Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
14 kB
Datum
20.03.2013
Erstellt
06.11.12, 12:02
Aktualisiert
06.11.12, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 323/2012
22.10.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2012
Arbeitsgruppe "Finanzen, Personal, Controlling"
14.02.2013
Kreisausschuss
13.03.2013
Kreistag
20.03.2013
Änderung der Vereinbarungen zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule
und Sport, und dem Kreis Euskirchen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der
Belegung und Durchführung von sozialen Trainingskursen vom 01.01.2013 bis zum
31.12.2015
hier: Bezuschussung einer Vollzeitkraft ab dem 01.01.2013
Sachbearbeiter/in: Herr Firmenich
x
Tel.: 15-624
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
x
Produkt:
Zeile:
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Die zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 27.000,00 € sind im Entwurf des Haushaltes 2013 nicht enthalten und müssen über die Veränderungsliste berücksichtigt werden.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt auf Empfehlung des Jugendhilfeausschusses,
die Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Rheinbach, Fachbereich Jugend, Schule und Sport,
und dem Kreis Euskirchen über Leistungen, Qualitätsentwicklung und Ziele der Belegung und Durchführung von sozialen Trainingskursen vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2015 dahin gehend zu ändern,
dass ab 01.01.2013 eine Vollzeitkraft bezuschusst wird.
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Begründung:
Das Jugendamt ist gemäß § 52 Abs. 1 SGB VIII in Verbindung mit §§ 38, 50 JGG verpflichtet,
in allen Teilen eines jugendgerichtlichen Verfahrens mitzuwirken.
Hierzu gehört auch die Unterstützung des Gerichtes bei der Überwachung und Vermittlung von sozialen Trainingskursen nach § 10 JGG.
Die Jugendgerichtshilfe führt seit dem Jahr 2000 diese Kurse in Zusammenarbeit mit dem Jugendhilfezentrum der Stadt Rheinbach durch, um möglichst zeitnah die verhängten Weisungen umzusetzen
bzw. die Kurse anbieten zu können.
Letztmalig wurde mit Beschluss des Kreistages vom 02.07.2012 (V 266/2012) beschlossen, die
Vereinbarung bis zum 31.12.2015 zu verlängern.
Vereinbart ist die Förderung des Kreises bis zu 31.000 €. Gefördert werden die Personalkosten einer
halben Fachkraft zuzüglich der dem Träger entstehenden Sach- und Gemeinkosten.
Des weiteren werden Sach- und Maßnahmenmittel bezuschusst, soweit sie nicht über Bußgelder
refinanziert werden können.
Die Berechnung erfolgt auf der Basis der jeweiligen Jugendeinwohner der Städte Meckenheim, Bornheim, Rheinbach, der Gemeinden Alfter und Wachtberg (Kreisjugendamt Jugendhilfezentrum für Alfter und Wachtberg) sowie des Kreises Euskirchen.
Wie bereits in der o.g. V 266/2012 angekündigt, wurden die o.g. Kooperationspartner im März von der
Stadt Rheinbach aufgrund der stark angestiegenen Fallzahlen (die Teilnehmerzahl hat sich von 2001
bis 2011 verdreifacht) gebeten, einer Erhöhung von einer halben Vollzeitkraft auf eine ganze Vollzeitkraft (VK) zuzustimmen.
Da seitens der Stadt Rheinbach keine Ablaufstandards vorlagen, sollten diese noch vereinbart werden. Aufgrund dessen wurde die Vereinbarung über die Bezuschussung einer halben Fachkraft auf
Bitte der Stadt Rheinbach bis zum 31.12.2015 verlängert.
Zwischenzeitlich haben die o.g. Kooperationspartner sich einvernehmlich auf die als Anlage beigefügten Ablaufstandards geeinigt.
Auf dieser Basis bestätigt sich, dass aufgrund der angestiegenen Fallzahlen eine Erhöhung des Personalanteils auf 1,0 VK notwendig ist.
Die Stadt Rheinbach bittet die o.g. Kooperationspartner daher einer Stellenerhöhung zuzustimmen.
-3-
Da die Kooperation sich weiterhin als sehr zuverlässig und effizient erweist, schlägt die Verwaltung
vor, die Leistungsvereinbarung – unter Berücksichtigung evtl. Personalkostensteigerungen bei der
Stadt Rheinbach – mit einem Stellenumfang von 1,0 VK bis zum 31.12.2015 abzuschließen.
Die Kosten betragen voraussichtlich insgesamt bis zu 51.000 € (2011: 30.518,00 €).
Ein konkreter Kostenvoranschlag der Stadt Rheinbach für 2013 liegt noch nicht vor.
Die Hochrechnung erfolgte auf der Basis der bekannten Kosten der Stadt Rheinbach für 2011.
Der Entwurf der Leistungsvereinbarung ist als Anlage beigefügt.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter:
Sachbearbeiter:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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