Daten
Kommune
Merzenich
Größe
136 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
16.09.13, 13:22
Aktualisiert
16.09.13, 13:22
Stichworte
Inhalt der Datei
Beschlussvorlage
Drucksache 43/2013
- öffentlich -
Abteilung: 2
Datum: 26.08.2013
Haupt- und Finanzausschuss
Gemeinderat
Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NW;
Nachzahlung Verbandsumlage KDVZ für das Jahr 2012
Nach der vorliegenden Kostenabrechnung des Rechenzentrums KDVZ für das Jahr 2012
hat die Gemeinde Merzenich eine Nachzahlung in Höhe von 24.787,71 € zu leisten.
Dieser Nachzahlungsbetrag hat folgende Ursachen:
Folgende Mehraufwendungen sind von der Gemeinde Merzenich zu tragen, welche die
Umlagevorauszahlung übersteigen:
1.
Kommunaler Sitzungsdienst:
Volle Nutzung des Systems, vorher nur Abrechnungsdienst
+ 3.000 €
2.
Finanz- und Veranlagungswesen INFOMA:
Restarbeiten für die Einführung des neuen Systems
+ 9.000 €
3.
Neuer Internet-Auftritt der Gemeinde (CMS)
+ 2.000 €
4.
Kostenanteil verbandsweites Netz
+ 6.000 €
5.
Druck und Versand
+ 5.000 €
Aus dem Vertikalbudget 01 111 04 ist die Nachzahlung nicht mehr zu leisten, so dass der
Betrag nach § 83 GO NW überplanmäßig bereit gestellt werden muss (§ 83 Abs. 4 GO
NW). Da die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung erheblich ist, bedarf sie der vorherigen Zustimmung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NW).
Die entsprechende haushaltsmäßige Deckung ist durch Sperrung des Betrages in einem
geeigneten Budget bzw. Produktsachkonto sichergestellt.
Drucksache 43/2013
Seite - 2 -
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl,
Der Betrag von 24.787,71 € wird nach § 83 GO NW überplanmäßig bereit gestellt (§
83 Abs. 4 GO NW).
(Harzheim)
(Klein)