Daten
Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
08.11.12, 04:07
Aktualisiert
08.11.12, 04:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Kreis Euskirchen
Der Landrat
V 279/2012
09.07.2012
Datum:
X Öffentliche Sitzung
Nichtöffentliche Sitzung
Beratungsfolge:
Jugendhilfeausschuss
15.11.2012
Antrag der Stadt Zülpich auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Umbaus einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in
53909 Zülpich-Ülpenich, Falkenweg 5
Sachbearbeiter/in: Frau Kremer
Tel.: 15 625
Abt.: 51.1
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
x
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Produkt: 365 01
Zeile: 28
Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung.
Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt.
Produkt:
Zeile:
gez.
Hessenius
Kreiskämmerer
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Beschlussempfehlung der Verwaltung:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Stadt Zülpich zu den Kosten des Umbaus einer Gruppe
des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53909 ZülpichÜlpenich, Falkenweg 5, einen Zuschuss in Höhe von 51.000,00 € zu gewähren.
Begründung:
-2Die Stadt Zülpich bittet mit Antrag vom 06.09.2010 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten
des Umbaus einer Gruppe des Typs I für Kinder unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung in
53909 Zülpich-Ülpenich, Falkenweg 5. Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden.
Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen
und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land
anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag.
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 beschlossen (V 238), dass die Investitionsmaßnahmen zur Schaffung von U3-Plätzen gem. der Prioritätenlisten 2012-2014 durchgeführt werden
sollen.
Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen.
Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Stadt Zülpich auf 52.350,00 €.
Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 51.000,00 €.
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag
2. Kreiszuschuss
3. Trägeranteil
51.000,00 €
51.000,00 €
1.350,00 €
gez. i. V. Poth
Landrat
Geschäftsbereichsleiter/in:
Abteilungsleiter/in:
Sachbearbeiter/in:
Kreistagsbüro:
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(Unterschrift)
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