Daten
Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
12.06.12, 06:36
Aktualisiert
03.07.12, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
123/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
- 66 -
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Lärmaktionsplan Wesseling, 1. Stufe
hier: Beschluss des Endberichts
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Datum
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
- 66 -
01.06.2012
Namenszeichen
Verwaltungsdirektor/in
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 123/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
04.06.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Rat
Betreff:
Lärmaktionsplan Wesseling, 1. Stufe
hier: Beschluss des Endberichts
Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Wesseling beschließt den vorliegenden Endbericht als Abschluss der 1. Stufe des Wesselinger Lärmaktionsplanes.
Sachdarstellung:
1. Problem
Mit der sog. „Umgebungslärmrichtlinie“ ist von der EU ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch die Aufstellung von Lärmaktionsplänen festgelegt worden. Die Lärmaktionsplanung erfolgt in zwei Stufen. Der vorliegende Endbericht bildet nach vorangegangener Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung den Abschluss der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung. Die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung, mit der eine Vergrößerung des Untersuchungsgebietes verbunden ist, muss von den Städten und Gemeinden bis zum Jahre 2013 erarbeitet werden.
2. Lösung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung vom 30.03.2011 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erstellung des Lärmaktionsplanes beschlossen. Alle Wesselinger
Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 26.04.2011 bis zum 27.05.2011 zum
Entwurf des Planes zu äußern. Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die inhaltliche Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen können dem Endbericht entnommen werden. Der Bericht gibt ferner
Auskunft zum Sachstand weiterer Untersuchungen an der Autobahn 555, die vom Landesbetrieb Straßenbau in seiner Stellungnahme vom 31.01.2011 zugesagt worden waren.
3. Alternativen
Die Lärmaktionsplanung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Es besteht somit keine Alternative.
4. Finanzielle Auswirkungen
Der vorliegende Endbericht des Lärmaktionsplanes der 1. Stufe ist vom Fachbereich Stadtplanung erstellt
worden. Wird für die 2. Stufe des Lärmaktionsplanes ein über den hier vorliegenden Stand hinausgehender
Umfang gewünscht, so ist, wie in anderen Gemeinden erfolgt, die Beauftragung externer Dienstleister erforderlich.
Anlage
Endbericht der 1. Stufe des Wesselinger Lärmaktionsplanes