Daten
Kommune
Bedburg
Größe
195 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
05.04.16, 15:38
Aktualisiert
20.09.16, 17:28
Stichworte
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Drucksache: WP9-64/2016
Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales
Sitzungsteil
Az.: 36 11 36
öffentlich
Beratungsfolge:
Familien-, Kultur- und Sozialausschuss
Sitzungstermin:
19.04.2016
Abstimmungsergebnis:
Zur Kenntnis genommen
Betreff:
Parkraumüberwachung
Antrag der FWG Fraktion vom 29.02.2016
Beschlussvorschlag:
Der Familien-, Kultur, und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die FWG Fraktion im Rat der Stadt Bedburg beantragte mit Schreiben vom 29.02.2016 die
Verwaltung mit der Prüfung der Parkraumüberwachung im Stadtgebiet Bedburg zu beauftragen.
Grund sei, dass aus der Bürgerschaft eine Steigerung der Verstöße in verschiedenen
Straßenbereichen mitgeteilt wurden. Der Antrag ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.
Die Überwachung des Parkraumes im Stadtgebiet gehört zu den klassischen Aufgaben eines
Ordnungsamtes und bedarf grundsätzlich keiner zusätzlichen `Beauftragung´. Selbstverständlich
wird jedem Hinweis möglichst zeitnah nachgegangen und die im Antrag aufgeführten Straßen
werden (verstärkt) kontrolliert. Ob es in letzter Zeit tatsächlich zu einer Häufung im Vergleich zu
vorherigen Zeiträumen gekommen ist, ist verwaltungsseits derzeit nicht zu prüfen.
Bereits seit Anfang Januar diesen Jahres wird vom Außendienst protokolliert, welche Straßenzüge
wann kontrolliert wurden. Hierbei ist festzustellen, dass die überwiegende Zahl der genannten
Straßen, regelmäßig, fast täglich ein bis zwei Mal wochentags kontrolliert wird.
Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2016 wurde u.a. eine Verbesserung der Parkraumbewirtschaftung einstimmig beschlossen. Im Entwurf des Haushaltes wurden seitens der
Verwaltung folgende Zahlen mitgeteilt:
Verwarnungen
ruhender Verkehr
2012
5.064
2013
5.363
2014
4.172
2015
3.096
Die Stadt Bedburg verfügt(e) über 1,5 Vollzeitstellen im Bereich des ruhenden Verkehrs. Die
Mitarbeiterin und der Mitarbeiter übernehmen aber auch nicht unerhebliche weitere Aufgaben im
Außendienst des Ordnungsamtes. Hierunter fallen etwa Kontrollen nach dem Meldegesetz,
Feststellung eines tatsächlichen Wohnsitzes, Meldeanschriften, Plakatierungen, Überwachung von
größeren Veranstaltungen, Fundtiere, etc. pp. an.
Durch zeitlich begrenzte Aufgaben (z.B. bei Wahlen), Aufnahme von Flüchtlingen oder durch
krankheitsbedingten Ausfällen, kommt es in einer kleinen Behörde dann aber sehr schnell zu stark
variierenden Fallzahlen.
Aktuell ist eine Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Köln geplant, in der Mitarbeiter der
Stadt Bedburg tagesweise bestimmte Aufgabenfelder begleiten können und die Umsetzung in der
Praxis lernen.
Wie auch in der Vorlage zum Thema Sicherheitskonzept, ist mit einem größeren Personalstamm
auch mehr Kontrollen durchzuführen. Seitens der Verwaltung wird dabei ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um eine Verbesserung der Einnahmesituation, sondern
um eine Verbesserung der Verkehrssicherheit geht und gehen muss.
Aktuell befindet sich die Verwaltung auch in internen Abstimmungen, wie man mit besonderen
Straßenverhältnissen künftig umgehen möchte/kann. Exemplarisch kann hierzu auf die
Verkehrssituation auf der Goethestraße (Höhe Realschule) zum Zeitpunkt des Schulschlusses
hingewiesen werden. Obwohl dort ein absolutes Halteverbot eingerichtet ist, wird die Straße in
erheblichem Maß durch wartende Eltern blockiert. Ausreichende Park- bzw. Haltemöglichkeiten
sind nicht vorhanden. Hier wird seitens des Fachdienstes 5 mit dem AK Verkehr eine
Bürgerwerkstatt im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans geplant.
Beschlussvorlage WP9-64/2016
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Der Verwaltung gehen regelmäßig aus der Bevölkerung / aus der Politik Informationen zu, wo
Parken als problematisch angesehen wird. Jeder Meldung wird durch den Außendienst - wie
bereits bezüglich des Antrages formuliert - nachgegangen. Hier kommen unterschiedliche
Ergebnisse zustande, die von „rechtlich nicht zu beanstanden“ über „rechtlich nicht eindeutig“ bis
zu dringendem Handlungsbedarf gehen können.
Die Verwaltung wird in einem der nächsten Ausschüsse über die weitere Planung / Umsetzung
berichten.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Klauer
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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