͳ14:00
90
12:00Ͳ13:00
11:00Ͳ12:00
120
10:00Ͳ11:00
09:00Ͳ10:00
08:00Ͳ09:00
56
07:00Ͳ08:00
06:00Ͳ07:00
05:00Ͳ06:00
04:00Ͳ05:00
28
03:00Ͳ04:00
40
02:00Ͳ03:00
60
01:00Ͳ02:00
00:00Ͳ01:00
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Tageszeitachse RTW Zülpich
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
104
75
61 61
37
23
Seite 120
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Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 121
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Verkehrsunfälle im Einsatzgebiet Zülpich:
Im Stadtgebiet Zülpich wurden im Jahr 2009 93 Unfälle polizeilich erfasst. Bei diesen
Verkehrsunfällen wurden insgesamt 83 Personen verletzt.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 122
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
3.2. Bodengebundene überörtliche Rettungsmittel in der Notfallrettung
An der Nordgrenze des Kreises Euskirchen schließt als Nachbarkreis der Rhein-ErftKreis an. Als überörtliche Rettungsmittel sind hier der Rettungswagen mit Standort in
Erftstadt sowie das Notarzteinsatzfahrzeug mit Standort am Krankenhaus Erftstadt
anzuführen.
Ebenfalls
können
der
Rettungswagen
mit
Standort
in
Brühl
sowie
das
Notarzteinsatzfahrzeug mit Standort am Krankenhaus in Brühl angeführt werden. Die
genannten Rettungsmittel können bei Bedarf auf den Bundesautobahnen A1 sowie A 61
unterstützen.
Der Rhein-Sieg-Kreis grenzt nordöstlich sowie östlich an den Kreis Euskirchen.
Standorte von Rettungsmitteln sind hier der Rettungswagen mit Standort in
Heimerzheim,
zwei
Rettungswagen
mit
Standort
in
Rheinbach
sowie
ein
Notarzteinsatzfahrzeug mit Standort in Rheinbach.
Der Rettungswagen Heimerzheim kann bei Bedarf im nördlichen Bereich des Kreises
eingesetzt werden, das Notarzteinsatzfahrzeug Rheinbach kommt hauptsächlich im
Gebiet der Stadt Euskirchen sowie im Gemeindegebiet Weilerswist zum Einsatz.
An der Südgrenze des Kreises Euskirchen schließt sich der Kreis Daun, RheinlandPfalz, an. Im Ortsteil Jünkerath ist ein Rettungswagen stationiert, der nach
Bedarfsanforderung für Teile des Rettungsbereiches Tondorf als erst zuständiges
Rettungsmittel eingesetzt wird. Dies sind die Ortsteile Waldorf, Alendorf sowie Ripsdorf.
Als überörtliche Notarzteinsatzfahrzeuge sind im nördlichen Bereich des Landes
Rheinland-Pfalz angrenzend an den Kreis Euskirchen die Notarzteinsatzfahrzeuge in
Gerolstein und in Prüm verfügbar.
Der Kreis Aachen, der westlich an den Kreis Euskirchen grenzt, kann mit einem
Rettungswagen in Simmerath Bereiche des Einsatzgebietes Schleiden erreichen. Zurzeit
können des Weiteren zwei Rettungswagen mit Standort Höven angefordert werden. Auf
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 123
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
das Notarzteinsatzfahrzeug Simmerath mit Standort am Krankenhaus in Simmerath
kann im Bedarfsfall ebenfalls zurückgegriffen werden.
Aus dem Kreis Düren, der nordwestlich an den Kreis Euskirchen grenzt, kann auf das
Notarzteinsatzfahrzeug
Düren
mit
unterschiedlichen
Standorten
sowie
der
Rettungswagen mit Standort in Düren und die beiden Rettungswagen mit Standort in
Nideggen und in Nörvenich im Rahmen der überörtlichen Hilfe zurückgegriffen werden.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 124
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsatzzahlen überörtlicher Rettungsmittel im Kreis Euskirchen 2010:
Fahrzeug
Funkrufname
NEF Brühl
Florian Erft 3/82-1
30
NEF Erftstadt
Florian Erft 5/82-1
45
NEF Rheinbach I
Florian Rhein Sieg 7/82-1
80
NEF Rheinbach II
Florian Rhein Sieg 7/82-2
3
NEF Simmerath
Florian Kreis Aachen 7/82-1
4
NEF Düren
Florian Düren 2/82-1
2
NEF Lendersdorf
Florian Düren 2/82-1
2
NEF Prüm
Florian Bitburg 4/82-1
11
NEF Daun
Florian Daun 2/82-1
1
Gesamteinsätze überörtliche NEF im Kreis Euskirchen
Einsätze im Kreis Euskirchen
178
Quelle: Einsatzstatistik Leitstelle Kreis Euskirchen
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 125
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Fahrzeug
Funkrufname
Bettenmobil Düren
Florian Düren 2/83-4
10
RTW Erftstadt
Florian Erft 5/83-1
7
RTW Heimerzheim
RK Rhein-Sieg 8/83-1
27
RTW Heimerzheim II
RK Rhein-Sieg 8/83-2
1
RTW Höven
Florian Kreis Aachen 5/83-1
4
RTW Höven II
Florian Kreis Aachen 5/83-2
1
RTW Jünkerath
RK Daun 3/83-1
32
RTW Prüm
RK Bitburg 4/83-1
1
RTW Rheinbach
Florian Rhein-Sieg 7/83-1
9
RTW Rheinbach II
Florian Rhein-Sieg 7/83-2
3
RTW Simmerath
Florian Kreis Aachen 7/83-1
1
Gesamteinsätze überörtliche RTW im Kreis Euskirchen
Einsätze im Kreis Euskirchen
96
Quelle: Einsatzstatistik Leitstelle Kreis Euskirchen
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 126
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Notfallrettung Nachbarbereiche
Abbildung: Einbindung überörtlicher Rettungswagen
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 127
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Abbildung: Einbindung überörtlicher Notarzteinsatzfahrzeuge
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 128
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
4. Entwicklungsbetrachtung und Ergebnisfassung der Notfallrettung
x
Ergebnis der Veränderungen in der Vorhaltung von Rettungsfahrzeugen
im Rahmen des Bedarfsplanes 2012
Auf der Grundlage des Rettungsbedarfsplanes von 2007 konnte durch Erweiterung der
Vorhaltestunden eines nur im Tagdienst besetzten Notfallkrankenwagens in den 24Stunden-Dienst der Anteil von Krankentransportleistungen durch Rettungswagen bis
zum Jahr 2010 von durchschnittlich über 10%igem Anteil auf 8,22%igem Anteil
systemzuträglich reduziert werden. Die Verfügbarkeit der Rettungswagen für die
Notfallrettung stieg hierdurch.
Die duale Einsatzoption dieses Fahrzeuges als zusätzlicher Krankentransportwagen
(KTW) in Verbindung mit dem Einsatz in der Notfallrettung als RTW im Rahmen der
„Nächstes-Fahrzeug-hilft-Strategie“
ergibt
nunmehr
bei
weiterhin
steigenden
Einsatzzahlen eine an die Grenzen der Belastung stoßende Auslastung des
bestehenden
Fahrzeuges
durch
die
kumulativen
Bereiche
Notfallrettung
und
Krankentransport.
Für den Rettungsbereich Euskirchen ist festzustellen:
1. Für den Rettungswagen Euskirchen ergibt sich eine durchschnittliche Auslastung
von 43,5% der Vorhaltezeit.
2. Der
seit
2007
eingerichtete
Notfallkrankenwagen
Euskirchen
(wie
vor
beschrieben) hatte in 2010 eine Auslastung von 54,3% und in 2011 von 56,9%.
Knapp die Hälfte der Einsätze wurden in beiden Jahren in der Notfallrettung
absolviert.
3. Im Jahr 2010 wurde in 41,5% aller Notfalleinsätze zeitgleich ein weiterer
Rettungswagen zur Notfallversorgung benötigt, im Jahr 2011 war dies in 48,6%
der Fall.
4. Einsätze
in
der
Rettungswagen
Notfallrettung
Euskirchen,
im
den
Wachbereich
Euskirchen
Notfallkrankenwagen
durch
Euskirchen,
die
den
Rettungswagen Vernich sowie die Rettungswagen Bad Münstereifel und Zülpich:
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 129
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Einsätze im Einsatzbereich Euskirchen durch Nachbarrettungsbereiche:
… durch Rettungsbereiche Kreis Eusk.:
2010
2011
Einsätze RTW Euskirchen 4/ 83-1
3109
2852
1363
1738
+ Einsätze RTW Vernich
542
497
+ Einsätze RTW Zülpich
118
296
+ Einsätze RTW Bad Münstereifel
181
171
5313 = 14,6
5554 = 15,2
Einsätze / Tag
Einsätze / Tag
2204
2702
+ Einsätze RTW Euskirchen 4/ 83-2 in
der Notfallrettung
Gesamt im Einsatzbereich Euskirchen
Zeitgleiche Einsätze im RTW 4 Bereich
x
Bestehendes Sicherheitsniveau Hilfsfrist und Erreichungsgrad in der Notfallrettung
Das Sicherheitsniveau der Notfallrettung im Kreis Euskirchen ist planerisch hinsichtlich
des hilfsfristbezogenen (12 Minuten) Erreichungsgrades mit einem Wert von 97,04%
erfüllt. Kreisweit liegt der tatsächlich hinsichtlich des hilfsfristbezogenen (12 Minuten)
Erreichungsgrades bei 90,37%.
Die
ermittelten
Prozentangaben
beziehen
sich
auf
den
ersteintreffenden
Rettungswagen. Die Einsätze der Notarzteinsatzfahrzeuge, in denen diese den Notfallort
im Rahmen der Hilfsfrist vor dem Rettungswagen erreichen, sind nicht erfasst. Diese
würden den tatsächlichen Erreichungsgrad (90,37%) nochmals signifikant erhöhen. Eine
Ausweisung dieser Daten ist entbehrlich, da mit dem Erreichungsgrad 90,37% die
Definition des Sicherheitsniveaus im Kreis Euskirchen bereits erreicht ist. Der Einsatz
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 130
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
des Notarzteinsatzfahrzeuges erhöht durch den rettungsbereichsübergreifenden Einsatz
der Rettungswagen gerade in den Randbereichen den Erreichungsgrad.
Die planerisch errechnete und zusätzlich unter Normalbedingungen gefahrene
Erreichbarkeit von Örtlichkeiten beinhaltet den innerhalb der 12-Minuten-Hilfsfrist
(novellierte Definition: Hilfsfrist gem. Erlass des MGEPA NRW vom 8.11.2010:
Beginn Disposition in der Leistelle bis Eintreffen des ersten Rettungsmittels am
Notfallort an einer öffentlichen Straße) erzielten Erreichungsgrad in Prozent.
Erläuterung: Die aufgezeigten prozentualen Differenzen zwischen planerischem und
tatsächlichem Erreichungsgrad sind bedingt durch:
x
witterungsbedingt längere Anfahrtszeiten (Wintermonate), insbesondere für die
im Südkreis stationierten Rettungswagen Tondorf und Rescheid
x
Sperrung von Anfahrtswegen wegen kreisweit erheblicher Bauarbeiten (z.B. im
Bereich Euskirchen Baumaßnahme über mehrere Monate in nordöstliche
Richtung; intensive Sanierungsmaßnahme auf der BAB 1 in beide Richtungen )
x
Einsätze in Randgebieten mit unzureichender Kennung der tatsächlichen
Einsatzstelle, d.h. Drücken des Status 4 bei tatsächlichem Erreichen der
Einsatzstelle (z.B. Campingplatz/Feriendorf Freilinger See, wenig zugängliche
Gehöfte im Bereich der Rettungswache Rescheid, Einsätze im GeländeWintersportgebiete,…)
x
Einsatz nicht ab Standort der Rettungswache, sondern aus der Peripherie des
Versorgungsbereiches (z.B. während der Rückfahrt zur Rettungswache,
Anschlusseinsatz ab Krankenhaus, …)
x
technisch bedingte Funk-Statusstörung (Überreichweiten im Funknetz)
x
und andere Beeinträchtigungsmerkmale
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 131
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
x
Festlegung der Hilfsfrist und des Erreichungsgrades für die Notfallrettung
Das unter 3.2. (Status quo) beschriebene Sicherheitsniveau in der Notfallrettung ist
kreisweit aufrechtzuerhalten.
Konkret ist das Sicherheitsniveau in der Notfallrettung in Bezug auf die grundsätzliche
Hilfsfrist
von
12
Minuten
und
einem
Erreichungsgrad
von
mindestens
90%
sicherzustellen. Für einzelne Bereiche, die städtische Charakteristika und städtisches
Terrain beschreiben, wird eine 8-Minuten-Hilfsfrist (z.B. Kernort Euskirchen) mit
gleichem Erreichungsgrad vergleichend angewendet.
Auch zukünftig werden die Einsätze in der Notfallrettung und im Krankentransport
als Verbundsystem durchgeführt, d.h. es greift die „Nächstes-Fahrzeug-hilftStrategie”.
Hinzuweisen ist hierbei auf den Umstand, dass Personal und Material im
Krankentransport
besonderen
Erfordernissen
in
der
medizinischen
und
medizinisch-technischen Ausstattung und Fortbildung unterliegen, die eine
adäquate Erstversorgung an Notfallorten gewährleisten.
Dieses Anforderungsprofil im Krankentransport ist durch den Ärztlichen Leiter
Rettungsdienst gesondert definiert.
x
Ergebnisfassung
und
Rettungsmittelvorhaltung
Festlegung
und
der
der
Organisationsstruktur,
personellen
Einrichtungen
in
der
der
Notfallrettung
Auf der Grundlage des vorliegenden Datenmaterials und unter Bezug auf die
dargestellten Zielsetzungen in der Notfallrettung und im Krankentransport (Hilfsfrist/
Erreichungsgrade) werden nachfolgend genannte Veränderungen in der Notfallrettung
notwendig:.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 132
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Bereich Personal:
x
Gewährleistung international/(europäisch) fachlich einschlägiger und zertifizierter
Fortbildungen als Qualitätsmerkmal für alle hauptamtlichen Mitarbeiter in der
Notfallrettung
Bereich Organisation:
x
die Anzahl der Rettungswachen (8) und deren Standorte bleiben wie beschrieben
festgelegt (nach Standortbetrachtung),
x
der in Euskirchen bisher in der Behelfsrettungswache im DRK Zentrum Eifel
stationierte Notfallkrankenwagen ist der Notfallrettung zugeordnet. Der Standort
für dieses Fahrzeug ist die Rettungswache Euskirchen,
x
die beiden weiteren bisherigen Notfallkrankenwagen (DIN EN 1789 Typ C)
Mechernich und Schleiden werden zukünftig im Kapitel VI, Notfallrettung (bisher
Krankentransport, siehe Kapitel VII) geführt und erfasst.
Die bisherige
Zweckbestimmung als Rettungswagen im Krankentransport und bei Bedarf in der
Notfallrettung (Spitzenbedarf, Verlegungs-RTW bei zeitkritischen Verlegungen
…) bleibt festgelegt,
x
aus
Gründen
eines
optimierten
Personaleinsatzes
und
einer
unter
wirtschaftlichen Aspekten gezielten Verfügbarkeit der Logistik wird das
Kreisgebiet in die nachfolgend dargestellten Rettungsbereiche aufgeteilt:
(Hinweis: Beim Einsatz der RTW-K im Krankentransport steht der Spitzenbedarf der
Notfallrettung zum Ausgleich von Spitzenbedarf in der Notfallrettung und zum Ausgleich
der im Krankentransport eingesetzten RTW-K zur Verfügung. Entsprechende Vorhaltung
im Spitzenbedarf der Notfallrettung ist zu planen).
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 133
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Verteilung der Rettungs(wach)bereiche im Kreisgebiet Euskirchen:
Rettungsbereiche
Funktionsbereiche
RTW Euskirchen 1
Einsatzbereitschaft
RTW Euskirchen 2
Sonderbedarfs:
Rettungsbereich
NEF Euskirchen 1
NEF-Reserve, GW Rett,
Nord
NEF Euskirchen 2
LNA/OrgL, …
des
RTW Vernich 1
RTW Bad Münstereifel 1
RTW Mechernich 1
RTW-K Mechernich 2
Rettungsbereich
Mitte
NEF Mechernich 1
RTW Tondorf 1
RTW Zülpich 1
x
Logistik:
Verwaltung Einmalartikel,
Medikamente, MedizinProdukte, Geräte, …
x
Desinfektion:
Desinfektionsstätte, KTW
als I-Fahrzeug …
RTW Schleiden 1
Rettungsbereich
Süd
Dokumentation
RTW-K Schleiden 2
NEF Schleiden 1
RTW Rescheid 1
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 134
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Bereich Fahrzeugvorhaltung:
x
Der in 2007 von Tondorf nach Euskirchen verlegte Notfallkrankenwagen bleibt
am Standort Euskirchen und ist der Notfallrettung zugeordnet.
x
Die anfallenden Einsätze im Krankentransport werden durch die Fahrzeuge im
Krankentransport durchgeführt.
x
Einsätze
im
schwergewichtiger
Intensiv-Interhospital-Transport
Patienten
werden
durch
und
ein
zum
Transport
Fahrzeug
im
Spitzenbedarf/Sonderbedarf durchgeführt.
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 135
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Fahrzeugvorhaltung – Vorhaltestunden
Ist-Vorhaltung
Standort
Soll-Vorhaltung
Fahrzeug-
Vorhalte-
typ
std.
Standort
Fahrzeug-
Vorhalte-
typ
std.
täglich
Bad Münstereifel
(Rettungswache)
EN 1789
Euskirchen 1
(Rettungswache)
EN 1789
Euskirchen 2
(DRK-Zentrum)
EN 1789
Typ C
Typ C
Typ C
./.
./.
Rescheid
(Rettungswache)
EN 1789
Mechernich
(Rettungswache)
EN 1789
Tondorf
(Rettungswache)
EN 1789
Schleiden
(Rettungswache)
EN 1789
Vernich
(Rettungswache)
EN 1789
Zülpich
(Rettungswache)
EN 1789
Mechernich
(Rettungswache)
EN 1789
Schleiden
(Rettungswache)
EN 1789
Typ C
Typ C
Typ C
Typ C
Typ C
Typ C
Typ C
Typ C
Kapitel VI Notfallrettung
täglich
24
Bad Münstereifel
(Rettungswache)
EN 1789
24
Euskirchen 1
(Rettungswache)
EN 1789
24
./.
./.
./.
Euskirchen 2
(Rettungswache)
EN 1789
24
Rescheid
(Rettungswache)
EN 1789
24
Mechernich
(Rettungswache)
EN 1789
24
Tondorf
(Rettungswache)
EN 1789
24
Schleiden
(Rettungswache)
EN 1789
24
Vernich
(Rettungswache)
EN 1789
24
Zülpich
(Rettungswache)
EN 1789
8,5
Mechernich
(Rettungswache)
EN 1789
8,5
Schleiden
(Rettungswache)
EN 1789
Typ C
Typ C
Typ C
Typ C
Typ C
Typ C
Typ C
Typ C
Typ C
Typ C
Typ C
24
24
./.
24
24
24
24
24
24
24
10,5
10,5
Seite 136
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Zusammenfassend besteht kein Bedarf an einer zusätzlichen Bereitstellung von
Rettungsfahrzeugen nach DIN EN 1789, Typ C. Die Notfallrettung wird durch den
Einsatz von 9 Rettungswagen auf 8 Rettungswachen sichergestellt. Zwei weitere
Rettungswagen DIN EN 1789, Typ C, sind vorwiegend im Krankentransport eingesetzt
und ergänzen die Notfallrettung wie bisher zu Einsatzspitzenzeiten und mit spezieller
Transportindikation.
Notfallrettung/Vorhaltestundenberechnung-Einrichtungsstatus
Qualifikation
Vorhaltestunde
Vorhaltestunden
n
Transport- Fahrzeugtäglich
jährlich
führer
führer
Standort
Fahrzeugtyp
Bad Münstereifel
(Rettungswache)
1x EN 1789
Typ C
24
1
1
Euskirchen
(Rettungswache)
2x EN 1789
Typ C
24
2
2
Rescheid
(Rettungswache)
1x EN 1789
Typ C
24
1
1
Mechernich
(Rettungswache)
1x EN 1789
Typ C
24
1
1
Tondorf
(Rettungswache)
1x EN 1789
Typ C
24
1
1
Schleiden
(Rettungswache)
1x EN 1789
Typ C
24
1
1
Vernich
(Rettungswache)
1x EN 1789
Typ C
24
1
1
Zülpich
(Rettungswache)
1x EN 1789
Typ C
24
1
1
Mechernich
(Rettungswache)
1x EN 1789
Typ C
10,5
1
1
Schleiden
(Rettungswache)
1x EN 1789
Typ C
10,5
1
1
Kapitel VI Notfallrettung
365,25 Tage/
24 Stunden
17.532 Stdn.
365,25 Tage/
24 Stunden
35.064 Stdn.
365,25 Tage/
24 Stunden
17.532 Stdn.
365,25 Tage/
24 Stunden
17.532 Stdn.
365,25 Tage/
24 Stunden
17.532 Stdn.
365,25 Tage/
24 Stunden
17.532 Stdn.
365,25 Tage/
24 Stunden
17.532 Stdn.
365,25 Tage/
24 Stunden
17.532 Stdn.
Ø 251 Tage/
10,5 Stunden
2.635,5
Stunden
Ø 251 Tage/
10,5 Stunden
2.635,5 Stdn.
Seite 137
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Krankentransport VII
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 1
Rettungsbedarfsplan 2012
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 2
Leitstelle/ Notfallrettung/ Krankentransport – Modularer Aufbau – Übersicht
als Träger des Rettungsdienstes
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
Kapitel VI Notfallrettung
Seite 3
Leitstelle/ Notfallrettung/ Krankentransport – Modularer Aufbau – Übersicht Spitzen- und Sonderbedarf
als Träger des Rettungsdienstes
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VII Krankentransport
Seite 4
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Abbildung:
Standorte der Krankentransportwagen (Norm DIN EN 1789 Typ A)
Kapitel VII Krankentransport
Seite 5
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Abbildung:
Standorte RTW-K Verbundsystem von Krankentransport / Notfallrettung
Kapitel VII Krankentransport
Seite 6
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
VII. Krankentransport
1. Struktur und Organisation
1.1 Struktur und Organisation
Der Krankentransport wird im Kreis Euskirchen auf der Grundlage des RettG NRW
durch den Träger des Rettungsdienstes bedarfsgerecht sichergestellt.
1.2 Disposition
Die Disposition des Krankentransportes erfolgt zentral über die Leitstelle für Feuerschutz
und
Rettungsdienst
des
Kreises
Euskirchen.
Nebenleitstellen
und/oder
Fernmeldezentralen und/oder Betriebssitze Dritter sind zur Disposition/Koordination des
Krankentransportes nicht eingerichtet. Die Koordination der Krankentransporte im Kreis
Euskirchen
in
ausschließlicher
Zuständigkeit
der
Kreisleitstelle
trägt
dem
Qualitätsmerkmal der organisatorisch-funktionellen sowie medizinisch-organisatorischen
Einheit von Notfallrettung und Krankentransport letztendlich auch unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten nachhaltig Rechnung.
Die Disposition der Fahrzeuge erfolgt nach vorgegebenen medizinischen, fachlichen,
zeitlichen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten durch die Leitstelle. Neben der reinen
Disposition disponibler Einsätze ist ebenso Grundlage der Disposition die „NächstesFahrzeug-hilft-Strategie“ im Verbundsystem Notfallrettung / Krankentransport. Für den
zielgerichteten
Krankentransport
gilt,
dass
analog
der
Notfallrettung
die
Krankentransportfahrzeuge Transporte wahrnehmen, die durch das betreffende
Fahrzeug kreisweit räumlich nächstliegend erreichbar sind.
Im Krankentransport werden wie unter Punkt „Fahrzeuge“ dezidiert dargestellt
Krankentransportwagen nach DIN EN 1789 des Typs A eingesetzt. Die in der EN
hinterlegten normativen Verweisungen finden innerhalb der Beschaffung der Fahrzeuge
Beachtung.
Kapitel VII Krankentransport
Seite 7
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Ergänzt wird der Krankentransport durch Fahrzeuge der Notfallrettung, sogenannte
RTW-K, die neben dem Krankentransport auch Einsätze zu Transportspitzenzeiten im
Krankentransport wahrnehmen.
(Hinweis: Beim Einsatz der RTW-K im Krankentransport steht der Spitzenbedarf der
Notfallrettung zum Ausgleich von Spitzenbedarf in der Notfallrettung und zum Ausgleich
der im Krankentransport eingesetzten RTW-K zur Verfügung. Entsprechende Vorhaltung
im Spitzenbedarf der Notfallrettung ist zu planen).
Durch die vorgenannten Verfahren und deren Ergebnisse wird die herausragende
Bedeutung
der
organisatorisch-funktionellen
Einheit
von
Notfallrettung
und
Krankentransport unter zentraler Disposition der Kreisleitstelle offensichtlich. Die bereits
verfügbare GPS- gestützte Einsatzführung hat zur Optimierung des Systems
beigetragen und wird kontinuierlich ausgebaut.
1.3 Gebührenhoheit
Die Gebührenhoheit hinsichtlich erbrachter Leistungen im Krankentransport liegt beim
Träger des Rettungsdienstes. In diesem Zusammenhang erfolgt die Fakturierung/
Erhebung
von
Gebühren
gegenüber
den
Kostenträgern
sowie
sonstigen
Zahlungspflichtigen zentral durch den Träger des Rettungsdienstes.
2. Mindestanforderungen
2.1 Unterbringungen der Fahrzeuge im Krankentransport
Die Fahrzeuge des Krankentransportes sind grundsätzlich auf den in der Notfallrettung
eingerichteten Rettungswachen vorzuhalten. Die Zuteilung erfolgt durch den Träger des
Rettungsdienstes.
Transportbezogene Belange als auch organisatorische Belange außerhalb der
Transportaufträge (allgemeiner Dienstbetrieb) sind durch diese Regelung sowohl seitens
der
einsatzkoordinierenden
Kapitel VII Krankentransport
Leitstelle
als
auch
verwaltungsseitig
effizienter
Seite 8
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
wahrzunehmen. Notfallrettung und Krankentransport bilden auch im System der
Unterbringung wiederum konsequent eine organisatorische-funktionelle Einheit.
2.2 Fahrzeuge und Ausstattung
Im Krankentransport des Kreises Euskirchen werden grundsätzlich Fahrzeuge nach DIN
EN 1789 des Typs A (und weiterer Typ-Bedarf) eingesetzt.
2.2.1. Krankentransportwagen – EN 1789, Typ A
Der Einsatz der Fahrzeuge des Typs A erfolgt auf der Grundlage des (qualifizierten)
Krankentransportes. Im Vordergrund steht hier primär der einzeln zu transportierende
betreuungspflichtige Patient, der im Wesentlichen eines sachgerechten Transportes
bedarf.
Auf
dem
Transportwege
können
anhand
der
medizinisch-technischen
Ausstattung medizinische Hilfeleistungen durchgeführt werden. Die Ausstattung der
Fahrzeuge des Typs A umfasst des Weiteren eine medizinisch-technische und
pharmakologische Basis-Ausstattung, die einen Einsatz in der Notfallrettung (primäre
Versorgung von Notfallpatienten bis zum Eintreffen des Rettungswagens in Anlehnung
eines First Responder) gewährleistet.
Zurzeit werden Krankenkraftwagen im Krankentransport als Modell Kastenwagen
geschlossen eingesetzt.
Die Fahrzeuge werden zusätzlich zur Serienkonzeption des jeweiligen Herstellers mit
Automatikgetriebe, Sondersignaleinrichtung, Farbgebung NRW (RAL 9010 i.V.m. RAL
3024) und einheitlicher Beschriftung ausgestattet.
Hinsichtlich der medizinisch-technischen und allgemein technischen Ausstattung erfolgt
über die in der DIN EN 1789 Typ A vorgesehene Regelausstattung hinaus eine
erweiterte Ausstattung zur Wahrnehmung der eingangs dargestellten Aufgabenstellung
in der Notfallrettung bzw. hinsichtlich erschwerter Bedingungen in Einzelfällen des
Kapitel VII Krankentransport
Seite 9
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Krankentransportes
sowie
zur
Gewährleistung
eines
auf
das
Gesamtsystem
organisierten Einsatzablaufs.
Medizinisch-technische Ergänzung (Auszug):
x
Schaufeltrage
x
Vakuummatratze
x
Manuelle(s) Blutdruckgerät(e)
x
Stethoskop
x
Diagnostik-Leuchte
x
Notfallkoffer
mit
manueller
Beatmungsmöglichkeit
und
Grundausstattung
Arzneimittel
x
Grundausstattung Infusionslösungen
x
Automatischer Defibrillator zur Frühdefibrillation (AED)
Technische Ergänzung:
x
Schutzhelme
x
Schutzbekleidung für besondere Einsätze (Infektionsschutz-Set)
x
Einfaches Rettungswerkzeug
x
BOS 4-m-Band-Funkgerät / Tetra-Funkgerät
x
je Fahrzeug 2 Funkmeldeempfänger
x
Mobiltelefon
x
Datenfunkterminal
x
Funkmeldesystem
x
Kartenlesegerät Patientendaten
x
GPS-Anbindung mit hausnummergenauer Adresse
x
Krankentragestuhl
Kapitel VII Krankentransport
Seite 10
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
2.2.3. Krankentransportwagen – Infektionsfahrzeug (Sonderfahrzeug)
Die Beschreibung des gesonderten Krankentransportwagens für Infektionstransporte (IKTW) erfolgt nachfolgend unter dem Punkt „Desinfektion“. Das Fahrzeug basiert in der
Grundausstattung auf vorgenannter Beschreibung des Typs A.
2.3. Personelle Besetzungen der Krankentransportwagen
Die im Krankentransport eingesetzten Fahrzeuge sind nach gesetzlicher Vorgabe
mindestens
mit
einer
Rettungssanitäterin/einem
Rettungssanitäter
und
einer
Rettungshelferin/einem Rettungshelfer zu besetzen.
Durch
das
im
Kreis
Euskirchen
bestehende
organisatorische/organisatorisch-funktionelle
Verbundsystem
Einheit
von
(medizinisch-
Notfallrettung
und
Krankentransport) ergibt sich folgende personelle Besetzung:
KTW
EN 1789 Typ A
Qualifikation
Funktion
1
2
RettAss (hauptamtlich)
RettSan
Nach Bedarf:
RTW-K
Besetzung
EN 1789 Typ C
1
2
X
Ständige Besetzung
X
X
RettHelfer
X
RettSan (hauptamtlich)
X
X
Jahrespraktikant
X
X
X
X
X
X
(§ 7RettAssG)
Qualifizierte Aushilfskraft
(RettSan)
Bundesfreiwilligendienstler
Ständige Besetzung
Alternative
Besetzungsmöglichkeiten
(RettSan)
Kapitel VII Krankentransport
Seite 11
Kreis Euskirchen
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als Träger des Rettungsdienstes
Die
weiteren
Anforderungen
(gesundheitliche
Eignung,
arbeitsmedizinische
Forderungen, ...) ergeben sich durch die einschlägigen Bestimmungen. Der Träger des
Rettungsdienstes kann jederzeit die erforderlichen Nachweise zu den Anforderungen an
das Personal einfordern.
2.4. Funktionsbereiche im Krankentransport
2.4.2. Funktionsbereich Logistik
x
Logistik – Depot (in Notfallrettung enthalten)
Die Vorhaltung von Einmalmaterial und Arzneimittel für alle Fahrzeuge der Notfallrettung
und des Krankentransportes erfolgt zentral durch das Logistik-Depot in den
Logistikräumlichkeiten der Rettungswache Mechernich.
Management: siehe Kapitel Notfallrettung
x
Logistikbeauftragte
siehe Kapitel Notfallrettung
2.4.2. Funktionsbereich Medizinprodukte
x
Grundlage
Gesetzliche
Grundlage
Medizinproduktegesetz
Betreiberverordnung
des
Funktionsbereiches
(MPG)
(MPBetreibV)
in
Verbindung
sowie
weitere
Medizinprodukte
mit
der
sind
das
Medizinprodukte-
einschlägige
Verordnungen
(Medizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung -MPSV…) und Richtlinien/Empfehlungen
einschlägiger Einrichtungen und Arbeitskreise (Robert-Koch Institut: Aufbereitung von
Medizinprodukten…).
x
Medizinproduktebeauftragte
siehe Kapitel Notfallrettung
Kapitel VII Krankentransport
Seite 12
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als Träger des Rettungsdienstes
2.4.3. Funktionsbereich Fortbildung
x
Lehrrettungswachen
siehe Kapitel Notfallrettung
x
Lehrrettungsassistenten
siehe Kapitel Notfallrettung
x
Fortbildung
siehe Kapitel Notfallrettung
Die Durchführung weiterer Fortbildungen und Unterweisungen aus dem Bereich
Hygiene,
Desinfektion
überwiegend
im
Themenorientiert.
und
Einsatzmanagement
Krankentransport
eingesetztes
Die
sichert
Fortbildung
bei
Infektionstransporten
Personal
standardisierte
erfolgt
Bedarfs-
für
und
Maßnahmenkonzepte,
einheitliche Einsatzverfahren und ergebnisorientierte Dokumentation nach Aktualität in
Theorie und Praxis (z.B. Pandemie durch Schweinegrippe in 2009, aktuelle Leitlinie zum
Management bei MRE …). Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist
Dienstpflicht (Vertragspflicht im Sinne der Einbindung in den Rettungsdienst).
2.4.4. Desinfektion (in Notfallrettung enthalten)
Der Träger des Rettungsdienstes im Kreis Euskirchen unterhält eine zentrale
Desinfektionsstätte, baulich angrenzend an die Rettungswache Mechernich. Ziel der
Einrichtung ist die zentrale Steuerung und Organisation aller Desinfektions- und
Hygienemaßnahmen auf den Rettungswachen sowie die fachgerechte Desinfektion der
Rettungsfahrzeuge
und
die
Desinfektion
von
Personal
und
Material
nach
Infektionstransporten.
x
Desinfektoren
siehe Kapitel Notfallrettung
Kapitel VII Krankentransport
Seite 13
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
2.5. Dokumentation (in Notfallrettung enthalten)
Die Dokumentation aller Einsätze im Krankentransport erfolgt auf dem RettungsdienstProtokoll, das in der jeweils gültigen Fassung durch den Träger des Rettungsdienstes
bereitgestellt
wird.
Die
Einsatzprotokolle
werden
zentral
beim
Träger
des
Rettungsdienstes in Patienten anonymisierter Form zusammengeführt. Im Bereich
Infektionstransport sind aus Gründen der medikolegalen und qualitätssichernden
Dokumentation weitere punktgenaue Dokumentationsbögen auszufüllen, die auf der
Desinfektionsstätte vorgehalten werden.
Das Personal des Krankentransportes sollte analog dem Personal der Notfallrettung und
der Leitstelle in der dienstfreien Zeit innerhalb der Versorgungsmaßnahmen zur
Bewältigung von Einsätzen mit einer größeren Anzahl von Verletzten, Kranker und/oder
Hilfsbedürftiger bzw. in besonderen Versorgungslagen (§ 7 Abs. 3 RettG NRW)
mitwirken. Auf die Verwendung des Personals innerhalb der Schnell-Einsatz-Gruppen
des Kreises Euskirchen (Rettung/Transport) wird zurückgegriffen (siehe auch Hinweis
Verbundsystem!).
3.
Fahrzeuge im Krankentransport
Die folgend beschriebenen Besetztzeiten und Einsatzzahlen gelten dem Ist-Zustand in
Verbindung
mit
der
vorgenannten
Zielsetzung
der
dualen
Einsatzoption
(Krankentransport – Notfallrettung)
Kapitel VII Krankentransport
Seite 14
Rettungsbedarfsplan 2012
8,0 Stunden
KTW Zülpich
Typ A
10,5 Stunden
10,5 Stunden
Kapitel VII Krankentransport
Hinweis: RTW-K in Kombination Notfallrettung / Krankentransport
RTW-K
Mechernich
RTW-K
Schleiden
Ergänzungsbedarf:
samstags nur nach Bedarf
8,0 Stunden
KTW Euskirchen 2
Typ A
Ergänzungsbedarf:
8,0 Stunden
KTW Euskirchen 1
Typ A
Seite 15
nur nach Bedarf
07:00 08:00 09:00 10:00 11:00 12:00 13:00 14:00 15:00 16:00 17:00 18:00 19:00
3.1 Besetztzeiten und Auslastung der Krankentransportwagen Typ A und Typ B nach Fahrzeug
als Träger des Rettungsdienstes
Kreis Euskirchen
Der Landrat
täglich wochentags und wenn
Feiertag als
Wochentag
täglich
wochentags
nur Samstags
täglich
wochentags
täglich
wochentags
täglich
wochentags
Einsatz
Rettungsbedarfsplan 2012
5,15
4,50
8,78
4,76
4,52
KTW Euskirchen
4/85-2
KTW Zülpich
11/85-1
RTW-K Euskirchen
4/83-2 (geä.in 2012)
RTW-K Mechernich
7/83-2
RTW-K Schleiden
9/83-2
Kapitel VII Krankentransport
5,28
4,34
5,02
9,21
4,91
5,2
5,2
Einsätze
pro Tag
Einsätze
pro Tag
KTW Euskirchen
4/85-1
Fahrzeug
2011
2010
93 Minuten.
90 Minuten
89 Minuten
89 Minuten.
85 Minuten
82 Minuten
durchschnittl.
Einsatzdauer
pro Einsatz
3.2. Auslastungsgrad KTW und RTW-K in 2010 und 2011
als Träger des Rettungsdienstes
Kreis Euskirchen
Der Landrat
426,4 Min.
420,36 Min.
428,40 Min.
781,42 Min.
Seite 16
403,62
451,8 Min.
819,7
400,50 Min. 425,42 Min.
437,75 Min. 456,45 Min.
432,96 Min.
480
480
1440
480
480
480
87,56
89,25
54,26
83,43
91,20
90,20
84,0
94,1
56,9
91,08
95,0
88,8
2010
2011
VorhalteGes.Einsatz- Ges.Einsatzzeit
2010
2011
dauer pro
dauer pro
pro Tag Auslastung Auslastung
Tag
Tag
in Minuten
in %
in %
Euskirchen
8,0
8,0
24
./.
8,0
8,0
52 Wo/5 Tage
2.133,5 Std.
52 Wo/5 Tage
und Feiertage
2.133,5 Std.
365 Tage
8760 Std.
nur bei Bedarf
./.
52 Wo/5 Tage
ohne Feiertage
2.080 Std.
52 Wo/5 Tage
ohne Feiertage
2.080 Std.
52 Wo/5 Tage
ohne Feiertage
2.080 Std.
std. jährlich
std./ Tag
8,0
Vorhalte-
Vorhalte-
Kapitel VII Krankentransport
EN 1789 (Typ C) 9/83-2
RTW/ KTW Schleiden
EN 1789 (Typ C)7/83-2
RTW/ KTW Mechernich
EN 1789 (Typ C) 4/83-2
RTW /KTW
Bedarf RTW/KTW
7/85-1
KTW Mechernich
11/85-1
KTW Zülpich
4/85-2
KTW Euskirchen
4/85-1
KTW Euskirchen
Fahrzeug
Fahrzeugvorhaltung
IST
X
EN 1789 Typ A
X
EN 1789 Typ A
X
EN 1789 Typ C
EN 1789 Typ A
./.
X
EN 1789 Typ A
X
EN 1789 Typ A
X
EN 1789 Typ A
vorhaltung
Fahrzeug-
Rettungsbedarfsplan 2012
3.3. Krankentransport Vorhaltestunden
als Träger des Rettungsdienstes
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Euskirchen
10
10
entfällt
Bedarf
samstags bei
nur
8,0
8,0
8,0
std./ Tag
Vorhalte-
52 Wo/5 Tage
ohne Feiertage
2.600 Std.
52 Wo/5 Tage
und Feiertage
2.600 Std.
entfällt
nur bei Bedarf
nur bei Bedarf
52 Wo/5 Tage
ohne Feiertage
2.133,5 Std.
52 Wo/5 Tage
ohne Feiertage
2.133,5 Std.
52 Wo/5 Tage
ohne Feiertage
2.133,5 Std.
std. jährlich
Vorhalte-
SOLL
X
EN 1789 Typ C
X
EN 1789 Typ C
entfällt
EN 1789 Typ A
EN 1789 Typ A
X
EN 1789 Typ A
X
EN 1789 Typ A
X
EN 1789 Typ A
Vorhaltung
Fahrzeug-
Seite 17
*RTW-K in Kombination Notfallrettung/Krankentransport
EN 1789 (Typ A) 4/85-1
KTW Euskirchen*
EN 1789 (Typ C) 7/83-2
RTW-K Mechernich*
EN 1789 (Typ C) 4/83-2
RTW / KTW
Bedarf RTW/KTW
7/85-1
KTW Mechernich
11/85-1
KTW Zülpich
EN 1789 (Typ A) 4/85-2
KTW Euskirchen
EN 1789 (Typ A) 4/85-1
KTW Euskirchen
Fahrzeug
Fahrzeugvorhaltung
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
3.4. Einsatzentwicklung
Kapitel VII Krankentransport
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Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VII Krankentransport
Seite 19
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Tageszeitachse N-KTW Schleiden 9/83-2 (Typ B)
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
180
167
149
150
147
134
140
125
119
120
92
90
56
60
30
1
1
9
3
2
2
0
Tageszeitachse KTW Euskirchen 4/85-2 (Typ A)
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
210
167
180
150
178 181 175
156 153
123 119
120
90
60
30
38
21
6
3
1
1
0
Kapitel VII Krankentransport
Seite 20
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Tageszeitachse KTW Zülpich 11/85-1 (Typ A)
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
187
200
148
160
155
158
145
126
120
105
72
80
49
40
2
3
0
Kapitel VII Krankentransport
Seite 21
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VII Krankentransport
Seite 22
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Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Tageszeitachse N-KTW Euskirchen 4/83-2 (Typ B)
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
247
227
240
188
200
218
206
177
204
182
179
155156
160
134137
130
123
120
101
83
65
80
46 50 41 41
78
65
40
0
0
24
Tageszeitachse N-KTW Mechernich 7/83-2 (Typ B)
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
201
200
175
160
160
153
139
136
119
120
109
80
31
40
1
5
12
4
2
0
Kapitel VII Krankentransport
Seite 23
2
1
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Tageszeitachse N-KTW Schleiden 9/83-2 (Typ B)
Auswertezeitraum 01.01.2010 - 31.12.2010
180
167
149
150
147
134
140
125
119
120
92
90
56
60
30
1
1
3
9
2
2
0
Kapitel VII Krankentransport
Seite 24
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Kapitel VII Krankentransport
Seite 25
Kreis Euskirchen
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4. Infektionstransporte im Krankentransport
Grundlage des Maßnahmenkataloges bei Infektionstransporten und zu Hygiene- und
Desinfektionsmaßnahmen
sind
einschlägige
Gesetze
und
Verordnungen,
berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Richtlinien des Robert-Koch-Institutes in Berlin
sowie
Empfehlungen
einschlägiger
Vereinigungen
der
Notfallmedizin
und
fachkompetenter Arbeitskreise.
Die Einsatzindikation „Infektionstransport“ unterliegt einer durch den Ärztlichen Leiter
Rettungsdienst in Verbindung mit dem Leitenden Desinfektor auf der fachlichen
Grundlage
der
jeweils
aktuellen
AWMF
Leitlinien
erstellten
verbindlichen
Verfahrensanweisung. (AWMF Leitlinie).
Kapitel VII Krankentransport
Seite 26
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Schwerpunkte der Verfahrensanweisung sind:
x Indikation zum Infektionstransport
x die Modalitäten bezüglich Qualität und Einsatz der eigenen Schutzausrüstung
(Schutzanzug, Mund-Nasen-Schutz, …) und Schutzmaßnahmen für den
Patienten
x Festlegung von Maßnahmen nach dem Transport
Diese
Verfahrensanweisung
mit
Verhaltensmaßnahmen
im
Rahmen
von
Infektionstransporten gilt für das Personal auf allen Rettungswachen und für die
Leitstelle und ist uneingeschränkt bindend.
x
Management von Infektionstransporten gemäß AWMF Leitlinie
Für den geplanten oder nicht notfallbedingten Infektionstransport steht aus Gründen der
inneren Organisation des Rettungsdienstes gesondert ein Krankentransportwagen mit
einer medizinisch-technischen Mindestausstattung zur Verfügung. Infektionstransporte
von Patienten mit vitaler Funktionsstörung werden mit dem Regel-Rettungswagen der
jeweiligen Rettungswache durchgeführt.
x
Patiententransporte
Kategorie A:
Patienten,
bei
denen
kein
Anhalt
für
das
Vorliegen
einer
Infektionserkrankung besteht
Kategorie B:
Patienten, bei denen zwar eine Infektion besteht und diagnostiziert
wurde, diese jedoch nicht durch den Transport übliche Kontakte übertragen werden
kann (Virushepatitis, HIV-ohne klinisches Vollbild AIDS, geschlossene TBC, …)
Kategorie C-I: Patienten, bei denen eine Diagnose gesichert ist oder der begründete
Verdacht besteht, dass sie an einer kontagiösen Infektionskrankheit leiden (offene TBC,
Meningokokken-Meningitis, Diphtherie, Windpocken, Multiresistente Keime, …)
Kapitel VII Krankentransport
Seite 27
Kreis Euskirchen
Der Landrat
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als Träger des Rettungsdienstes
Kategorie C-II: Patienten, bei denen auch nur der bloße Verdacht auf eine
Infektionskrankheit mit besonders gefährlichen Erregern besteht (hämorrhagisches
Fieber, Pocken, Pest, SARS, Lungenmilzbrand, …)
Kategorie D: Patienten, die in besonderem Maße infektionsgefährdet sind (Polytrauma,
Verbrennungen, Immunsuppression, …)
x
Transportmanagement:
Notfalltransporte:
üblicherweise
vorab
keine
Maßnahmen
möglich;
hygienische
Desinfektionsmaßnahme erst nach durchgeführtem Transport.
Kategorie A und B: übliche Hygienemaßnahmen, keine Gefährdung für Patient und
Personal
Kategorie C-I: Infektionsfahrzeug, Schutzkleidung Personal, Desinfektion von Material
und Fahrzeug durch Desinfektor nach Vorgabe der Empfehlungen des Robert Koch
Institutes (RKI)
Kategorie C-II: Gesamtes Management, Einsatz von Infektionsfahrzeug und Personal
am ehesten nach Rücksprache mit und durch ein Kompetenzzentrum, Schutzkleidung
sowie
Desinfektion
von
Material
und
Fahrzeug
durch
Desinfektor
des
Kompetenzzentrums
Kategorie
D:
insofern
nach
klinischem
Beschwerdebild
möglich
Transport
in
Infektionsfahrzeug, Schutz von Patient und Personal (im Sinne des Patientenschutzes)
Anmerkung zum Transportmanagement von Patienten mit multiresistenten Erregern
(MRE):
Nach
Vorgabe
der
Transportmanagement
Empfehlungen
hinsichtlich
des
Einsatz
Robert
des
Koch
Institutes
Fahrzeuges,
ist
das
Einsatz
der
Schutzmaßnahmen und Qualität der Desinfektionsmaßnahmen von Patienten mit MRE
aus der Kategorie B und C 1 festgelegt.
Kapitel VII Krankentransport
Seite 28
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Für Dauerpatienten/Dauertransporte mit MRE-Besiedlung dieser Kategorien gilt
einerseits in Würdigung der fachlichen Notwendigkeit von Maßnahmen, zum anderen
aber auch zur Eingrenzung entstehender Kosten, eine wöchentlich aktualisierte Liste
über Art und Umfang der Körperbesiedlung der zu transportierenden Patienten und
damit
der
erforderlichen
adäquaten
Schutzmaßnahmen.
Im
Vordergrund
des
diesbezüglich sensiblen Transportmanagements gilt es einen Ausschluss der möglichen
Stigmatisierung der Patienten durch erkennbare Schutzmaßnahmen im öffentlichen
Raum
zu
gewährleisten,
ohne
jedoch
nach
Prüfung
indizierte
notwendige
Schutzmaßnahmen zu vernachlässigen.
Die Desinfektion aller Fahrzeuge nach Infektionstransport wird aus Gründen der
Qualitätssicherung ausschließlich durch staatlich geprüfte Desinfektoren aus dem
hauptamtlichen Bereich durchgeführt.
x
Fahrzeugstrategie im Rahmen der Infektionstransporte
Das Management von Patienten mit Besiedelung durch multiresistente Erreger erfolgt
auf der Grundlage der Empfehlungen einschlägiger Fachgremien. Eine Aktualisierung
der Modalitäten dieser Infektionstransporte wird mindestens halbjährlich durchgeführt.
Es ist allerdings bei zunehmender Bedeutung dieser Keimbesiedlung als „Problemkeim“
auch weiterhin nicht mit einer absehbaren Änderung des Transportmanagements im
Sinne von qualifiziertem Krankentransport ohne weitere Schutzmaßnahmen zu rechnen.
Schutzmaßnahmen müssen jedoch im Sinne der Kooperation der Beteiligten hier im
Einklang mit der Patienten- und Institutionswahrnehmung stehen.
Der für den Regeleinsatz als Infektionsfahrzeug vorgesehene Krankentransportwagen
wird in vorgenanntem Ausbau ab dem Jahr 2010 an der Desinfektionsstätte in
Mechernich vorgehalten.
Weitere bedarfsorientierte Fahrzeuge für Infektionstransporte werden im Rahmen der
Ausfallreserve für den Krankentransport allgemein zur Verfügung gestellt.
Kapitel VII Krankentransport
Seite 29
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
x
Entwicklung der Infektionstransporte
Der Anteil der transportierten Patienten unter Notfallbedingungen liegt seit 2009 erstmals
über 10%. Hinsichtlich einzusetzender Fahrzeuge fallen diese Transporte in den Bereich
der Notfallrettung.
Die Einsatzzahlen für „Infektionstransporte“ im Krankentransport sind in den letzten 4
Jahren etwa gleich geblieben. Der überwiegende Anteil des im Krankentransport des
Kreises Euskirchen transportierten Krankengutes sind Patienten aus Heimen oder
anderen Pflegeeinrichtungen. 85% der Transporte erfolgen an Werktagen in der Zeit von
8-16 Uhr. Zusammenfassend berechnet sich ein Transportaufkommen an Werktagen
von 1,9 Transporten/Tag.
5. Entwicklungsbetrachtung im Krankentransport
5.1. Disposition der Krankentransporte
Der Krankentransport im Kreis Euskirchen wird zentral über die Leitstelle des Kreises
Euskirchen gelenkt. Hierzu stehen primär die Sonderrufnummern
02251 – 19222
sowie
02251 – 5036
alternativ
112
kreisweit zur Verfügung.
Kapitel VII Krankentransport
Seite 30
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Die Disposition des Krankentransportes erfolgt im Rahmen der Berücksichtigung des
Verbundsystems von Notfallrettung und Krankentransport.
Zurzeit
erfolgt
die
Disposition
aller
Einsätze
in
der
Notfallrettung
und
im
Krankentransport durch die Leitstelle des Kreises Euskirchen.
Zusätzlich zur personellen Besetzung der Notrufabfrage und der Lenkung der Einsätze
in der Notfallrettung erfolgt die Disposition des Krankentransportes werktags durch einen
weiteren
qualifizierten
Bediensteten
in
der
Leitstelle.
Die
Disposition
der
Krankentransporte erfolgt durch diese Funktionsstelle in der Zeit von 07:30 Uhr-19:00
Uhr.
5.2. Fahrzeugeinsatz im Krankentransport
Die
Fahrzeugvorhaltung
im
Krankentransport
umfasst
zurzeit
3
Krankentransportfahrzeuge sowie 2 Fahrzeuge, die sosowhl in der Notfallrettung als
auch im Krankentransport eingesetzt werden (duale Einsatzoption / Flexibilität).
Der Einsatz der Fahrzeuge erfolgt anhand der zeitlichen Auslastung zu den folgend
aufgeführten Tagen und Uhrzeiten.
Typ
Vorhaltung
Dienstzeiten
1 Krankentransportwagen Typ A
Montag – Freitag
07:00 – 15:30 Uhr
1 Krankentransportwagen Typ A
Montag – Freitag
07:30 – 16:00 Uhr
1 Krankentransportwagen Typ A
Montag - Freitag
08:30 – 17:00 Uhr
Nach Bedarf anteilig:
1 Rettungswagen-K (RTW-K)
Montag – Freitag
08:30 – 18:00 Uhr
Nach Bedarf anteilig:
1 Rettungswagen-K (RTW-K)
Montag – Freitag
09:30 – 19:00 Uhr
Kapitel VII Krankentransport
Seite 31
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
5.3. Bestehendes Versorgungsniveau im Krankentransport
Die im Bedarfsplan 2007 festgelegte Bedienzeit im Krankentransport von bis zu 65
Minuten nach Aufnahme des Transportauftrages in der Leitstelle und des Erreichens des
Ausgangsortes der Transportleistung durch den Krankenkraftwagen konnte stringent
eingehalten werden.
Die Vorteile der zentralen Annahme und Lenkung von Krankentransporten in der
Leitstelle sowie die funktionale Einheit von Notfallrettung und Krankentransport sind
Garanten dieser Leistung.
Innerhalb der Bedienzeit von 65 Minuten konnten in Grenzfällen hinsichtlich der
Zuordnung von Einsätzen zum Krankentransport oder zur Notfallrettung gerade durch
das spezielle Abfrageschema in der Leitstelle Versäumnisse zu Lasten des zu
Transportierenden gänzlich ausgeschlossen werden.
Die Ausnahmesituation der Nachforderung des Notarztes zu Krankentransporten
beschränkt
sich
auf
die
Indikation
zur
Schmerzbekämpfung
(Herstellen
der
Transportfähigkeit). Die Nachforderung des Notarztes zu Krankentransporten unterliegt
im Rahmen des Qualitätsmanagement der konkreten Prüfung des Einzelfalles der
Aufsicht des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst.
Hinweis: Die Bedienzeit bezieht sich in der Natur der Sache liegend ausschließlich auf
den zeitnah erforderlichen Krankentransport.
5.4. Festlegung der Bedienzeit im Krankentransport
Die Bedienzeit im Krankentransport wird weiterhin auf ein grundsätzliches Zeitfenster
von 65 Minuten festgelegt.
Die Bedienzeit wird als Zeitraum von der Transportannahme in der Leitstelle bis zum
Eintreffen des Krankenkraftwagens am Ausgangsort der Transportleistung festgelegt.
Kapitel VII Krankentransport
Seite 32
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Für disponible (nicht zeitnahe) termingesteuerte Krankentransporte entfällt die Angabe
einer Bedienzeit.
6. Entwicklungsbetrachtung, Zielsetzung und Ergebnisfassung
Der
Bestand
von
3
Krankentransportwagen
Kombinationsfahrzeuge
für
Typ
A
zuzüglich
Notfallrettung/Krankentransport
zweier
für
den
Regelkrankentransport ist auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Erstellung dieses
Bedarfsplanes vorliegenden Transportzahlen und Auslastungsgrade indiziert. Die
Auslastung
innerhalb
der
Vorhaltestunden
liegt
bei
diesen
Fahrzeugen
bei
durchschnittlich ca. 85 - 90%.
Im Bereich des qualifizierten Krankentransportes entstehen in starker Unregelmäßigkeit
werktäglich
Transporte
Untersuchungsfahrten,
im
die
Rahmen
zeitlich
von
beispielsweise
außerhalb
der
Dialyse-
und
Vorhaltezeiten
der
Krankentransportwagen liegen. Der Zeitraum für diese qualifizierten Krankentransporte
liegt -insofern der Bedarf besteht- bei maximal 3,5 Stunden pro Veranlassung
„Ergänzungsbedarf Krankentransport“.
Die im Verbundsystem Notfallrettung/Krankentransport betriebenen Rettungswagen
RTW-K in Schleiden und Mechernich haben weiterhin eine Auslastung von insgesamt
nahezu 90%. Deren Einsatz in der Notfallrettung liegt –je nach Einsatzverteilung- bei bis
zu ca. 28%.
Die Auslastung innerhalb der Vorhaltestunden des Notfallkrankenwagens bis zum Jahre
2012 in Euskirchen liegt bei 24-stündiger und tagtäglicher Vorhaltezeit bei 54%. Dieser
im dualen System eingesetzte Krankentransportwagen nimmt 42% der Einsätze im
Rahmen der Notfallrettung wahr.
Kapitel VII Krankentransport
Seite 33
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Ergebnisfassung:
x
Der bisherige Notfallkrankenwagen in Euskirchen ist aus Gründen der im Kapitel
VI (Notfallrettung) beschriebenen zunehmenden Einsatzzahlen im Einsatzbereich
Euskirchen der Notfallrettung zugeordnet.
x
Der Bestand der Rettungswagen RTW-K (bisher Notfallkrankenwagen) in
Schleiden und Mechernich ist weiterhin indiziert. Die Vorhaltestunden werden
erweitert auf täglich 10 Stunden.
x
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Bedarfsplanes besteht der terminierte
Bedarf
an
Samstagen
zu
unregelmäßigen
Zeiten
wiederkehrende
Krankentransporte durchzuführen. Dies erfolgt, da es sich voraussichtlich um ein
zeitbegrenztes
Mehraufkommen
handelt,
durch
Fahrzeuge
des
Ergänzungsbedarfs im Krankentransport. Die Transportleistungen werden
monatlich überprüft und die Einsatzzeiten entsprechend angepasst. Das
Fahrzeug wird nur bei vorplanerisch bestehendem Bedarf besetzt.
Auslastungs- und Transportzeitenkontrollen werden vierteljährlich im Rahmen der
Steuerungsfunktion Notfallrettung und Krankentransport überprüft.
Kapitel VII Krankentransport
Seite 34
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Sonderbedarf
Kapitel VIII Sonderbedarf
VIII
Seite 1
Rettungsbedarfsplan 2012
Kapitel VIII Sonderbedarf
Seite 2
Leitstelle/ Notfallrettung/ Krankentransport – Modularer Aufbau – Übersicht Grundbedarf
als Träger des Rettungsdienstes
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
Kapitel VIII Sonderbedarf
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Leitstelle/ Notfallrettung/ Krankentransport – Modularer Aufbau – Übersicht Spitzen- und Sonderbedarf
als Träger des Rettungsdienstes
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Der Landrat
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Sonderbedarf
1. Grundlagen
Der Sonderbedarf im Rettungsdienst nimmt die Aufgabenstellung besonderer
Einsatzsituationen oder technischer Besonderheiten oder organisatorischer
Besonderheiten wahr.
Zum „Sonderbedarf“ gehören schwerpunkthaft:
1. Sonderbedarf „Sonderrettungsmittel / sonstige Rettungsmittel“
(Anmerkung: unter den Begriff Rettungsmittel zählen nicht nur Fahrzeuge, sondern
alle technischen Mittel, die zur Rettung und Unterstützung der Rettung von Personen
erforderlich sind)
2. Sonderbedarf im Rahmen der Aufgabenstellungen des §7 Abs.3 RettG NRW in der
derzeit gültigen Fassung.
Die unter 1. Sonderbedarf „Sonderrettungsmittel / sonstige Rettungsmittel“, wie
x Intensivtransportwagen
x Inkubatortransport
x Infektionstransport
x Schwergewichtigentransport
x Blut- und Organtransporte
sowie System stabilisierender Sonderbedarf, wie
x Psycho-Soziale-Notfallversorgung
x Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit
x und andere
werden in den Kapitel VI-Notfallrettung und Kapitel VII-Krankentransport beschrieben.
Kapitel VIII Sonderbedarf
Seite 4
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
In diesem Kapitel findet „Sonderbedarf im Rahmen der Aufgabenstellungen des §7
Abs.3 RettG NRW in der derzeit gültigen Fassung“ die erforderliche Darstellung.
Dies bedeutet,
a) Für Schadensereignisse mit einer größeren Anzahl Verletzter oder Kranker bestellt
der Träger des Rettungsdienstes Leitende Notärzte oder -ärztinnen und regelt deren
Einsatz.
b) Der Träger des Rettungsdienstes, trifft ferner ausreichende Vorbereitungen für den
Einsatz zusätzlicher Rettungsmittel und des notwendigen Personals.
c) Im Einsatz können Leitende Notärzte oder-Ärztinnen den mitwirkenden Ärzten und
Ärztinnen in medizinisch-organisatorischen Fragen Weisungen erteilen.
Hinweis: siehe auch §7 Abs. 3 RettG NRW
Ergänzung:
Unabhängig hiervon ist, ob ein Schadenereignis zusätzliche Kriterien nach dem FSHG,
beispielsweise die nach §1 Abs. 3 FSHG gesetzten Kriterien für den Begriff
„Großschadenereignis“, erfüllt.
Die für den Rettungsdienst bei größeren Schadensereignissen zu gewährleistenden
logistischen sowie personellen Voraussetzungen sind nicht begründet auf die Vorhaltung
und Leistungsfähigkeit der Ressourcen im Sinne des FSHG. Diese bleiben in der
Betrachtung dieses Rettungsbedarfsplanes außen vor.
Kapitel VIII Sonderbedarf
Seite 5
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
2. Planungen auf der Grundlage empirischer Ergebnisse (Einsätze im Kreis
Euskirchen / Szenarien)
Den Rettungsdienst des Kreises Euskirchen trifft die Gunst der empirisch erwiesenen
Ergebnisse aus im Kreis Euskirchen stattgefundenen Schadenereignisse mit einer
Vielzahl von Verletzten und Erkrankten.
Dies waren beispielsweise:
- 1985 Massenkarambolage auf der BAB 61, ca. 52 Verletzte, 13 Tote, Hunderte zu
betreuender Personen
- 1988 Verkehrsunfall mit Bus, 33 Verletzte, 2 Tote
- 1989 Verkehrsunfall mit Bus, 32 Verletzte, 1 Toter
- 1991 Brand im Kreiskrankenhaus in Mechernich ca. 100 Betroffene
- 1992 Großbrand Fa. Halstrick, Euskirchen ca. 30 Verletzte
- 1993 Bombenattentat in Euskirchen, 12 Verletzte, 5 Tote, ca. 850 Betroffene
- 1995 Brand der psychiatrischen Kliniken in Zülpich-Hoven, 44 Verletzte, ca. 60
Betroffene
- 2000 überörtlicher Einsatz beim Zugunglück in Brühl
- 2001 überörtlicher Einsatz beim Brand im Vergnügungspark „Phantasialand“
- 2004 Busunfall „Eifelautobahn“, 68 Verletzte, 2 Tote
- .......
- .......
- 2012 Brand im Kreiskrankenhaus in Mechernich, Räumung von Stationsbereichen und
Evakuierung von pädiatrischen Patienten.
In Erkenntnis der ersten Ereignisse im Kreis Euskirchen wurde durch den Träger des
Rettungsdienstes bereits mit Wirkung vom 1.5.1989 der „Sondereinsatzplan für
besondere Gefahrenlagen im Rettungsdienst“ als verbindlicher Maßnahmenkatalog
festgelegt. Die Fortschreibung erfolgt regelmäßig oder nach aktuellem Bedarf. Dieser
Sondereinsatzplan ist ausgerichtet auf die strategischen und taktischen Konzepte
vorgenannter
Einsatzlagen
und
findet
in
diesem
Rettungsbedarfsplan
daher
ausschließlich zielorientierte Erwähnung anhand der nachgenannten Beispiele zum
Inhalt des Planes:
Kapitel VIII Sonderbedarf
Seite 6
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
-
Festlegung von Einsatzstufen nach rettungsdienstlichen Lagen
-
Einrichtung
einer
rettungsdienstlichen
Leitungs-
bzw.
Führungsebene
bestehend aus Leitendem Notarzt / Organisatorischem Leiter Rettungsdienst
-
Einrichtung personeller ärztlicher und nicht-ärztlicher Reserven (SchnellEinsatz-Gruppen)
-
Anforderungsprofile an Führungskräfte im „erweiterten Rettungsdienst“
-
Aufgabenfestlegung für alle Beteiligten beim Einsatz
-
Ressourcenplanung
-
Infrastrukturregelung zu Patientenablagen mit dem Ziel des Rettungsdienstes
einer
medizinischen,
medizinisch-technischen
und
organisatorischen
Erstversorgungskapazität von 75 Patientinnen und Patienten (Szenario:
Busunfall,
Zugunfall,
Schadensereignis
in
Schadensereignis
einem
Krankenhaus
in
einem
oder
einer
hohen
Haus,
Pflege-
und
Betreuungseinrichtung,...)
-
Einsatzablaufplanung für alle Komponenten einschl. Alarmierungsregelung
-
.....
3. Vorbereitungen / Gewährleistung der Mindestvoraussetzungen
3.1. Leitender Notarzt (LNA)
3.1.1. Aufgabenstellung
In Analogie zu den Empfehlungen der Bundesärztekammer und der einschlägigen
Vereinigungen der Notfallmedizin gilt im Kreis Euskirchen für die Aufgabenstellung des
Leitenden Notarztes*:
-
Feststellung und Beurteilung der Schadenlage unter notfallmedizinischen und
organisatorischen Gesichtspunkten
-
Festlegung
der
benötigten
personellen,
materiellen
und
versorgungstechnischen Ressourcen
-
Bestimmung der Schwerpunkte des medizinischen Einsatzes
Kapitel VIII Sonderbedarf
Seite 7
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
-
Leitung,
Überwachung
und
Koordination
aller
notfallmedizinischen
Maßnahmen
-
Festlegung der Behandlungs- und Transportprioritäten, der medizinischen
Versorgung, des Transportmitteleinsatzes und der Transportziele
-
Beratung der Einsatzleitung
-
..... nach medizinisch-organisatorischen Bedarf
*Die Aufzählung ist an dieser Stelle nicht abschließend
3.1.2. Mindestqualifikation / Eignung
Hinsichtlich der Qualifikationsmerkmale für den Leitenden Notarzt wurde durch den
Träger des Rettungsdienstes festgelegt:
-
Facharzt in einem notfallmedizinisch relevanten Fachbereich
-
Qualifikation zum „Arzt im Rettungsdienst“
-
Zusatzqualifikation Notfallmedizin (seit 1.1.2006)
-
mindestens 3jähriger Einsatz als Notarzt im Kreis Euskirchen
-
Qualifikation zum Leitenden Notarzt entsprechend der Empfehlungen der
Bundesärztekammer
-
Kenntnis über die Einrichtungen des regionalen Rettungsdienstes, der
überörtlichen
rettungsdienstlichen
Potentiale
und
der
medizinischen
Versorgungsmöglichkeiten
-
Kenntnis über die Einrichtungen und Strukturen des regionalen und nächsten
überörtlichen Erweiterten Rettungsdienstes
-
weiterführende aufgaben- und themenbezogene Fachlehrgänge an den
Landes- und Bundesschulen (Katastrophenschutz / Zivilschutz)
-
Teilnahmepflicht an rettungsdienstlichen Fortbildungen und Übungen
-
Wohnort im Kreis Euskirchen
-
persönliche Eignung
*Die Aufzählung ist an dieser Stelle nicht abschließend
Kapitel VIII Sonderbedarf
Seite 8
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Die Leitenden Notärzte sind durch den Träger des Rettungsdienstes bestellt. Die Gruppe
steht seit 1992 unter der fachlichen Führung der Ärztlichen Leiterin Rettungsdienst. Der
LNA-Dienst erfolgt für die Leitenden Notärzte als 24-Stunden/7 Tage Gewährleistung auf
der Grundlage eines Dienstplanes.
Die
persönliche
Ausstattung
(Fernmeldeempfänger,
Schutzjacke,
Helm,
Hose,
Handschuhe und Stiefel) werden durch den Träger gestellt und verbleiben beim
Leitenden Notarzt für die Dauer seiner Bestellung. Die Vorhaltung weiterer für den
Einsatz notwendiger Utensilien wie Warnweste mit Aufschrift „Leitender Notarzt“,
Mobiltelefon,
Handfunksprechgerät,
verschiedene
Dokumentations-
und
Schreibunterlagen werden im Leitfahrzeug vorgehalten.
Der Transport des LNA erfolgt durch den Organisatorischen Leiter mit dem Leitfahrzeug.
Sollte aus Wohnortgründen (Entfernung) oder aus Gründen einer nicht Verfügbarkeit des
Fahrzeuges diese Lösung nicht greifen, wird der Leitende Notarzt mit anderen
Fahrzeugen des Rettungsdienstes, der Feuerwehr oder der Polizei zum Einsatzort
transportiert (Transportsicherstellung). Die Variante des Leitenden Notarztes als
Selbstfahrer mit oder ohne eigenen PKW wird durch den Träger des Rettungsdienstes
nicht getragen.
Zurzeit werden 6 geeignete Ärzte in der Leitenden-Notarzt-Gruppe eingesetzt. Es ist
aufgrund der Entwicklung der allgemeinen Ärzteverfügbarkeit davon auszugehen, dass
diese Gruppe sukzessive auf 10 Leitende Notärzte erweitert werden muss. Diese
Entwicklung ist jedoch unter Qualität sichernden Aspekten von den tatsächlichen
(realen) Gegebenheiten abhängig.
3.2. Organisatorischer Leiter Rettungsdienst (OrgL)
3.2.1. Aufgabenstellung
Die Aufgabenstellungen des Organisatorischen Leiters (nichtärztlicher Führungsdienst)
sind insbesondere*:
Kapitel VIII Sonderbedarf
Seite 9
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
-
Feststellung und Beurteilung der Schadenlage aus organisatorisch-taktischer
Sicht
-
Anforderung und Heranführung rettungsdienstlicher und sanitätsdienstlicher
Ressourcen nach Vorgabe durch den LNA
-
Management von Patientenablagen, Sammelstellen, Behandlungsplätzen,...
-
Festlegung und Einrichtung von Bereitstellungsräumen
-
Rettungsmittelmanagement am Einsatzort
-
Sicherstellung eine ausreichenden Kommunikation am Einsatzort mit allen
beteiligten
Komponenten
und
Sicherstellung
einer
kommenden
und
gehenden Kommunikation mit der Leitstelle
*Die Aufzählung ist an dieser Stelle nicht abschließend
2.2.2. Mindestqualifikation / Eignung
Hinsichtlich der Qualifikationsmerkmale für den Organisatorischen Leiter wurde durch
den Träger des Rettungsdienstes festgelegt:
-
Qualifikation zum Rettungsassistenten
-
mindestens 5jährige Tätigkeit im Rettungsdienst des Kreises Euskirchen
-
Ausbildung zum Zugführer
-
Ziel: Ausbildung zum Verbandführer
-
Erfolgreiche
Teilnahme
am
Lehrgang
„Organisatorischer
Leiter
Rettungsdienst“ am Institut der Feuerwehr oder einer vergleichbaren
Ausbildungseinrichtung
-
Feuerwehrtechnische Qualifizierung
-
Leitstellen-Erfahrung (in der Leitstelle des Kreises Euskirchen)
-
weiterführende aufgaben- und themenbezogene Lehrgänge (Fortbildungen)
an den Landes- und Bundesschulen (Katastrophenschutz / Zivilschutz)
-
Kenntnis über die Einrichtungen des regionalen Rettungsdienstes, der
überörtlichen
rettungsdienstlichen
Potentiale
und
der
medizinischen
Versorgungsmöglichkeiten
-
Kenntnis über die Einrichtungen und Strukturen des regionalen und nächsten
überörtlichen erweiterten Rettungsdienstes
Kapitel VIII Sonderbedarf
Seite 10
Kreis Euskirchen
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
-
Wohnort im Kreis Euskirchen
-
persönliche Eignung
*Die Aufzählung ist an dieser Stelle nicht abschließend
Die Organisatorischen Leiter sind durch den Träger des Rettungsdienstes bestellt. Der
tägliche OrgL-Dienst ist ebenfalls als Rufbereitschaftsdienst auf der Grundlage eines
Dienstplanes eingerichtet.
Die
persönliche
Ausstattung
(Fernmeldeempfänger,
Schutzjacke,
Helm,
Hose,
Handschuhe und Stiefel) werden durch den Träger des Rettungsdienstes bereitgestellt
und verbleiben beim OrgL für die Dauer seiner Bestellung. Die Vorhaltung weiterer für
den Einsatz notwendiger Utensilien wie Warnweste mit Aufschrift „Organisatorischer
Leiter“,
Mobiltelefon,
Handfunksprechgerät,
Kartenmaterial,
verschiedene
Dokumentations- und Schreibunterlagen werden im Leitfahrzeug vorgehalten.
Zurzeit werden 6 geeignete Organisatorische Leiter in der Gruppe der Organisatorischen
Leiter eingesetzt. Es ist aufgrund der Entwicklung der allgemeinen Verfügbarkeit
qualifizierten Personals davon auszugehen, dass diese Gruppe sukzessive auf 10
Organisatorische Leiter erweitert werden muss. Diese Entwicklung ist jedoch unter
Qualität sichernden Aspekten von den tatsächlichen (realen) Gegebenheiten abhängig.
x
Einsatzindikationen und Eintreffzeit
Die Einsatzindikationen für LNA und OrgL sind durch den Träger des Rettungsdienstes
verbindlich festgelegt*:
-
Einsätze mit mehr als 5 Notfallpatienten
-
Einsätze mit drei und mehr arztbesetzten Rettungsfahrzeugen
-
Einsätze,
die
wegen
rettungstaktischer
und
rettungstechnischer
Besonderheiten längere Zeit in Anspruch nehmen (Abkömmlichkeit des
ersten Notarztes)
-
auf Anforderung eines am Einsatzort befindlichen Rettungsteams
-
überörtliche Anforderung
-
Geiselnahme
-
Bombendrohung
Kapitel VIII Sonderbedarf
Seite 11
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-
Gefahrguteinsatz
-
nach besonderem Bedarf
*Die Aufzählung ist an dieser Stelle nicht abschließend
Die Alarmierung von LNA und OrgL erfolgt zentral durch die Leitstelle. Die Eintreffzeit
von LNA und OrgL am Einsatzort soll kreisweit maximal 30 Minuten nicht überschreiten.
3.3 Schnell-Einsatz-Gruppen (SEG)
Die Bewältigung der rettungsdienstlichen Versorgung bei Schadenlagen mit einer
Vielzahl von Verletzten / Erkrankten kann per definitionem in ausreichend kurzer Zeit
nicht nur durch die Vorhaltungen des regulären Rettungsdienstes durchgeführt werden.
Empfohlen durch die einschlägigen Vereinigungen der Notfallmedizin ist die qualitative
und organisatorische Strukturierung personeller und logistischer Ressourcen in
beispielweise sog. „Schnell-Einsatz-Gruppen“ (SEG) zur beispielsweisen optionalen
Vorbereitung der Einrichtung des Einsatzabschnittes „Medizinische Rettung“.
Im Land Nordrhein-Westfalen werden zur Struktur, Organisation und Größe solcher
Einheiten keine Angaben gemacht. Entscheidend und damit der höchsten Flexibilität und
des adäquaten örtlichen Bedarfs Rechnung tragend (siehe §6 Abs. 1 „...bedarfsgerechte
Versorgung...“) sind die Ressourcen in solchen Einheiten zusammenfasst (siehe
Grundsatzforderung in §7 Abs. 3 RettG NRW in Verbindung mit dem oben erwähnten
Sondereinsatzplan zu besonderen Gefahrenlagen im Rettungsdienst).
Im Kreis Euskirchen sind folgende Schnell-Einsatz-Gruppen verbindlich eingerichtet:
3.3.1. Schnell-Einsatz-Gruppe „Rettung“
Die SEG-Rettung unterstützt und verstärkt den Rettungsdienst in der Durchführung der
ersten notfallmedizinischen Versorgung vor Ort bei Schadensereignissen mit einer
Vielzahl von Verletzten und/oder Erkrankten. Diese SEG richtet keine besondere
Infrastruktur her und bringt keine zusätzlichen Rettungsfahrzeuge in den Einsatz.
Kapitel VIII Sonderbedarf
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Kreis Euskirchen
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Diese Gruppe wird aus dem Fundus der professionellen Kräfte des regulären
Rettungsdienstes zusammengestellt. Die Bereitschaft zur Mitwirkung besteht innerhalb
der
hauptamtlichen
Kräfte
Bundesfreiwilligendienstler,
und
qualifizierter
Aushilfskräfte,...).
Ergänzungen
Als
(Jahrespraktikanten,
Qualifikation/Eignung
gilt
hier
„Rettungsassistent“ in Verbindung mit einer regelmäßigen Tätigkeit im öffentlichen
Rettungsdienst des Kreises Euskirchen.
Die
Alarmierung
/
der
Einsatz
der
SEG
erfolgt
über
Funkmeldeempfänger
(Soforteinsatz).
3.3.2. Schnell-Einsatz-Gruppe „Patientenablage“
Die
„SEG-Patientenablage“
stellt
die
sofortige/unmittelbare
Einrichtung
von
Patientenablagen mit einem Aufnahme- und Versorgungsvermögen von insgesamt 75
Patientinnen und Patienten im Rettungsdienst am Einsatzort sicher.
Jede Patientenablage gewährleistet das medizinische, medizinisch-technische und
medizinisch-organisatorische Erstversorgungsniveau von 25 Patienten am Einsatzort.
Somit bestehen in diesem Bereich drei (3) Patientenablagen.
Diese SEG muss nach einer Alarmierung innerhalb von 20 Minuten im Kreis Euskirchen
einsatzbereit verfügbar sein. Hierbei ist folgende zurzeit bestehende Konzeption je
rettungsdienstlicher Patientenablage zu erfüllen:
Personal:
Allgemeine Organisation / Kontakt / Qualitätssicherung / Einsatzvorbesprechung
einschließlich kurzfristiger Absprachen (außerhalb und innerhalb des Einsatzes)
-
1 Manager Patientenablage (Rettungsassistent/geprüfter Gruppenführer/
Organisatorischer Leiter / Vorhaltung: Funktion x 1)
-
1 Arzt (Arzt im Rettungsdienst / Vorhaltung: Funktion x 1
Einsatzbereitschaft (Einsatz):
Kapitel VIII Sonderbedarf
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-
1 Führer der Patientenablage (Rettungsassistent/ mindestens geprüfter
Gruppenführer / Vorhaltung: Funktion x 3)
-
4 Rettungsassistenten (Medizinische Versorgung etc. / Vorhaltung: Funktion
x 3)
-
4 Rettungssanitäter (Medizinische Versorgung / Vorhaltung: Funktion x 3)
-
4 Rettungshelfer / Sanitäter (Tragehilfen und technische Versorger
/Vorhaltung: Funktion x3)
-
4 Rettungshelfer / Sanitäter (Betreuungskomponente / Vorhaltung: Funktion x
3)
-
Entsprechende Transportfahrzeuge zum Transport des Personals
-
Gerätewagen Erstversorgung / Konzept zur definierten Ausstattung gemäß
Sondereinsatzplan
-
Die
1 Rettungswagen zum Soforttransport von Patienten
Alarmierung
/
der
Einsatz
der
SEG
erfolgt
über
Funkmeldeempfänger
(Soforteinsatz).
Beim vorgenannten Personal gelten grundsätzlich die allgemeinen Kriterien zum Einsatz
des Personals im Rettungsdienst (RettG NRW).
Die Erfordernisse an die SEG-Rettung und SEG-Patientenablage werden nach örtlichem
Erfordernis fortgeschrieben und präzisiert.
3.3.3. Schnell-Einsatz-Gruppe „Ärzte“
Die SEG-Ärzte wurde Anfang des Jahres 2000 eingerichtet. Diese SEG besteht aus
speziell für diese Schadenlagen hinsichtlich notfallmedizinischer Besonderheiten und
organisatorisch-taktischer Belange weiter qualifizierten Notärzten (mindestens „Arzt im
Rettungsdienst“).
Die SEG-Ärzte umfasst bis heute 25 Ärzte aus den Krankenhäusern und aus dem
niedergelassenen Bereich. Es ist die Qualifikation „Arzt im Rettungsdienst“ vorhanden.
Kapitel VIII Sonderbedarf
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Ziel dieser Einrichtung ist die adäquate fachliche Unterstützung insbesondere in der
Erstphase der Einsatzbewältigung, d.h. gezielte Anwendung notfallmedizinischer
Maßnahmen unter den Kriterien der Massenmedizin. Die Beherrschung der Maßnahme
„Sichtung“, die Umsetzung innerhalb des Sichtungsverfahrens oder die bei Bedarf
durchzuführende Abschnittsleitung sind des weiteren Qualifikationsmerkmale dieser
Gruppe.
Die Ausstattung der Ärzte ist gleich der Leitenden Notärzte. Die Alarmierung erfolgt
durch die Leitstelle über Funkmeldeempfänger. Die Bereitstellungszeit zum Abmarsch
soll jederzeit für eine Zahl von mindestens 5 Ärzten 20 Minuten nicht überschreiten.
Die Organisation der SEG-Ärzte erfolgt auf der Grundlage des Sondereinsatzplanes für
besondere Gefahrenlagen.
4. Ausstattung
4.1. Einsatzleitfahrzeug (Notfallmedizinische Grundausstattung mit
technisch-
taktischer Zusatzausrüstung)
Es
steht
ein
entsprechendes
geländegängiges
Einsatzleitfahrzeug
und
zur
den
Witterungsverhältnissen
Verfügung.
Die
der
„Eifel“
Aufgabenstellung
des
Fahrzeuges hat eine Mischstruktur. Es dient als Zubringerfahrzeug für den Leitenden
Notarzt sowie als Führungsfahrzeug von Leitendem Notarzt und Organisatorischem
Leiter im Rahmen der rettungsdienstlichen Abschnittsleitung. Zur Ausstattung gehören
alle für die Bewältigung dieser Schadenlagen und zusätzlichen Einsätze notwendigen
Utensilien
insbesondere
alle
Dokumentationsunterlagen
und
das
vollständige
Sichtungskartensystem.
4.2. Gerätewagen Rettungsdienst des Trägers (GW-Rett-Kreis Euskirchen)
Im Jahr 1998 hat der Träger des Rettungsdienstes einen Gerätewagen konzipiert, der
das logistische Erstversorgungspotential für die SEG-Rettung und SEG-Ärzte am
Schadensort ohne die Berücksichtigung der o.g. drei Patientenablagen beinhaltet. Die
Kapitel VIII Sonderbedarf
Seite 15
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als Träger des Rettungsdienstes
qualitative Ausstattung ist zum einen limitiert auf die Erfordernisse der speziellen
Schadenlagen. Des Weiteren wurde für die Bestückung an medizinischem und
medizinisch-technischem Material eine strenge Berechnung für die notfallmedizinische
Versorgung von 25 unterschiedlich schwer Verletzter / schwer Erkrankter für 3 Stunden
zu Grunde gelegt. Der Austausch (Wälzung) von Arzneimitteln, Produkten mit
Verfalldatum (Wirtschaftlichkeit) und insbesondere die Auflagen innerhalb des
Medizinproduktegesetzes / der Medizinprodukte-Betreiber-Verordnung werden in
Analogie zum Management in der Notfallrettung umgesetzt.
Die Besetzung des Gerätwagens Rettungsdienst erfolgt durch Mitglieder der SEGRettung, da dieser zugehörig. Die Alarmierung / der Einsatz erfolgt entsprechend über
Funkmeldeempfänger.
Standort des Sonderbedarfs für den Rettungsdienst des Kreises Euskirchen (hier:
Trägerressourcen): Rettungswache Euskirchen.
5. Qualitätssicherung
Aus Gründen einer einheitlichen Vorgehensweise im Rahmen der Qualitätssicherung
liegt jedwede Konzeption beim Träger des Rettungsdienstes, hier unter fachlicher
Führung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst in Verbindung mit dem Technischen
Leiter Rettungsdienst.
6. Entwicklungsbetrachtung, Zielsetzung und Ergebnisbetrachtung
Unter
einsatztaktischen,
logistischen,
notfallmedizinischen
und
wirtschaftlichen
Gesichtspunkten erfüllt die vorgenannte Konzeption –im übrigen durch Einsätze
nachgewiesen- die nach den begrenzten Möglichkeiten eines flächengroßen Kreises
bestehenden Forderungen des §7 Abs. 3 RettG NRW.
Kapitel VIII Sonderbedarf
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als Träger des Rettungsdienstes
7. Großveranstaltungen:
Insofern im Kreis Euskirchen Großveranstaltungen stattfinden, wird hierzu eine
Gefährdungsanalyse
/
Sicherheitskonzept
mit
den
der
Lage
zuständigen
Behörden
(beispielsweise örtliche Ordnungsämter) erstellt.
Der
reguläre
Rettungsdienst
ist
nicht
in
die
Versorgung
dieses
Gefahrenschwerpunktes am Veranstaltungsdatum sicherzustellen. Hierzu ergeht in
Kooperation mit den Hilfsorganisationen und anderen im Kreis Euskirchen eine TeilGefährdungsanalyse
Rettungsdienst,
die
erforderliche
Dimensionierungen
entsprechend festlegt. Die sanitätsdienstliche Betreuung der Großveranstaltung erfolgt
durch die Hilfsorganisationen und andere, wobei die Leitstelle sowie der jeweils Dienst
habende
Leitende
Notarzt
und
Dienst
habende
Organisatorische
Leiter
Detailinformationen zur Planung erhalten.
Den Städten und Gemeinden wird empfohlen, die Forderungen zur Sicherheit von Seiten
Rettungsdienst und Feuerwehr einer solchen Großveranstaltung in einer Auflage
gegenüber dem Veranstalter streng festzulegen (siehe Sicherheitskonzept).
Es ergeht zur Veranstaltung eine Vereinbarung zur sanitätsdienstlichen Betreuung einer
Großveranstaltung zwischen den Hilfsorganisationen oder anderen Dritten und
Veranstalter (in der Regel im Rahmen eines privatrechtlichen Kontraktes).
Regelungen zum Übergang der privatrechtlichen Wahrnehmung und der Zuständigkeit
des
öffentlich-rechtlichen
Rettungsdienstes
erfolgen
im
Rahmen
des
Sicherheitskonzeptes oder in Abstimmung mit der Leitstelle (Führungsdienst).
8. Zusammenarbeit mit der Polizei in besonderen Gefahrenlagen
Hierzu gilt die PDV 100, Teil M, Grundsätze für die Zusammenarbeit zwischen Polizei,
Rettungsdienst und Betreuungsdienst in besonderen Lagen. Im Übrigen existiert nach
Bedarf
eine
Arbeitsgruppe
zur
Erarbeitung
erforderlicher
Verfahren
in
der
Zusammenarbeit zwischen örtlicher Polizei (Kreispolizeibehörde) und Rettungsdienst auf
Kreisebene.
Kapitel VIII Sonderbedarf
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Kreis Euskirchen
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Qualitätsmanagement
Kapitel IX Qualitätsmanagement
IX
Seite 1
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IX. Qualitätsmanagement
1. Ärztlicher Leiter Rettungsdienst
x
Grundlagen:
Im Vordergrund der Leistungserbringung im Rettungsdienst und Krankentransport steht
die medizinische Versorgung von Notfallpatienten und erkrankten Personen. Die Qualität
der Patientenversorgung als medizinische Dienstleistung bedarf aus Gründen eines
medizinisch greifenden Qualitätsmanagements einer ärztlichen Leitung. Folgende
Schwerpunkte in der Durchführung des Rettungsdienstes sind an eine ärztliche Leitung
gebunden:
x
Rettungsdienst ist eine medizinische Dienstleistung mit der zentralen Aufgabe
der qualifizierten notfallmedizinischen Versorgung
x
Notfallmedizinisch differenzierte Behandlungsstrategien und -konzepte kommen
in der Präklinik zur Anwendung
x
Ärztliche Maßnahmen werden durch nicht-ärztliches Personal angewendet
x
Die Festlegung und Anwendung von medizinischen Techniken und Maßnahmen
für ärztliches und nicht-ärztliches Personal bedarf einer hierin qualifizierten
Leitung
x
Definition, Überwachung und Umsetzung der Qualifikationsanforderungen des
ärztlichen und nicht-ärztlichen Personals bedarf der ärztlichen Fachkompetenz
Die Bundesärztekammer definiert in ihrer Empfehlung vom 9.12.1994 den Ärztlichen
Leiter Rettungsdienst als einen im Rettungsdienst tätigen Arzt, der die medizinische
Kontrolle über den Rettungsdienst wahrnimmt und für Effektivität und Effizienz der
präklinischen notfallmedizinischen Patientenversorgung verantwortlich ist.
Er legt die erforderlichen Grundsätze für ein medizinisches Qualitätsmanagement fest.
Er wirkt verantwortlich daran mit, dass die erforderlichen Strukturen aufgebaut werden
und Prozessabläufe sach-, zeit- und bedarfsgerecht erbracht werden.
Kapitel IX Qualitätsmanagement
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
Im Zusammenhang mit den Empfehlungen der Bundesärztekammer und den
einschlägigen Vereinigungen der Notfallmedizin gilt für die Stellung, Qualifikation und
den Aufgabenbereich des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst im Kreis Euskirchen:
x
Bestellung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst
Die Bestellung erfolgt durch den Träger des Rettungsdienstes.
x
Qualifikation des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst
x
abgeschlossene Weiterbildung in einem Fach mit Bezug zur Notfall- und
Intensivmedizin
x
Fachkundenachweis „Arzt im Rettungsdienst“
x
Zusatzqualifikation „Notfallmedizin“
x
Qualifikation zum Leitenden Notarzt
x
Spezielle Weiterbildung der Menschenführung
x
langjährige kontinuierliche Tätigkeit in präklinischer und klinischer Notfallmedizin
x
Detailkenntnisse der Infrastruktur des örtlichen und überörtlichen
Rettungsdienstes und des Gesundheitswesens
x
spezielle Fortbildung zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst entsprechend
Empfehlungen der Bundesärztekammer
x
x
Kenntnisse in der Systemanalyse/Konzeptentwicklung
x
Kenntnisse im Qualitätsmanagement
Aufgabenstellung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst
x Einsatzplanung und Einsatzbewältigung
- Mitwirkung bei der Erstellung der rettungsdienstlichen Bedarfsanalyse und
Bedarfsplanung
- Mitwirkung bei der Einbindung und Koordination der am Rettungsdienst
beteiligten Organisationen
- Mitwirkung bei der Konzeption der Fahrzeugstrategie
- Mitwirkung bei der Festlegung einsatztaktischer Strategien in Verbindung mit
dem Organisatorisch-Technischen Leiter Rettungsdienst
Kapitel IX Qualitätsmanagement
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
- Mitwirkung bei der Erstellung der rettungsdienstlichen Bedarfsanalyse
hinsichtlich Schadenereignissen mit einer Vielzahl von Verletzten/Erkrankten
und bei Großschadenereignissen
- Mitwirkung bei der Erstellung von Alarmierungs- und Einsatzstrategien der
Rettungsleitstelle
- Festlegung der medizinischen Behandlungsstrategien für das nicht-ärztliche
Personal im Rettungsdienst
- Festlegung der Personalbesetzung (Qualifikation) der Fahrzeuge
- Festlegung spezieller medizinischer und medizinisch-organisatorischer
Behandlungsrichtlinien für das ärztliche Personal
- Festlegung der medizinischen und medizinisch-technischen Ausstattung der
Rettungsmittel (in Verbindung mit OTL, Verwaltung...)
- Festlegung der Ausstattung und des Einsatzmanagements bei Einsätzen mit
speziellen Erfordernissen (z.B. Infektionstransporte, Inkubatortransporte,
Sekundärverlegungen...)
- Festlegung von medizinischen und in Verbindung mit dem Sachgebiet
Einsatzplanung von medizinisch- taktischen Konzepten bei Schadenlagen mit
einer Vielzahl von Verletzten/ Erkrankten und Großschadenereignissen
x
Aus-, Fort- und Weiterbildung des nicht-ärztlichen Personals:
-
Durchführungskoordination und Überwachung der Ausbildung
-
Einrichtung von Lehrrettungswachen
-
Betreuung durch entsprechend qualifiziertes Personal
-
Einsatzvoraussetzungen und -modalitäten
-
Überwachung der Fort- und Weiterbildung der Auszubildenden
-
Durchführung des Abschlussgespräches für Praktikanten nach § 7 RettAssG
-
Koordination und Überwachung der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildung
-
Festlegung und Durchführungskoordination spezieller Aus-, Fort- und
Weiterbildung nach Bedarf hinsichtlich:
o
Fortbildungsinhalt
o
Zieldefinition
o
Auswahl und Einweisung der Referenten
o
Erfolgskontrolle
Kapitel IX Qualitätsmanagement
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Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
x
Aus-, Fort- und Weiterbildung des ärztlichen Personals:
-
Festlegung und Koordination der ärztlichen notfallmedizinischen Fortbildung
auf Trägerebene
x
Qualitätssicherung:
-
Festlegung der Dokumentationsinstrumente für jedweden Einsatz
-
Festlegung der Methodik der Datenanalyse und -bewertung
-
medizinische Bewertung der Datenanalyse
-
Durchführung von Korrekturmaßnahmen aus Datenbewertung
(ggfls. in Verbindung mit Organisatorisch-Technischem Leiter, Verwaltung...)
x
x
Überprüfung der Korrekturmaßnahmen
Arbeitsmedizin und Hygiene:
-
Überwachung und Durchführung der Hepatitisprophylaxe
-
Beratung zu Einsatztauglichkeitskriterien
-
Beratung bei der Auswahl geeigneter Schutzkleidung
-
Festlegung und Durchführungskoordination von Hygienevorschriften
Gremienarbeit:
-
Vertretung des Trägers des Rettungsdienstes in regionalen und
überregionalen Fachgremien
-
Zusammenarbeit hinsichtlich notfallmedizinischer, einsatztaktischer und
organisatorischer Durchführungsmodalitäten des Rettungsdienstes mit
Nachbarkreisen/-städten
-
Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten und Einrichtungen auf regionaler
und überregionaler Ebene
x
Forschung
-
Durchführung und Mitwirkung, ggfls. Initiierung von Forschungsprojekten auf
regionaler und überregionaler Ebene
Die Einrichtung und die Besetzung der Funktion Ärztlicher Leiter Rettungsdienst ist
abgeschlossen.
Kapitel IX Qualitätsmanagement
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Der Landrat
Rettungsbedarfsplan 2012
als Träger des Rettungsdienstes
2. Entwicklungsbetrachtung, Zielsetzung und Ergebnisfassung
Der Rettungsdienst des Kreises Euskirchen hat das in 2007 geplante Qualitätsmanagementsystem noch nicht abschließend eingeführt. Grund hierfür ist die in
Einrichtung
befindliche,
aber
noch
nicht
ganzheitlich
eingeführte
Dokumentationsmöglichkeit.
Der Ärztliche Leiter Rettungsdienst ist als strategisch und fachlich integrative condition
sine qua non für den Rettungsdienst einzusetzen.
Kapitel IX Qualitätsmanagement
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Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
Verwaltung
Verwaltung
X
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Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
X. Verwaltung
1. Grundsätzliches
Träger des Rettungsdienstes sind auf der Grundlage des RettG NRW die Kreise und
kreisfreien Städte. Für den Kreis Euskirchen ist somit der Kreis Euskirchen, Der Landrat,
Träger des Rettungsdienstes. Dieser nimmt die Aufgaben gesetzeskonform als
Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung wahr.
Die Abteilung 38, Gefahrenabwehr, ist die zuständige Organisationseinheit beim Träger
des Rettungsdienstes zur Planung und Durchführung des Rettungsdienstes. Diese
Aufgabenstellung wird dort ganzheitlich, mit dem Ziel der zentralen Organisation und
Führung des Rettungsdienstes (Notfallrettung, Krankentransport, Rettungsleitstelle)
wahrgenommen.
Ein
dezentrales
Management
im
Rettungsdienst
besteht
organisatorischen Aufgabenstellungen aus wirtschaftlichen Gründen nicht.
Verwaltung
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zu
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
2. Organisation
Für
den
Bereich
des
Rettungsdienstes
werden
die
verwaltungsbezogenen
Aufgabenstellungen und die fachlich-organisatorischen Aufgaben personell wie folgt
wahrgenommen:
2.1. Personalvorhaltung (Funktionen, Aufgabenstellung)
Funktionsbereich:
Geschäftsbereichsleiter
(anteilig)
Aufgabenstellung:
Leitung des Geschäftsbereiches;
Abteilungsleiter
(anteilig)
Leitung der Abteilung;
Allgemeine Verwaltung; Personal;
Controlling; Budgetverantwortlicher;
Ärztliche Leiterin
Rettungsdienst
Ärztliche Leitung
von Notfallrettung, Krankentransport, Notarztdienste,
Leitstelle;
Qualitätssicherung und Controlling;
Bedarfsplanung RettD; Einsatzplanung RettD;
Technische Leitung
Rettungsdienst
Sachbearbeitung
Gebührenabrechnung
Sachbearbeitung
Haushalts- und
Rechnungswesen
Leiter Leitstelle
anteilig
EDV-Masterfunktion
anteilig
Verwaltung
Zentrale Funktion des Leiters der Rettungswachen;
Personaleinsatz; Dienstplanung;
Organisation technische Ausstattung;
Sonderbedarf;
Gebührenabrechnung;
Beschwerdemanagement;
Beschaffungsmanagement;
Haushaltswesen;
Kostenrechnung;
Fahrzeug- und Geräteverwaltung (Wartung,
Reparaturen...) sowie Immobilienmanagement
Leitung Leitstelle
Hardware, Software, EDV-Systeme Leitstelle
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Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
2.2. Erläuterungen zur Gebührenabrechnung und zum Beschaffungswesen
2.2.1. Gebührenabrechnung
Gemäß Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit dem RettG NRW erhebt der
Kreis Euskirchen als Träger des Rettungsdienstes Gebühren für die Leistungen des
Rettungsdienstes. Hierzu gilt die Satzung über Gebühren für die Inanspruchnahme von
Leistungen des Rettungsdienstes (Notfallrettung/Krankentransport). Somit bestehen
kreisweit einheitliche Gebührentarife; die zentrale Abrechnungsstelle ist in die
vorgenannte Abteilung integriert ist.
Das
Gebührenabrechnungsverfahren
erfolgt
zentral,
wobei
die
Erfassung
der
abrechnungsrelevanten Daten dezentral auf den Rettungswachen nach der Abwicklung
von Einsätzen erfolgen muss. Die Leitstellendaten werden im Abrechnungsverfahren mit
den Daten der Rettungswachen auf dem elektronischen Datenwege abgeglichen.
Zwischen der Abrechnungsstelle und den Kostenträgern erfolgt sukzessive die
Abrechnung per DTA-Verfahren gemäß §302 SGB V.
Die Gebührenabrechnung ist auf technischer Seite ein zusätzliches Modul zur Soft- und
Hardware des Einsatzleitrechners. Ein ganzheitliches Datenmanagement mit der
umfassenden Möglichkeit einer Plausibilitätsprüfung aller Vorgänge und Daten und der
Option der zentralen Auswertung von Datenbeständen sowie der Recherchemöglichkeit
erfolgt durch Verknüpfung der Rettungswachdaten mit den Daten in der Leitstelle und
den Daten in der Abrechnungsstelle.
Das Kassenwesen erfolgt über eine Schnittstelle in der Abrechnungsstelle zu einem für
die Kreisverwaltung Euskirchen festgelegten Datenverarbeitungszentrum.
Das interne Verfahren der Gebührenabrechnung einschließlich der Vorgänge auf den
Rettungswachen und in der Leitstelle ist durch eine Verfahrensanweisung geregelt.
Die Sammlung von Bescheinigungen, Protokollen, Kopien der Gebührenbescheide etc.
erfolgt zentral in der Kreisverwaltung Euskirchen.
Verwaltung
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Der Landrat
Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
2.2.2. Beschaffungswesen
Die Beschaffungen erfolgen zentral beim Träger des Rettungsdienstes. Neben den
organisatorischen
Vorteilen
einer
zentralen
Beschaffung
stehen
insbesondere
wirtschaftliche Beschaffungsverfahren im Mittelpunkt dieser Festlegung.
2.3. Entwicklungsbetrachtung, Zielsetzung und Ergebnisfassung
Die Struktur der Fachabteilung und die Aufgabenstellungen der einzelnen o.g.
Funktionen führten in den vergangenen 9 Jahren zu einem organisatorisch
übersichtlichen,
wirtschaftlich
optimierten
und
in
Bezug
auf
die
Ziele
eines
Qualitätsmanagements und hinsichtlich künftiger Entwicklungen des Rettungsdienstes
zu einem weiterhin ausbaufähigen Managementsystem.
Die Vorhaltung einer zentralen Abrechnungsstelle mit der vorgenannten ganzheitlichen
Datenerfassung und des Datenabgleichs wird konsequent aufrechterhalten.
Die zentrale Organisation und der multifunktionale Personaleinsatz in der Führung des
Rettungsdienstes führten in den vergangenen Jahren zu einem personalökonomischen
und damit wirtschaftlichen Leitungs- und Führungsaufbau sowie prozessoptimierten
Verwaltungsverfahren.
Verwaltung
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Der Landrat
Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
Investitionsgüter XI
Investitionsgüter / Nutzungsdauer
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Der Landrat
Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
XI. Investitionsgüter und Nutzungsdauer
1. Grundlagen
Die technische Ausstattung (Sammelbegriff) der Notfallrettung, des Krankentransportes
und der Leitstelle ist in den wesentlichen Bestandteilen geprägt durch die Vorhaltung
von Investitionsgütern.
Diese Investitionsgüter unterliegen in der Regel einer regelmäßigen Wiederbeschaffung;
dies mit erheblichem finanziellen Aufwand einschließlich der ggf. Folgekosten.
Grundsätzlich unterliegen Investitionsgüter festgelegten Abschreibungszeiten. Im
Rahmen
des
Neuen
Kommunalen
Finanzmanagements
(NKF)
sind
hier
Regelabschreibungszeiträume vordefiniert. Unter Bindung an das NKF werden diese
Abschreibungszeiträume wirtschaftlich angewendet.
Die in den vorgenannten Bereichen eingesetzten Investitionsgüter unterliegen aufgrund
der
beispielsweise
unterschiedlichen
Aufgabenstellungen
einerseits
unterschiedlichen
Abnutzungen
Einsatzzahlen
unterschiedlichen
und
und
unterschiedlichen
Beanspruchungen
notwendigerweise
und
damit
unterschiedlichen
Wiederbeschaffungszeiträumen; anderseits muss zur klaren Kostentransparenz und zur
stimmigen
Gebührenkalkulation
eine
grundlegende
Regelmäßigkeit
der
Wiederbeschaffung angenommen werden (Abschreibungszeiträume). Wirtschaftlicher
Abschreibungszeitraum und operative Nutzungsdauer unterscheiden sich hier aus
situativ zu beurteilenden wirtschaftlichen Gesichtspunkten oftmals.
Die tatsächliche Notwendigkeit der Wiederbeschaffung ergibt sich daher aufgrund des
extremen Einsatzbereiches der Investitionsgüter in der Notfallrettung und im
Krankentransport aus einer objektiven operativen und wirtschaftlichen Prüfung der
Wiederbeschaffung zum Zeitpunkt der vermeintlichen Notwendigkeit. Dies kann in
Ausnahmefällen einerseits zu einer Verkürzung der Nutzungsdauer, andererseits zu
einer Verlängerung der Nutzungsdauer führen.
Es gilt grundsätzlich die im Rahmen des NKF bestehende „Abschreibungstabelle“. Auf
den nachfolgenden Seiten sind wesentliche Investitionsgüter der Notfallrettung und des
Investitionsgüter / Nutzungsdauer
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Der Landrat
Rettungsdienst
Bedarfsplanung 2012
Krankentransportes im Kreis Euskirchen auf der Grundlage von Ausstattungsrichtlinien
beispielhaft aufgeführt.
Der Rettungsbedarfsplan unterliegt der ständigen Prüfung bzw. Überarbeitung. Zu
berücksichtigen ist, dass durch eine Fortschreibung des Bedarfsplanes aufgezeigte
Anpassungen / aktuelle Änderungen dieser Planung erforderlich werden können.
Grundlage: §35 Abs.3 Gemeindehaushaltsverordnung –GemHVO(mit örtlicher Festlegung des Kreises Euskirchen vom 31.12.2010)
Beispielhafte Nennung von Nutzungsgütern im Rettungsdienst (Notfallrettung und
Krankentransport) gemäß genannter Abschreibungstabelle:
Rettungswagen:
6 Jahre (oder ab 200.000 Kilometer Fahrleistung)
Krankentransportwagen:
6 Jahre (oder ab 200.000 Kilometer Fahrleistung)
Notarzteinsatzfahrzeuge:
6 Jahre (oder ab 200.000 Kilometer Fahrleistung)
OrgL-Fahrzeug/NEF:
8 Jahre (oder ab 200.000 Kilometer Fahrleistung)
Gerätewagen Rettungsdienst:
12 Jahre (oder ab 200.000 Kilometer Fahrleistung)
Service-Fahrzeug
.....
8 Jahre (oder ab 250.000 Kilometer Fahrleistung)
Defibrillatoren
6 Jahre
Spritzenpumpen
6 Jahre
Funk
8 Jahre
Beatmungsgeräte
6 Jahre
Fahrtragen
6 Jahre
.....
Gebäude- und Gebäudeteile
Mobiliar
.....
Investitionsgüter / Nutzungsdauer
50 Jahre
10 Jahre
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