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Beschlussvorlage (Marktsatzung über die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Bedburg und Allgemeinverbindliche Anordnung über die Erweiterung des Warensortiments auf den Wochenmärkten der Stadt Bedburg)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
125 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
05.04.16, 15:38
Aktualisiert
20.09.16, 17:28
Beschlussvorlage (Marktsatzung über die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Bedburg und Allgemeinverbindliche Anordnung über die Erweiterung des Warensortiments auf den Wochenmärkten der Stadt Bedburg) Beschlussvorlage (Marktsatzung über die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Bedburg und Allgemeinverbindliche Anordnung über die Erweiterung des Warensortiments auf den Wochenmärkten der Stadt Bedburg)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-67/2016 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 32 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: 19.04.2016 Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Marktsatzung über die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Bedburg und Allgemeinverbindliche Anordnung über die Erweiterung des Warensortiments auf den Wochenmärkten der Stadt Bedburg Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die beigefügte Marktsatzung über die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Bedburg sowie die Allgemeinverbindliche Anordnung über die Erweiterung des Warensortiments auf den Wochenmärkten der Stadt Bedburg zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die aktuell gültige Marktsatzung über die Regelung des Marktverkehrs in der Stadt Bedburg entspricht nicht mehr den Erfordernissen bzw. den tatsächlichen Begebenheiten. Die Verwaltung schlägt daher die als Entwurf beigefügte Satzungsänderung vor. Hierbei wurden neben einigen rein redaktionellen Änderungen insbesondere der Standort des Wochenmarktes in Bedburg (vormals Marktplatz nun Schlossparkplatz) angepasst und die mögliche Angebotspalette erweitert. Gerade diesbezüglich ist die Erweiterung als veränderbaren Vorschlag zu verstehen. Hier wird darum gebeten, weiter für sinnvoll erachtete Produkte, die man sich fürs Stadtgebiet wünscht vorzuschlagen. Die Gebühren, welche vom Standbetreiber zu fordern wären, werden in der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen Sondernutzungssatzung in § 10 und der entsprechenden Anlage geregelt. Ob Betreiber der Marktstände bereit / in der Lage sind, diese Gebühren zu zahlen oder eine konsequente Gebührenerhebung ein Fernbleiben vom Markt bedeuten könnte, kann nicht mit Sicherheit festgestellt werden. Siehe hierzu auch die Vorlage WP9-76/2016. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Gersmann ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-67/2016 Seite 2