Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
38 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
18.10.12, 11:49
Aktualisiert
18.10.12, 11:49
Stichworte
Inhalt der Datei
Seite 1/2 der Anlage 1 zu D 70/2012
Meldungen der Kommunen für den Bundesverkehrswegeplan 2015
lfd. Nr
Kommune
Maßnahme
1.
Zülpich
Ortsumgehung Weiler in der Ebene
Die Ortsumgehung Weiler ist in der Priorisierungsliste des Landes NRW zu den Bedarfsplanmaßnahmen
des Bundes als " nach Abschluss der Planungsstufe nachrangig zu planen" eingestuft worden.
Derzeitiger Planungsstand: Das Linienbestimmungsverfahren ist weitgehend abgeschlossen.
Als nächster Schritt müsste das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.
2.
Zülpich
Anbindung der L 162 im Bereich der Ortschaft Lüssem an die B 56 n
Für die Anbindung der L 162 an die B 56 n besteht derzeit noch keine Planung.
Die Anbindung dient der besseren Erreichbarkeit des Wassersportsees und einer Verbesserung
der Anbindung der Ortschaften Oberelvenich, Nemmenich und Ülpenich untereinander und zur Kernstadt.
3.
Nettersheim
Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der A 1 für die Ortschaften Pesch, Zingsheim und Engelgau
Die Erneuerung der Fahrbahndecke in 2008 und Austausch der Mittelleitplanke gegen ein Betonbauwerk
habe die Situation verschlechtert. Resolution d. Rates d.Gemeinde Nettersheim an das MWEBWV in 2010.
Ergebnis von Messungen: Immissionsgrenzwerte sind nicht überschritten, aber grenzwertig.
4.
Nettersheim
BAB A 1; zeitnaher Lückenschluss zwischen AS Lommersdorf und der AS Adenau
Das Planfeststellungsverfahren soll zügig fortgeführt werden.
5.
Blankenheim BAB A 1; zeitnaher Lückenschluss zwischen AS Lommersdorf und der AS Adenau
Der Lückenschluss der A1 zwischen Blankenheim (NRW) und Adenau (Rh.-Pf.) ist
eine wesentliche Voraussetzung dafür, in der Eifel künftig Gewerbe anzusiedeln und damit
Arbeitsplätze in der Region zu schaffen. Die A 1 hat eine außerordentlich hohe überregionale und
regionale Bedeutung und dient nicht zuletzt auch der erheblichen Entlastung
der im Gebiet der Gemeinde Blankenhem verlaufenden Bundesstraße B51 und B258.
Seite 2/2 der Anlage 1 zu D 70/2012
Maßnahmen im Kreis Euskirchen auf Grundlage des aktuellen Bundesverkehrswegeplanes
Indisponibel
Dringlichkeit
Stadium
keine
Disponibel
A1
AS Lommersdorf - AS Blankenheim (B51)
Vordringlicher Bedarf Planfeststellung beantragt
B 56
OU Euskirchen/Kuchenheim mit OU Ludendorf/Essig (OU
Kuchenheim/Ludendorf/Essig
Umweltverträglichkeits-/
Variantenuntersuchung hat
Vordringlicher Bedarf begonnen
B 56
OU Euskirchen/Kuchenheim mit OU Ludendorf/Essig (OU Euskirchen)
Vorentwurf begonnen
Vordringlicher Bedarf (Planungsauftrag)
B 265
OU Schleiden/Gemünd Zubringer Schleidener Tal
Weiterer Bedarf
B 265
OU Weiler i. d. Ebene
Linie bestimmt/
Trassenführung festgelegt
Vordringlicher Bedarf (Ende)
B 266
OU Mechernich/Roggendorf
Vorentwurf vorgelegt (durch
Vordringlicher Bedarf BS)
Meldungen des Kreises als Ergebnis IGVP für den Bundesverkehrswegeplan 2015
IGVP
AS Satzvey
ohne Planungsbeginn