Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
18.10.12, 11:49
Aktualisiert
07.11.12, 04:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Datum:
D 70/2012
01.10.2012
Dringlichkeitsentscheidung
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr
21.11.2012
Kreisausschuss
05.12.2012
Kreistag
19.12.2012
Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015
hier: Meldung des Kreises Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Meyer/Frau Kratzke
Tel.: 15221/15537
Abt.: 66/60
X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag beschließt, die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen für die Fortschreibung des
Bundesverkehrswegeplanes 2015 zu benennen.
-2Begründung:
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beabsichtigt, den Bundesverkehrswegeplan (BWVP) 2015 fortzuschreiben und erwartet für das nächste Jahr von den Ländern entsprechende Meldungen von Vorhaben des Bundesfernstraßenbaus.
In einer Abfrage an alle kreisfreien Städte, Kreise und deren Städte und Gemeinden bittet das Land
über die Bezirksregierungen bis spätestens 19.10.2012 um Benennung aller bedarfsplanrelevanten
Maßnahmen, die innerhalb der Gebietskörperschaft als überprüfungswürdig angesehen werden.
Hierbei können sowohl neue als auch bereits im aktuellen Bedarfsplan ausgewiesene Maßnahmen
benannt werden. Die Meldungen sollen an den Landesbetrieb Straßenbau erfolgen.
Die Bezirksregierung beabsichtigt, die Meldungen am 23.11.2012 bzw. 14.12.2012 der Verkehrskommission bzw. dem Regionalrat mit der Bitte um Abgabe eines Votums der für den BVWP 2015 zu
bewertenden Maßnahmen vorzulegen.
Wie das Landesministerium hinweist, hat der Bund angekündigt, seine Investitionen in den Neu- und
Ausbau von Bundesfernstraßen massiv zurückzufahren. Dies werde dazu führen, dass auch mit einem hohen Nutzen-/Kostenfaktor bewertete Vorhaben im weiteren Bedarf eingestuft werden.
Die Verwaltung hat die kreisangehörigen Kommunen gebeten, den Kreis über ihre Meldungen an den
Landesbetrieb Straßenbau in Kenntnis zu setzen, damit eine aus Kreissicht abgestimmte Stellungnahme abgegeben werden kann.
Die als Anlage 1 beigefügte Aufstellung beinhaltet die eingegangenen Meldungen der Kommunen,
die Maßnahmen des aktuellen BVWP sowie Maßnahmen, die in der Integrierten Gesamtverkehrsplanung 2005 (IGVP) des Kreises entwickelt wurden.
Die Verwaltung schlägt vor, alle der dort aufgeführten Projekte zu melden und auf eine Priorisierung
zu verzichten. Die Meldung der bereits im aktuellen BVWP enthaltenen Projekte dient deren Bekräftigung.
Anlage 2 enthält Projektdatenblätter zu den einzelnen Maßnahmen.
Im Folgenden wird der Planungsstand der bereits im aktuellen BWVP aufgeführten Maßnahmen aus
dem Kreis Euskirchen dargestellt:
Weiterbau der A 1; Abschnitt AS Blankenheim (B 51) NRW - AS Lommersdorf (L 115z) NRW
Der genehmigte Vorentwurf liegt vor (25.08.2009). Ein Antrag an das Verkehrsministerium auf Zustimmung zur (Neu-)Einleitung eines Planstellungsverfahrens wurde für den Abschnitt von Blankenheim bis Lommersdorf im Februar 2011 gestellt. Im Januar 2012 wurde die vom Kreistag beschlossene Resolution zum Weiterbau und Lückenschluss der A 1 an Bund und Land weitergeleitet. Der Bund
würdigt in seiner Antwort die Bedeutung des Weiterbaus und des Lückenschlusses der A 1, verweist
aber auf die Zuständigkeit der Länder zur Planung, zum Bau und zur Unterhaltung.
Das Land teilt zu der Resolution mit, dass gemäß der landesseitigen Priorisierung festgelegt wurde,
die auf nordrhein-westfälischem Gebiet liegenden Abschnitte der A 1 vorrangig zu planen. Für den
Abschnitt AS Blankenheim (B 51) NRW - AS Lommersdorf (L 115z) NRW sei beabsichtigt, die Planung mit Einleitung eines neuen Planfeststellungsverfahrens fortzuführen. Der Landesbetrieb Straßen
hat im Mai 2012 einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung Köln eingereicht.
Der Abschnitt ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan eingestuft als "vordringlicher Bedarf" und
unterliegt keinem "besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag".
Für die Strecke von Adenau bis Lommersdorf, für die aufgrund des am 14.04.2010 in Kraft getretenen
Staatsvertrages das Land Nordrhein-Westfalen zuständig ist, wird von den Umweltverbänden eine
Null-Varianten-Untersuchung gefordert. Erst wenn dazu ein Ergebnis vorliegt, kann an der Erstellung
des Vorentwurfs weitergearbeitet werden.
-3-
Ortsumgehungen Euskirchen/Kuchenheim und Ludendorf/Essig (B56 / B 56 n)
Im Rahmen der Aufstellung des derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplanes 2003 seitens des Bundes wurden die Ortsumgehungen Euskirchen/Kuchenheim und Ludendorf/Essig (B 56/B 56n) als gemeinsames neues Vorhaben im vordringlichen Bedarf des Planes aufgenommen (BVWP-Nr.
NW8628).
In der vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen herausgegebenen Priorisierungsliste zur Planung von Bundesfernstraßen in der Fassung
vom 25.10.2011 (Landtag Nordrhein-Westfalen, Vorlage 15/915) ist die Maßnahme mit dem Vermerk
„nach Abschluss der Planungsstufe Priorität prüfen“ ausgewiesen.
Der aktuelle Planungsstand stellt sich wie folgt dar: Die Gesamtmaßnahme wurde in Abstimmung mit
dem Bund in zwei Abschnitte geteilt. Für den östlichen Abschnitt sind die planerischen Aktivitäten
zurückgestellt worden. Die Planung konzentriert sich zurzeit auf den westlichen Abschnitt Euskirchen/Kuchenheim (A 1 - L 182), welcher eine eigenständige verkehrliche Bedeutung erreicht. Hierfür
wurde ein Vorentwurf erarbeitet.
Der Bund hat auf Grund der enormen Kostensteigerung gegenüber den Bedarfsplankosten um Überarbeitung der Planung gebeten. Diese Überarbeitung ist noch nicht abgeschlossen.
Sobald die Überarbeitung des Vorentwurfes erfolgt ist, können die Entwurfsgenehmigung und die
Einholung der Sichtvermerke der Ministerien erfolgen. Im Anschluss hieran ist auf Ebene des Landes
über die weitere Priorität der Maßnahme zu entscheiden.
Im weiteren Verfahren sind nach Genehmigung des Vorentwurfes und vorbehaltlich einer Entscheidung, die Maßnahme vorrangig weiter zu planen, die Planfeststellungsunterlagen vorzubereiten und
ein Antrag auf Einleitung der Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde zu stellen.
Ortsumgehung Mechenich/Roggendorf (B266)
Im Rahmen der Aufstellung des derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplanes 2003 seitens des Bundes wurde die Ortsumgehung Mechernich/Roggendorf (B 266) als neues Vorhaben im vordringlichen
Bedarf des Planes aufgenommen (BVWP-Nr. NW8259).
In der vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen herausgegebenen Priorisierungsliste zur Planung von Bundesfernstraßen in der Fassung
vom 25.10.2011 (Landtag Nordrhein-Westfalen, Vorlage 15/915) ist die Maßnahme als vorrangig zu
planen ausgewiesen.
Der aktuelle Planungsstand stellt sich wie folgt dar: Der Vorentwurf wurde vom Bundesministerium für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ohne Sichtvermerk mit der Bitte um Überarbeitung an das Land
zurückgesendet. Vor dem Hintergrund der Kostenerhöhung im Vergleich zu den Bedarfsplankosten
wurde darum gebeten, insbesondere die Notwendigkeit des Straßenquerschnitts mit drei Fahrstreifen
zu überprüfen.
Im weiteren Verfahren sind nach Überarbeitung des Vorentwurfes zunächst die Gesehenvermerke
des Landes- und Bundesverkehrsministeriums einzuholen. Anschließend können die Planfeststellungsunterlagen vorbereitet werden und ein Antrag auf Einleitung der Planfeststellung bei der Bzirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde gestellt werden.
OU Schleiden/Gemünd Zubringer Schleidener Tal
Die in Anlage 2 dargestellte Planung basiert auf den Ergebnissen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung 2005 des Kreises Euskirchen. Eine detaillierte Linienbestimmung ist zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht erforderlich.
-4OU Weiler in der Ebene
Die Ortsumgehung Weiler ist in der Priorisierungsliste des Landes NRW zu den Bedarfsplanmaßnahmen des Bundes als "nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig zu planen" eingestuft worden.
Das Linienbestimmungsverfahren ist weitgehend abgeschlossen. Als nächster Schritt müsste das
Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.
Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die
Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden.
Begründung der Dringlichkeit:
Die Benennung aller bedarfsplanrelevanten Maßnahmen zur Abfrage des Landes muss bis spätestens 19.10.2012 erfolgen. Die Frist liegt somit vor den nächsten Sitzungen des Fachausschusses
bzw. Kreisausschuses.
gez. Weber
gez. Uwe Schmitz
gez. Troschke
gez. Groß
gez. Bell
gez. I. V. Poth
Landrat
(Kreisausschussmitglieder)
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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