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Beschlussvorlage (Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe - Zuständigkeitsordnung -)

Daten

Kommune
Leopoldshöhe
Größe
27 kB
Datum
21.02.2008
Erstellt
18.02.08, 11:09
Aktualisiert
18.02.08, 11:09
Beschlussvorlage (Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe  - Zuständigkeitsordnung -) Beschlussvorlage (Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe  - Zuständigkeitsordnung -) Beschlussvorlage (Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe  - Zuständigkeitsordnung -)

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Gemeinde Leopoldshöhe Der Bürgermeister Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache 178/2007 1. Ergänzung zur Sitzung des Rates der Gemeinde Leopoldshöhe Fachbereich: BdR Büro des Rates Auskunft erteilt: Frau Patruck / Frau Sunkovsky Telefon: 05208/991-105 05208/991-114 Datum: 24. November 2009 Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe - Zuständigkeitsordnung Beratungsfolge Rat Termin 21.02.2008 Bemerkungen Sachdarstellung: Aufgrund der Beratungen und der Beschlussfassung im Rahmen der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.02.2008 wird die Beschlussvorlage über die Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe –Zuständigkeitsordnung- (Drucksache 178/2007 vom 21. November 2007) wie folgt ergänzt bzw. verändert: Artikel 1 (§ 3 Haupt- und Finanzausschuss) bleibt unverändert. Der bisherige Artikel 2 (§ 14 Bürgermeister) wird Artikel 4, bleibt aber textlich in der Fassung der ursprünglichen Vorlage bestehen. Alte Fassung Artikel 2 § 5 Hochbau- und Planungsausschuss I. Aufgaben: 1. Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes, von Bebauungsplänen und sonstigen städtebaulichen Planungen. 2. Stellungnahmen zu Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) oder zu Befreiungen von den Festsetzungen von Bebauungsplänen, soweit verwaltungsseitig Anträge abgelehnt werden sollen oder die Bauvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung sind. 3. gemeindliche Hochbauangelegenheiten. 4. Vorbereitung der vom Rat zu fassenden Be- Neue Fassung Artikel 2 § 5 Hochbau- und Planungsausschuss I. Aufgaben: 1. Aufstellung und Änderung des Flächennutzungsplanes, von Bebauungsplänen und son-stigen städtebaulichen Planungen. 2. Stellungnahmen zu Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB) oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 BauGB) oder zu Befreiungen von den Festsetzungen von Bebauungsplänen, soweit verwaltungsseitig Anträge abgelehnt werden sollen oder die Bauvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung sind. 3. Vorbereitung der vom Rat zu fassenden Beschlüsse über den Flächennutzungsplan, -2schlüsse über den Flächennutzungsplan, Satzungsbeschlüsse für Bebauungspläne sowie sonstiger städtebaulicher Satzungen. 5. Vorbereitung der vom Rat zu fassenden Beschlüsse zur Sicherung der Bauleitplanung. Sat-zungsbeschlüsse für Bebauungspläne sowie sonstiger städtebaulicher Satzungen. 4. Vorbereitung der vom Rat zu fassenden Beschlüsse zur Sicherung der Bauleitplanung. II. Entscheidungsbefugnisse: II. Entscheidungsbefugnisse: 1. Entscheidung über verfahrensleitende Pla- 1. Entscheidung über verfahrensleitende Planungsschritte (Beschlüsse) in Bauleitplanvernungsschritte (Beschlüsse) in Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungspläfahren (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) sowie sonstiger städtebaulichen Satzunne) sowie sonstiger städtebaulichen Satzungen. gen. 2. Entscheidung über alle sonstigen städtebauli- 2. Entscheidung über alle sonstigen städtebauchen Planungen (z.B. städtebauliche Rahlichen Planungen (z.B. städtebauliche Rahmenpläne), soweit nicht dem Rat vorbehalten. menpläne), soweit nicht dem Rat vorbehal3. Entscheidung über Auftragsvergaben für ten. städtebauliche Planungen. 3. Entscheidung über Auftragsvergaben für 4. Entscheidung über die gemeindlichen Stelstädtebauliche Planungen. lungnahmen zu: 4. Entscheidung über die gemeindlichen Stela. Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35 lungnahmen zu: BauGB) oder im Zusammenhang bebauter a. Bauvorhaben im Außenbereich (§ 35 Ortsteile (§ 34 BauGB) oder zu AbweichunBauGB) oder im Zusammenhang bebauter gen und Befreiungen von den FestsetzunOrtsteile (§ 34 BauGB) oder zu Abweichungen von Bebauungsplänen, soweit verwalgen und Befreiungen von den Festsetzuntungsseitig Anträge abgelehnt werden solgen von Bebauungsplänen, soweit verwallen oder die Bauvorhaben von grundsätzlitungsseitig Anträge abgelehnt werden solcher Bedeutung sind. len oder die Bauvorhaben von grundsätzlib. übergeordneten Planungen sowie Planuncher Bedeutung sind. gen der Nachbarkommunen von grundsätzb. übergeordneten Planungen sowie Planunlicher Bedeutung. gen der Nachbarkommunen von grundsätzc. raumbedeutsamen und überörtlichen Baulicher Bedeutung. vorhaben von grundsätzlicher Bedeutung. c. raumbedeutsamen und überörtlichen Bau5. Entscheidung über gemeindliche Hochbauanvorhaben von grundsätzlicher Bedeutung. gelegenheiten, soweit nicht dem Rat vorbehalten. Begründung: Zum 01.01.2008 wurde die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunales Gebäudemanagement Leopoldshöhe gegründet. Nach der hierfür geltenden Betriebssatzung fällt das Aufgabengebiet der gemeindeeigenen Hochbauangelegenheiten seit diesem Zeitpunkt in den Zuständigkeitsbereich des Betriebsausschusses der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und des Kommunalen Gebäudemanagements. -3- Artikel 3 Artikel 3 § 11 Betriebsausschuss der Leopoldshöher § 11 Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe I. Aufgaben: 1. Beratung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten der Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung. 2. Beratung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe. Betriebsausschuss der Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung und des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe I. Aufgaben: 1. Beratung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten der Leopoldshöher Immobilienund Liegenschaftsverwaltung. 2. Beratung der vom Rat zu entscheidenden Angelegenheiten des Kommunalen Gebäudemanagements Leopoldshöhe. II. Entscheidungsbefugnisse: II. Entscheidungsbefugnisse: 1. Im Rahmen der Betriebssatzung für die Leo- 1. Im Rahmen der Betriebssatzung für die Leopoldshöher Immobilien- und Liegenschaftspoldshöher Immobilien- und Liegenschaftsverwaltung. verwaltung. 2. Im Rahmen der Betriebssatzung für das Kom- 2. Im Rahmen der Betriebssatzung für das Kommunale Gebäudemanagement Leopoldshöhe. munale Gebäudemanagement Leopoldshöhe einschl. Neubauangelegenheiten auf Grundlage von § 1 der vorgenannten Betriebssatzung. 3. Entscheidung über die Vergabe von Architektenleistungen, bei denen das voraussichtliche Honorar des Architekten mehr als 200.000 € beträgt. Begründung: Bei den Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss am 07.02.2008 über die Änderung der Zuständigkeitsordnung wurde angeregt, eine Wertgrenze festzulegen, ab der der zuständige Fachausschuss für die Vergabe von Planungsaufträgen entscheidungsbefugt ist. Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die Änderung der Ordnung über die Zuständigkeiten in der Gemeinde Leopoldshöhe – Zuständigkeitsordnung- entsprechend der Drucksache 178/2007 vom 21.11.2007 und der hierzu ergangenen 1. Ergänzung vom 14.02.2008. Schemmel