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Dringlichkeitsentscheidung GB (Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 hier: Meldung des Kreises Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
18 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
18.10.12, 11:49
Aktualisiert
07.11.12, 04:04
Dringlichkeitsentscheidung GB (Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015
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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Datum: D 70/2012 01.10.2012 Dringlichkeitsentscheidung X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr 21.11.2012 Kreisausschuss 05.12.2012 Kreistag 19.12.2012 Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 hier: Meldung des Kreises Euskirchen Sachbearbeiter/in: Herr Meyer/Frau Kratzke Tel.: 15221/15537 Abt.: 66/60 X Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt, die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 zu benennen. -2Begründung: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung beabsichtigt, den Bundesverkehrswegeplan (BWVP) 2015 fortzuschreiben und erwartet für das nächste Jahr von den Ländern entsprechende Meldungen von Vorhaben des Bundesfernstraßenbaus. In einer Abfrage an alle kreisfreien Städte, Kreise und deren Städte und Gemeinden bittet das Land über die Bezirksregierungen bis spätestens 19.10.2012 um Benennung aller bedarfsplanrelevanten Maßnahmen, die innerhalb der Gebietskörperschaft als überprüfungswürdig angesehen werden. Hierbei können sowohl neue als auch bereits im aktuellen Bedarfsplan ausgewiesene Maßnahmen benannt werden. Die Meldungen sollen an den Landesbetrieb Straßenbau erfolgen. Die Bezirksregierung beabsichtigt, die Meldungen am 23.11.2012 bzw. 14.12.2012 der Verkehrskommission bzw. dem Regionalrat mit der Bitte um Abgabe eines Votums der für den BVWP 2015 zu bewertenden Maßnahmen vorzulegen. Wie das Landesministerium hinweist, hat der Bund angekündigt, seine Investitionen in den Neu- und Ausbau von Bundesfernstraßen massiv zurückzufahren. Dies werde dazu führen, dass auch mit einem hohen Nutzen-/Kostenfaktor bewertete Vorhaben im weiteren Bedarf eingestuft werden. Die Verwaltung hat die kreisangehörigen Kommunen gebeten, den Kreis über ihre Meldungen an den Landesbetrieb Straßenbau in Kenntnis zu setzen, damit eine aus Kreissicht abgestimmte Stellungnahme abgegeben werden kann. Die als Anlage 1 beigefügte Aufstellung beinhaltet die eingegangenen Meldungen der Kommunen, die Maßnahmen des aktuellen BVWP sowie Maßnahmen, die in der Integrierten Gesamtverkehrsplanung 2005 (IGVP) des Kreises entwickelt wurden. Die Verwaltung schlägt vor, alle der dort aufgeführten Projekte zu melden und auf eine Priorisierung zu verzichten. Die Meldung der bereits im aktuellen BVWP enthaltenen Projekte dient deren Bekräftigung. Anlage 2 enthält Projektdatenblätter zu den einzelnen Maßnahmen. Im Folgenden wird der Planungsstand der bereits im aktuellen BWVP aufgeführten Maßnahmen aus dem Kreis Euskirchen dargestellt: Weiterbau der A 1; Abschnitt AS Blankenheim (B 51) NRW - AS Lommersdorf (L 115z) NRW Der genehmigte Vorentwurf liegt vor (25.08.2009). Ein Antrag an das Verkehrsministerium auf Zustimmung zur (Neu-)Einleitung eines Planstellungsverfahrens wurde für den Abschnitt von Blankenheim bis Lommersdorf im Februar 2011 gestellt. Im Januar 2012 wurde die vom Kreistag beschlossene Resolution zum Weiterbau und Lückenschluss der A 1 an Bund und Land weitergeleitet. Der Bund würdigt in seiner Antwort die Bedeutung des Weiterbaus und des Lückenschlusses der A 1, verweist aber auf die Zuständigkeit der Länder zur Planung, zum Bau und zur Unterhaltung. Das Land teilt zu der Resolution mit, dass gemäß der landesseitigen Priorisierung festgelegt wurde, die auf nordrhein-westfälischem Gebiet liegenden Abschnitte der A 1 vorrangig zu planen. Für den Abschnitt AS Blankenheim (B 51) NRW - AS Lommersdorf (L 115z) NRW sei beabsichtigt, die Planung mit Einleitung eines neuen Planfeststellungsverfahrens fortzuführen. Der Landesbetrieb Straßen hat im Mai 2012 einen entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung Köln eingereicht. Der Abschnitt ist im aktuellen Bundesverkehrswegeplan eingestuft als "vordringlicher Bedarf" und unterliegt keinem "besonderen naturschutzfachlichen Planungsauftrag". Für die Strecke von Adenau bis Lommersdorf, für die aufgrund des am 14.04.2010 in Kraft getretenen Staatsvertrages das Land Nordrhein-Westfalen zuständig ist, wird von den Umweltverbänden eine Null-Varianten-Untersuchung gefordert. Erst wenn dazu ein Ergebnis vorliegt, kann an der Erstellung des Vorentwurfs weitergearbeitet werden. -3- Ortsumgehungen Euskirchen/Kuchenheim und Ludendorf/Essig (B56 / B 56 n) Im Rahmen der Aufstellung des derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplanes 2003 seitens des Bundes wurden die Ortsumgehungen Euskirchen/Kuchenheim und Ludendorf/Essig (B 56/B 56n) als gemeinsames neues Vorhaben im vordringlichen Bedarf des Planes aufgenommen (BVWP-Nr. NW8628). In der vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen herausgegebenen Priorisierungsliste zur Planung von Bundesfernstraßen in der Fassung vom 25.10.2011 (Landtag Nordrhein-Westfalen, Vorlage 15/915) ist die Maßnahme mit dem Vermerk „nach Abschluss der Planungsstufe Priorität prüfen“ ausgewiesen. Der aktuelle Planungsstand stellt sich wie folgt dar: Die Gesamtmaßnahme wurde in Abstimmung mit dem Bund in zwei Abschnitte geteilt. Für den östlichen Abschnitt sind die planerischen Aktivitäten zurückgestellt worden. Die Planung konzentriert sich zurzeit auf den westlichen Abschnitt Euskirchen/Kuchenheim (A 1 - L 182), welcher eine eigenständige verkehrliche Bedeutung erreicht. Hierfür wurde ein Vorentwurf erarbeitet. Der Bund hat auf Grund der enormen Kostensteigerung gegenüber den Bedarfsplankosten um Überarbeitung der Planung gebeten. Diese Überarbeitung ist noch nicht abgeschlossen. Sobald die Überarbeitung des Vorentwurfes erfolgt ist, können die Entwurfsgenehmigung und die Einholung der Sichtvermerke der Ministerien erfolgen. Im Anschluss hieran ist auf Ebene des Landes über die weitere Priorität der Maßnahme zu entscheiden. Im weiteren Verfahren sind nach Genehmigung des Vorentwurfes und vorbehaltlich einer Entscheidung, die Maßnahme vorrangig weiter zu planen, die Planfeststellungsunterlagen vorzubereiten und ein Antrag auf Einleitung der Planfeststellung bei der Bezirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde zu stellen. Ortsumgehung Mechenich/Roggendorf (B266) Im Rahmen der Aufstellung des derzeit gültigen Bundesverkehrswegeplanes 2003 seitens des Bundes wurde die Ortsumgehung Mechernich/Roggendorf (B 266) als neues Vorhaben im vordringlichen Bedarf des Planes aufgenommen (BVWP-Nr. NW8259). In der vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes NordrheinWestfalen herausgegebenen Priorisierungsliste zur Planung von Bundesfernstraßen in der Fassung vom 25.10.2011 (Landtag Nordrhein-Westfalen, Vorlage 15/915) ist die Maßnahme als vorrangig zu planen ausgewiesen. Der aktuelle Planungsstand stellt sich wie folgt dar: Der Vorentwurf wurde vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ohne Sichtvermerk mit der Bitte um Überarbeitung an das Land zurückgesendet. Vor dem Hintergrund der Kostenerhöhung im Vergleich zu den Bedarfsplankosten wurde darum gebeten, insbesondere die Notwendigkeit des Straßenquerschnitts mit drei Fahrstreifen zu überprüfen. Im weiteren Verfahren sind nach Überarbeitung des Vorentwurfes zunächst die Gesehenvermerke des Landes- und Bundesverkehrsministeriums einzuholen. Anschließend können die Planfeststellungsunterlagen vorbereitet werden und ein Antrag auf Einleitung der Planfeststellung bei der Bzirksregierung Köln als Planfeststellungsbehörde gestellt werden. OU Schleiden/Gemünd Zubringer Schleidener Tal Die in Anlage 2 dargestellte Planung basiert auf den Ergebnissen der Integrierten Gesamtverkehrsplanung 2005 des Kreises Euskirchen. Eine detaillierte Linienbestimmung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erforderlich. -4OU Weiler in der Ebene Die Ortsumgehung Weiler ist in der Priorisierungsliste des Landes NRW zu den Bedarfsplanmaßnahmen des Bundes als "nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig zu planen" eingestuft worden. Das Linienbestimmungsverfahren ist weitgehend abgeschlossen. Als nächster Schritt müsste das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Gemäß § 50 Abs. 3 Satz 2 Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) wird die Angelegenheit im Wege der Dringlichkeit entschieden. Begründung der Dringlichkeit: Die Benennung aller bedarfsplanrelevanten Maßnahmen zur Abfrage des Landes muss bis spätestens 19.10.2012 erfolgen. Die Frist liegt somit vor den nächsten Sitzungen des Fachausschusses bzw. Kreisausschuses. gez. Weber gez. Uwe Schmitz gez. Troschke gez. Groß gez. Bell gez. I. V. Poth Landrat (Kreisausschussmitglieder) Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)