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Beschlussvorlage (126. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergheim - Flächen für die Nutzung von Windkraft - hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen der erneuten Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
189 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
13.04.16, 18:02
Aktualisiert
13.04.16, 18:02
Beschlussvorlage (126. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergheim - Flächen für die Nutzung von Windkraft -
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen der erneuten Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB) Beschlussvorlage (126. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergheim - Flächen für die Nutzung von Windkraft -
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen der erneuten Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB) Beschlussvorlage (126. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergheim - Flächen für die Nutzung von Windkraft -
hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen der erneuten Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-84/2016 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 26.04.2016 Betreff: 126. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergheim - Flächen für die Nutzung von Windkraft hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen der erneuten Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahme im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß §4a Abs. 3 BauGB für die 126. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergheim zu. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die Stadt Bergheim betreibt derzeit die 126. Änderung des Flächennutzungsplans. In dieser Flächennutzungsplanänderung sollen Konzentrationszonen für die Windenergie im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB dargestellt werden. Dies bedeutet, dass Windenergieanlagen, die im Außenbereich ansonsten privilegiert zulässig wären, nur noch in diesen Konzentrationszonen zulässig und außerhalb unzulässig werden. Der aktuelle Entwurf der Planänderung sieht die Darstellung von insgesamt vier Bereichen für Konzentrationszonen im Bergheimer Stadtgebiet vor. Diese befinden sich auf der Stommelner Höhe (östlich von Hüchelhoven-Rheidt), auf der Fischbachhöhe (östlich von Quadrath-Ichendorf), auf der Wiedenfelder Höhe (südlich von Bedburg-Rath) sowie im Bereich zwischen Glesch und der A61 (südlich von Kirdorf). Die Stadt Bedburg hat bereits im Rahmen der Offenlage seinerzeit eine Stellungnahme verfasst. Diese ist als Anlage beigefügt. Die vorgeschlagene Abwägung der Stadt Bergheim hinsichtlich dieser Stellungnahme ist ebenfalls beigefügt. Im Ergebnis der Abwägung werden von Seiten der Stadt Bergheim andere Belange in ihrer Bedeutung höher eingestuft als die von der Stadt Bedburg vorgebrachten Anregungen. Da der Planentwurf nach der Offenlage insgesamt geändert wurde, findet nun die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB statt. Die Frist zur Beteiligung der Bürger und Behörden endet am 02.05.2016. Dies gilt ebenso für Anregungen, die von Bedburger Bürgern gegenüber der Stadt Bergheim geäußert werden können. Konzentrationszonen in der Nähe des Bedburger Stadtgebietes Lediglich die Konzentrationszonen auf der Wiedenfelder Höhe sowie an der A61 liegen im Einwirkungsbereich Bedburger Ortschaften. Dabei liegt die Konzentrationszone auf der Wiedenfelder Höhe (Nr. 5.1) von Bedburg-Rath in südliche Richtung etwa 1.950 m entfernt. Die Konzentrationszone an der A61 (Nrn. 4.1 – 4.3) liegen von Bedburg-Kirdorf in südliche Richtung etwa 1.000 m entfernt. Im Zuge der erneuten Offenlage der Planung beabsichtigt die Verwaltung entsprechend, die beigefügte Stellungnahme abzugeben: [Die Stellungnahme war zum Drucktermin noch nicht fertiggestellt und wird nachgereicht.] Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein x Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-84/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bedburg, 07.04.2016 ----------------------------------Rainer Köster ----------------------------------Sascha Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-84/2016 Seite 3