Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
08.11.12, 04:07
Aktualisiert
08.11.12, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 280/2012
09.07.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2012
Antrag der Profinos GmbH für Kath. Kindertagesstätten auf Gewährung eines Zuschusses
zu den Kosten des Neubaus von Plätzen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an
der Kindertageseinrichtung St. Anna, Kölner Straße 25, 53940 Hellenthal
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 15-625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, Profinos GmbH für Kath. Kindertagesstätten zu den Kosten
des Neubaus von Plätzen des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung St. Anna, Kölner Straße 25, 53940 Hellenthal, einen Zuschuss in Höhe von 120.000,00 € zu gewähren.
Begründung:
-2Die Profinos GmbH für Kath. Kindertagesstätten bittet mit Antrag vom 17.06.2010 um Gewährung
eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus von Plätzen des Typs I für Kinder unter drei Jahren
an der Kindertageseinrichtung St. Anna,
Kölner Straße 25, 53940 Hellenthal. Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Profinos GmbH für Kath. Kindertagesstätten auf
162.374,58 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 120.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag
2. Landesmittel fachbezogene Pauschale
zum U3 Ausbau-Sonderprogramm
gem. Bescheid vom 18.04.2012
3. Kreiszuschuss
4. Trägeranteil
120.000,00 €
59.016,00 €
60.984,00 €
42.374,58 €
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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