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Beschlussvorlage (Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NW; Nachzahlung Verbandsumlage KDVZ für das Jahr 2012)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
136 kB
Datum
10.10.2013
Erstellt
16.09.13, 13:22
Aktualisiert
16.09.13, 13:22
Beschlussvorlage (Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NW;
Nachzahlung Verbandsumlage KDVZ für das Jahr 2012) Beschlussvorlage (Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NW;
Nachzahlung Verbandsumlage KDVZ für das Jahr 2012)

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Inhalt der Datei

Beschlussvorlage Drucksache 43/2013 - öffentlich - Abteilung: 2 Datum: 26.08.2013 Haupt- und Finanzausschuss Gemeinderat Zustimmung zu überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 83 GO NW; Nachzahlung Verbandsumlage KDVZ für das Jahr 2012 Nach der vorliegenden Kostenabrechnung des Rechenzentrums KDVZ für das Jahr 2012 hat die Gemeinde Merzenich eine Nachzahlung in Höhe von 24.787,71 € zu leisten. Dieser Nachzahlungsbetrag hat folgende Ursachen: Folgende Mehraufwendungen sind von der Gemeinde Merzenich zu tragen, welche die Umlagevorauszahlung übersteigen: 1. Kommunaler Sitzungsdienst: Volle Nutzung des Systems, vorher nur Abrechnungsdienst + 3.000 € 2. Finanz- und Veranlagungswesen INFOMA: Restarbeiten für die Einführung des neuen Systems + 9.000 € 3. Neuer Internet-Auftritt der Gemeinde (CMS) + 2.000 € 4. Kostenanteil verbandsweites Netz + 6.000 € 5. Druck und Versand + 5.000 € Aus dem Vertikalbudget 01 111 04 ist die Nachzahlung nicht mehr zu leisten, so dass der Betrag nach § 83 GO NW überplanmäßig bereit gestellt werden muss (§ 83 Abs. 4 GO NW). Da die überplanmäßige Aufwendung/Auszahlung erheblich ist, bedarf sie der vorherigen Zustimmung des Rates (§ 83 Abs. 2 GO NW). Die entsprechende haushaltsmäßige Deckung ist durch Sperrung des Betrages in einem geeigneten Budget bzw. Produktsachkonto sichergestellt. Drucksache 43/2013 Seite - 2 - Beschlussvorschlag: Der Haupt- und Finanzausschuss empfahl, Der Betrag von 24.787,71 € wird nach § 83 GO NW überplanmäßig bereit gestellt (§ 83 Abs. 4 GO NW). (Harzheim) (Klein)