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Beschlussvorlage Stab (Nordeifel Tourismus GmbH - Abtretung von Gesellschafteranteilen an neue Gesellschafter zum 01.01.2013)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
24.05.12, 12:03
Aktualisiert
24.05.12, 12:03
Beschlussvorlage Stab (Nordeifel Tourismus GmbH - Abtretung von Gesellschafteranteilen an neue Gesellschafter zum 01.01.2013) Beschlussvorlage Stab (Nordeifel Tourismus GmbH - Abtretung von Gesellschafteranteilen an neue Gesellschafter zum 01.01.2013)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 273/2012 22.05.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Ausschuss für Wirtsch.Förd.,Tourismus u.Konvers.Vogels. 04.06.2012 Kreisausschuss 20.06.2012 Kreistag 02.07.2012 Nordeifel Tourismus GmbH - Abtretung von Gesellschafteranteilen an neue Gesellschafter zum 01.01.2013 Sachbearbeiter/in: Frau Poth x Tel.: (02251) 15 369 Abt.: Stabsstelle 80 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: Zeile: ---/--Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Kreistag beschließt die Veräußerung eigener Anteile an der Nordeifel Tourismus GmbH in Höhe von jeweils 1.200 € an die Kommunen Nettersheim, Blankenheim und Bad Münstereifel zum 01.01.2013. Die Veräußerung an Bad Münstereifel erfolgt vorbehaltlich des dortigen Stadtratsbeschlusses am 03. Juli 2012. -2- Begründung: Die Nordeifel Tourismus GmbH wurde am 18.02.2009 mit dem Ziel der touristischen Strukturentwicklung und Tourismusförderung sowie touristischer Produktentwicklung des Kreises Euskirchen und seiner kommunalen Gesellschafter gegründet. Nicht beigetreten waren zum damaligen Zeitpunkt die Kommunen Bad Münstereifel, Blankenheim, Nettersheim und Dahlem. Der Gesellschaftervertrag sieht vor, das Ziel zu verfolgen, alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden für eine Beteiligung an der Gesellschaft zu gewinnen. Dieses Ziel ist durch eine überzeugende und erfolgreiche Arbeit der NET nun weitgehend - bis auf die Gemeinde Dahlem und den noch ausstehenden Beschluss in Bad Münstereifel - gelungen. Gem. § 4 (2) des Gesellschaftervertrages hält der Kreis Euskirchen entsprechende Gesellschafteranteile vor und tritt diese an künftige neue Gesellschafter ab. Der Gesellschafteranteil des Kreises Euskirchen verringert sich mit dem Beitritt oben genannter Kommunen auf 54,55 %. Die Beschlussmitteilung der Gemeinde Blankenheim ist als Anlage zu V 273/2012 beigefügt, die positive Beschlussfassung in Nettersheim erfolgte am 27.03.2012, eine schriftliche Protokollnotiz liegt noch nicht vor. In Bad Münstereifel wird aktuell eine politische Beschlussvorlage in die Gremien eingebracht. Der Stadtrat soll am 3. Juli 2012 Beschluss fassen. Nach Beschlussfassung in Bad Münstereifel wird der Kreis Euskirchen die Beschlüsse bündeln und eine Anzeige an die Bezirksregierung Köln (siehe § 115 GO) schicken. Danach - voraussichtlich im September 2012 - soll die Gesellschafterversammlung der NeT die Beitritte beschließen (§ 5 des Gesellschaftsvertrages). Die notarielle Beurkundung über die Änderung des Gesellschaftervertrages soll in der Gesellschafterversammlung der NeT im November 2012 erfolgen. gez. Rosenke Landrat Stabsstelle: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift) ______________________ (Unterschrift)