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Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Kall auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53925 Kall-Sötenich, Am Sportplatz 3)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
12 kB
Datum
15.11.2012
Erstellt
08.11.12, 04:07
Aktualisiert
08.11.12, 04:07
Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Kall auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53925 Kall-Sötenich, Am Sportplatz 3) Beschlussvorlage GB (Antrag der Gemeinde Kall auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53925 Kall-Sötenich, Am Sportplatz 3)

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Kreis Euskirchen Der Landrat V 281/2012 09.07.2012 Datum: X Öffentliche Sitzung Nichtöffentliche Sitzung Beratungsfolge: Jugendhilfeausschuss 15.11.2012 Antrag der Gemeinde Kall auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53925 Kall-Sötenich, Am Sportplatz 3 Sachbearbeiter/in: Frau Kremer Tel.: 15-625 Abt.: 51.1 Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. x Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Produkt: 365 01 Zeile: 28 Mittel stehen haushaltsrechtlich nicht zur Verfügung. Mittel werden über-/außerplanmäßig bereitgestellt. Produkt: Zeile: gez. Hessenius Kreiskämmerer Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten - siehe anliegende Folgekostenberechnung. Beschlussempfehlung der Verwaltung: Der Jugendhilfeausschuss beschließt, der Gemeinde Kall zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Gruppentyps I für unter dreijährige Kinder an der Kindertageseinrichtung in 53925 Kall-Sötenich, Am Sportplatz 3, einen Zuschuss in Höhe von 95.502,00 € zu gewähren. Begründung: -2Die Gemeinde Kall bittet mit Antrag vom 14.12.2010 um Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten des Neubaus einer Gruppe des Typs I für Kinder unter drei Jahren an der Kindertageseinrichtung in 53925 Kall-Sötenich, Am Sportplatz 3. Es sollen 6 Plätze für unter dreijährige Kinder geschaffen werden. Der Kreis übernimmt aufgrund des Kreistagsbeschlusses vom 20.07.2011 (V 193) für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nach Abzug der Landesförderung gemäß Runderlass des MGFFI vom 09.05.2008 den vom Land anerkannten zuwendungsfähigen Höchstbetrag. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 14.12.2011 beschlossen (V 238), dass die Investitionsmaßnahmen zur Schaffung von U3-Plätzen gem. der Prioritätenlisten 2012-2014 durchgeführt werden sollen. Eine Bezuschussung kann auch dann erfolgen, wenn keine Fördermittel Dritter zur Verfügung stehen. Die Kosten belaufen sich lt. Antrag der Gemeinde Kall auf 95.502,00 €. Gem. Ziffer 4.4.1.1 der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren ergibt sich ein zuwendungsfähiger Höchstbetrag i. H. v. 95.502,00 €. Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar: 1. Zuwendungsfähiger Höchstbetrag 2. Kreiszuschuss 3. Trägeranteil 95.502,00 € 95.502,00 € 0,00 € gez. i. V. Poth Landrat Geschäftsbereichsleiter/in: Abteilungsleiter/in: Sachbearbeiter/in: Kreistagsbüro: ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift) ___________________ (Unterschrift)