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Verwaltungsergänzung (Planstellenerweiterung im Veterinärwesen aufgrund der Empfehlung des LANUV)

Daten

Kommune
Kreis Euskirchen
Größe
9,5 kB
Datum
02.07.2012
Erstellt
19.06.12, 12:02
Aktualisiert
19.06.12, 14:50
Verwaltungsergänzung (Planstellenerweiterung im Veterinärwesen aufgrund der Empfehlung des LANUV)

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Kreis Euskirchen Der Landrat Z 2 / V 276/2012 Datum: 18.06.2012 Planstellenerweiterung im Veterinärwesen aufgrund der Empfehlung des LANUV Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) hat festgestellt, dass sich die zugenommenen Aufgaben im Veterinärbereich mit der vorhandenen Personalausstattung des hiesigen Veterinäramtes nicht mehr - den vielfältigen und gestiegenen Anforderungen entsprechend erfüllen lassen. Das LANUV empfiehlt daher eine Personalaufstockung. Dabei wurden Verbesserungen nicht alleine für tierärztliche Fachaufgaben (u.a. Kontrollfrequenzen erhöhen, Dokumentation festgestellter Verstöße zeitnäher und umfangreicher erledigen) angeregt, sondern auch auf erforderliche Verbesserungen für den Verwaltungsbereich (Sachverhalte vollständig darstellen, Schwelle für tierschutzrechtliche Verfügungen/Anordnungen senken, Ordnungsverfügungen umfassender formulieren; Aktenführung optimieren) hingewiesen. Die personelle Verstärkung im Verwaltungsbereich wird umso erforderlicher, wenn aufgrund der beabsichtigten Personalverstärkung im tierärztlichen Bereich eine erhöhte Ausführung tierärztlicher Kontrollen stattfindet und anschließend der Verwaltungsbereich für die Umsetzung dieser Kontrollen durch ordnungsbehördliche Verfügungen, entsprechende Überwachungen und Durchsetzungsmaßnahmen verantwortlich zeichnen muss. Derzeit ist der Veterinärabteilung lediglich eine Verwaltungskraft des gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienstes zugewiesen. Die wie vor dargestellte Ausweitung qualifizierter Verwaltungstätigkeit ist nur zu bewältigen, wenn der Fachabteilung neben dem von der Arbeitsgruppe Finanzen, Personal, Controlling vorgeschlagenen Zeitvertrag für eine Tlerärztin/einen Tierarzt mindestens eine zusätzliche 0,5 Kraft gehobener nichttechnischer Verwaltungsdienst zugewiesen wird. Damit tatsächlich eine wirkungsvolle Personalverstärkung in der Abt. 39 erreicht wird und auch im Hinblick auf die Fürsorgepflicht gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abt. 39 sieht sich die Verwaltungsleitung veranlasst, nochmals auf die Notwendigkeit der personellen Verstärkung auch im Verwaltungsdienst hinzuweisen. gez. Rosenke