Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
27 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
07.11.12, 12:02
Aktualisiert
07.11.12, 12:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 322/2012
18.10.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
13.11.2012
Kreisausschuss
05.12.2012
Kreistag
19.12.2012
Neues Übergangssystem Schule - Beruf in NRW
hier: Grundsatzbeschluss zur regionalen Umsetzung und Einrichtung einer kommunalen
Koordinierungsstelle "Übergang Schule - Beruf" im Kreis Euskirchen
Sachbearbeiter/in: Herr Hahn
Tel.: 15 533
Abt.: 40 - Schulen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
X Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt:
Zeile:
X Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Deckungsvorschlag:
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Mittel sind im Entwurf des Haushalts für 2013 nicht eingeplant und
müssen daher im Rahmen der 1. Veränderungsliste in die Haushaltsplanung 2013 ff. aufgenommen werden.
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Kreistag stimmt der Umsetzung des Neuen Übergangssystems Schule - Beruf auf Grundlage des
Beschlusses des Ausbildungskonsens NRW vom 18.11.2011 zu und beschließt die Einrichtung einer
kommunalen Koordinierungsstelle beim Kreis Euskirchen.
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung,
-21. mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW die "Absichtserklärung über die Umsetzung des Landesvorhabens Neues Übergangssystem Schule - Beruf" zur
kommunalen Koordinierung im Kreis Euskirchen abzuschließen;
2. bei der Bezirksregierung Köln den Antrag auf Förderung aus Landes-/ESF-Mitteln in Höhe von
50 % der förderungsfähigen Gesamtkosten für drei Stellen plus Sachkosten für die Umsetzung
der mit der kommunalen Koordinierung verbundenen Aufgaben ab dem 01.07.2013 zu stellen;
3. die erforderlichen Haushaltsmittel in die Haushaltsplanung 2013 ff. aufzunehmen.
Begründung:
Der Ausbildungskonsens des Landes NRW hat in seiner Sitzung am 18.11.2011 folgendes beschlossen:
"Der Ausbildungskonsens des Landes NRW beschließt zur Einführung eines transparenten, geschlechtersensiblen "Neuen Übergangssystems Schule -Beruf in NRW" mit klaren Angebotsstrukturen für Schüler und Schülerinnen die nachfolgenden Umsetzungsschritte in den vier Handlungsfeldern: Berufs- und Studienorientierung, Übergangssystem, Attraktivität des dualen Systems, Kommunale Koordinierung.
Die Partner im Ausbildungskonsens verpflichten sich mit dem Erreichen des Endausbaus der Umsetzung allen jungen Frauen und Männern, die ausbildungsfähig und ausbildungswillig sind, eine verbindliche Ausbildungsperspektive zu geben.
Bei der Realisierung bringen die Partner im Ausbildungskonsens zur vollen Unterstützung des "Neuen Übergangssystems Schule-Beruf in NRW" ihre jeweiligen Ressourcen auch im Hinblick auf die
Prioritätensetzung und Programmimplementierung ein. Die öffentliche Hand berücksichtigt dies bei
ihrer Haushaltsplanung. Das "Neue Übergangssystem" kann seine vollständige Wirksamkeit nur unter
der Bedingung einer umfassenden Finanzierung erhalten."
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS) NRW hat mit Schreiben vom 07.12.2011
die Kreise und kreisfreien Städte über diesen Beschluss informiert und die Kommunen eingeladen,
sich am neuen Übergangssystem in NRW zu beteiligen.
In einem ersten Schritt wurde die kommunale Koordinierung in sieben ausgewählten Referenzkommunen im Frühjahr 2012 begonnen. Weitere 20 Kreise sollen in 2012 hinzukommen. Die Zeitplanung
des Landes NRW sieht vor, dass bis zum Ende des Jahres 2013 alle 53 Kreise und kreisfreien Städte des Landes NRW kommunale Koordinierungsstellen eingerichtet haben.
Eine Interessensbekundung seitens des Kreises Euskirchen als Referenzkommune fand keine Berücksichtigung. Von einer möglichen Interessensbekundung in 2012 wurde bisher abgesehen, da
noch Fragen bezüglich der Rahmen- und Förderbedingungen seitens des Kreises offen waren.
Der Kreis Euskirchen muss sich nun positionieren, ob er sich ab dem Jahr 2013 an dem Neuen Übergangssystem in NRW beteiligen und eine Kooperationsvereinbarung mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales über die Umsetzung des Landesvorhabens zur kommunalen Koordinierung im Kreis Euskirchen abschließen wird.
Abschluss einer Absichtserklärung mit dem Land NRW
-3Voraussetzung für die weitere Konzeptentwicklung und Erstellung eines Förderantrages ist der Abschluss einer "Absichtserklärung über die Umsetzung des Landesvorhabens Neues Übergangssystem Schule - Beruf" mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW gemäß
dem beigefügten Muster (Anlage 1). In dieser Vereinbarung sind die wesentlichen Eckpunkte zu den
Umsetzungsbemühungen des Kreises aufzunehmen.
Ziele und Handlungsfelder der Kommunalen Koordinierung
Die Neugestaltung des Übergangssystems umfasst nach dem Umsetzungspapier des Ausbildungskonsens NRW folgende Handlungsfelder:
Berufs- und Studienorientierung in allen allgemeinbildenden Schulen
Übergangssystem mit klaren und schlanken Angebotsstrukturen
Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung
Kommunale Koordinierung des Übergangssystems.
Handlungsfeld Berufs- und Studienorientierung
Die flächendeckende Einführung einer nachhaltigen, geschlechtersensiblen und systematischen Berufs- und Studienorientierung an den allgemeinbildenden Schulen der Sekundarstufe I und II dient
dem Ziel, dass die Jugendlichen zu reflektierten Berufs- und Studienwahlentscheidungen kommen
und realistische Ausbildungsperspektiven zum Anschluss an die allgemeinbildende Schule entwickeln.
Handlungsfeld Übergangssystem mit klaren und schlanken Angebotsstrukturen
Die Angebote im Übergang von der allgemeinbildenden Schule in Ausbildung dienen der Sicherstellung des Fachkräftenachwuchses und zugleich der Realisierung einer verbindlichen Ausbildungsperspektive.
Ziel der Partner im Ausbildungskonsens ist es, die Angebote im Übergang zu systematisieren, zu
reduzieren und die Zugangssteuerung in die Angebote zu optimieren. Vorrangig bleibt die Vermittlung
in Ausbildung. Dazu wird bzw. werden
die Angebote mit weitgehend identischen Zielgruppen zusammengeführt (z.B. Werkstattjahr
und Jugendwerkstätten)
die Angebote am Berufskolleg reduziert bzw. neu strukturiert
eine Übersicht der künftigen Angebotsstruktur inkl. klarer Zielgruppenzuordnung allen Akteuren im Beratungsprozess zur Verfügung gestellt (einheitliches Verständnis)
eine Übergangsempfehlung im Rahmen einer koordinierten Übergangsgestaltung etabliert, um
die zielgerichtete Inanspruchnahme der Angebote zu begleiten
der Abgleich von Maßnahmeangebot und -nachfrage (auf Basis der Übergangsempfehlungen)
durch kommunale Koordinierung systematisiert (inkl. daraus folgender Angebotsreduktionen
oder -erweiterungen einschl. der erforderlichen Praktikumsstellen)
Handlungsfeld Steigerung der Attraktivität der dualen Ausbildung
Eine gemeinsame Strategie soll entwickelt werden, um die Aktivitäten der dualen Ausbildung bei Eltern und Jugendlichen aller Schulformen zu erhöhen. Hierzu werden z.Zt. verschiedene Maßnahmen
bzw. ein Strategiepapier auf Landesebene erarbeitet, um die duale Ausbildung bei den Eltern und
Jugendlichen zu bewerben.
-4Die Umsetzung soll künftig erfolgen z.B.
durch Veranstaltungen und Maßnahmen, bei denen Multiplikatoren, Eltern, Schülerinnen und
Schüler informiert werden,
über jugendspezifische Kommunikationsmedien zu Themenfeldern wie Durchlässigkeit beruflicher Bildung.
Die Vernetzung mit bestehenden Initiativen zur Stärkung des dualen Systems ist dabei wesentlich:
Für die flächendeckende Möglichkeit, gleichzeitig mit der dualen Ausbildung die Fachhochschulreife zu erwerben, wird im Rahmen des Umbaus des Bildungsangebotes der Berufskollegs ein modifiziertes, breiter nutzbares Angebot geschaffen.
Auch der Ansatz, beruflich erworbene Kompetenzen auf Studiengänge anzurechnen, wird systematisch weiter verfolgt.
Handlungsfeld Kommunale Koordinierung des Übergangssystems
Ziel der Kommunalen Koordinierung ist es, im Gebiet des Kreises einen nachhaltigen und systematischen Übergang Schule-Beruf mit den Teilbereichen Berufs- und Studienorientierung, Berufsvorbereitung und Übergang in Ausbildung bzw. Studium anzustoßen, erforderliche Abstimmungsprozesse zu
organisieren und zu einer kontinuierlichen Weiterentwicklung sowie dem gezielten Abbau der unübersichtlichen Maßnahmenvielfalt beizutragen.
Im Rahmen der kommunalen Koordinierung sorgt der Kreis dafür, dass mit den regionalen Partnern
ein gemeinsames Verständnis über das Zusammenwirken der Zuständigkeiten erreicht, Rollen geklärt, Absprachen und Vereinbarungen getroffen und deren Einhaltung nachgehalten werden.
Die kommunale Koordinierung
beteiligt die im Ausbildungskonsens vertretenen Partner und darüber hinaus gehend die für
das Übergangssystem relevanten Akteure vor Ort
wird ihnen gegenüber initiativ, damit für die Zielsetzungen Absprachen und Regeln bzgl.
Transparenz, Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Partnern getroffen, Schnittstellen optimiert und Entwicklungsprozesse angestoßen werden,
verabredet gemeinsam mit den jeweiligen Partnern, wie und durch wen die Umsetzung und
Wirksamkeit sowie Qualitätssicherung und -entwicklung der verabredeten Prozesse nachgehalten werden.
Die rechtlichen Zuständigkeiten bleiben dabei bei den jeweiligen Institutionen erhalten. In die Umsetzung sind alle wesentlichen Akteure vor Ort (z.B. Schulen, Schulaufsicht, Jugendhilfe, Arbeitsverwaltung, Jobcenter, Betriebe und Kammern etc.) einzubeziehen.
Finanzierung der kommunalen Koordinierungsstelle
Zur Finanzierung der mit der Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle verbundenen Kosten stellt das Land NRW Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Förderfähig sind im Rahmen einer 50% Förderung nach den bekannten Förderrichtlinien bis zu 4 Stellen für die Koordinierungsstelle, davon:
1 Leitungsstelle (max. förderfähig EG 14, Stufe 5), sowie
3 weitere Stellen (max. förderfähig EG 12, Stufe 5).
Ausserdem sind Sachkosten pauschal in Höhe von 15.600 € je Stelle und Jahr förderfähig.
-5In einem Beratungsgespräch beim MAIS erklärte der zuständige Ministeriumsvertreter, dass seitens
des Landes grundsätzlich eine unbefristete Förderung beabsichtigt ist. Aus fördertechnischen Gründen kann das Land wegen Auslaufens der aktuellen Förderphase des Europäischen Sozialfonds
(ESF) eine Förderung z.Zt. nur bis zum 31.12.2015 verbindlich zusagen. Das Land beabsichtigt jedoch, auch über diesen Zeitraum hinaus die Strukturen des neuen Übergangssystems weiter zu finanzieren.
Wegen der "Freiwilligkeit" der Aufgabe wird darauf hingewiesen, dass nach einem evtl. Auslaufen des
Förderprogramms die ausfallenden Landesmittel wegen der angespannten Haushaltssituation des
Kreises und seiner Kommunen nicht durch Eigenmittel des Kreises Euskirchen ersetzt werden können.
Personelle Besetzung und Kosten der kommunalen Koordinierungsstelle
Nach den im zum 31.10.2013 auslaufenden Projekt "Perspektive Berufsabschluss - Regionales
Übergangsmanagement" gewonnenen Erfahrungen geht die Verwaltung davon aus, dass zur Durchführung der benannten Aufgaben im Rahmen der kommunalen Koordinierung im Kreis Euskirchen
insgesamt drei Stellen erforderlich sind. Es ist beabsichtigt, hierzu eine vorhandene 0,5 Stelle aus
dem Bereich der Abteilung Schulen in dieses Handlungsfeld zu verlagern.
Die neu einzustellenden Mitarbeiter/innen sollen zunächst mit einem auf 2 Jahre befristeten Zeitvertrag beschäftigt werden. Die Eingruppierung dieser Mitarbeiter/innen erfolgt nach:
1 Stelle nach EG 11 TVöD
1 Stelle nach EG 10 TVöD
0,5 Stelle nach EG 7 TVöD
Auf der Grundlage dieses Stellenbedarfs sind die Fördermittel bei der zuständigen Bezirksregierung
zu beantragen. Der auf den Kreis Euskirchen entfallende Eigenanteil von 50 % der Kosten ist im
Kreishaushalt bereit zu stellen (2013 anteilig mit 50 %).
Notwendigkeit/Mehrwert der Kommunalen Koordinierung
Grundsätzlich handelt es sich für den Kreis Euskirchen um die Übernahme einer freiwilligen Aufgabe.
Eine unter Federführung des Kreises regional abgestimmte Koordinierung bietet auf verschiedenen
Ebenen für die gesamte Bildungsregion Kreis Euskirchen folgenden Mehrwert:
Mehr Transparenz für alle Beteiligten
Schnellere Übergänge von der Schule in den Beruf
Bindung von Betrieben und Fachkräften an die Region
Arbeitgeber- und Arbeitnehmermarkt werden gestärkt
Prävention statt Nachsorge
Qualitätszuwachs durch Kooperation und Netzwerkarbeit
Vermeidung von Doppel- und Parallelaktivitäten
Stärkung der Lebens- und Arbeitsweltorientierung der Schule
Die Kommune kümmert sich sichtbar um ihren Fachkräftenachwuchs
Finanzielle Entlastung der kommunalen Haushalte durch Einsparungen im SGB II-Bereich und
im vollzeitschulischen Bereich der Berufskollegs
Konsequenzen bei fehlender kommunaler Koordinierung
Sollte der Kreis Euskirchen sich gegen die Umsetzung des Landesvorhabens entscheiden, hätte das
nach derzeitigen Informationen folgende Konsequenzen:
-6-
Eine zentrale kommunale Koordinierung gilt aus der Sicht des Landes bei der Umsetzung des Vorhabens als einer der wesentlichen Gelingensfaktoren. Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales hat im August 2012 in einem Schreiben darauf hingewiesen, dass die vom Land NRW beabsichtigte flächendeckende Überführung bestehender Förderangebote sowie die Implementierung wesentlicher Standardelemente der Berufs- und Studienorientierung des neuen Übergangssystems nur dann
erfolgen wird, wenn es im Kreis Euskirchen ab dem Schuljahr 2013/2014 eine funktionierende Koordinierung im Sinne des Beschlusses des Ausbildungskonsens vom 18.11.2011 geben wird.
Andernfalls werden an den zurzeit sieben noch an dem vom Land finanzierten Programm
"STARTKLAR - Fit für die Ausbildung" teilnehmenden Schulen der Sekundarstufe I wichtige Berufsorientierungsmaßnahmen, wie beispielsweise Potentialanalyse und Berufsfelderkundung in Klasse 8
usw. ab dem 01.08.2013 wegfallen. Auch die vom Land im neuen Übergangssystem ursprünglich
beabsichtigte schrittweise flächendeckende Einführung dieser Elemente für alle weiterführenden allgemeinbildenden Schulen aller Schulformen im Kreis Euskirchen käme in diesem Falle nicht zur Ausführung.
Um die zuvor beschriebenen Konsequenzen für die Jugendlichen im Kreis Euskirchen zu vermeiden,
hat sich die bestehende Steuerungsgruppe des Regionalen Übergangsmanagements in der Sitzung
am 26.10.2012 einstimmig für die Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle im Rahmen
des Neuen Übergangssystems NRW im Kreis Euskirchen ausgesprochen. In dieser Steuerungsgruppe arbeiten bereits mehrere wichtige Akteure eines kommunal gesteuerten Übergangssystems wie z.
B. Bundesagentur für Arbeit, JobCenter, Jugendamt, Schulamt, IHK Aachen, Kreishandwerkerschaft
sowie das Bildungsbüro eng zusammen.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, die kommunale Koordinierung im Übergang Schule Beruf im Kreis Euskirchen einzurichten.
Zur Effizienzsteigerung und zur Optimierung der Schnittstellenproblematik soll das Handlungsfeld
gemeinsam mit den Handlungsfeldern Regionales Bildungsbüro, Integrationszentrum, Inklusion und
Sozialplanung im Geschäftsbereich III eingerichtet werden.
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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