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Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1/D 70/2012 (PlanA 21.11.2012))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
11 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
27.11.12, 04:08
Aktualisiert
27.11.12, 04:08
Dringlichkeitsentscheidung GB (Z 1/D 70/2012 (PlanA 21.11.2012))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z.: 1/D 70/2012 Datum: 23.11.2012 Vorabauszug aus der Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr vom 21.11.2012 A) TOP 14 Öffentliche Sitzung Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 hier: Meldung des Kreises Euskirchen Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass sie der Dringlichkeitsentscheidung nicht zustimmen könne, da die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 auch den Lückenschluss der A 1 beinhalte. Seitens der UWV-Fraktion wird unbedingt die Dreispurigkeit der OD Roggendorf gefordert. Sie bittet die Verwaltung, dies an den Landesbetrieb Straßen NRW weiterzugeben. Die FDP-Fraktion bittet darum, die Maßnahme Weiler i.d.E. nicht aus der Liste zu streichen, sie solle im vordringlichen Bedarf bleiben. Der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr empfiehlt folgende Beschlussfassung: Der Kreistag beschließt, die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes 2015 zu benennen. Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen, einstimmig dafür D 70/2012