Daten
Kommune
Wesseling
Größe
4,0 MB
Datum
03.07.2012
Erstellt
12.06.12, 06:36
Aktualisiert
03.07.12, 06:14
Stichworte
Inhalt der Datei
Lärmaktionsplan Wesseling
gemäß § 47 d BImSchG
- 1. StufeEndbericht, Juni 2012
Erarbeitet durch die Stadt Wesseling
Fachbereich 61/ Stadtplanung
1
Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung
Am 25. Juni 2002 wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat die „Richtlinie 2002/49/EG über
die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ verabschiedet. Die sogenannte „EUUmgebungslärmrichtlinie“ legt einen Handlungsrahmen fest, um in der Europäischen Union schädliche
Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu reduzieren und ihnen vorzubeugen. Die
Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht erfolgt durch die §§ 47 a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Die Richtlinie sieht vor, in einem ersten Schritt die bestehende Lärmbelastung der Menschen durch
Umgebungslärm bis zum 30. Juni 2007 in Lärmkarten abzubilden. Die Lärmkarten sind für
-
Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern,
-
Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Mio. Kfz pro Jahr,
-
für Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60.000 Zügen pro
Jahr
-
sowie für Großflughäfen mit über 50.000 Bewegungen pro Jahr zu erstellen.
Bis zum 30. Juni 2012 sollen Lärmkarten für sämtliche Ballungsräume (mit mehr als 100.000 Einwohnern und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 EW/km2) sowie für alle Hauptverkehrsstraßen
mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz und alle Haupteisenbahnstrecken mit mehr
als 30.000 Zügen pro Jahr vorliegen.
Die Zuständigkeit bei der Erstellung der Lärmkarten ist zweigeteilt. So zeichnet sich das Eisenbahnbundesamt verantwortlich für die Erstellung von Lärmkarten für die Haupteisenbahnstrecken der Eisenbahnen des Bundes (EdB). Lärmkarten für die durch Straßenverkehr verursachten Belastungen
werden in Nordrhein-Westfalen durch das Landesamt für Naturschutz, Umwelt- und Verbraucherschutz (LANUV) entwickelt. Die erforderlichen Daten erhält das LANUV durch die Städte und Gemeinden in NRW.
Die Stadt Wesseling wurde nach den Kriterien des Ministeriums für Umwelt, Natur und Verbraucherschutz (MUNLV) nicht als Teil eines der 12 identifizierten Ballungsräume in NRW eingestuft. In Wesseling wurden daher bei der 1. Stufe der Lärmkartierung nicht sämtliche Verkehrswege einer Untersuchung unterzogen, sondern nur jene, deren Verkehrsaufkommen die oben genannten Schwellenwerte
von 6 Mio. Kfz pro Jahr auf Hauptverkehrsstraßen und 60.000 Züge pro Jahr für Haupteisenbahnstrecken übertreffen. Auch Lärmimmissionen aus Gewerbelärm sind in Wesseling nicht Bestandteil der
Lärmaktionsplanung.
Die Lärmkarten bilden die sachliche Grundlage für die Erstellung von Lärmaktionsplänen. Die nachfolgenden Ausführungen stellen die erste Stufe des Wesselinger Lärmaktionsplanes dar. Bis zum 13.
Juni 2013 ist auf Grundlage der bis dahin vorliegenden Lärmkarten eine zweite Stufe des Planes zu
erarbeiten.
2
2
Lärmaktionsplan Wesseling
Die Stadt Wesseling befindet sich in direkter Rheinlage zwischen den Oberzentren Köln (13 km) und
Bonn (12 km). Wesseling ist eine industriell geprägte Stadt, viele bedeutende Unternehmen der Chemieindustrie haben hier ihren Standort. Die Stadt profitiert von ihrer überdurchschnittlich guten verkehrlichen Anbindung an regionale, nationale und internationale Verkehrswege, wie den Flughafen
Köln-Bonn oder den Hafen Köln-Godorf als Anschluss an die Bundeswasserstraße Rhein. Von besonderer Bedeutung für Wesseling sind die Autobahn A 555 Köln-Bonn und die Stadtbahnlinie 16
zwischen Köln und Bonn. Beide Verkehrsträger ermöglichen einen idealen Anschluss Wesselings an
die Region, bilden jedoch gleichzeitig eine starke räumliche Zäsur im Stadtgebiet mit den damit verbundenen Immissionen.
2.1 Hauptlärmquellen
Die folgenden Tabellen geben einen Überblick über die Verkehrsbelastung der Hauptverkehrswege in
Wesseling. Vorausblickend auf die zweite Stufe der Lärmaktionsplanung bis 2013 werden auch jene
Verkehrswege angeführt, deren Belastungen unterhalb der Schwellenwerte für die Lärmkarten von
2007 liegen.
Nicht in der Tabelle enthalten ist das Verkehrsaufkommen der Autobahn A 553 Brühl – Euskirchen,
die westlich des Wesselinger Stadtgebietes verläuft. Die durch die Trasse generierten Lärmemissionen sind in den Lärmkarten des Abschnitts 2.2 sowie in den Anhangplänen 13 und 14 abgebildet.
Wesselinger Wohngebiete sind durch Emissionen der A 553 nicht betroffen.
Für die Verkehrsbelastung der Haupteisenbahnstrecken (Anzahl der Züge/Tag) der Deutschen Bahn
liegen der Stadt Wesseling keine Angaben vor. Der Abschnitt 2.2 gibt jedoch Auskunft über die Lärmimmissionen der Bahntrasse Köln-Koblenz, die auf einer Länge von ca. 1 km über das westliche Wesselinger Stadtgebiet verläuft. Detailkarten hierzu sind den Anlagenplänen 11 und 12 des Anhangs zu
entnehmen.
Nicht angeführt werden Daten zum Flugverkehr von Großflughäfen in der Region, da die Stadt gemäß
den vorliegenden Daten des LANUV nicht von Beeinträchtigungen durch Fluglärm (Flughafen KölnBonn) betroffen ist.
Gewerbelärm ist gemäß Umgebungslärmrichtlinie außerhalb von Ballungsräumen nicht untersuchungsrelevant und wird daher in diesem Bericht nicht thematisiert.
Tab. 1: Haupt-Straßenverkehr
Name
BAB 555
Nord
Mitte
Süd
L 300 (Theodor-Heuss-Straße,
Konrad-Adenauer-Straße, WillyBrandt-Straße)
Nord
Mitte
Kfz/a
24,5 Mio.
24,5 Mio.
24,3 Mio.
Lage
Nord-Süd durch die Gemeinde
(mittleres Stadtgebiet)
Nord-Süd durch die Gemeinde
(östliches Stadtgebiet)
6,7 Mio.
4,4 Mio.
3
Name
Kfz/a
Süd
L 182/ K 31 (Rodenkirchener
Straße, Willy-Brandt-Straße)
Nord
Mitte
Süd
L 184 (Brühler Straße)
West
Mitte/ Ost
L 190
L 192 (Siebengebirgsstraße/
Ahrstraße)
Nord
BAB-Zubringer
Mitte
K 60 (Sechtemer Straße, Keldenicher Straße)
Süd
Mitte
Lage
3,7 Mio.
Nord-Süd durch die Gemeinde
(südliches Stadtgebiet)
2,9 Mio.
5,0 Mio.
3,0 Mio.
5,3 Mio.
2,9 Mio.
1,8 Mio.
Ost-West durch die Gemeinde
(nördliches Stadtgebiet)
(südwestliches Stadtgebiet)
Im südlichen Gemeindegebiet
4,6 Mio.
8,3 Mio.
2,4 Mio.
2,0 Mio.
2,8 Mio.
Süd/West - Nord/Ost durch die
Gemeinde (mittleres Stadtgebiet
(Quelle: VEP-Entwurf für den Rhein-Erft-Kreis; Datenmaterial: DTV aus Zählung 2005) Hervorgehoben sind Straßen bzw. Straßenabschnitte, die eine Verkehrsbelastung von > 6 Mio. Kfz/a aufweisen und somit relevant sind für die erste Stufe des Lärmaktionsplanes
Es zeigt sich, dass lediglich zwei Hauptverkehrswege eine Verkehrsbelastung oberhalb des Schwellenwertes von 6 Mio. Fahrzeugen pro Jahr aufweisen. Dazu gehören die Autobahn A 555 und ihr Zubringer sowie ein sehr kurzer Teil der nördlichen L 300 bzw. Theodor-Heuss-Straße im Grenzbereich
zu Köln-Godorf. Die anderen Hauptverkehrswege weisen eine Belastung unterhalb 6 Mio. Fahrzeugen
pro Jahr auf, und wurden in den Lärmkarten des LANUV nicht weiter berücksichtigt.
Die nachfolgende Tabelle veranschaulicht, dass das Personennahverkehrsaufkommen sowie die Güterverkehre auf der Stadtbahntrasse zwischen Köln und Bonn unterhalb des Schwellenwertes von
60.000 Zügen pro Jahr liegen. Die Trasse blieb daher in der Lärmkartierung unberücksichtigt.
Tab. 2: Haupt-Schienenverkehr
Name
Züge/a
Lage im Stadtgebiet
Stadtbahnlinie 16 (Köln – Bonn
– Bad-Godesberg
40.200
Nord-Süd durch die Gemeinde
Güterverkehre/ Betriebsfahrten
HGK
17.500
Nord-Süd durch die Gemeinde
2.2 Lärmkarten
Die folgenden Abbildungen zeigen die Ergebnisse der Lärmkartierung des LANUV für Hauptverkehrsstraßen und des Eisenbahnbundesamtes für Hauptschienenwege für die Gesamtstadt. Es werden
sowohl die Belastungen bei Tag (Lden) als auch bei Nacht (Lnight) abgebildet.
„LDEN ist der über alle 24-stündigen Tage des Jahres mit Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit (18- 22 Uhr) und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit (22 – 6 Uhr) gemittelte
Schalldruckpegel. Mit diesen Gewichtsfaktoren trägt man der erhöhten Lästigkeit des Lärms in diesen
Zeiten Rechnung. Der LDEN stellt einen Indikator für die Lärmbelästigung dar. LNight ist ein gemittelter
4
Schalldruckpegel über alle achtstündigen Nachtzeiten (22 bis 6 Uhr) des Jahres, mit dessen Hilfe
Aussagen über Schlafstörungen gemacht werden können.“ (www.umgebungslaerm.nrw.de)
Abb. 1: Lärmkarte Belastung durch Hauptverkehrsstraßen tags
(Quelle: www.umgebungslaerm.nrw.de)
Abb. 2: Lärmkarte Belastung durch Hauptverkehrsstraßen nachts
(Quelle: www.umgebungslaerm.nrw.de)
5
Abb. 3: Lärmkarte Belastung durch Haupteisenbahnlinien tags
(Quelle: http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de)
Abb. 4: Lärmkarte Belastung durch Haupteisenbahnlinien nachts
(Quelle: http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de)
Aus Praktikabilitätsgründen erfolgte die Erstellung der Lärmkarten nicht auf der Grundlage von Einzelmessungen, sondern von Berechnungen. Da die Immissionswerte dadurch i.d.R. geringfügig höher
ausfallen, als bei ortsgenauen Messungen, begünstigen die Ergebnisse der Lärmkartierung die Betrof6
fenen. Berechnungsparameter bei der Ermittlung der Lärmbelastung waren u.a. die Verkehrsstärke
und -zusammensetzung, die Fahrgeschwindigkeit, die Straßenoberfläche sowie die Ausbreitungsbedingungen, zu denen insbesondere der Abstand zur Straße/ Trasse, die Schallminderung durch Hindernisse und der Einfluss des Geländes zählen.
Im Anhang des Berichts finden sich die angeführten gesamtstädtischen Lärmkarten in einer höheren
Auflösung, so dass objektspezifische Belastungen abgelesen werden können.
2.3 Belastungen durch den Umgebungslärm
Zur Veranschaulichung der Handlungserfordernisse, die sich aus den ermittelten Lärmimmissionen
ergeben, sind vom LANUV und vom Eisenbahnbundesamt Erhebungen über die Betroffenheit der
Einwohner im Einwirkungsbereich der Verkehrsanlagen durchgeführt worden.
2.3.1
Lärmeinwirkung durch Straßenverkehr
Zur Kennzeichnung der Einwirkung von Straßenverkehrslärm, der von Autobahnen, Bundes- und
Landesstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr ausgeht, wurden rechnerisch folgende Betroffenheiten
ermittelt.
Tab. 3.: Gesamtfläche der lärmbelasteten Gebiete in der Gemeinde
Lden/dB(A)
> 55
> 65
> 75
2
4,76
1,20
0,39
Größe/km
(Quelle: www.lanuv.nrw.de)
Tab. 4: Geschätzte Gesamtzahl N der lärmbelasteten Wohnungen, Schulen und Krankenhäuser
Lden/dB(A)
> 55
> 65
> 75
N Wohnungen
1473
63
0
N Schulgebäude
5
0
0
N Krankenhausgebäude
0
0
0
(Quelle: www.lanuv.nrw.de)
Tab. 5: Geschätzte Gesamtzahl N der Menschen, die in Gebäuden wohnen mit Schallpegeln an
der Fassade von:
Lden/dB(A)
> 55 .. ≤ 60
> 60 .. ≤ 65
> 65 .. ≤ 70
> 70 .. ≤ 75
> 75
N
2481
871
139
4
0
Lnight/dB(A)
> 50 .. ≤ 55
> 55 .. ≤ 60
> 60 .. ≤ 65
> 65 .. ≤ 70
> 70
N
1348
327
7
0
0
(Quelle: www.lanuv.nrw.de)
2.3.2
Lärmeinwirkung durch Eisenbahnverkehr
Die folgenden zwei Tabellen geben Aufschluss über die Zahl der Menschen, die in Wesseling durch
die Lärmemissionen von Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr belastet werden.
7
Tab. 6: Geschätzte Zahl der von Umgebungslärm in ihren Wohnungen belasteten Menschen
(gemäß VBEB) – Schienenlärm der Eisenbahnen des Bundes (gerundet auf die nächste Zehnerstelle)
Nnight
Lden
Pegelbereich (dB)
Belastete Einwohner
Pegelbereich (dB)
Belastete Einwohner
-
-
45 < Lnight = 50
200
-
-
50 < Lnight = 55
20
55 < Lden = 60
10
55 < Lnight = 60
10
60 < Lden = 65
20
60 < Lnight = 65
0
65 < Lden = 70
10
65 < Lnight = 70
0
70 < Lden = 75
0
Lnight > 70
10
Lden > 75
10
-
-
(Quelle: http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de)
Tab. 7: Von Umgebungslärm belastete Fläche und geschätzte Zahl der Wohnungen, Schul- und
Krankenhausgebäude
Lden
Pegelbereich
(dB)
Lden > 55
Belastete
chen (km2)
2,1
Lden > 65
0,5
Lden > 75
0,1
Flä-
Belastete
nungen
10
Woh-
Belastete Schulen
0
Belastete Krankenhäuser
0
2
0
0
1
0
0
Anmerkung: Bei der Auswertung der betroffenen Schulen und Krankenhäuser sind alle Einzelgebäude betrachtet worden. Bei
Schulkomplexen aus beispielsweise drei Gebäuden sind somit drei Schulgebäude in die Auswertung genommen worden.
(Quelle: http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de)
2.4 Kriterien für das Ergreifen von Maßnahmen
In Deutschland existieren zahlreiche Vorschriften, die die Lärmproblematik von Verkehrstrassen thematisieren. Von besonderer Bedeutung ist die Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV). Die 16.
BImSchV enthält Immissionsgrenzwerte, die beim Neubau oder der wesentlichen Änderung von öffentlichen Straßen oder Schienenwegen der Eisen- oder Straßenbahnen einzuhalten sind (Tabelle 8).
Tab. 8: Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV
Nutzung
Tag (dB)
Nacht (dB)
Krankenhäuser, Schulen, Altenheime
57
47
Reine und allgemeine Wohngebiete und Kleinsiedlungsgebiete
59
49
Kerngebiete, Dorfgebiete,
Mischgebiete
64
54
Gewerbegebiete
69
59
(Quelle:16. BImSchV)
8
Die Immissionsgrenzwerte der 16. BImSchV sind ausschließlich beim Neubau oder wesentlichen Änderungen von Straßen und Schienenwegen heranzuziehen, nicht aber zur Beurteilung der Lärmsituation im Bestand.
Lärmimmissionen an bestehenden Bundesfernstraßen werden durch die „Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes“ (VLärmSchR 97) erfasst. Die Richtlinie
enthält Immissionsgrenzwerte, bei deren Überschreitung die Bundesrepublik Deutschland als Straßenbaulastträger Maßnahmen zur Lärmsanierung gewährt. Eine Verpflichtung zur Durchführung von
Maßnahmen besteht jedoch nicht, da es sich um freiwillige Leistungen im Rahmen der vorhandenen
Haushaltsmittel handelt.
Analog zur „Richtlinie für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes“
existiert in Deutschland die „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“. Auch hier werden, sofern Mittel im Haushalt vorhanden sind, Lärmschutzmaßnahmen finanziert.
Für Wohnnutzungen, Krankenhäuser und Schulen liegen die Immissionswerte der Lärmsanierung für
Eisenbahnen des Bundes einheitlich bei 70 dB(A) am Tage und 60 dB(A) in der Nacht.
Die angeführten Werte von 70 bzw. 60 dB(A) galten bis 2012 auch für Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes. Mit der Verabschiedung des Bundeshaushaltes 2010 jedoch hat eine Reduzierung
der Grenzwerte um 3 dB(A) stattgefunden, so dass für Krankenhäuser, Schulen und in Wohngebieten
fortan ein Lärmsanierungswert von 67 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts gilt. Mit der Senkung der Werte
ist das Ziel des Verkehrslärmschutzpaketes II des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS), eine Reduzierung der Lärmsanierungswerte bis zum Jahre 2011 vorzunehmen
und somit eine Annäherung an die Grenzwerte beim Neubau von Straßen zu erreichen, somit vorzeitig
umgesetzt worden. Eine Anpassung der VLärmSchR 97 als gesetzliche Grundlage der Lärmsanierungswerte ist beabsichtigt, aber bisher noch nicht erfolgt. Durch einen Erlass des BMVBS sind die
Obersten Straßenbaubehörden der Länder jedoch im Sommer 2010 angewiesen worden, die aktualisierten Grenzwerte bei der Lärmsanierung bereits im Vorgriff auf die Änderung der VLärmSchR zu
berücksichtigen. Tabelle 9 gibt Aufschluss über die geänderten Immissionswerte der Lärmsanierung
an Bundesfernstraßen.
Tab. 9: Immissionsgrenzwerte der Lärmsanierung für Bundesfernstraßen
Bundesfernstraßen
Nutzung
Tag dB(A)
Nacht dB(A)
Krankenhäuser, Schulen, Kur-, Altenheime, reine und allgemeine Wohngebiete, Kleinsiedlungsgebiete
67
57
Kern-, Dorf- und Mischgebiete
69
59
Gewerbegebiete
72
62
(Quelle: Erlass des BMVBS vom 25.06.2010, erhalten über Straßen.NRW in Gelsenkirchen)
Für nordrhein-westfälische Landesstraßen hat keine Senkung der Immissionswerte der Lärmsanierung stattgefunden, zudem werden die Grenzwerte nicht nach der Schutzwürdigkeit der betroffenen
9
Gebiete differenziert. Für sämtliche Baugebiete im Einwirkungsbereich von Landesstraßen gelten
nach wie vor Lärmsanierungsgrenzwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts.
Bei der angeführten Vielzahl von Vorschriften und Grenzwerten stellt sich die Frage, ab welcher Belastung im Rahmen der Lärmaktionsplanung konkrete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung im
Einwirkungsbereich von Verkehrskorridoren getroffen werden sollten. Damit die Kommunen primär
jene Bereiche in Betracht ziehen, die am stärksten von Lärmimmissionen beeinträchtigt sind, hat das
Umweltministerium des Landes NRW Auslösewerte festgelegt, bei deren Überschreitung dringlichster
Handlungsbedarf für lärmmindernde Maßnahmen anzunehmen ist (www.umgebungslaerm.nrw.de).
Die sog. „Auslösewerte der Lärmaktionsplanung“ liegen bei 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts und
sind in den Lärmkarten (siehe Anhang) gesondert kenntlich gemacht.
Nach Einschätzung des Umweltbundesamtes (UBA) besteht für Menschen, die derart hohen Lärmpegeln ausgesetzt sind, ein deutlich erhöhtes Risiko für Erkrankungen weshalb es empfiehlt, die Auslösekriterien für Wohngebiete deutlich geringer anzusetzen und in folgende zwei Dringlichkeitsstufen zu
unterteilen:
1. Phase: Lden/Lnight > 65/55 ≤ 70/60 dB(A)
2. Phase: Lden/Lnight > 60/50 ≤ 65/55 dB(A).
Eine Einhaltung der Werte der 1. Phase kann nach Aussage des UBA eine gesundheitliche Gefährdung ausschließen. Werden die Werte der 2. Phase unterschritten, können erhebliche Lärmbelästigungen gemindert werden. (www.umweltbundesamt.de)
Die Stadt Wesseling hat sich dazu entschieden, auf Grundlage der angeführten Empfehlungen des
nordrhein-westfälischen Umweltministeriums und des Umweltbundesamtes drei Dringlichkeitsstufen
für die Lärmaktionsplanung festzulegen, wobei zwischen kurzfristigem, mittelfristigem und langfristigem Handlungsbedarf unterschieden wird. Folgende Schwellenwerte werden angenommen:
Kurzfristiger Handlungsbedarf besteht für Wohngebiete oder lärmempfindliche Gebäude bei Überschreiten der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung von 70 dB(A) tagsüber bzw. 60 dB(A) nachts,
also beim Bestehen eines deutlich erhöhten Risikos für Erkrankungen.
Mittelfristiger Handlungsbedarf liegt vor, wenn die Auslösekriterien des UBA der 1. Phase erreicht
werden, also ab 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts. Durch entsprechende Maßnahmen kann eine
gesundheitliche Gefährdung ausgeschlossen werden.
Langfristiger Handlungsbedarf besteht bei Erreichen der Auslösekriterien der 2. vom UBA genannten Phase ab 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts. Durch eine Unterschreitung der Werte können
erhebliche Lärmbelästigungen gemindert werden.
2.5 Bewertung der Betroffenheiten
Die vorangegangenen Ausführungen machen deutlich, dass die Einwohner in Wesseling insbesondere den Schallemissionen der Autobahn A 555 und ihrem Zubringer ausgesetzt sind. So sind 871 Menschen tagsüber und 1348 Menschen nachts von Immissionen betroffen, die gemäß dem vorangegangenen Abschnitt zumindest auf lange Sicht ein Handlungserfordernis auslösen.
10
Für 327 bzw. 139 (tags/nachts) Bewohner werden durch den Straßenlärm Lärmwerte erreicht, die
mittelfristig das Ergreifen lärmreduzierender Maßnahmen erforderlich machen.
Für kleine Teilbereiche des Stadtgebietes werden die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung gemäß
des nordrhein-westfälischen Umweltministeriums überschritten. In Wesseling sind tagsüber 4 und
nachts 7 Menschen regelmäßig sehr hohen Lärmwerten ausgesetzt, woraus sich ein kurzfristiger
Handlungsbedarf ergibt.
Krankenhäuser sind nicht von erheblichen Immissionen durch Straßenverkehrslärm betroffen. Hier
besteht somit weder ein akutes noch ein langfristiges Handlungserfordernis. Für die in Tabelle 4 angeführten Schulgebäude ist die Immissionssituation hingegen nicht eindeutig bestimmbar. So sind 5
Schulgebäude Lärmwerten > 55 und ≤ 65 dB(A) tags ausgesetzt. Aufgrund der großen gebildeten
Lärmklasse ist nicht klar, ob Schulgebäude Lärmpegeln von mehr als 60 d(B)A tagsüber ausgesetzt
sind, was einen langfristigen Handlungsbedarf hervorrufen würde.
Gebäudescharfe Werte zu den Lärmimmissionen durch die A 555 können den Anlagen des Anhangs
entnommen werden.
Die Zahl derer, die in Wesseling von Schienenlärm durch die Bahntrasse Köln – Koblenz betroffen
sind, ist deutlich geringer als die Betroffenheit durch den Straßenverkehrslärm der Autobahn.
Ein langfristiger Handlungsbedarf ist für 20 Bewohner gegeben.
Mittelfristig sollten durch eine Lärmminderungsplanung 10 Bewohner besser vor den Immissionen der
Bahntrasse im Süd-Westen Wesselings geschützt werden.
10 Einwohner sind Lärmpegeln ausgesetzt, die mit Werten > 75 dB(A) tags und > 70 dB(A) nachts
sogar die Kriterien für einen kurzfristigen Handlungsbedarf noch deutlich überschreiten.
Lärmbelastungen mit Handlungsbedarf bestehen hier ausschließlich für Gebäude im Außenbereich.
Aufgrund der vergleichsweise großen Entfernung des Wesselinger Siedlungsbereiches zur Bahntrasse Köln – Koblenz sind keine Wohngebiete Immissionen ausgesetzt, die oberhalb der genannten
Schwellenwerte von 60 dB(A) tags und 50 d(B)A nachts für langfristigen Handlungsbedarf liegen.
Eine Abbildung des am stärksten durch Schienenlärm der Bahntrasse Köln – Koblenz belasteten Bereichs ist dem Anhang dieses Berichts zu entnehmen.
2.6 Petitionen und erfolgte Maßnahmen zur Verringerung von Immissionen
Wie bereits angeführt, resultieren Lärmbelastungen in Wesseling überwiegend aus den Lärmemissionen der Autobahn A 555. In den letzten Jahren sind daher mehrere Petitionen von Wesselinger Bürgern beim Petitionsausschuss des Landtages eingereicht worden, die das Thema der Straßenverkehrsbelastung durch die Autobahn A 555 zum Gegenstand hatten. Veranlasst durch die Petitionen
sind vom Landesbetrieb Straßenbau / Straßen.NRW Untersuchungen von Wohngebieten und Gebäuden durchgeführt worden, um die Betroffenheiten durch die Lärmimmissionen zu quantifizieren und
ggf. erforderliche Lärmminderungsmaßnahmen aufzuzeigen.
Für alle im folgenden beschriebenen Untersuchungen zur Autobahn A 555 gilt, dass diese auf Grundlage der bisherigen Immissionsgrenzwerte der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen in der Baulast
11
des Bundes (70/ 60 dB(A)) erstellt worden sind. Die Untersuchungen sind unabhängig von der Erstellung des Lärmaktionsplanes erarbeitet worden. Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung, wie in Kapitel 2.4 festgelegt, sind für den Landesbetrieb Straßenbau nicht maßgeblich.
2.6.1
Zulässige Geschwindigkeit und bestehender Schallschutz der Autobahn A 555
Als Ergebnis zweier Petitionen aus dem Jahre 2003 wurde 2005 eine Geschwindigkeitsreduzierung
auf der A 555 zum Schutz der angrenzenden Wohnbebauung durch die Bezirksregierung Köln angeordnet.
Abb. 5: Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der A 555
(Eigene Darstellung)
Die zulässige Geschwindigkeit auf der Autobahn ist seitdem für das Teilstück Anschlussstelle Wesseling bis etwa zur Höhe West-Devon-Straße in Fahrtrichtung Köln auf 100 km/h tagsüber und 80 km/h
12
nachts begrenzt. In Fahrtrichtung Bonn reicht die Geschwindigkeitsbegrenzung 100/80 km/h von Höhe
West-Devon-Straße bis zur Unterquerung der Autobahn durch die Urfelder Straße. Lkw dürfen auf
beiden Teilstücken tags wie nachts maximal 80 km/h schnell fahren. Abbildung 5 gibt Aufschluss über
die bestehenden Geschwindigkeitsregelungen auf der A 555.
In jenem Abschnitt der Autobahn, der beidseits dicht von Wohnbebauung umgeben ist (Höhe WestDevon-Straße bis Anschlussstelle Wesseling), sind Schallschutzanlagen wie Erdwälle, Schallschutzwände oder eine Kombination aus beiden vorhanden. Die Anlagenhöhen belaufen sich auf 2 bis 6 m,
vorherrschend sind Höhen zwischen 4 und 5 m. Stellenweise weist das Schallschutzsystem entlang
der A 555 in Wesseling Schwachpunkte auf, die sich in erster Linie auf das Brückenbauwerk FlachFengler-Straße und die Autobahnunterführung Mühlenweg konzentrieren. Auch diese Lücken im
Schallschutzsystem der Autobahn waren Gegenstand der Petitionen aus dem Jahre 2003.
2.6.2
Brückenbauwerk Flach-Fengler-Straße und Autobahnunterquerung Mühlenweg
Die Brücke über die Autobahn im Bereich der Flach-Fengler-Straße verfügt über keine Lärmschutzanlagen, so dass der Schall der Autobahn über das Brückenbauwerk in die angrenzenden Wohnnutzungen eindringen kann. Dass die Autobahn in dem genannten Teilstück in Tieflage verläuft, reduziert
die Schallausbreitung jedoch.
Weiter nördlich im Stadtgebiet wird die A 555 in Hochlage geführt und überquert den Mühlenweg.
Während in diesem Bereich auf der westlichen Seite der Autobahn eine ausreichend hohe Lärmschutzanlage von 5 bis 6 m Höhe vorhanden ist, wird der Bereich östlich der Trasse lediglich durch
einen ca. 2 m hohen Lärmschutzwall geschützt. Dieser Wall verläuft auf einer Länge von jeweils etwa
400 m vom Brückenbauwerk Mühlenweg Richtung Norden und Süden. Im Bereich des Brückenbauwerkes selbst ist auf der nördlichen Seite kein Lärmschutz vorhanden.
Aus Anlass der Petitionen wurde für den Bereich des Überführungsbauwerks Flach-Fengler-Straße
durch den Landesbetrieb Straßenbau eine lärmtechnische Untersuchung mit dem Ergebnis durchgeführt, dass für die nächstgelegene Wohnbebauung Flach-Fengler-Straße, Hermann-Löns-Straße sowie Keldenicher Straße im 1. und 2. Obergeschoss Pegelüberschreitungen oberhalb der (bis 2010
gültigen) maßgebenden Lärmsanierungsgrenzwerte von 70 dB(A) tags und 60 dB(A) nachts auftreten.
Wird rechnerisch die Anlage einer 2,50 m hohen Lärmschutzwand beidseitig der Brücke angenommen, können Pegelminderungen von 1-3 dB(A) erreicht werden. Nach Aussage des Baulastträgers
Straßen.NRW sind Pegeländerungen für das menschliche Gehör erst ab 3 dB(A) wahrnehmbar, weshalb die Effekte einer Lärmschutzwand auf der Brücke als marginal einzustufen seien. Der finanzielle
Aufwand zur Errichtung eines entsprechenden 2,50 m hohen Lärmschutzes aus transparentem
Akrylglas beliefe sich auf ca. 250.000 Euro. Aus Sicht des Baulastträgers Straßen.NRW stünden die
Baukosten damit außer Verhältnis zur erreichbaren Lärmschutzverbesserung. Zudem müsse berücksichtigt werden, dass die beiden am stärksten betroffenen Wohngebäude an der Flach-Fengler-Straße
sowie an der Keldenicher Straße an der der Autobahn direkt zugewandten Seite über keine Fenster
verfügten. Abgesehen davon seien für den Großteil der betroffenen Fassaden bereits passive Schallschutzmaßnahmen (Lärmschutzfenster) unter Bezuschussung durch den Bund bzw. Straßen.NRW
durchgeführt worden.
13
Auch für den oben genannten Bereich am Mühlenweg ist aus Anlass der Petition eine lärmtechnische
Untersuchung vom Landesbetrieb Straßenbau NRW durchgeführt worden. Gegenstand der Untersuchung waren die am stärksten betroffenen Wohngebäude der Straßen Auf dem Mühlenberg, Martinstraße, Mühlenweg und Ottostraße. Im Ergebnis wurden punktuelle Überschreitungen der (bis 2010
gültigen) nächtlichen Immissionswerte der Lärmsanierung an Gebäuden der Martinstraße festgestellt.
Durch die Simulation einer 2 m hohen Lärmschutzwand auf der östlichen Brückenkappe konnten Pegelminderungen an den betroffenen Häusern um 0,1 – 0,8 dB(A) erreicht werden, die nach Angaben
des Landesbetriebs Straßenbau wiederum deutlich unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle des
menschlichen Gehörs lägen. Die Wahl einer größeren Wandhöhe würde keine weiteren Verbesserungen des Gesamtpegels bewirken. Die Baukosten für die Errichtung einer 2 m hohen LeichtmetallLärmschutzwand einschließlich einer seitlichen Erdwalleinbindung würden nach überschlägiger Kostenschätzung bei ca. 35.000 Euro liegen.
In den von der Pegelüberschreitung betroffenen Wohngebäuden an der Martinstraße wurden nach
Aussage von Straßen.NRW bereits im Jahr 1995 passive Lärmschutzmaßnahmen mit 75%-iger Bezuschussung durch den Straßenbaulastträger durchgeführt. Die genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Verbesserung der Lärmsituation zu Lasten der Bundesfernstraßenverwaltung
lägen daher nicht vor.
2.6.3
Keldenich, Malerviertel und westliches Urfeld
Im Juni 2007 ist erneut eine Petition mit Bezug auf Verkehrsimmissionen durch die A 555 beim zuständigen Ausschuss des nordrhein-westfälischen Landtages eingegangen. Räumlich konzentrierte
sich die Petition auf ausgewählte Bereiche der Gemarkungen Keldenich und Urfeld sowie auf die
Lärmsituation im sogenannten „Malerviertel“ südwestlich der Autobahn. Veranlasst durch die Petition
wurde durch Straßen.NRW, Niederlassung Ville-Eifel in Euskirchen, eine Studie in Auftrag gegeben
(erstellt durch IBK Schallschutz, Herzogenrath, 2008: „A 555/ L 192/ L 190 im Bereich Wesseling“ Kurzfassung). Diese sollte die Belastungen der angrenzenden schützenswerten Bebauung durch die
A 555, die Landesstraßen L 190 und L 192 sowie den Einfluss möglicher Lärmminderungsmaßnahmen analysieren. Anhand von Einzelpunktberechnungen wurden repräsentative Gebäude für die
Straßen Am Felde (Urfeld), Auf dem Radacker (Urfeld), Auf dem Eichholzer Acker (Keldenich), Eichendorffstraße (Keldenich), Starenweg (Keldenich), Wilhelm-Busch-Straße (Keldenich), HansHolbein-Straße (Wesseling), Im Blauen Garn (Wesseling) und Paul-Klee-Straße (Wesseling) untersucht. Eine Überschreitung der (bis 2010 gültigen) Grenzwerte der Lärmsanierung ergab sich aus den
Emissionen der A 555 sowie ihrer Anschlussstelle lediglich für eines der betrachteten Gebäude. Es
handelt sich hierbei um ein Gebäude an der Hans-Holbein-Straße. Die Überschreitung des Sanierungswertes wurde im 3. Geschoss der zur Autobahn ausgerichteten Fassade festgestellt und belief
sich auf 0,5 dB(A).
Auch die Untersuchung der L 192 ist für die hier vorliegende erste Stufe der Lärmaktionsplanung von
Relevanz, da sie in Teilbereichen (BAB-Zubringer Siebengebirgsstraße) ein Verkehrsaufkommen von
> 6 Mio. Kfz/Jahr aufweist. Es konnte ermittelt werden, dass durch die Immissionen der Landesstraße
keine Überschreitungen der Immissionsgrenzwerte für die Lärmsanierung auftreten.
14
Die Landesstraße L 190 ist für die erste Stufe des Wesselinger Lärmaktionsplanes nicht von Bedeutung, da sie ein Verkehrsaufkommen von < 6 Mio. Kfz/Jahr aufweist. Der Vollständigkeit halber sei
hier dennoch erwähnt, dass auch aus dieser Landesstraße keine Immissionen hervorgehen, die zu
einer Überschreitung der Grenzwerte der Lärmsanierung für Landesstraßen von 70 dB(A) am Tage
und 60 dB(A) in der Nacht führen.
Die Studie kommt weiter zu dem Ergebnis, dass durch eine Ausdehnung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Streckenabschnitt Fahrtrichtung Köln zwischen der Unterführung Urfelder Straße
und der Anschlussstelle Wesseling von derzeit 120 km/h auf 100 km/h am Tag und von 120 km/h auf
80 km/h in der Nacht rechnerisch eine Minderung der Autobahngeräusche in der Malersiedlung von ≤
0,4 dB(A) tagsüber und ≤ 0,6 dB(A) nachts erreicht werden könnte (Anm.: in Richtung Bonn besteht
für das Teilstück bereits eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100/80 km/h). Diese Änderung läge
zwar unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle, könne aber eine Einhaltung der (bis 2010 gültigen)
Grenzwerte der Lärmsanierung in der Malersiedlung sicherstellen.
Anstelle einer weiteren Geschwindigkeitsreduzierung zwischen der Urfelder Straße und der Anschlussstelle Wesseling ist vom Straßenbaulastträger Straßen.NRW im Jahre 2008 ein sogenannter
Minus-2-Belag (Splittmastixasphalt) auf dem entsprechenden Streckenabschnitt in Fahrtrichtung Köln
eingebaut worden. Durch einen Minus-2-Belag könne eine Reduzierung der Immissionen in den angrenzenden Bereichen von bis zu 2 dB(A) erreicht werden. Im Gegensatz zu sog. „Flüsterasphalt“ der
eine Reduzierung um bis zu 5 dB(A) bewirken könne, sei ein Minus-2-Belag langlebiger und widerstandsfähiger gegenüber Verstopfungen der Asphaltporen.
Da im vorliegenden Fall nur die Erneuerung in einer Fahrtrichtung stattgefunden hat, werden die Verbesserungen für die betroffenen Wohnnutzungen in der Malersiedlung auf ca. 0,5 dB(A) geschätzt.
Auch die Überlagerung mit den Emissionen des noch unsanierten Teilstücks nördlich der Wesselinger
Anschlussstelle begrenzten den Wirkungsgrad der Maßnahme. Insgesamt kommt die von Straßen.NRW beauftragte Studie jedoch zu dem Ergebnis, dass die Erneuerung des Straßenbelags für
das besagte Teilstück in seiner Wirkung der oben beschriebenen Option der Geschwindigkeitsreduzierung rechnerisch mindestens gleichkäme, so dass von einer Einhaltung der (bis 2010 gültigen)
Grenzwerte für die Lärmsanierung in der Malersiedlung ausgegangen werden könne.
2.6.4
Weitere realisierte Maßnahmen im Wesselinger Stadtgebiet
Neben den genannten Maßnahmen und Untersuchungen an der Autobahn A 555 sind in Wesseling
Maßnahmen im gesamten Stadtgebiet durchgeführt worden, um eine Reduzierung von Verkehrslärm
zu erreichen. Dabei handelt es sich um:
konsequenten Umbau von stark belasteten Kreuzungsbereichen mit Lichtsignalanlagen zu
Kreisverkehrsplätzen (insgesamt 15 im Stadtgebiet)
Einrichtung von Tempo-30-Zonen in Verbindung mit:
-
Rückbau/ Verkehrsberuhigungsmaßnahmen (u.a. an der Römer- und Frankenstraße)
-
Aufpflasterungen (u.a. Westring Einmündung Wilhelm-Rieländer-Straße)
-
„Berliner Kissen“ (u.a. Im blauen Garn, Auf dem Eichholzer Acker)
Vermeidung von Einbahnstraßen in Wohngebieten (um unnötige Umwege auszuschließen)
15
Bedarfsgerechte Ampelsteuerung
Einsatz von 6 elektronischen Anzeigetafeln zum Überprüfen der gefahrenen Geschwindigkeit
(Standorte wechseln wöchentlich)
Regelmäßige Geschwindigkeitskontrollen durch die Kreispolizeibehörde
Park-&-Ride-Anlagen an den Haltepunkten Wesseling-Nord, Wesseling und Urfeld der Stadtbahnlinie 16
Mitfahrparkplatz an der Autobahnauffahrt Wesseling (Siebengebirgsstraße)
Weitere Berücksichtigung findet der Schutz vor Straßenlärm und auch vor Schienenlärm durch die
strikte Anwendung der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“, welche Orientierungswerte für die
Bauleitplanung enthält. Bestehen bei Neuplanungen Unklarheiten bezüglich einer möglichen Belastung durch Lärmimmissionen, zieht die Stadt grundsätzlich einen unabhängigen Gutachter zu Rate,
um die Einwirkungen auf das geplante Vorhaben auf Grundlage einer schalltechnischen Untersuchung sicher abschätzen, und falls notwendig, geeignete Schallschutzvorsorge treffen zu können.
Bauliche Maßnahmen zur Verringerung der Lärmimmissionen durch die DB-Bahnlinie Köln – Koblenz
bestehen nicht.
2.7 Handlungsbedarf und mögliche Maßnahmen zur Lärmminderung
Im Folgenden werden die Handlungserfordernisse zu einer weiteren Reduzierung der verkehrsinduzierten Lärmimmissionen angeführt. Analog zu den vorgestellten Dringlichkeiten wird zwischen kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Handlungsbedarfen unterschieden.
2.7.1
Kurzfristiger Handlungsbedarf und vorgeschlagene Maßnahmen
Kurzfristiger Handlungsbedarf besteht bei einer Überschreitung der Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung. Diese liegen bei reinen oder allgemeinen Wohngebieten, wie in Kapitel 2.4 erläutert, bei
70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts.
Straßenverkehr
Aus den vorangegangenen Ausführungen zu Kapitel 2.6 ist hervorgegangen, dass in einigen, durch
die Emissionen der A 555 besonders stark betroffenen Bereichen, Überschreitungen der Auslösewerte
der Lärmaktionsplanung festgestellt werden konnten. Wie den im Anhang enthaltenen Lärmkarten
sowie den Ergebnissen der Petitionsuntersuchungen entnommen werden kann, treten die Überschreitungen im mittleren Stadtgebiet beidseits der Autobahn auf. Betroffene Straßenzüge sind von Nord
nach Süd:
Martinstraße (gem. Lärmkarte + Untersuchung)
Detmolder Straße (gem. Lärmkarte)
Flach-Fengler-Straße (gem. Lärmkarte + Untersuchung)
Ludewigstraße (gem. Lärmkarte)
Kronenweg (gem. Lärmkarte)
Kardorfer Straße (gem. Lärmkarte)
Paul-Klee-Straße (gem. Lärmkarte)
16
Zu berücksichtigen ist, dass Überschreitungen i.d.R. nur bei Einzelgebäuden auftreten. Abweichungen
zwischen den Ergebnissen der Lärmkarten und der durch die Petitionen veranlassten Untersuchungen
können durch verschiedene Ausgangsdaten zur Verkehrsbelastung der Autobahn sowie durch Unterschiede in den Ermittlungsverfahren der Lärmbelastungen verursacht sein.
Als mögliche Maßnahmen zur Verringerung der Lärmproblematik in den angeführten Bereichen kommen grundsätzlich in Frage:
1. eine Optimierung des Schallschutzsystems entlang der A 555, und somit eine Verbesserung
des aktiven Schallschutzes am Emissionsort,
2. passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. Lärmschutzfenster) an betroffenen Immissionsorten/
Gebäuden,
3. weitere Geschwindigkeitsreduzierungen,
4. der Einbau von schallreduzierendem Fahrbahnbelag.
Verantwortlich für das Ergreifen von Maßnahmen bei Überschreiten der Immissionswerte der Lärmsanierung an bestehenden Bundesfernstraßen ist Straßen.NRW als Baulastträger. „Lärmsanierung wird
als freiwillige Leistung auf der Grundlage haushaltsrechtlicher Regelungen durchgeführt. Die formalen
Vorgaben zur Lärmsanierung ergeben sich aus den "Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes" (VLärmSchR-97) in Verbindung mit den "Richtlinien für
den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990" (RLS-90).“ (www.strassen.nrw.de)
1. Optimierung des Schallschutzsystems entlang der A 555
Veranlasst durch die Petitionen Wesselinger Bürger sind vom Straßenbaulastträger Straßen.NRW
Lösungen zur Verbesserung des Schallschutzes der Autobahn im Bereich des Mühlenwegs (2 m hohe
Lärmschutzwand nebst Übergang zum bestehenden Erdwall auf der östlichen Brückenkappe) und der
Flach-Fengler-Straße (2,50 m hohe transparente Akrylglaswand beidseits der Brücke) unterbreitet und
simuliert worden (s. Kap. 2.6.2).
Um eine aktuelle Beurteilungsgrundlage zu erhalten, ob Optimierungsmaßnahmen am Schallschutzsystem entlang der A 555 vorgenommen werden sollten, bittet die Stadt Wesseling den
Straßenbaulastträger um eine Überprüfung der im Jahre 2005 durchgeführten Berechnungen
für die Querungsbauwerke Mühlenweg und Flach-Fengler-Straße. Als Grundlage für die Überprüfung sollten die aktuellen Daten der Verkehrszählung für das Jahr 2010 („SVZ 2010“) herangezogen werden.
2. Passive Schallschutzmaßnahmen
Der
Bund
fördert
passive
Schallschutzmaßnahmen
an
Gebäuden,
die
Immissionen
von
Bundesfernstraßen oberhalb der im Jahre 2010 reduzierten Sanierungsgrenzwerte von 67/57 dB(A)
ausgesetzt sind. Zuwendungsberechtigt sind Grundstückseigentümer, Wohnungseigentümer oder
Erbbauberechtigte. Maßnahmen von Mietern oder Pächtern werden nicht gefördert. Unter passiven
Lärmschutzmaßnahmen sind alle Maßnahmen am Immissionsort zu verstehen, die bauliche
Verbesserungen
an
den
Umfassungsbauteilen
eines
Gebäudes
bewirken.
Hierzu
zählen
17
klassischerweise z.B. der Einbau von Schallschutzfenstern oder Lüftungssystemen. Aufwendungen für
den passiven Lärmschutz werden bis zu 75% durch den Straßenbaulastträger erstattet.
Die Stadt Wesseling empfiehlt betroffenen Eigentümern/Erbbauberechtigten, soweit nicht
bereits erfolgt, durch formlosen Antrag eine Überprüfung der Lärmsituation für betroffene
Gebäude vornehmen zu lassen. Ansprechpartner ist die Regionalniederlassung Ville-Eifel von
Straßen.NRW, Jülicher Ring 101-103, 53879 Euskirchen.
(www.umgebungslaerm.nrw.de/Foerderprogramme/Programme/Laermschutz_an_bestehenden
_Strassen/index.php)
3. Weitere Geschwindigkeitsreduzierungen
Wie Abbildung 5 veranschaulicht, beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit für den am stärksten
von Lärmimmissionen betroffenen stadtzentralen Autobahnabschnitt für Pkw 100 km/h tagsüber und
80 km/h nachts. Eine weitere Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit für Pkw liefe dem Grundanliegen einer Autobahn, den Verkehr mit geringen Widerständen zügig abzuwickeln, entgegen. Auch
für den Lkw-Verkehr, der maßgeblicher Verursacher der Lärmbelastungen ist, erscheint eine Geschwindigkeitsreduzierung von 80 km/h auf z.B. 60 km/h nicht vertretbar.
Anders zu beurteilen ist eine Geschwindigkeitsbegrenzung für das Teilstück Urfelder Straße bis zur
Anschlussstelle Wesseling in Fahrtrichtung Köln. Wie Untersuchungen des Landesbetriebs Straßenbau belegen (s. Kap. 2.6.3), ist eine weitere Geschwindigkeitsreduzierung von derzeit 120 km/h auf
100 km/h tagsüber und von 100 km/h auf 80 km/h nachts möglich. Die Stadt Wesseling möchte mit
ihren Empfehlungen für weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der A 555 jedoch noch einen
Schritt weiter gehen.
So hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling in seiner
Sitzung vom 30.03.2011 beschlossen, gegenüber der Bezirksregierung Köln als zuständige
Straßenverkehrsbehörde eine Ausdehnung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Autobahn
A 555 auf 100 km/h tagsüber und 80 km/h nachts im Norden bis zur Stadtgrenze und im Süden
von der Anschlussstelle Wesseling bis einen Kilometer über die Urfelder Straße hinaus anzuregen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung soll für beide Fahrtrichtungen gelten.
4. Einbau von schallreduzierendem Fahrbahnbelag
Schalldämmender Minus-2-Belag wurde bisher lediglich südlich der Anschlussstelle Wesseling eingebaut. Nach Aussage von Straßen.NRW befindet sich der Bestandsbelag des zentralen Innenstadtabschnitts (Höhe West-Devon-Straße bis Anschlussstelle Wesseling) noch in einem guten Zustand.
Zwar sei vorgesehen, bei Sanierungsbedürftigkeit der Fahrbahnoberfläche auch hier einen schallreduzierenden Minus-2-Belag einzusetzen, der Zeitpunkt der Maßnahme sei aber aus oben genanntem
Grund noch nicht absehbar.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung vom 30.03.2011 beschlossen, gegenüber dem Straßenbaulastträger anzuregen, auf den
noch unsanierten Teilstücken Anschlussstelle Wesseling – Urfelder Straße (Fahrtrichtung
Bonn) und für den zentralen Innenstadtabschnitt (beide Richtungen) anstelle von Minus-218
Belag einen dem Stand der Technik und den Anforderungen an die Verkehrssicherheit genügenden Flüsterasphalt einzubauen. Da für 7 Menschen ein erhöhtes Risiko für Erkrankungen
durch die Überschreitung der Auslösewerte der Lärmaktionsplanung und somit ein kurzfristiger Handlungsbedarf besteht (s. Kap. 2.4), sollte die Fahrbahnerneuerung schnellstmöglich
durch den Straßenbaulastträger Straßen.NRW vorgenommen werden.
Eisenbahnverkehr
Analog zur Zuständigkeit von Straßen.NRW bei der Überschreitung der Grenzwerte der Lärmsanierung an Straßen des Bundes ist das Eisenbahnbundesamt verantwortlich für die Lärmsanierung an
Schienenstrecken der Eisenbahnen des Bundes (s. Kap. 2.4). Der Bund gewährt bei Überschreitung
der Lärmsanierungswerte nach pflichtgemäßem Ermessen Zuwendungen, auf die jedoch kein
Rechtsanspruch besteht (§ 1 der Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an
bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes).
In Wesseling sind, wie bereits an anderer Stelle beschrieben, 10 Personen sehr hohen Lärmbelastungen durch die Eisenbahntrasse Köln-Koblenz ausgesetzt, was einen kurzfristigen Handlungsbedarf
auslöst.
Zur Verbesserung der Lärmsituation empfiehlt die Stadt Wesseling betroffenen Bewohnern,
Kontakt zum Eisenbahnbundesamt aufzunehmen und eine Überprüfung der Lärmsituation zu
beantragen. Voraussetzung für die Durchführung von Schallschutzmaßnahmen ist die Aufnahme in das Lärmsanierungsprogramm des Eisenbahninfrastrukturunternehmens. Erstattungsberechtigt sind gemäß der „Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes“ die Eigentümer von betroffenen Grundstücken. Neben aktiven Schallschutzmaßnahmen wie Wällen und Wänden können betroffene Bürger eine Kostenbeteiligung für passive Schallschutzmaßnahmen beantragen. Auch hier ist die Gewährung einer Kostenerstattung an die Aufnahme in das Lärmsanierungsprogramm geknüpft. Förderfähig sind passive Lärmschutzmaßnahmen, die bauliche Verbesserungen an Umfassungsbauteilen schutzbedürftiger Räume bewirken. Umfassungsbauteile sind z.B. Fenster, Türen, Rolladenkästen, Lüftungsanlagen, Wände und Dächer.
(http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/
bsvwvbund_07032005_EW151486026BM00.htm#ivz1)
2.7.2
Mittelfristiger und langfristiger Handlungsbedarf
Wie in den vorangegangenen Abschnitten erläutert, werden die bestehenden verkehrsinduzierten
Lärmbelastungen in Wesseling im Wesentlichen durch die Autobahn 555 und zu einem untergeordneten Teil durch die Bahntrasse Köln – Koblenz verursacht.
Die Verantwortung für den Bau und die Unterhaltung der Verkehrsanlagen liegen bei dem jeweiligen
Baulastträger, Straßen.NRW und dem Eisenbahnbundesamt sowie bei der Bezirksregierung Köln als
zuständige Behörde bei der Anordnung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen, wie der Reduzierung
der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf Bundesfernstraßen.
19
Die Realisierung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen, wie weiterer Geschwindigkeitsbegrenzungen
oder der Einsatz grobporigen, lärmabsorbierenden Straßenbelags, für die in Teilbereichen gemäß den
vorangegangenen Ausführungen ein kurzfristiger Handlungsbedarf besteht, würde gleichzeitig zu einer Reduzierung von Belastungen derjenigen beitragen, die von Pegelbereichen unterhalb der Auslösewerte der Lärmaktionsplanung beeinträchtigt werden.
Gleiches gilt für die Lärmemissionen der Bahntrasse Köln-Koblenz. Auch hier würden aktive oder passive Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen der Lärmsanierung den Anwohnern zu Gute kommen, die
Pegelbereichen von > 65 dB(A) tags und 55 dB(A) nachts (mittelfristiges Handlungserfordernis) bzw. >
60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts (langfristiges Handlungserfordernis) ausgesetzt sind.
2.7.3
Vorbeugende Maßnahmen
Die Lärmaktionsplanung sieht vor, nicht nur Maßnahmen zur Verringerung bestehender Belastungen
aufzuzeigen und zu verwirklichen, sondern eine stringente Lärmvorsorge zu betreiben, um der Entstehung neuer Lärmkonflikte entgegenzuwirken.
Um diesem Anspruch gerecht zu werden, wird zukünftig die Praxis der lärmtechnischen Untersuchungen in Vorbereitung der Bauleitplanung beibehalten. Nur so kann gewährleistet werden, dass die heranzuziehenden Orientierungswerte der DIN 18005 (s. Kap. 2.6.4) eingehalten werden und im gesamten Stadtgebiet keine neuen Immissionskonflikte entstehen.
2.8 Stellungnahmen der betroffenen Behörden zum Entwurf des Wesselinger Lärmaktionsplanes
Die Entwurfsfassung des Lärmaktionsplanes (Stand Oktober 2010) ist dem Landesbetrieb Straßenbau
NRW als Straßenbaulastträger der Autobahn A 555 sowie dem Eisenbahnbundesamt zur Stellungnahme vorgelegt worden. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW (Regionalniederlassung Ville-Eifel und
Autobahnniederlassung Krefeld) sichert in seiner Stellungnahme vom 31.01.2011 eine Überprüfung
der Immissionssituation entlang der A 555 in Wesseling zu. Der Bereich „A 555, Wesseling“ sei zu
diesem Zwecke „in die Liste der nach den Kriterien der Lärmsanierung mittelfristig zu überprüfenden
Gebiete aufgenommen“ worden. Ob und welche Maßnahmen zum Tragen kommen könnten, könne
jedoch erst nach Abschluss der Überprüfung festgelegt werden. Außer Frage stehe nach Auskunft des
Landesbetriebs Straßenbau der Einbau eines „lärmmindernden Fahrbahnbelags“ auf der A 555 im
Zuge der nächsten Deckensanierungsmaßnahmen.
Vom Eisenbahnbundesamt gab es keine Äußerungen zum vorgelegten Entwurf.
Hinsichtlich möglicher straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen zur Reduzierung der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit auf der Autobahn verweist die Bezirksregierung Köln als zuständige Straßenverkehrsbehörde mit ihrer Stellungnahme vom 09.03.2011 auf die Notwendigkeit detaillierter Einzelfallermittlungen zur Lärmsituation, die beim Landesbetrieb Straßenbau NRW beantragt werden könnten. Ohne derartige Betroffenheitsberechnungen könne über eine Ausdehnung der Geschwindigkeitsreduzierung nicht entschieden werden.
20
2.9 Weitere Aussagen des Straßenbaulastträgers Landesbetrieb Straßenbau seit der
offiziellen Stellungnahme vom 31.01.2011 und hieraus abzuleitende Maßnahmen
Ergänzend zu dem in Kapitel 2.6.3. beschriebenen Sachstand sind seit dem Einbau von Minus-2Belag auf dem Autobahnteilstück südlich der Anschlussstelle Wesseling in Fahrtrichtung Köln weitere
Fahrbahnbelagserneuerungen durchgeführt worden. Hierbei handelt es sich um die Erneuerung eines
Teilabschnitts in Gegenrichtung südlich der Anschlussstelle Wesseling im Jahre 2010. Zum Einsatz
kam sog. „Dünnschichtbelag im Kalteinbau“ (DSK) - ein Belag, der wie der 2008 verwendete Splittmastixasphalt eine lärmmindernde Wirkung um 2 dB(A) erreicht. Die Stadt Wesseling hatte von der
Durchführung der Arbeiten keine Kenntnis.
Auf das Wesselinger Stadtgebiet bezogen weist die A 555 nach Angaben von Straßen.NRW zum
gegenwärtigen Zeitpunkt somit folgende Belagsarten auf (Betr.-km 0 = Verteilerkreis Köln; Betr.-km
10,2 = Kreuzungsbereich Anschlussstelle Wesseling):
Fahrtrichtung Köln
Nördliche Stadtgrenze bis Betr.-km 10,000: Gussasphalt, 0 dB(A) Lärmminderung
Betr.-Km 10,000 bis 13,655: alle Fahrstreifen Splittmastixasphalt, 2 dB(A) Lärmminderung, Einbau
2008
Fahrtrichtung Bonn
1. Fahrstreifen (Lkw-Spur)
Betr.-km 10,300 bis 11,000: vorh. Splittmastixasphalt, 2 dB(A) Lärmminderung
Betr.-km 11,000 bis 12,270: DSK, 2 dB(A) Lärmminderung, Einbau 2010
Betr.-km 12,270 bis 15,000: DSK, 2 dB(A) Lärmminderung, Einbau 2006
2. Fahrstreifen
Betr.-km 10,300 bis 11,000: vorh. Splittmastixasphalt, 2 dB(A) Lärmminderung
Betr.-km 11,000 bis 11,575: DSK, 2 dB(A) Lärmminderung, Einbau 2010
Betr.-km 11,575 bis 13,300: DSK, 2 dB(A) Lärmminderung, Einbau 2006
3. Fahrstreifen
Betr.-km 10,300 bis 11,000: vorh. Splittmastixasphalt, 2 dB(A) Lärmminderung
Betr.-km 11,000 bis 13,350: DSK, 2 dB(A) Lärmminderung, Einbau 2010
(Information: Herr Weber, Landesbetrieb Straßenbau NRW, Autobahnniederlassung Krefeld; Mail und
Telefonat vom 11.08.2011)
Auf telefonische Nachfrage bezüglich der durch den Straßenbaulastträger mit Stellungnahme vom
31.01.2011 zugesagten Untersuchung teilte der Landesbetrieb Straßenbau NRW mit (Telefonat vom
30.05.2012 mit Herrn Fuchs, Regionalniederlassung Ville-Eifel), dass die zugesagte Überprüfung der
Wesselinger Lärmsituation auf Grundlage der verschärften Lärmsanierungsgrenzwerte (67 dB(A) tags/
57 dB(A) nachts) derzeit durchgeführt werde. Untersuchungsgebiet sei der Autobahnabschnitt der A
555 von Höhe Brühler Straße bis zur Urfelder Siedlung Auf dem Radacker. Durchgeführte Berechnungen deuteten bereits jetzt auf klare Überschreitungen der Grenzwerte hin, die das Ergreifen von Maß21
nahmen durch den Straßenbaulastträger erforderlich machten. Derzeit würden etwa 600 an der Autobahn gelegene Gebäude einer Höhenvermessung vor Ort unterzogen (insbes. Höhen von Fensterstürzen, Sockel, Traufe, First), um die Ergebnisse der Modellierung zu überprüfen und detailgenaue
Ergebnisse für die Lärmberechnung zu erhalten. Welche Maßnahmen künftig ergriffen würden sei
noch unklar, hierfür müssten die endgültigen Ergebnisse der Analyse abgewartet werden. Denkbar
seien vor allem Verbesserungen im Bereich des baulichen Lärmschutzsystems, also an den Lärmschutzwänden und -wällen beidseits der Trasse. Auch der Einbau von offenporigem Asphalt (OPA) mit
Lärmminderungswerten um 5 dB(A) stelle eine Alternative dar. Problematisch an grobporigem, lärmmindernden Asphalt jedoch sei nach wie vor die geringere Haltbarkeit im Vergleich zu Minus-2Belägen, wie sie bisher südlich der Anschlussstelle Wesseling zum Einsatz gekommen seien. Ferner
sei der Belag aufgrund seiner Entwässerungstechnik ungeeignet für Überführungsbauwerke. Geschwindigkeitsreduzierungen als weitere Option seien in erster Linie als provisorische Maßnahmen
anzusehen. Nach Realisierung der erforderlichen Lärmschutzmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger werde eine Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzungen anvisiert. Die Maßnahmen würden
zu diesem Zwecke nicht auf reduzierte Geschwindigkeiten, sondern auf die Richtgeschwindigkeit ausgelegt.
Der vorangegangene Abschnitt belegt, dass die wesentlichen in Kapitel 2.7.1 empfohlenen, aktiv an
der Lärmquelle A 555 ansetzenden Maßnahmen, derzeit umfassend vom Straßenbaulastträger untersucht werden. Aufgrund der bereits absehbaren Überschreitungen der Grenzwerte der Lärmsanierung
ist mit der Realisierung lärmmindernder Maßnahmen zu rechnen. Um die gegenwärtige Immissionssituation zu verbessern, wird die Stadt Wesseling zeitnah Kontakt zur Bezirksregierung Köln als zuständiger Straßenverkehrsbehörde aufnehmen, um die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen auf
dem Wesselinger Teilstück der A 555 anzuregen. Nach Vorliegen der Untersuchung des Landesbetriebs Straßenbau NRW wird die Stadt ferner eine temporäre Ausdehnung der Geschwindigkeitsbegrenzung Richtung Süden gemäß Beschluss des Wesselinger Ausschusses für Stadtentwicklung und
Umweltschutz vom 30.03.2011 bis zur Fertigstellung der Lärmschutzmaßnahmen beantragen.
2.10 Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Entwurf des Wesselinger Lärmaktionsplanes
Der Entwurf des Wesselinger Lärmaktionsplanes (Stand: April 2011, einschließlich der eingearbeiteten
Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom 30.03.2011) hat vom
26.04.2011 bis zum 27.05.2011 offen gelegen. Alle Bürgerinnen und Bürger hatten in dieser Zeit Gelegenheit, sich über den Plan zu informieren und Anregungen zu äußern. Über die Beteiligungsmöglichkeit wurde im Amtsblatt der Stadt Wesseling vom 13.04.2011 sowie über die Homepage der Stadt
Wesseling informiert.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben lediglich drei Bürger von der Möglichkeit Gebrauch
gemacht, Eingaben zum Entwurf des LAP vorzunehmen. Im Folgenden werden verkürzt die Inhalte
der Bürgerstellungnahmen sowie deren Berücksichtigung in der hiermit vorliegenden Endfassung des
Lärmaktionsplanes der 1. Stufe wiedergegeben.
22
Bürger
Eingabedatum, Inhalt
Berücksichtigung
B1
27.05.2011 per Mail
1)
1)
Gemäß der Anlagen 11 und 12 des vorliegenden Lärmaktionsplanes bestehen für
den geschlossenen Siedlungsbereich keine
Beeinträchtigungen durch Schienenlärm,
der die definierten Schwellenwerte für einen
lang- (ab 60 dB(A) tags/ 50 dB(A) nachts),
mittel- (ab 65 dB(A) tags/ 55 dB(A) nachts)
oder kurzfristigen Handlungsbedarf (ab 70
dB(A) tags/ 60 dB(A) nachts) überschreitet.
Lediglich einzelne Gebäude im Außenbereich sind betroffen. Aufgrund der hier berechneten sehr starken Belastung wird den
Eigentümern empfohlen, die Förderung
passiver Lärmschutzmaßnahmen an ihren
Gebäuden beim Eisenbahnbundesamt zu
beantragen. Aktive Lärmschutzmaßnahmen
wie etwa eine Lärmschutzwand erscheinen
aufgrund der zahlenmäßig vergleichsweise
geringen Betroffenheiten und der hohen
hiermit verbundenen Kosten unrealistisch.
Frage, weshalb die Lärmbelästigung durch
die überwiegend auf Brühler Stadtgebiet
verlaufende Bundesbahntrasse zwischen
Köln und Bonn in der Lärmaktionsplanung
nicht näher berücksichtigt worden ist. Im
Bereich der Detmolder Str./ Höhe Entenfanggelände seien insbesondere in den
frühen Morgenstunden (4.00-6.00 Uhr) am
Wochenende deutliche Schallimmissionen
im Wohngebiet durch die Bahntrasse zu
vernehmen. Die Intensität der Lärmbelastung variiere hierbei in Abhängigkeit von
Jahreszeit und Windrichtung.
B1
B2
2)
2)
Empfehlung, bei der nächsten Deckschichterneuerung auf den Einsatz eines „lärmarmen Fahrbahnbelags/ LOA“ mit 4-5 dB(A)
Lärmreduzierung durch den Straßenbaulastträger hinzuwirken.
Vom Landesbetrieb Straßenbau NRW wird
z.Z. eine umfassende Analyse zur Lärmbelastung durch die A 555 auf Grundlage der
reduzierten Lärmsanierungswerte erarbeitet. Es zeichnet sich ab, dass umfangreiche
Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes erforderlich werden. Der Einbau
von lärmminderndem Straßenbelag in der
Größenordnung von ca. 5 dB(A) bildet hierbei eine Lösungsmöglichkeit. (Telefonat
vom 30.05.2012 mit Herrn Fuchs, Regionalniederlassung Ville-Eifel)
24.05.2011 per Mail
1)
1)
Aufgrund einer seitlich der Autobahn verlaufenden Gasleitung und der hiermit verbundenen Nichtüberbaubarkeit weist das
Schallschutzsystem im Bereich HansHolbein-Straße/ Dürerstraße eine Unterbrechung auf. Der Schallausbreitung der Autobahn wird an dieser Stelle durch einen parallelen Versatz der Lärmschutzanlagen
entgegengewirkt.
Hinweis auf unzureichenden Lärmschutzwall an der A 555 auf Höhe von HansHolbein- und Dürerstraße. Die Höhe der
Anlage sei nach Aussage eines Lärmsachverständigen von Beginn an nicht ausreichend bemessen gewesen. Die nördlich
anschließenden Lärmschutzwände wiesen
eine wesentlich größere Höhe auf. Anscheinend sei die gem. Bebauungsplan
max. 3-geschossige Bauweise bei der Errichtung des Walls nicht berücksichtigt bzw.
dieser auf geringere Gebäudehöhen ausgelegt worden.
Im Zuge der Durchführung von Kanalbauarbeiten unterhalb des Walls sei die Schutzwirkung der Anlage noch weiter reduziert
worden. Der Lärmschutzwall weise in dem
betroffenen Bereich eine Lücke auf, die
durch die Bauarbeiten vergrößert worden
Bei den angeführten, im Jahre 2007 durchgeführten Kanalbauarbeiten der Stadtwerke
Wesseling musste der Lärmschutzwall teilweise abgetragen und der bestehende Bewuchs entfernt werden. Nach Abschluss der
Arbeiten wurde der Wall seitlich mit einer
Stützwand gesichert, durch eine Aufschüttung um 50 cm erhöht und neu bepflanzt.
Durch ein Schallgutachten des Ingenieurbüros IFS (2007) ist nachgewiesen worden,
dass entgegen der Aussage benachbarter
Anwohner keine Erhöhung der Schallpegel
23
sei.
In zahlreichen Ortsbesichtigungen mit Fachleuten, der Wesselinger Verwaltungsspitze
und der Kommunalpolitik sei die Situation
inspiziert und ein Handlungsbedarf festgestellt worden. Zugesagte Abhilfe sei bisher
nicht geleistet worden.
Bitte, erneut eine Begehung vor Ort vorzunehmen und konkrete Lärm-Messungen
anstelle von Berechnungen durchzuführen.
Schließung der beschriebenen Lücke im
Lärmschutzsystem als vordringliche Maßnahme.
Hinweis, dass bisher keine LärmMessungen an dem Gebäude stattgefunden
hätten.
gegenüber dem Zustand vor den Kanalbauarbeiten eingetreten ist.
Wie bereits unter B1 2) beschrieben, wird
z.Z. vom Landesbetrieb Straßenbau NRW
eine umfassende Analyse zur Lärmbelastung durch die A555 auf Grundlage der
reduzierten Lärmsanierungswerte erarbeitet. Es zeichnet sich ab, dass umfangreiche
Maßnahmen zur Verbesserung des Lärmschutzes erforderlich werden. Auch der
Bereich Hans-Holbein-Straße/ Dürerstraße
wird hierbei einer erneuten Betrachtung
unterzogen. Zum Nachweis, dass u.a. in der
Hans-Holbein-Straße eine überwiegend
nicht ausgenutzte, bis zu 3-geschossige
Bebauung möglich ist, wurde dem Landesbetrieb Straßenbau NRW der zugehörige
Bebauungsplan übermittelt.
Wie in Kapitel 2.6.3 beschrieben, ist im
Jahre 2008 u.a. an einem Gebäude in der
Hans-Holbein-Straße eine Einzelpunktberechnung im Auftrag des Landesbetriebs
vorgenommen worden. Die einschlägigen
Rechtsgrundlagen für die Lärmsanierung an
Bundesfernstraßen sehen nach Aussage
von Straßen.NRW (Telefonat vom
30.05.2012 mit Herrn Fuchs, Regionalniederlassung Ville-Eifel) keine Messungen vor
Ort, sondern Modellierungen und Berechnungen nach einem festgelegten Schema
vor.
B3
25.05.2011
1)
1)
Die Ertüchtigung bzw. Erhöhung und Erweiterung des aus Mauern, Wänden und Wällen bestehenden Schallschutzsystems stellt
nach Aussage des Straßenbaulastträgers
(Telefonat vom 30.05.2012 mit Herrn
Fuchs, Regionalniederlassung Ville-Eifel)
eine wesentliche Option bei der Verbesserung des Lärmschutzes dar. Die Aufstockung bestehender Wände jedoch bringe
statische Probleme mit sich (unzureichende
Gründung, vergrößerte Windangriffsfläche),
die insbesondere bei älteren Anlagen einen
Neubau erforderlich machten. Auf den bestehenden Wällen hingegen stelle die Erhöhung der Anlagen eine realistische Möglichkeit zur Verbesserung des Lärmschutzes
dar.
Bauliche Anpassung der z.T. stark veralteten und uneinheitlichen Lärmschutzwände
entlang der A555 auf den Stand der Technik, so dass ausreichender Schutz nach
heutigen Maßstäben und für heutige Verkehrsbelastung gewährleistet werden kann.
Bis zur Realisierung der oben angeführten
Anpassung an den Stand der Technik sollte
eine mindestens 1 m umfassende zur A 555
geneigte Erhöhung der Anlagen (z.B. aus
Kunststoff) vorgesehen werden.
Schließung der Lücken in den Lärmschutzanlagen im Bereich von Mühlenweg/ Im
blauen Garn, Flach-Fengler-Straße und der
Anschlussstelle Wesseling/ Bornheim Nord.
Da das in den 50er Jahren angelegte Lärmschutzsystem nicht mehr den gesamten
besiedelten Bereich abdeckt (Defizite insbes. für Keldenich und Urfeld), sollten
Lärmwände ca. 1-2 km Richtung Bonn verlängert werden.
B3
Ob der Straßenbaulastträger den aktiven,
baulichen Lärmschutz entlang der Autobahn
verbessern/ erweitern wird, und/ oder ob
andere Maßnahmen zum Tragen kommen,
kann erst nach Abschluss der Untersuchungen abgesehen werden.
2)
2)
Im zentralen Innenstadtbereich sowie 1 km
Siehe Stellungnahme zu B1, 2)
24
in Richtung Köln und 3 km in Richtung Bonn
sollte dem Stand der Technik entsprechender Flüsterasphalt mit einer Lärmminderungsleistung von mindestens 5 dB(A) auf
der A 555 aufgebracht werden. (Verweis auf
Petition Nr. 13/11008 aus 2003)
B3
3)
3)
Anbringung zusätzlicher Schilder, die auf
bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der A 555 hinweisen.
Die Anzahl der vorhandenen Geschwindigkeitsbegrenzungsschilder wird als ausreichend angesehen. Die Stadt Wesseling
wird jedoch bei der Bezirksregierung Köln
als zuständiger Straßenverkehrsbehörde
die Einführung dauerhafter Geschwindigkeitskontrollen für den Wesselinger Autobahnabschnitt beantragen. Hieraus resultierende Bußgelder werden allerdings durch
das Land NRW bzw. die Bezirksregierung
Köln und nicht durch die Stadt Wesseling
erhoben werden können.
Anbringung von Bannern an Autobahnbrücken (z.B. „wir möchten auch ruhig schlafen“ oder „Lärm runter, Gas runter“), um
Akzeptanz für die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu erhöhen.
Einführung einer Dauerüberwachung mit
mehreren Kameras (Punktüberwachung)
oder als Trajekt-Kontrolle (Streckenüberwachung). Hinweis auf die Möglichkeit der
Einnahmenerhebung für die Stadt Wesseling.
B3
4)
4)
Erweiterung der bestehenden Geschwindigkeitsreduzierung im zentralen Innenstadtabschnitt von 100 km/h tags und 80
km/h nachts Richtung Bonn bis Autobahnkilometer 13,5.
Nach Abschluss der Analyse durch den
Landesbetrieb Straßenbau NRW ist vorgesehen, bei der Bezirksregierung Köln eine
temporäre Ausdehnung der Geschwindigkeitsreduzierung Richtung Bonn bis zur
Fertigstellung eines ausreichenden Lärmschutzes zu beantragen.
Gemeindeübergreifende (Köln, Wesseling,
Bornheim, Bonn) Abstimmung und Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsbegrenzungen auf der A 555 auf 100/80 km/h.
B3
Die Möglichkeiten zur Anbringung von Bannern an Autobahnbrücken durch die Stadt
Wesseling werden geprüft.
Eine gemeindeübergreifende Vereinheitlichung der Geschwindigkeitsbegrenzungen
aus Lärmschutzgründen ist nicht erforderlich. Tempolimits zum Zwecke der Lärmreduzierungen sind nur dort sinnvoll und vermittelbar, wo Lärmkonflikte tatsächlich bestehen.
5)
5)
Vorschlag, den Entwurf des Wesselinger
Lärmaktionsplanes auf Grundlage aktueller
Belastungszahlen der A 555 (2010 oder
2011) zu aktualisieren. Aktuelle Zahlen zur
Belastung der A 555 belegten eine 6,4%-ige
Zunahme der Verkehrsstärke seit 2005.
Hiermit seien Auswirkungen auf die Schwellenwerte, das Ausmaß der Lärmbelästigung, die Zahl der Betroffenen sowie auf
die erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen verbunden.
Die diesem Lärmaktionsplan zu Grunde
liegenden vom LANUV NRW erstellten
Lärmkarten basieren aufgrund des erheblichen Vorlaufes derartiger flächendeckender
Modellierungen auf einer nicht mehr aktuellen Datenlage (2005). Die Stadt Wesseling
jedoch ist aus finanziellen und personellen/
fachlichen Gründen nicht in der Lage (und
auch nicht dazu verpflichtet), eigene, aktuellere Lärmmodellierungen durchzuführen
bzw. dem aktuellen Verkehrsbelastungsstand entsprechende Lärmkarten zu erstellen.
Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden
Erarbeitung der 2. Stufe des Lärmaktionsplanes, für die zudem geringere auf die
Verkehrsbelastungszahlen bezogene
Schwellenwerte gelten, erfolgt ohnehin zeitnah eine Neubetrachtung auf Basis aktuel25
ler Daten.
B3
6)
6)
Vermutung, dass Daten der Lärmaktionsplanung mit dem RLS90-Verfahren ermittelt
und daher nur Punktberechnungen extrapoliert wurden. Frage nach der methodischen
Extrapolation von Punkten zu Flächen und
der Möglichkeit, die Belastungsdaten im
Detail überprüfen zu können. Vorschlag, die
Ergebnisse der Lden, Lnigt sowie alle anderen
zutreffenden Angaben, wie z.B. Adressen
der betroffenen Gebäude, in Tabellenform
zur Verfügung zu stellen.
Stellungnahme des LANUV NRW vom
22.08.2011:
Die Ergebnisse für LDEN und LNight wurden
vom LANUV entsprechend den Vorgaben
der Umgebungslärm-Richtlinie durch die
Betroffenenstatistik tabellarisch zusammengefasst. Die Berechnungen zur Lärmkartierung werden nach der VBUS (Vorläufige
Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen), angelehnt an die RLS90,
durchgeführt. Dabei werden in einem 10 m
Raster Immissionspunkte auf 4 m Höhe
errechnet und flächenhaft dargestellt. Jeder
Immissionspunkt wird als 10*10 m Kachel,
entsprechend seines Wertes in einem
Isophonenband farblich abgebildet.
Siehe auch Stellungnahme zu B3 10)
B3
7)
7)
Empfehlung, die von der Stadt Wesseling
für einen „kurzfristigen Handlungsbedarf“
bestimmten Grenzwerte von 70 dB(A) tagsüber und 60 dB(A) nachts auf 65/55 dB(A)
oder zumindest auf 67/57 dB(A) zu reduzieren.
Die von der Stadt Wesseling für einen „kurzfristigen Handlungsbedarf“ festgelegten
Schwellenwerte orientieren sich an den
diesbezüglichen Vorgaben des Runderlasses des MUNLV aus dem Jahre 2008 sowie
an den bis 2010 gültigen Grenzwerten der
Lärmsanierung an Bundesfernstraßen. Es
ist richtig, dass von der Stadt strengere
Grenzwerte hätten bestimmt werden können. Aufgrund der Tatsache, dass die Autobahn A 555 als größter verkehrlicher Emitent im Stadtgebiet sich nicht in kommunaler Baulast befindet, sind die Einwirkungsmöglichkeiten auf die Realisierung von
Maßnahmen an der Trasse begrenzt.
Schwellenwerte unterhalb der gesetzlich
bestehenden Lärmsanierungswerte wecken
falsche Erwartungen in der Bevölkerung, da
sie eine Verpflichtung für die Realisierung
entsprechender Lärmminderungsmaßnahmen durch den Straßenbaulastträger suggerieren. Dieser jedoch ist an eine eigene
Gesetzeslage gebunden, die nicht deckungsgleich mit den Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie ist.
In diesem Zusammenhang wird auf die
Belastungen in der Malersiedlung und im
westlichen Urfeld verwiesen, für die nach
Reduzierung der Grenzwerte der Lärmsanierung von Überschreitungen auszugehen
sei.
Insbesondere vor dem Hintergrund der Reduzierung der Lärmsanierungsgrenzwerte
im Jahre 2010 wird eine Überprüfung der
Schwellenwerte für die Definierung der
Handlungsbedarfe der 2. Stufe der Lärmaktionsplanung zugesagt. Von Bedeutung sein
werden hierbei auch die vom LANUV NRW
zu bildenden Lärmintervalle der Lärmkarten.
In den Lärmkarten der 1. Stufe des LAP
betrug der Abstand zur nächsten farblich
separat dargestellten Lärmklasse 5 dB(A).
Ein von der Stadt festgelegter Schwellenwert von z.B. 67 dB(A) wäre in einer sol26
chen Darstellung nicht gesondert erkennbar.
B3
B3
8)
8)
Im Entwurf des LAP wird im Zusammenhang mit dem Nutzen möglicher Lärmminderungsmaßnahmen eine Aussage des
Straßenbaulastträgers Straßen.NRW wiedergegeben, die besagt, dass Pegeländerungen für das menschliche Gehör erst ab 3
dB(A) wahrnehmbar sind. Seitens des Bürgers wird in diesem Zusammenhang auf
neuere Erkenntnisse der Wissenschaft verwiesen, die belegen würden, dass bereits
kleinere Änderungen fühlbar seien. Er
schlägt daher vor, die angeführte 3 dB(A)Grenze nicht als Kriterium für die Wirksamkeit von Maßnahmen heranzuziehen und
jede lärmreduzierende Maßnahme umzusetzen. Durch die Summe würde schnell
eine wahrnehmbare Verbesserung der
Lärmsituation erreicht.
Eine fachliche Einschätzung zur Wahrnehmbarkeitsschwelle des menschlichen
Gehörs ist an dieser Stelle nicht möglich
und nicht erforderlich.
9)
Stellungnahme des LANUV NRW vom
22.08.2011:
Hinweis auf z.T. nicht nachvollziehbare,
unregelmäßige Lärm-Darstellungen (z.B.
dicht nebeneinander sehr leise und sehr
laut) in den Lärmkarten des LANUV. (Beleg
durch in den Lärmkarten markierten Bereichen als Anlage zur Stellungnahme „Anhang 2“)
Gebäude sind schallabschirmende aber
auch schallreflektierende Elemente. Gebäude als Schallschirme verursachen auf
der Straßen-abgewandten Seite hinter den
Gebäuden ruhige Bereiche. Vor den Gebäuden auf der Straßenseite wird aufgrund
der Schallreflexion an der Gebäudefassade
die Schallwirkung um 3 dB erhöht. Daher
sind Bereiche hinter dem Gebäude teilweise
mit Pegeln < 55 dB(A) LDEN dargestellt und
vor den Gebäuden erfordert die Erhöhung
des Pegels aufgrund der Schallreflexion am
Gebäude eine farbliche Darstellung entsprechend des nächst höheren Isophonenbandes.
Im Anhang 2 der Bürgeranfrage ist oben
links die Grenze zum Ballungsraum Köln zu
sehen. Die Ballungsräume, Kommunen mit
mehr als 250.000 EW, kartierten in der 1.
Stufe der Lärmkartierung eigenständig und
hatten neben den Hauptverkehrsstraßen mit
mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr auch sonstige
lärmrelevante Straßen, die auf das Stadtgebiet einwirken, zu untersuchen. So wurden hier noch zusätzliche Straßen kartiert,
woraus eine deutlich differenziertere und
komplexere Darstellung des Verkehrslärms
auf dem Gebiet der Stadt Köln folgt. Die
Darstellung der Verkehrslärmeinwirkung
erfolgt für jede Gemeinde entsprechend des
sich aus den Anforderungen der Umgebungslärm-Richtlinie ergebenden Kartierungsumfangs. Deshalb können in der Kartendarstellung an der Grenze zwischen
Ballungsraum und NichtBallungsraumgemeinden Pegelsprünge
27
auftreten.
B3
10)
10)
Bitte um Überprüfung, ob die in Kap. 2.3.1
und 2.3.2 angeführten Zahlen zur Betroffenheit von Gebäuden und Menschen zutreffen, da sie offensichtlich von Externen
ermittelt wurden.
Eine Überprüfung sämtlicher in die Lärmkartierung eingeflossener Ausgangsdaten
durch die Stadt Wesseling ist aus fachlicher
und personeller Sicht nicht leistbar.
Stellungnahme des LANUV NRW vom
22.08.2011:
Die in der Kartierung des Umgebungslärms
vom LANUV verwendeten Modell- sowie die
zugehörigen Ergebnisdaten können von der
Stadt Wesseling über den internen Bereich
des Umgebungslärmportals in elektronischer und GIS-technisch weiter verwertbarer Form bezogen werden. Aus diesen Daten ist u.a. auch die Gebäudenutzung, z.B.
als Schulgebäude, ersichtlich. Als zuständige Stelle obliegt der Stadt Wesseling die
Entscheidung, ob und in welcher Form diese Daten weitergegeben werden.
Aus Datenschutzgründen wird die Stadt
Wesseling keine gebäudespezifischen Daten an Dritte herausgeben.
B3
B3
11)
11)
Bitte um Überprüfung, ob, wie im LAPEntwurf beschrieben, im Jahre 2008 auf der
BAB 555 in Fahrtrichtung Köln zwischen der
Unterführung Urfelder Straße und der Anschlussstelle Wesseling ein sog. Minus-2Belag aufgebracht worden ist. Die Information stehe in Widerspruch zu Aussagen, die
2007 und 2008 seitens der Stadt Wesseling
getätigt worden seien.
Im Jahre 2008 ist in Fahrtrichtung Köln südlich der Anschlussstelle Wesseling ein gewöhnlicher Splitmastixasphalt aufgebracht
worden (Siehe Kap. 2.9). Durch den Belag
wird eine Lärmminderung um 2 dB(A) erreicht. Die scheinbaren Widersprüche basieren vermutlich auf unterschiedlich verwendeten Begrifflichkeiten des Informationsaustausches (fehlende Info, dass Splitmastixasphalt Lärmminderung bewirkt)
02.11.2011
1)
1)
Nach Auskunft von Straßen.NRW (Telefonat vom 30.05.2012 mit Herrn Bongart,
Regionalniederlassung Ville-Eifel) ist vorgesehen, auf der A 553 zwischen dem Kreuz
Bliesheim und der Anschlussstelle Brühl/
Phantasialand auf 8 Probefeldern eine
Teststrecke für sog. „PMA-Belag“, einem
noch nicht genormten Lärmminderungsbelag, vorzusehen. Die Lärmminderung durch
den Belag beträgt ca. 4-5 dB(A). Nach Abschluss der Testphase soll der beste der
Testbeläge auf dem weiteren Streckenabschnitt zwischen Brühl Nord und Brühl Süd
eingebaut werden.
Hinweis auf den Lärmaktionsplan der Stadt
Brühl sowie auf einen damit verbundenen
Zeitungsartikel aus dem hervorgeht, dass
auf der im Vergleich zur A 555 wesentlich
geringer frequentierten A 553 zwischen
Bliesheim und Brühl ein lärmmindernder
Asphalt (- 5dB(A)) eingebaut werde. Darüber hinaus schlage die Stadt Brühl die
Einführung von Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Teilstück vor.
Generell ist in diesem Zusammenhang zu
berücksichtigen, dass die Stadt Brühl über
einen wesentlich geringeren Anteil aktiven
Lärmschutzes in Form von Lärmschutzwänden als Wesseling verfügt.
28
3
Fazit
Die vorangegangenen Ausführungen belegen, dass das Thema Verkehrslärm insbesondere aufgrund
der innerstädtischen Lage der Bundesautobahntrasse A 555 für Wesseling von großer Bedeutung ist.
Da in Teilbereichen die Auslösewerte der Lärmaktionsplanung überschritten sind, wird die Stadt Wesseling auf eine zeitnahe Realisierung von lärmmindernden Maßnahmen durch den Straßenbaulastträger und die Straßenverkehrsbehörde hinwirken.
Aufgrund einer im Jahre 2010 erfolgten Reduzierung der Grenzwerte der Lärmsanierung an Bundesfernstraßen um 3 dB(A) nimmt der Landesbetrieb Straßenbau NRW als Träger möglicher Lärmschutzmaßnahmen gegenwärtig eine ausführliche Neubewertung der Lärmsituation entlang der A 555
in Wesseling vor. Erste Ergebnisse der Untersuchung belegen deutliche Überschreitungen der Lärmsanierungsgrenzwerte. In den nächsten Jahren wird daher mit der Realisierung lärmmindernder Maßnahmen wie z.B. dem Neubau von Schallschutzanlagen oder dem Einbau von schallreduzierendem
Straßenbelag zu rechnen sein.
Der hiermit vorliegende Bericht bildet den Abschluss der 1. Stufe der Lärmaktionsplanung in Wesseling. Bis zum Jahre 2013 ist die 2. Stufe der Lärmaktionsplanung zu erarbeiten. In der 2. Stufe wird die
Betrachtung auf Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz. pro
Jahr und auf Eisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr ausgedehnt, so dass weitere
Bereiche des Stadtgebietes in den Fokus einer Lärmminderungsplanung rücken.
Um die Nachhaltigkeit der Lärmaktionsplanung zu sichern, ist der Lärmaktionsplan nach § 47d Abs. 5
BImSchG alle fünf Jahre zu überprüfen und ggf. zu überarbeiten.
29
4
Anhang
Anlage 1: Lärmkarte A 555 Wesseling Nord (24h tags)
30
Anlage 2: Lärmkarte A 555 Wesseling Nord (nachts)
31
Anlage 3: Lärmkarte A 555 Höhe Mühlenweg (24h tags)
32
Anlage 4: Lärmkarte A 555 Höhe Mühlenweg (nachts)
33
Anlage 5: Lärmkarte A 555 Zentrum (24h tags)
34
Anlage 6: Lärmkarte A 555 Zentrum (nachts)
35
Anlage 7: Lärmkarte A 555 Höhe Anschlussstelle Wesseling (24h tags)
36
Anlage 8: Lärmkarte A 555 Höhe Anschlussstelle Wesseling (nachts)
37
Anlage 9: Lärmkarte A 555 Höhe Urfeld (24h tags)
38
Anlage 10: Lärmkarte A 555 Höhe Urfeld (nachts)
39
Anlage 11: Lärmkarte Eisenbahn Köln – Koblenz Höhe Dickopshof (24h tags)
Anlage 12: Lärmkarte Eisenbahn Köln – Koblenz Höhe Dickopshof (nachts)
40
Anlage 13: Lärmkarte A 553 (24 h tags)
41
Anlage 14: Lärmkarte A 553 (nachts)
42