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Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan Wesseling, 1. Stufe hier: Beschluss des Endberichts)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
106 kB
Datum
03.07.2012
Erstellt
12.06.12, 06:36
Aktualisiert
03.07.12, 06:14
Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan Wesseling, 1. Stufe
hier: Beschluss des Endberichts) Beschlussvorlage (Lärmaktionsplan Wesseling, 1. Stufe
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hier: Beschluss des Endberichts)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 123/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung - 66 - Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Lärmaktionsplan Wesseling, 1. Stufe hier: Beschluss des Endberichts Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Datum Namenszeichen Beteiligte Bereiche - 66 - 01.06.2012 Namenszeichen Verwaltungsdirektor/in Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 123/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 04.06.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Rat Betreff: Lärmaktionsplan Wesseling, 1. Stufe hier: Beschluss des Endberichts Beschlussentwurf: Der Rat der Stadt Wesseling beschließt den vorliegenden Endbericht als Abschluss der 1. Stufe des Wesselinger Lärmaktionsplanes. Sachdarstellung: 1. Problem Mit der sog. „Umgebungslärmrichtlinie“ ist von der EU ein europaweites Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm durch die Aufstellung von Lärmaktionsplänen festgelegt worden. Die Lärmaktionsplanung erfolgt in zwei Stufen. Der vorliegende Endbericht bildet nach vorangegangener Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung den Abschluss der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung. Die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung, mit der eine Vergrößerung des Untersuchungsgebietes verbunden ist, muss von den Städten und Gemeinden bis zum Jahre 2013 erarbeitet werden. 2. Lösung Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung vom 30.03.2011 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Erstellung des Lärmaktionsplanes beschlossen. Alle Wesselinger Bürgerinnen und Bürger hatten die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 26.04.2011 bis zum 27.05.2011 zum Entwurf des Planes zu äußern. Das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die inhaltliche Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen können dem Endbericht entnommen werden. Der Bericht gibt ferner Auskunft zum Sachstand weiterer Untersuchungen an der Autobahn 555, die vom Landesbetrieb Straßenbau in seiner Stellungnahme vom 31.01.2011 zugesagt worden waren. 3. Alternativen Die Lärmaktionsplanung ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinden. Es besteht somit keine Alternative. 4. Finanzielle Auswirkungen Der vorliegende Endbericht des Lärmaktionsplanes der 1. Stufe ist vom Fachbereich Stadtplanung erstellt worden. Wird für die 2. Stufe des Lärmaktionsplanes ein über den hier vorliegenden Stand hinausgehender Umfang gewünscht, so ist, wie in anderen Gemeinden erfolgt, die Beauftragung externer Dienstleister erforderlich. Anlage Endbericht der 1. Stufe des Wesselinger Lärmaktionsplanes