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Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
142 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
11.09.12, 06:15
Aktualisiert
11.09.12, 06:15
Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich) Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich) Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich) Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich) Beschlussvorlage (Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 167/2012 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Rat Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 20.08.2012 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 167/2012 Der Bürgermeister Sachbearbeitern: Datum: Astrid Mühle 20.08.2012 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Rat Betreff: Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich Beschlussentwurf: Am 1. Oktober 2012 treten folgende Regelungen in Kraft: Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich 1. Trainer- und Betreuerschulungen Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling = 15,00 €. Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling = 5,00 €. Der Zuschuss wird auf max. 50 % der nachgewiesenen Teilnahmegebühren begrenzt. 2. Bildungsmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 3,00 €. Betreuer werden im Schlüssel 1:10 bezuschusst. 3. Tagesmaßnahmen, eintägige Freizeitmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 1,50 €. Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst. 4. Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 3,00 €. Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst. 5. Für alle Maßnahmen gilt: a) Es werden nur Mitglieder Wesselinger Sportvereine gefördert. b) Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter ab 6 Jahre bezuschusst. c) Bei ein- und mehrtägigen Ferien- und Freizeitmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter von 4 bis einschl. 18 Jahren bezuschusst. Die Altersgrenze gilt nicht für Betreuer. d) Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als ein Tag berechnet. e) Für mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen muss der Antragsteller nachweisen bzw. vorlegen: Ort der Maßnahme, Teilnehmerliste, Übernachtungskostenbelege. 6. Antragsverfahren Bei Abschluss der Maßnahmen werden der Verwaltung die nach Ziffer 5 e) erforderlichen Be lege eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen wird von der Verwaltung der Zuschuss, wenn entsprechende Mittel bei der Budgetaufstockung für den Fachbereich Sport zur Verfügung stehen, auf das Vereinskonto überwiesen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. 7. Die Verwaltung teilt dem Ausschuss für Sport und Freizeit halbjährlich die gewährten Zuschüsse mit. Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 25.09.2012 beschlossen, dass für die Überlassung von Sportstätten folgende Entgelte festgelegt werden: - Vereine (Erwachsene/Jugendliche) - Jugendveranstaltungen auf überörtlicher Ebene - Einzelpersonen - Vereine, die ihren Sitz nicht in Wesseling haben - Überörtliche Sportveranstaltungen für Erwachsene - Aus- und Fortbildungen für Trainer, ÜL, Betreuer Erwachsene 8,75 €/Std. / Jugendliche frei frei 8,75 €/Std. 8,75 €/Std. 8,75 €/Std. 8,75 €/Std. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat in seiner Sitzung am 26.04.2012 unter TOP 10 „Überarbeitung der Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling, Vorlagen-Nr. 63/2012“ folgenden Beschluss gefasst: Es besteht Einvernehmen darüber, dass hinsichtlich der Ziffer 11.5. „Ehrengeschenke an Wesselinger Sportvereine“ folgende Sonderregelung gilt, solange sich die Stadt Wesseling im Nothaushalt befindet: Sofern die Wesselinger Sportvereine für die Feier des Gründungsfestes städtische Räumlichkeiten in Anspruch nehmen, werden die für die Ehrengeschenke gemäß Ziffer 11.5. der Sportförderrichtlinien festgelegten Beträge auf die Nutzungsentgelte angerechnet, die nach den jeweiligen Entgeltordnungen für die Inanspruchnahme der Räumlichkeiten zu zahlen sind. Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss folgende Beschlüsse: 1. Die Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling werden entsprechend den in der Vorlagen-Nr. 63/2012 gemachten Ausführungen geändert. Die überarbeiteten Richtlinien sind dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt. 2. Dem Rat wird empfohlen, folgende Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich zu beschließen: Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich Der Ausschuss für Sport und Freizeit der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 26.04.2012 beschlossen, dass für folgende Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse gewährt werden können: 1. Trainer- und Betreuerschulungen Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling = 15,00 €. Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling = 5,00 €. Der Zuschuss wird auf max. 50 % der nachgewiesenen Teilnahmegebühren begrenzt. 2. Bildungsmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 3,00 €. Betreuer werden im Schlüssel 1:10 bezuschusst. 3. Tagesmaßnahmen, eintägige Freizeitmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 1,50 €. Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst. 4. Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 3,00 €. Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst. 5. Für alle Maßnahmen gilt: a) Es werden nur Mitglieder Wesselinger Sportvereine gefördert. b) Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter ab 6 Jahre bezuschusst. c) Bei ein- und mehrtägigen Ferien- und Freizeitmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter von 4 bis einschl. 18 Jahren bezuschusst. Die Altersgrenze gilt nicht für Betreuer. d) Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als ein Tag berechnet. e) Für mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen muss der Antragsteller nachweisen bzw. vorlegen: Ort der Maßnahme, Teilnehmerliste, Übernachtungskostenbelege. 6. Antragsverfahren Bei Abschluss der Maßnahmen werden der Verwaltung die nach Ziffer 5 e) erforderlichen Belege eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen wird von der Verwaltung der Zuschuss, wenn ent sprechende Mittel bei der Budgetaufstockung für den Fachbereich Sport zur Verfügung stehen, auf das Vereinskonto überwiesen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht. 7. Die Verwaltung teilt dem Ausschuss für Sport und Freizeit halbjährlich die gewährten Zu schüsse mit. Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am --.--.---- beschlossen, dass für die Überlassung von Sportstätten folgende Entgelte festgelegt werden: - Vereine (Erwachsene/Jugendliche) Erwachsene 8,75 €/Std. / Jugendliche frei - Jugendveranstaltungen auf überörtlicher Ebene - Einzelpersonen - Vereine, die ihren Sitz nicht in Wesseling haben - Überörtliche Sportveranstaltungen für Erwachsene - Aus- und Fortbildungen für Trainer, ÜL, Betreuer frei 8,75 €/Std. 8,75 €/Std. 8,75 €/Std. 8,75 €/Std. Einstimmig, 0 Enthaltungen 2. Lösung Der Rat folgt der Empfehlung des Ausschusses für Sport und Freizeit und beschließt entsprechend dem Beschlussentwurf dieser Vorlage. 3. Alternativen Alternativen werden nicht vorgeschlagen. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Gewährung von Zuschüssen entsprechend dieser Richtlinien kann nur dann erfolgen, wenn im städtischen Haushalt entsprechende Mittel bei der Budgetaufstockung für den Fachbereich Sport zur Verfügung stehen.