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Mitteilungsvorlage (Kommunale Finanzen)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
72 kB
Datum
18.07.2013
Erstellt
24.07.13, 18:04
Aktualisiert
24.07.13, 18:04
Mitteilungsvorlage (Kommunale Finanzen)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Merzenich Der Bürgermeister Merzenich, den 17.07.2013 Abteilung: 2 Mitteilungsvorlage Gemeinderat Kommunale Finanzen Anliegendes Schreiben des Ministers für Inneres und Kommunales NRW vom 16.07.2013 wird Ihnen anliegend zur Kenntnis gegeben. Hierzu ist aus Sicht der Verwaltung folgendes anzumerken: 1. Solidaritätsumlage Die Solidaritätsumlage trifft die sogenannten „abundanten“ Kommunen zur Mitfinanzierung des Stärkungspaktes. Abundant sind vereinfacht ausgedrückt die Kommunen, die keinen Anspruch auf Schlüsselzuweisungen des Landes haben. Die Gemeinde Merzenich hat im Jahr 2014 Anspruch auf diese Schlüsselzuweisungen, ist somit nicht abundant (wie in den Jahren 2011 und 2012) und wird daher aus heutiger Sicht nicht zur Solidaritätsumlage herangezogen werden. 2. Eckpunkte Gemeindefinanzierungsgesetz 2014 (GFG 2014) Der Innenminister kündigt eine nochmalige Steigerung der Verbundmasse (Verteilmasse) für den kommunalen Raum (u. a. kreisfreie Städte, Kreise, kreisangehörige Städte und Gemeinden) an. Er wird jedoch nicht konkret, wie sich die Verteilung im Detail darstellen wird (Entwicklung Soziallastenansatz, fiktive Hebesätze, etc.). Die Befürchtung, dass es weiter zu massiven Umverteilungen vom kreisangehörigen Raum zum kreisfreien Raum kommt, ist nicht ausgeräumt. Die für Anfang September 2014 angekündigte, erste Modellrechnung wird hier Licht ins Dunkel bringen. 3. Einheitslastenabrechnungsgesetz Ergänzend ist der entsprechende Schnellbrief Nr. 134 des StGB mit der gemeindescharfen Modellrechnung als dortige Anlage beigefügt. Die Gemeinde Merzenich darf erfreulicherweise mit Rückzahlungen in Höhe von rund 340.000 € rechnen. Der Kreis Düren jedoch muss rund 1,75 Mio. € Nachzahlungen leisten, die er über eine entsprechende Umlage bei den kreisangehörigen Gemeinde zurückholen wird. Der v. g. Betrag wird somit nicht vollständig im Gemeindehaushalt verbleiben. (Harzheim) (Lothar Klein)