Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Info GB (Schulsozialarbeit nach dem BUT hier: Sachstandsbericht zum Einsatz der Fachkräfte an Schulen im Kreis Euskirchen)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
16 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
07.11.12, 12:02
Aktualisiert
07.11.12, 12:02
Info GB (Schulsozialarbeit nach dem BUT
hier: Sachstandsbericht zum Einsatz der Fachkräfte an Schulen im Kreis Euskirchen) Info GB (Schulsozialarbeit nach dem BUT
hier: Sachstandsbericht zum Einsatz der Fachkräfte an Schulen im Kreis Euskirchen)

öffnen download melden Dateigröße: 16 kB

Inhalt der Datei

Kreis Euskirchen Der Landrat X Öffentliche Sitzung Datum: Info 170/2012 26.10.2012 Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 15.11.2012 Schulsozialarbeit nach dem BUT hier: Sachstandsbericht zum Einsatz der Fachkräfte an Schulen im Kreis Euskirchen Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.12.2012 per Dringlichkeitsentscheid (D 40/2011) die Umsetzung der Schulsozialarbeit aus Mitteln des Bildungs- und Teilhabepaketes beschlossen. Die Abteilung Jugend und Familie hat daraufhin zum 01.02.2012, bzw. 01.04.2012 fünf Fachkräfte für den Bereich Schulsozialarbeit im derzeitigen Umfang von 4 Vollzeitstellen eingestellt, die von Guido Lorbach (Jugendpfleger) koordiniert werden. Darüber hinaus ist ebenfalls im Umfang einer halben Stelle eine Fachkraft für den Bereich Inklusion tätig (Info 149/2012). In den ersten Wochen nach der Einstellung entwickelte die Abt. Jugend und Familie mit den Fachkräften ein schul- und schulformübergreifendes Konzept der Schulsozialarbeit. Das Konzept beruht auf (neu entwickelten) fachlichen Standards u.a. in Zusammenhang mit ¾ Beratungsangeboten für Schüler, Eltern und Lehrer/ -innen ¾ Sozialen Kompetenztrainings ¾ Elternabenden zu den Themen: „Umgang mit neuen Medien“, „Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes“. Darüber hinaus wurden Kooperationsvereinbarungen vorbereitet, welche die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Kommunen als Schulträger, Schulleitungen und der Abt. Jugend und Familie als Träger von Schulsozialarbeit regeln sollen. Über diese Kooperationsvereinbarungen hinaus werden die Fachkräfte in den Regionen auch einzelne Angebote schultypübergreifend vorhalten (z.B. Elternabenden an Grundschulen, Informationen zum Bildungs- und Teilhabegesetz für Lehrkräfte). Die Grundausrichtung der Konzeption, die Eckpunkte der Kooperationsvereinbarung wie auch die Frage der Zuteilung der Schulsozialarbeit wurde gemeinsam mit den kreisangehörigen Städten und Gemeinden als Schulträger und den Schulleitungen der jeweiligen weiterführenden Schulen erörtert. Nach der Zuteilung der Fachkräfte erfolgte die Phase der Hospitation an den betreffenden Schulen. Die Kündigung einer Fachkraft in Zuständigkeit für die beiden Euskirchener Gymnasien erforderte zwischenzeitlich ein weiteres Auswahlverfahren. -2Die vakante halbe Stelle konnte zum 15.10.2012 neu besetzt werden. Während die Hospitationsphase vor den Sommerferien hauptsächlich dazu diente, sich in den jeweiligen Schulen vorzustellen und die Schule mit ihren strukturellen Unterschieden kennenzulernen, geht es seit Beginn des neuen Schuljahres darum, die gemeinsamen Kooperationsvereinbarungen sowie die Konzeption mit den entsprechenden fachlichen Standards in der praktischen Arbeit umzusetzen, bzw. im Sinne eines dynamischen Prozesses weiterzuentwickeln. Dabei ist die Abteilung Jugend und Familie in regelmäßigem Kontakt mit den Schulleitungen, um den Nutzen der Zusammenarbeit für die Schulen auf Basis der Kooperationsvereinbarungen zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang sind zum Ende des Jahres weitere Reflexionsgespräche zwischen der Abt. Jugend und Familie, den Schulleitungen sowie den Kommunen als Schulträger geplant. Die Aufgabenwahrnehmung der Schulsozialarbeit wird mittels einer Softwarelösung verwaltet und ausgewertet. Hierdurch soll neben einer einheitlichen Dokumentation der geleisteten Arbeit die effiziente und bedarfsgerechte Steuerung der Angebote ermöglicht werden. Eine erste Auswertung der Angebote der Schulsozialarbeit soll den relevanten Gremien im Mai des nächsten Jahres vorgestellt werden. Darüber hinaus wird im Hinblick auf die bestehenden Stellen der Schulsozialarbeit anderer Träger eine Passung angestrebt. Hier wird konkret im Herbst dieses Jahres der Prozess mit dem Ziel, eine einheitliche Rahmenkonzeption für die Schulsozialarbeit an Haupt- und Förderschulen des Kreises zu verschriftlichen, fortgeführt. Dieser Prozess wird auf der Arbeitsebene unter Beteiligung der betreffenden Schulsozialarbeiter/ -innen ausgestaltet. Die Ergebnisse sollen im weiteren Verlauf zunächst von den jeweiligen Schulleitungen und schließlich vom Lenkungskreis des Bildungsnetzwerkes abschließend beraten werden. Schließlich wird die Abteilung Jugend und Familie mit der AWO als Träger der Schulsozialarbeit an den kreiseigenen Schulen (Berufskollegs, Don Bosco Schule) ebenfalls Gespräche mit dem Ziel führen, einheitliche Standards der Aufgabenwahrnehmung zu definieren. Als Information für die Lehrkräfte sowie der Schüler- und Elternschaft wurde das beiliegende Faltblatt entwickelt. gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter: Sachbearbeiter: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)