Daten
Kommune
Bedburg
Größe
159 kB
Datum
05.04.2016
Erstellt
07.04.16, 18:01
Aktualisiert
07.04.16, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Haushaltssatzung 2016
Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 496), hat der Rat der Stadt
Bedburg mit Beschluss vom 05.04.2016 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Stadt Bedburg voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
52.596.358 €
66.743.316 €
im Finanzplan mit
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf
48.531.687 €
im Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
im Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf
59.231.797 €
11.186.860 €
13.298.400 €
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag für Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird für das
Haushaltsjahr 2016 auf 5.860.730 € festgesetzt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen, die zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen
Jahren erforderlich sind, werden für das Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 9.472.000 € festgesetzt.
§4
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnisplans wird für das
Haushaltsjahr 2016 auf 14.146.958 € festgesetzt.
§5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf 35.000.000 EUR festgesetzt.
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§6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern wurden per Hebesatzsatzung vom 16.12.2015 für
das Haushaltsjahr 2016 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf
2. Gewerbesteuer auf
380 v.H.
590 v.H.
495 v.H.
§7
Nach dem Haushaltssicherungskonzept ist der Haushaltsausgleich im Jahre 2022 wieder
hergestellt. Die dafür im Haushaltssicherungskonzept enthaltenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen sind bei der Ausführung des Haushaltsplans umzusetzen.
§8
1. Die Wertgrenze nach § 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO i.V.m. § 14 GemHVO, nach der die
Verpflichtung zum Einzelausweis einer investiven Maßnahme im Teilfinanzplan besteht,
wird grundsätzlich auf 50.000 € festgesetzt.
2. Die Wertgrenze nach § 41 Abs. 1 Buchstabe h) GO i.V.m. § 83 GO, nach der eine überbzw. außerplanmäßige Aufwendung/Auszahlung dem Rat zur Entscheidung vorzulegen
ist, wird auf 20.000 € festgesetzt.
§9
1. Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig umzuwandeln“ (ku) angebracht ist, ist jede
von dem Vermerk betroffene Stelle beim Freiwerden in eine Stelle mit niedrigerer Besoldungs- oder Entgeltgruppe umzuwandeln.
2. Soweit im Stellenplan der Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, dürfen freiwerdende Stellen dieser Besoldungs- oder Entgeltgruppe nicht mehr besetzt werden.
3. Beamtinnen und Beamte können gemäß § 3 Landesbesoldungsgesetz NRW rückwirkend
von höchstens 3 Monaten in die höhere Planstelle eingewiesen werden, soweit sie während dieser Zeit die Obliegenheiten des verliehenen oder eines gleichartigen Amtes tatsächlich wahrgenommen haben und die Planstellen, in die sie eingewiesen werden, besetzbar waren.
§ 10
1. Die im Teilplan 01.111 Innere Verwaltung (01.111.103 Liegenschaftsmanagement; Sachkonto 5491000 Inanspruchnahme Rechte/Dienste) veranschlagten 1.600.000 € werden
als zweckgebunden für die Prospektion der evtl. Bodendenkmäler im „Kasterer Acker“
erklärt.
2. Die Entnahme aus der Kapitalrücklage der RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co
KG ist zweckgebunden für die zu leistenden Darlehenstilgung. Der die vorgenannte Tilgung überschreitende Betrag ist wirtschaftlich anzulegen. Planerisch sind die entsprechenden Positionen im Teilplan 15.573 – Wirtschaft und Tourismus – (15.573.414 Beteiligungen) enthalten.
3. Die im Teilplan 15.573 Wirtschaft und Tourismus für die Erneuerung des Heizkessels im
Gebäude Lindenstraße 4 vorsorglich veranschlagten 50.000 € (15.573.318, 5215000,
318.010) werden zunächst gesperrt.
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