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Beschlussvorlage (Bp 19 Abwägungsliste)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
143 kB
Datum
28.06.2016
Erstellt
15.06.16, 18:02
Aktualisiert
15.06.16, 18:02

Inhalt der Datei

Anlage A) – Abwägungsliste – Bebauungsplan Nr. 19 / Kaster – Ortslage Kaster um die „Morkener Straße“ / „Schützendelle“ mit dem Ziel der Aufhebung inkl. seiner Änderungen Nrn. 1 bis 3 Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gemäß §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB (Lfd. Nr. 1-15) und der Offenlage gemäß §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB (Lfd. Nr. 1a-15a) Der StadtentwicklungsLfd. Stellungnahme Stellungnahme Abwägung ausschuss empfiehlt dem Nr. von, vom Rat der Stadt Bedburg ... 1. Stadt GrevenGegen die o. g. Änderung des Bebauungsplanes Entfällt. 6 die Mitteilung zur Kenntbroich, Grevenbestehen seitens der Stadt Grevenbroich keine Benis zu nehmen. broich, denken. 09.03.2016 2. Amprion GmbH, Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 6 die Mitteilung zur KenntDortmund, Höchstspannungsleitungen unseres Unternehmens. nis zu nehmen. 09.03.2016 Planungen von Höchstspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380 kV-Netzes. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt. Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 2a. Amprion GmbH, Dortmund, 23.05.2016 Mit Schreiben vom 09.03.2016 haben wir im Rahmen der Beteiligung Träger öffentlicher Belange eine Stellungnahme zur o. g. Bauleitplanung abgegeben. Diese Stellungnahme behält auch für den nun eingereichten Verfahrensschritt weiterhin ihre Gültigkeit. Gegen einen Satzungsbeschluss zur o. g. Bauleitplanung in der jetzt vorliegenden Fassung bestehen aus unserer Sicht keine Bedenken. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 220- und 380-kV-Netzes. Wir gehen davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\Bp 19 Abwägungsliste.docx 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt. 3. Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 09.03.2016 Vielen Dank für Ihre Information. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. Entfällt. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 3a. Unitymedia NRW GmbH, Kassel, 27.05.2016 Vielen Dank für Ihre Informationen. Gegen die o. a. Planung haben wir keine Einwände. Eigene Arbeiten sind nicht geplant. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte geben Sie dabei immer unsere oben stehende Vorgangsnummer an. Entfällt. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 4. Westnetz GmbH, Dortmund, 03.03.2016 Im Planbereich der o. a. Maßnahme verlaufen keine 110-kV-Hochspannungsleitungen der Westnetz GmbH. Planungen von 110-kV-Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Diese Stellungnahme betrifft nur die von uns betreuten Anlagen des 110-kV-Netzes und ergeht auch im Auftrag und mit Wirkung für die RWE Deutschland AG als Eigentümerin des 110-kV-Netzes. Ferner gehen wir davon aus, dass Sie bezüglich weiterer Versorgungsleitungen die zuständigen Unternehmen beteiligt haben. 5. 5a. Westnetz GmbH, Bergheim, 07.03.2016 Westnetz GmbH, Bergheim, 12.05.2016 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Relevante Versorgungsanbieter wurden beteiligt. Zu o. g. Bebauungsplan bzw. dessen Aufhebung gibt es von unserer Seite keine Bedenken. Entfällt. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. In Ihrem Schreiben vom 09.05.2016 bitten Sie uns um Stellungnahme zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 19 Kaster incl. der Fassungen 1. bis 3. Entfällt. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\Bp 19 Abwägungsliste.docx Änderung. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir keine grundsätzlichen Bedenken erheben. Zur Zeit sind keine Baumaßnahmen im o. g. Gebiet an unsere Versorgungsanlagen geplant. Wenn Sie aktuelle Pläne unserer Versorgungsleitungen wünschen, so können Sie diese unter VWplanauskunft@westnetz.de erhalten. 6. 6a. 7. EVONIK GmbH, Marl, 04.03.2016 EVONIK GmbH, Marl, 10.05.2016 An den im Betreff näher bezeichneten Stellen verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. An den im Betreff näher bezeichneten Stellen verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf, 08.03.2016 Im o. g. Schreiben haben Sie mich um Überprüfung eines Grundstückes auf Kampfmittel im Zuge der Aufhebung eines Bebauungsplanes gebeten. Baugrundstücke müssen im Hinblick auf ihre Kampfmittelfreiheit für bauliche Anlagen geeignet sein (§16 BauO NRW). Dieses ist insbesondere von Bedeutung bei Bauvorhaben auf Grundstücken, die in Bombenabwurfgebieten oder in ehemaligen Kampfgebieten des Zweiten Weltkrieges liegen und bei denen nicht unerhebliche Erdeingriffe vorgenommen werden. Da in ihrem Fall nicht unmittelbar von nicht unerheblichen Erdeingriffen auszugehen ist, ist der KBD nicht zu beteiligen. Sollte es zukünftig zu Bauvorhaben mit nicht unerheblichen Erdeingriffen auf dem beantragten Grundstück kommen, ist erneut die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittelbelastung zu beantragen. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\Bp 19 Abwägungsliste.docx Entfällt. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. 7a. 8. Bezirksregierung Düsseldorf, Düsseldorf, 20.05.2016 PLEdoc GmbH, Essen, 07.03.2016 Luftbilder aus den Jahren 1939 – 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im beantragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sie die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internetseite das Merkblatt für Baugrundeingriffe. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrw.de/ordnung_gefahrenabwehr/kampfmitt elbeseitigtung/indes.jsp Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - Open Grid Europe GmbH, Essen - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\Bp 19 Abwägungsliste.docx 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Entfällt. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. - - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen de hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentren gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\Bp 19 Abwägungsliste.docx 8a. PLEdoc GmbH, Essen, 10.05.2016 Mit Bezug auf Ihr o. g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: - - Open Grid Europe GmbH, Essen - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN), Nürnberg - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasLINE Telekommunikationsnetzges. Deutscher Gasversorungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\Bp 19 Abwägungsliste.docx Entfällt. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. 9. Bezirksregierung Arnsberg, Dortmund, 24.03.2016 Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 19 nebst seiner Änderungen bestehen aus hiesiger Sicht keine Bedenken. Zu den derzeit vorliegenden bergbaulichen Verhältnissen gebe ich Ihnen folgende Anregungen und Hinweise: Die Planfläche befindet sich über den auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Arnold Josef“ und „Kaster“. Eigentümerin dieser Bergwerksfelder ist die RV Rheinbrauch Handel und Dienstleistungen GmbH, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln. Ausweislich der hier vorliegenden Unterlagen ist im Bereich der Planmaßnahme kein Abbau von Mineralien dokumentiert. Danach ist mit bergbaulichen Einwirkungen nicht zu rechnen. Jedoch ist der Planungsbereich nach den hier vorliegenden Unterlagen (Differenzenpläne mit Stand: 01.10.2012 aus dem Revierbericht, Bericht 1, Auswirkungen der Grundwasserabsenkung, des Sammelbescheides – Az.: 61.4263 -. 2001-1 -) von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Für die Stellungnahme wurden folgende Grundwasserleiter (nach Einteilung von Schneider & Thiele, 1965) betrachtet: Oberes Stockwerk, 9B, 8, 7, 6D, 6B, 2 – 5, 09, 07 Kölner Scholle, 05 Kölner Scholle. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\Bp 19 Abwägungsliste.docx 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Daher sollte folgendes bei künftigen Planungen berücksichtigt werden: Die Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung für den Braunkohletagebau als auch bei einem späteren Grundwasserwiederanstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Diese können bei bestimmten geologischen Situationen zu Schäden an der Tagesoberfläche führen. Die Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung finden. Ich empfehle Ihnen, diesbezüglich eine Anfrage an die RWE Power Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln, sowie für konkrete Grundwasserdaten an den Erftverband, Am Erftverband 6 in 50126 Bergheim, zu stellen. Darüber hinaus ist hier nichts über mögliche zukünftige, betriebsplanmäßig noch nicht zugelassene bergbauliche Tätigkeiten bekannt. Diesbezüglich empfehle ich, die o. g. RV Rheinbraun Handel und Dienstleistungen GmbH als Eigentümerin der bestehenden Bergbauberichtigung an der Planungsmaßnahme zu beteiligen, falls dieses nicht bereits erfolgt ist. Für Rückfragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\Bp 19 Abwägungsliste.docx Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Die RWE Power Aktiengesellschaft wurde beteiligt. Da es sich um eine Aufhebung des Bebauungsplanes handelt, wird ein entsprechender Hinweis im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren erfolgen. Allerdings ist das Plangebiet nahe vollständig bebaut, so dass nur untergeordnete Baurechte entstehen und folglich nicht mit Problemen im Zuge von Bauvorhaben gerechnet wird. 10. IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, 04.04.2016 10a. IHK Köln, Bergheim, 08.06.2016 11. LandesbetriebStraßenbau NRW, Krefeld, 04.04.2016 12. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 05.04.2016 Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln bestehen hinsichtlich der geplanten Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 19/Kaster – Ortslage Kaster um die „Morkener Straße“/Schützendelle“ inkl. seiner Änderungen Nrn. 1 – 3 – keine Bedenken oder Anregungen. Von Seiten der Industrie- und Handelskammer zu Köln bestehen hinsichtlich der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 19 / Kaster - Ortslage Kaster um die Morkener Str.“ / „Schützendelle“ inkl. Seiner Änderungen Nrn. 1 bis 3 – keine Bedenken oder Anregungen. Entfällt. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Die Autobahnniederlassung Krefeld ist für den Betrieb und die Unterhaltung der in einer Entfernung von ca. 300 m süd-westlich des Plangebietes verlaufenden Autobahn 61, Abschnitt 17 zuständig. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 19/Kaster einschl. seiner Änderungen 1 – 3 wird aufgehoben, mit dem Ziel grundstücks- und gebäudeoptimierte Bebauungsmöglichkeiten im Plangebiet zu schaffen. Dabei wird die bauplanrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben zukünftig nach § 34 Baugesetzbuch beurteilt. Seitens der Autobahnniederlassung Krefeld bestehen keine Bedenken gegen das Vorhaben. Gegenüber der Straßenbauverwaltung können weder jetzt noch zukünftig Ansprüche auf aktiven und / oder passiven Lärmschutz geltend gemacht werden. Aus Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben: Entfällt. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Entfällt. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Naturschutz und Landschaftspflege Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, Tel.: 02271/834213 Auf Seite 7 unter Punkt 4.3 der Begründung zur frühzeitigen Beteiligung wird festgestellt, dass kein Eingriff durch die Aufhebung erfolgt. Des Weiteren wird ausdrücklich darauf hingewiesen, medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\Bp 19 Abwägungsliste.docx dass die artenschutzbezogenen Verbotstatbestände des BNatSchG und des LG NRW unmittelbar als direkt anwendbares Recht fort gelten. Bei Berücksichtigung dieser Voraussetzungen bestehen aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 19/Kaster keine Bedenken. Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: 02271/834729 Frau Schröder, Tel.: Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen keine Bedenken. Sofern sich auf den Grundstücken Entwässerungsanlagen befinden, so sind diese funktionstüchtig zu erhalten. Für Grundstücke, die eine Entwässerungsanlage enthalten und die geteilt werden, ist eine rechtlich verbindliche Regelung über den Eigentümer und Unterhaltspflichtigen für diese Anlage zu treffen. Falls sich hieraus ein neuer Eigentümer ergibt, so ist die Untere Wasserbehörde umgehend zu informieren. Bei Änderungen der Einleitmengen in eine bestehende Entwässerungsanlage ist vor Baubeginn bei der Unteren Wasserbehörde ein Antrag auf Änderung zu stellen. Bei einer geplanten Bauverdichtung und damit einhergehenden verstärkten Versiegelung sollte darauf geachtet werden, anfallendes Niederschlagswasser zu minimieren. Es wird angeregt, künftigen Hauseigentümern den Einbau einer Zisterne zur Brauchwassernutzung zu empfehlen. Bodenschutz Aus bodenschutzrechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\Bp 19 Abwägungsliste.docx Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Immissionsschutz Zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 19 werden aus Sicht des Immissionsschutzes keine Anregungen vorgebracht. 12a. Rhein-Erft-Kreis, Bergheim, 13.06.2016 Amt für Straßenbau und Verkehr Gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes bestehen aus meiner Sicht als Straßenbaulastträger der K36 keine Bedenken. Aus der Sicht der vom Rhein-Erft-Kreis zu vertretenden Belange wird folgende Stellungnahme abgegeben: Naturschutz und Landschaftspflege Ansprechpartnerin: Frau Fitzek, 02271/834213 Tel.: Aus Sicht des Naturschutzes und der Landschaftspflege bestehen zur Aufhebung des Bebauungsplan Nr. 19/Kaster keine Bedenken, wenn dadurch die artenschutzbezogenen Verbotstatbestände des BNatSchG und des LG NRW nicht verletzt werden. Wasserwirtschaft Ansprechpartnerin: 02271/834729 Frau Schröder, Tel.: Aus Sicht der Unteren Wasserbehörde bestehen keine Bedenken. Sofern sich auf den Grundstücken Entwässerungsanlagen befinden, so sind diese funktionstüchtig zu erhalten. Für Grundstücke die eine Entwässerungsanlage enthalten und die geteilt werden, ist eine rechtlich verbindliche Regelung über den Eigentümer und Unterhaltungspflichtigen für diese Anlage zu treffen. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\Bp 19 Abwägungsliste.docx 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Falls sich hieraus ein neuer Eigentümer ergibt, so ist die Untere Wasserbehörde umgehend zu informieren. Bei Änderungen der Einleitmengen in eine bestehende Entwässerungsanlage ist vor Baubeginn bei der Unteren Wasserbehörde ein Antrag auf Änderung zu stellen. Bei einer geplanten Bauverdichtung und damit einhergehenden verstärkten Versiegelung sollte darauf geachtet werden, anfallendes Niederschlagswasser zu minimieren. Es wird angeregt, künftigen Hauseigentümern den Einbau einer Zisterne zur Brauchwassernutzung zu empfehlen. Amt für Straßenbau und Verkehr Ansprechpartnerin: Frau Hamacher, 02271/834674 Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. Der Hinweis wird begrüßt und kann im Baugenehmigungsverfahren empfohlen werden. Tel.: Gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes bestehen aus meiner Sicht als Straßenbaulastträger der K 36 dann keine Bedenken, wenn bei einer geplanten Lückenbebauung eine Erschließung über die K 36 ausgeschlossen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass das Plangebiet schalltechnisch vorbelastet ist. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass der Kreis keine Kosten für Lärmschutzmaßnahmen und auch keine Unterhaltungslast für aktive Lärmschutzeinrichtungen übernimmt. Ansonsten werden seitens des Rhein-Erft-Kreises keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht. 13. RWE Power AG, Köln, 31.03.2016 Grundsätzlich bestehen keine Bedenken gegen die Aufhebung des Bebauungsplanes. Wir bitten Sie jedoch für Ihre weiteren Planungen zu beachten, dass sich im Bereich des Aufhebungsgebietes die medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\Bp 19 Abwägungsliste.docx Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. abgeworfene Grundwassermessstelle 80560 der RWE Power AG befindet. Nahe dem Plangebiet befinden sich außerdem die abgeworfenen Grundwassermessstellen 80552 und 80553 der RWE Power AG. Abgeworfene Grundwassermessstellen werden in der Regel 1,5 m unter abgeschnitten, verfüllt und mit einem Tonstopfen abgedichtet. Messstellen 80552 80553 80560 14a. Erftverband, Bergheim, 31.05.2016 RH-Wert H-Wert 25 38226 56 52100,1 25 38344,8 56 52188,5 25 39692 56 51975 Wie Sie aus dem beiliegenden Lageplan ersehen können, befinden sich im o. g. Plangebiet aktive oder inaktive Grundwassermessstellen. Sie sind notwendige Instrumente der Gewässerunterhaltung nach § 91 Wasserhaushaltsgesetz. Daher sind ihre Zugänglichkeit und ihr Bestand dauerhaft zu wahren. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass inaktive Grundwassermessstellen, die nicht zurückgebaut und verfüllt worden sind, die Tragfähigkeit des Baugrundes beeinflussen können. Sollte innerhalb eines 200 m Korridors der Baumaßnahme eine Grundwassermessstelle liegen, dann ist zum Zwecke der Einweisung vor Beginn der Maßnahme mit dem zuständigen Ansprechpartner Herrn Wilhelms, Abteilung Grundwasser, Tel.-Nr. 02271 88-1284, Mail: frank.wilhelms@erftverband.de Kontakt aufzunehmen und ein Ortstermin zu vereinbaren. Wir weisen darauf hin, dass die abgegebenen Pläne den Bestand zum Zeitpunkt der Auskunftserteilung wiedergeben. Es ist darauf zu achten, dass zu Beginn der Bauphase immer aktuelle Pläne vor Ort vorliegen. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\Bp 19 Abwägungsliste.docx 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen. Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. 15a. Deutsche Telekom Technik GmbH, Bochum, 06.06.2016 Gegen die Planung haben wir keine Bedenken. medi780 X:\Dateien (Dienstlich)\Bp 19 Ka Aufhebung\Bp 19 Abwägungsliste.docx Entfällt. 6 die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen.