Daten
Kommune
Wesseling
Größe
142 kB
Datum
25.09.2012
Erstellt
11.09.12, 06:15
Aktualisiert
11.09.12, 06:15
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
167/2012
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Rat
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
20.08.2012
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 167/2012
Der Bürgermeister
Sachbearbeitern:
Datum:
Astrid Mühle
20.08.2012
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Rat
Betreff:
Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für
Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich
Beschlussentwurf:
Am 1. Oktober 2012 treten folgende Regelungen in Kraft:
Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für
Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich
1. Trainer- und Betreuerschulungen
Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling = 15,00 €.
Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling = 5,00 €.
Der Zuschuss wird auf max. 50 % der nachgewiesenen Teilnahmegebühren begrenzt.
2. Bildungsmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 3,00 €.
Betreuer werden im Schlüssel 1:10 bezuschusst.
3. Tagesmaßnahmen, eintägige Freizeitmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 1,50 €.
Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst.
4. Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 3,00 €.
Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst.
5. Für alle Maßnahmen gilt:
a) Es werden nur Mitglieder Wesselinger Sportvereine gefördert.
b) Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter ab 6 Jahre bezuschusst.
c) Bei ein- und mehrtägigen Ferien- und Freizeitmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter von
4 bis einschl. 18 Jahren bezuschusst. Die Altersgrenze gilt nicht für Betreuer.
d) Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als ein Tag berechnet.
e) Für mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen muss der Antragsteller nachweisen bzw.
vorlegen: Ort der Maßnahme, Teilnehmerliste, Übernachtungskostenbelege.
6. Antragsverfahren
Bei Abschluss der Maßnahmen werden der Verwaltung die nach Ziffer 5 e) erforderlichen Be lege eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen wird von der Verwaltung der Zuschuss, wenn entsprechende Mittel
bei der Budgetaufstockung für den Fachbereich Sport zur Verfügung stehen, auf das Vereinskonto überwiesen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
7. Die Verwaltung teilt dem Ausschuss für Sport und Freizeit halbjährlich die gewährten Zuschüsse mit.
Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten
Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 25.09.2012 beschlossen, dass für die Überlassung
von Sportstätten folgende Entgelte festgelegt werden:
- Vereine (Erwachsene/Jugendliche)
- Jugendveranstaltungen auf überörtlicher Ebene
- Einzelpersonen
- Vereine, die ihren Sitz nicht in Wesseling haben
- Überörtliche Sportveranstaltungen für Erwachsene
- Aus- und Fortbildungen für Trainer, ÜL, Betreuer
Erwachsene 8,75 €/Std. /
Jugendliche frei
frei
8,75 €/Std.
8,75 €/Std.
8,75 €/Std.
8,75 €/Std.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat in seiner Sitzung am 26.04.2012 unter TOP 10 „Überarbeitung der
Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling, Vorlagen-Nr. 63/2012“ folgenden Beschluss gefasst:
Es besteht Einvernehmen darüber, dass hinsichtlich der Ziffer 11.5. „Ehrengeschenke an Wesselinger Sportvereine“ folgende Sonderregelung gilt, solange sich die Stadt Wesseling im Nothaushalt
befindet:
Sofern die Wesselinger Sportvereine für die Feier des Gründungsfestes städtische Räumlichkeiten
in Anspruch nehmen, werden die für die Ehrengeschenke gemäß Ziffer 11.5. der Sportförderrichtlinien festgelegten Beträge auf die Nutzungsentgelte angerechnet, die nach den jeweiligen Entgeltordnungen für die Inanspruchnahme der Räumlichkeiten zu zahlen sind.
Nach kurzer Diskussion fasst der Ausschuss folgende Beschlüsse:
1. Die Richtlinien für die Sportförderung in der Stadt Wesseling werden entsprechend den in der
Vorlagen-Nr. 63/2012 gemachten Ausführungen geändert.
Die überarbeiteten Richtlinien sind dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
2. Dem Rat wird empfohlen, folgende Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten und Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich zu beschließen:
Richtlinien zur Gewährung städtischer Zuschüsse für Freizeit- und Bildungsmaßnahmen
und für Trainer-/Betreuerschulungen im Sportbereich
Der Ausschuss für Sport und Freizeit der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am 26.04.2012
beschlossen, dass für folgende Maßnahmen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse gewährt werden können:
1.
Trainer- und Betreuerschulungen
Tagessatz für mehrtägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling = 15,00 €.
Tagessatz für eintägige Veranstaltungen für einen Teilnehmer aus Wesseling = 5,00 €.
Der Zuschuss wird auf max. 50 % der nachgewiesenen Teilnahmegebühren begrenzt.
2.
Bildungsmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 3,00 €.
Betreuer werden im Schlüssel 1:10 bezuschusst.
3.
Tagesmaßnahmen, eintägige Freizeitmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 1,50 €.
Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst.
4.
Mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen
Tagessatz für einen Teilnehmer aus Wesseling = 3,00 €.
Betreuer werden im Schlüssel 1:7 bezuschusst.
5.
Für alle Maßnahmen gilt:
a) Es werden nur Mitglieder Wesselinger Sportvereine gefördert.
b) Bei Bildungsmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter ab 6 Jahre bezuschusst.
c) Bei ein- und mehrtägigen Ferien- und Freizeitmaßnahmen werden Teilnehmer im Alter von
4 bis einschl. 18 Jahren bezuschusst. Die Altersgrenze gilt nicht für Betreuer.
d) Bei allen mehrtägigen Maßnahmen werden An- und Abreisetag als ein Tag berechnet.
e) Für mehrtägige Ferien- und Freizeitmaßnahmen muss der Antragsteller nachweisen bzw.
vorlegen: Ort der Maßnahme, Teilnehmerliste, Übernachtungskostenbelege.
6.
Antragsverfahren
Bei Abschluss der Maßnahmen werden der Verwaltung die nach Ziffer 5 e) erforderlichen Belege eingereicht. Nach Prüfung der Unterlagen wird von der Verwaltung der Zuschuss, wenn
ent sprechende Mittel bei der Budgetaufstockung für den Fachbereich Sport zur Verfügung
stehen, auf das Vereinskonto überwiesen. Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung eines Zuschusses besteht nicht.
7. Die Verwaltung teilt dem Ausschuss für Sport und Freizeit halbjährlich die gewährten Zu
schüsse mit.
Entgeltordnung für die Nutzung von Sportstätten
Der Rat der Stadt Wesseling hat in seiner Sitzung am --.--.---- beschlossen, dass für die Überlassung von Sportstätten folgende Entgelte festgelegt werden:
- Vereine (Erwachsene/Jugendliche)
Erwachsene 8,75 €/Std. /
Jugendliche frei
- Jugendveranstaltungen auf überörtlicher Ebene
- Einzelpersonen
- Vereine, die ihren Sitz nicht in Wesseling haben
- Überörtliche Sportveranstaltungen für Erwachsene
- Aus- und Fortbildungen für Trainer, ÜL, Betreuer
frei
8,75 €/Std.
8,75 €/Std.
8,75 €/Std.
8,75 €/Std.
Einstimmig, 0 Enthaltungen
2. Lösung
Der Rat folgt der Empfehlung des Ausschusses für Sport und Freizeit und beschließt entsprechend dem
Beschlussentwurf dieser Vorlage.
3. Alternativen
Alternativen werden nicht vorgeschlagen.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Gewährung von Zuschüssen entsprechend dieser Richtlinien kann nur dann erfolgen, wenn im städtischen Haushalt entsprechende Mittel bei der Budgetaufstockung für den Fachbereich Sport zur Verfügung
stehen.