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Beschlussvorlage GB (Z 2/V 322/2012 (KA 05.12.2012))

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10,0 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
12.12.12, 16:28
Aktualisiert
12.12.12, 16:28
Beschlussvorlage GB (Z 2/V 322/2012 (KA 05.12.2012))

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Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat Z.: 2 / V 322/2012 Datum: 11.12.2012 Auszug aus der Niederschrift der 12. Sitzung des Kreisausschusses am 05.12.2012 TOP 22 Neues Übergangssystem Schule - Beruf in NRW hier: Grundsatzbeschluss zur regionalen Umsetzung und Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle "Übergang Schule - Beruf" im Kreis Euskirchen V 322/2012 Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur Z1 13.11.2012 Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) verweist auf die in der Presse zu lesenden Bedenken seitens der EU zur Förderfähigkeit solcher Strukturfonds und fragt bezüglich Punkt 2 der Beschussempfehlung, ob diese hiervon betroffen seien. Landrat Rosenke erläutert, dass das Land NRW insgesamt 800 Mio. € weniger erhalten soll und dieses Projekt grundsätzlich auch betroffen wäre. AV Poth ergänzt, dass das Land NRW die Einrichtung eines Koordinierungssystems "Übergang Schule - Beruf" zur Voraussetzung macht, um ab 01.08. überhaupt die beabsichtigte Landesfinanzierung der Berufsorientierungsmaßnahmen zu erhalten. Insofern gehe er davon aus, dass dieser Bereich nicht davon betroffen ist. Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung: Der Kreistag stimmt der Umsetzung des Neuen Übergangssystems Schule - Beruf auf Grundlage des Beschlusses des Ausbildungskonsens NRW vom 18.11.2011 zu und beschließt die Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle beim Kreis Euskirchen. Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, 1. mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW die "Absichtserklärung über die Umsetzung des Landesvorhabens Neues Übergangssystem Schule - Beruf" zur kommunalen Koordinierung im Kreis Euskirchen abzuschließen; 2. bei der Bezirksregierung Köln den Antrag auf Förderung aus Landes-/ESF-Mitteln in Höhe von 50 % der förderungsfähigen Gesamtkosten für drei Stellen plus Sachkosten für die Umsetzung der mit der kommunalen Koordinierung verbundenen Aufgaben ab dem 01.07.2013 zu stellen; 3. die erforderlichen Haushaltsmittel in die Haushaltsplanung 2013 ff. aufzunehmen. Abstimmungsergebnis: Einstimmig