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Beschlussvorlage (Anlage 4 - Stellungnahme der Stadt Bedburg zur erneuten Offenlage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
163 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
25.04.16, 18:01
Aktualisiert
25.04.16, 18:01
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Inhalt der Datei

Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung - Stadtverwaltung Bedburg, Postfach 1253, D-50173 Bedburg 1. Schreiben an: Dienstgebäude: Rathaus Kaster An die Bürgermeisterin der Stadt Bergheim - Fachbereich 6 Bethlehemer Straße 9-11 50126 Bergheim Auskunft erteilt: Zimmer: Durchwahl: Telefax: E-Mail: Mein Zeichen: Herr Köster 206/207 (02272) 402 601 (02272) 402 400 stadtplanung@bedburg.de BM FNP 126 ab: Datum: 27. April 2016 _ FNP 126. Änderung (‚Paffendorf / BAB 61‘) hier: Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, erneute öffentliche Auslegung Sehr geehrte Frau Pfordt, sehr geehrte Damen und Herren, im Rahmen der gesetzlichen Beteiligungspflicht zur erneuten Offenlage der 126. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergheim wird auf nachfolgende seitens der Stadt Bedburg betroffene und zu vertretende Belange hingewiesen: Der Änderungsbereich „Paffendorf / BAB 61“ grenzt mittelbar an das Stadtgebiet der Stadt Bedburg an. Die grundsätzliche bauleitplanerische Absicht zur Nutzung erneuerbarer Energien durch die Stadt Bergheim wird diesseits weiterhin begrüßt. Leider sind sie jedoch den in meiner Stellungnahme vom 01. September 2015 vorgetragenen Bedenken nicht gefolgt. Daher möchte ich die dort vorgetragenen Bedenken hiermit erneuern. Darauf aufbauend kommt in der überarbeiteten Planung in der konkreten Abgrenzung der ausgewiesenen Konzentrationszonen eine unterschiedliche Bewertung der Belange hinsichtlich der Bergheimer Stadtteile einerseits und des Bedburger Stadtteils Kirdorf andererseits zum Ausdruck. Während die Konzentrationszonen 4.1 bis 4.3 so verkleinert wurden, dass zum Bergheimer Stadtteil Glesch ein Abstand von 1.250 m eingehalten wird, bleibt der Abstand bis Bedburg-Kirdorf bei 1.000 m unverändert, bis zur Kirdorfer Mühle lediglich etwa 930 m. Daher fordere ich erneut, wie bereits in meiner vorherigen Stellungnahme zur Offenlage dargelegt, den Abstand der Windkonzentrationszonen zum Ortsteil Kirdorf analog der Mindestabstände im Stadtgebiet Bedburg, wie jedoch auch vergleichbar zum Bergheimer Stadtteil Glesch, auf mindestens 1.200 m zu vergrößern. Die Gründe hierfür hatte ich bereits in meiner Stellungnahme vom 01. September 2016 aufgeführt. Konkret rege ich daher an, auf die Darstellung der Fläche 4.1 als Windkonzentrationszone zu verzichten. Hierdurch würde zumindest eine einseitige Benachteiligung der Bedburger Bürger vermieden. Besuchszeiten: montags bis freitags montags und donnerstags dienstags 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Konten IBAN BIC Commerzbank Kreissparkasse Köln Postbank Köln Volksbank Erft DE67 3754 0050 0440 5767 00 DE28 3705 0299 0187 0016 50 DE20 3701 0050 0024 8595 01 DE17 3706 9252 0200 0040 00 COBADEFFXXX COKSDE33 PBNKDEFF GENODED1ERE Hausadresse: Am Rathaus 1 * D-50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de kora780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\Vorhaben Nachbarkommunen\Beteiligungsverfahren Nachbarkommunen\Bergheim\BM 126 FNP Windkraft\korrigierte Stellungnahme erneute Offenlage Bergheim 126 FNP.docx Seite - 2 - zum Schreiben vom 27. April 2016 Darüber hinaus hatte ich bereits in meiner vorherigen Stellungnahme auf mögliche Konflikte mit dem sich in der Entwicklung befindlichen Gewerbegebiet :terra nova hingewiesen. Sie weisen zwar darauf hin, dass in der Machbarkeitsstudie zur :terra nova Fläche zwar auch Windenergieanlagen als mögliche Stromerzeuger für das Gebiet entlang der Autobahn genannt worden sind, jedoch bezogen Sie die dortigen Aussagen auf neuartige Windenergieanlagen mit vertikalen Rotoren. Bei der nun vorliegenden Flächenausweisung ist davon auszugehen, dass hier die „klassischen“ Anlagen mit normalen Rotoren und Bauhöhen von etwa 200 m Gesamthöhe ermöglicht werden. Dies deckt sich nicht mit den Aussagen der Machbarkeitsstudie zur :terra nova Fläche, auf die Sie abstellen. Der Entwurf des Bebauungsplans für die :terra nova Fläche setzt überbaubare Grundstücksflächen fest, die nach der nun erfolgten Änderung der Flächen für Windenergienutzung etwa 300 m von diesen entfernt liegen. Sie weisen in Ihrer zum Beschluss der erneuten Offenlage beigefügten Vorabwägung darauf hin, dass eine optische Bedrängung (ausgeschlossen bei einem Abstand von dreifacher Anlagenhöhe) nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes lediglich auf Wohnungen bezogen wird und nach dem Entwurf des Bebauungsplans für das :terra nova-Gebiet entsprechende Wohnungen im Gewerbegebiet nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO ausgeschlossen sind. Durch die Ausweisung der Windkonzentrationszonen wird diese Festsetzung für den Bebauungsplanentwurf jedoch bereits manifestiert. Bzgl. einer Belastung durch Schattenwurf weisen Sie darauf hin, dass die im Windenergieerlass genannten Richtwerte für die maximale Schattenwurfdauer im Bereich von Wohnnutzungen nicht unmittelbar auf andere Nutzungen zu übertragen seien. Es wird im Windenergieerlass (Punkt 5.2.1.3) jedoch weiter ausgeführt, dass für weitere Einzelheiten die WKASchattenwurf-Hinweise des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) heranzuziehen seien. Die WKA.Schattenwurfhinweise nennen unter Punkt 1.2 gleichberechtigt neben Wohnräumen u.a. auch Büroräume, Praxisräume, Arbeitsräume Schulungsräume und ähnliche Arbeitsräume als „maßgebliche Immissionsorte“. Die Immissionsrichtwerte unter Punkt 3 der Hinweise differenzieren jedoch nicht zwischen unterschiedlichen Arten von maßgeblichen Immissionsorten. Sofern vor Inkrafttreten des Bebauungsplans und der Genehmigung hierauf beruhender Vorhaben Windenergieanlagen errichtet werden, könnte dies eine Einschränkung für die Ausrichtung von Büroräumen an westlichen Gebäudeseiten im Gebiet :terra nova bedeuten. Ob ein Hinweis im Bebauungsplan hier ausreichend ist, um eine hinzunehmende Vorbelastung zu begründen, ist offen. Im Ergebnis erzeugt dies zumindest eine latent deutliche Einschränkung der zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten. Durch die Ausweisung der Windkonzentrationszone wird darüber hinaus eine mögliche zukünftige Erweiterung der :terra nova Fläche nach Westen unterbunden und Richtung Norden präjudiziert. Vorsorglich weise ich darauf hin, dass bei einer Erweiterung dieser Flächen nach Norden eine Anbindung dieser Flächen über die K 32 (Kreisstraße Niederembt-Glesch) als sehr kritisch angesehen wird. Eine Anbindung an das regionale Straßennetz wäre dabei zwingend mit einer Ortsdurchfahrt (Kirdorf, Glesch, Niederembt) verbunden. Zwar ist dies nur ein Randaspekt bezüglich der Ausweisung von Windenergieanlagen, zeigt jedoch, dass durch die Ausweisung die zukünftigen Erweiterungspotenziale des :terra nova Bereichs dauerhaft deutlich eingeschränkt werden. Selbst wenn die seinerzeitige Stellungnahme des Zweckverbandes :terra nova die Erweiterungspotenziale im Norden der bisherigen beplanten Fläche sieht, wird hier eine mögliche Planungsalternative von vornherein unterbunden. Besuchszeiten: montags bis freitags montags und donnerstags dienstags 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Konten IBAN BIC Commerzbank Kreissparkasse Köln Postbank Köln Volksbank Erft DE67 3754 0050 0440 5767 00 DE28 3705 0299 0187 0016 50 DE20 3701 0050 0024 8595 01 DE17 3706 9252 0200 0040 00 COBADEFFXXX COKSDE33 PBNKDEFF GENODED1ERE Hausadresse: Am Rathaus 1 * D-50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de kora780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\Vorhaben Nachbarkommunen\Beteiligungsverfahren Nachbarkommunen\Bergheim\BM 126 FNP Windkraft\korrigierte Stellungnahme erneute Offenlage Bergheim 126 FNP.docx Seite - 3 - zum Schreiben vom 27. April 2016 Ich möchte Sie daher erneut bitten, aufgrund der besonderen Sensibilität und Bedeutsamkeit der in Rede stehende „LEP-VI-Fläche“, diesseitige Belange entsprechend zu gewichten und in den Abwägungsprozess entsprechend einzupflegen. In festem Glauben, auch zukünftige positive Entwicklungen durch erfolgreiche interkommunale vertrauensvolle Zusammenarbeit auf den Weg bringen zu können verbleibe ich mit freundlichen Grüßen Sascha Solbach (Bürgermeister) Besuchszeiten: montags bis freitags montags und donnerstags dienstags 8:30 - 12:00 Uhr 14:00 - 16:00 Uhr 14:00 - 18:00 Uhr Konten IBAN BIC Commerzbank Kreissparkasse Köln Postbank Köln Volksbank Erft DE67 3754 0050 0440 5767 00 DE28 3705 0299 0187 0016 50 DE20 3701 0050 0024 8595 01 DE17 3706 9252 0200 0040 00 COBADEFFXXX COKSDE33 PBNKDEFF GENODED1ERE Hausadresse: Am Rathaus 1 * D-50181 Bedburg * Zentrale (02272) 4020 Internet: http://www.bedburg.de * E-Mail: stadtverwaltung@bedburg.de kora780 H:\FD 5\Räumliche Planung und Entwicklung\BAULEITPLANUNG\Vorhaben Nachbarkommunen\Beteiligungsverfahren Nachbarkommunen\Bergheim\BM 126 FNP Windkraft\korrigierte Stellungnahme erneute Offenlage Bergheim 126 FNP.docx