Daten
Kommune
Bedburg
Größe
189 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
13.04.16, 18:02
Aktualisiert
13.04.16, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-84/2016
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
26.04.2016
Betreff:
126. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergheim - Flächen für die Nutzung
von Windkraft hier: Stellungnahme der Stadt Bedburg im Rahmen der erneuten Offenlage nach § 4a
Abs. 3 BauGB
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss stimmt der von der Verwaltung vorgelegten
Stellungnahme im Rahmen der erneuten Offenlage gemäß §4a Abs. 3 BauGB für die 126.
Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergheim zu.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Stadt Bergheim betreibt derzeit die 126. Änderung des Flächennutzungsplans. In dieser
Flächennutzungsplanänderung sollen Konzentrationszonen für die Windenergie im Sinne des § 35
Abs. 3 Satz 3 BauGB dargestellt werden. Dies bedeutet, dass Windenergieanlagen, die im
Außenbereich ansonsten privilegiert zulässig wären, nur noch in diesen Konzentrationszonen
zulässig und außerhalb unzulässig werden. Der aktuelle Entwurf der Planänderung sieht die
Darstellung von insgesamt vier Bereichen für Konzentrationszonen im Bergheimer Stadtgebiet vor.
Diese befinden sich auf der Stommelner Höhe (östlich von Hüchelhoven-Rheidt), auf der
Fischbachhöhe (östlich von Quadrath-Ichendorf), auf der Wiedenfelder Höhe (südlich von
Bedburg-Rath) sowie im Bereich zwischen Glesch und der A61 (südlich von Kirdorf).
Die Stadt Bedburg hat bereits im Rahmen der Offenlage seinerzeit eine Stellungnahme verfasst.
Diese ist als Anlage beigefügt. Die vorgeschlagene Abwägung der Stadt Bergheim hinsichtlich
dieser Stellungnahme ist ebenfalls beigefügt. Im Ergebnis der Abwägung werden von Seiten der
Stadt Bergheim andere Belange in ihrer Bedeutung höher eingestuft als die von der Stadt Bedburg
vorgebrachten Anregungen. Da der Planentwurf nach der Offenlage insgesamt geändert wurde,
findet nun die erneute Offenlage nach § 4a Abs. 3 BauGB statt. Die Frist zur Beteiligung der
Bürger und Behörden endet am 02.05.2016. Dies gilt ebenso für Anregungen, die von Bedburger
Bürgern gegenüber der Stadt Bergheim geäußert werden können.
Konzentrationszonen in der Nähe des Bedburger Stadtgebietes
Lediglich die Konzentrationszonen auf der Wiedenfelder Höhe sowie an der A61 liegen im
Einwirkungsbereich Bedburger Ortschaften. Dabei liegt die Konzentrationszone auf der
Wiedenfelder Höhe (Nr. 5.1) von Bedburg-Rath in südliche Richtung etwa 1.950 m entfernt. Die
Konzentrationszone an der A61 (Nrn. 4.1 – 4.3) liegen von Bedburg-Kirdorf in südliche Richtung
etwa 1.000 m entfernt.
Im Zuge der erneuten Offenlage der Planung beabsichtigt die Verwaltung entsprechend, die
beigefügte Stellungnahme abzugeben:
[Die Stellungnahme war zum Drucktermin noch nicht fertiggestellt und wird nachgereicht.]
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein x
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-84/2016
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Bedburg, 07.04.2016
----------------------------------Rainer Köster
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-84/2016
Seite 3