Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
10,0 kB
Datum
19.12.2012
Erstellt
12.12.12, 16:28
Aktualisiert
12.12.12, 16:28
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
Z.: 2 / V 322/2012
Datum:
11.12.2012
Auszug aus der Niederschrift der 12. Sitzung des Kreisausschusses am 05.12.2012
TOP 22
Neues Übergangssystem Schule - Beruf in NRW
hier: Grundsatzbeschluss zur regionalen Umsetzung und
Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle "Übergang Schule - Beruf" im Kreis Euskirchen
V 322/2012
Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
Z1
13.11.2012
Fraktionsvorsitzender Bell (DIE LINKE) verweist auf die in der
Presse zu lesenden Bedenken seitens der EU zur Förderfähigkeit
solcher Strukturfonds und fragt bezüglich Punkt 2 der
Beschussempfehlung, ob diese hiervon betroffen seien.
Landrat Rosenke erläutert, dass das Land NRW insgesamt 800
Mio. € weniger erhalten soll und dieses Projekt grundsätzlich
auch betroffen wäre.
AV Poth ergänzt, dass das Land NRW die Einrichtung eines
Koordinierungssystems "Übergang Schule - Beruf" zur
Voraussetzung macht, um ab 01.08. überhaupt die beabsichtigte
Landesfinanzierung der Berufsorientierungsmaßnahmen zu
erhalten. Insofern gehe er davon aus, dass dieser Bereich nicht
davon betroffen ist.
Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende
Beschlussfassung:
Der Kreistag stimmt der Umsetzung des Neuen Übergangssystems Schule - Beruf auf Grundlage des Beschlusses des Ausbildungskonsens NRW vom 18.11.2011 zu und beschließt die Einrichtung einer kommunalen Koordinierungsstelle beim Kreis Euskirchen.
Der Kreistag beauftragt die Verwaltung,
1. mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales
des Landes NRW die "Absichtserklärung über die Umsetzung des Landesvorhabens Neues Übergangssystem
Schule - Beruf" zur kommunalen Koordinierung im Kreis
Euskirchen abzuschließen;
2. bei der Bezirksregierung Köln den Antrag auf Förderung
aus Landes-/ESF-Mitteln in Höhe von 50 % der förderungsfähigen Gesamtkosten für drei Stellen plus Sachkosten für die Umsetzung der mit der kommunalen Koordinierung verbundenen Aufgaben ab dem 01.07.2013 zu stellen;
3. die erforderlichen Haushaltsmittel in die Haushaltsplanung
2013 ff. aufzunehmen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig