Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
07.11.12, 12:02
Aktualisiert
07.11.12, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 302/2012
11.07.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2012
Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Severinus Kommern auf Gewährung eines
Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter
dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Kommern,
Münsterweg
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Kath. Kirchengemeinde St. Severinus Kommern zu den
Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Kommern, Münsterweg, einen Zuschuss in Höhe von
240.000,00 € zu gewähren.
-2Begründung:
Die Kath. Kirchengemeinde St. Severinus Kommern bittet mit Antrag vom 20.09.2010 um
Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von zwei Gruppen des Typs I für Kinder
unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung in 53894 Mechernich-Kommern, Münsterweg.
Es sollen 12 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 beschlossen (V 238), dass die Investitionsmaßnahmen zur Schaffung von U3-Plätzen gem. der Prioritätenlisten 2012-2014 durchgeführt werden
sollen.
Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Kath. Kirchengemeinde St. Severinus Kommern auf
418.598,70 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 240.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag
2. Kreiszuschuss
3. Trägeranteil
240.000,00 €
240.000,00 €
178.598,70 €
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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