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Beschlussvorlage (Parkraumüberwachung Antrag der FWG Fraktion vom 29.02.2016)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
195 kB
Datum
19.04.2016
Erstellt
05.04.16, 15:38
Aktualisiert
20.09.16, 17:28
Beschlussvorlage (Parkraumüberwachung
Antrag der FWG Fraktion vom 29.02.2016) Beschlussvorlage (Parkraumüberwachung
Antrag der FWG Fraktion vom 29.02.2016) Beschlussvorlage (Parkraumüberwachung
Antrag der FWG Fraktion vom 29.02.2016)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-64/2016 Fachdienst 3 - Ordnung und Soziales Sitzungsteil Az.: 36 11 36 öffentlich Beratungsfolge: Familien-, Kultur- und Sozialausschuss Sitzungstermin: 19.04.2016 Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Betreff: Parkraumüberwachung Antrag der FWG Fraktion vom 29.02.2016 Beschlussvorschlag: Der Familien-, Kultur, und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Die FWG Fraktion im Rat der Stadt Bedburg beantragte mit Schreiben vom 29.02.2016 die Verwaltung mit der Prüfung der Parkraumüberwachung im Stadtgebiet Bedburg zu beauftragen. Grund sei, dass aus der Bürgerschaft eine Steigerung der Verstöße in verschiedenen Straßenbereichen mitgeteilt wurden. Der Antrag ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt. Die Überwachung des Parkraumes im Stadtgebiet gehört zu den klassischen Aufgaben eines Ordnungsamtes und bedarf grundsätzlich keiner zusätzlichen `Beauftragung´. Selbstverständlich wird jedem Hinweis möglichst zeitnah nachgegangen und die im Antrag aufgeführten Straßen werden (verstärkt) kontrolliert. Ob es in letzter Zeit tatsächlich zu einer Häufung im Vergleich zu vorherigen Zeiträumen gekommen ist, ist verwaltungsseits derzeit nicht zu prüfen. Bereits seit Anfang Januar diesen Jahres wird vom Außendienst protokolliert, welche Straßenzüge wann kontrolliert wurden. Hierbei ist festzustellen, dass die überwiegende Zahl der genannten Straßen, regelmäßig, fast täglich ein bis zwei Mal wochentags kontrolliert wird. Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2016 wurde u.a. eine Verbesserung der Parkraumbewirtschaftung einstimmig beschlossen. Im Entwurf des Haushaltes wurden seitens der Verwaltung folgende Zahlen mitgeteilt: Verwarnungen ruhender Verkehr 2012 5.064 2013 5.363 2014 4.172 2015 3.096 Die Stadt Bedburg verfügt(e) über 1,5 Vollzeitstellen im Bereich des ruhenden Verkehrs. Die Mitarbeiterin und der Mitarbeiter übernehmen aber auch nicht unerhebliche weitere Aufgaben im Außendienst des Ordnungsamtes. Hierunter fallen etwa Kontrollen nach dem Meldegesetz, Feststellung eines tatsächlichen Wohnsitzes, Meldeanschriften, Plakatierungen, Überwachung von größeren Veranstaltungen, Fundtiere, etc. pp. an. Durch zeitlich begrenzte Aufgaben (z.B. bei Wahlen), Aufnahme von Flüchtlingen oder durch krankheitsbedingten Ausfällen, kommt es in einer kleinen Behörde dann aber sehr schnell zu stark variierenden Fallzahlen. Aktuell ist eine Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Köln geplant, in der Mitarbeiter der Stadt Bedburg tagesweise bestimmte Aufgabenfelder begleiten können und die Umsetzung in der Praxis lernen. Wie auch in der Vorlage zum Thema Sicherheitskonzept, ist mit einem größeren Personalstamm auch mehr Kontrollen durchzuführen. Seitens der Verwaltung wird dabei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei nicht um eine Verbesserung der Einnahmesituation, sondern um eine Verbesserung der Verkehrssicherheit geht und gehen muss. Aktuell befindet sich die Verwaltung auch in internen Abstimmungen, wie man mit besonderen Straßenverhältnissen künftig umgehen möchte/kann. Exemplarisch kann hierzu auf die Verkehrssituation auf der Goethestraße (Höhe Realschule) zum Zeitpunkt des Schulschlusses hingewiesen werden. Obwohl dort ein absolutes Halteverbot eingerichtet ist, wird die Straße in erheblichem Maß durch wartende Eltern blockiert. Ausreichende Park- bzw. Haltemöglichkeiten sind nicht vorhanden. Hier wird seitens des Fachdienstes 5 mit dem AK Verkehr eine Bürgerwerkstatt im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans geplant. Beschlussvorlage WP9-64/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Der Verwaltung gehen regelmäßig aus der Bevölkerung / aus der Politik Informationen zu, wo Parken als problematisch angesehen wird. Jeder Meldung wird durch den Außendienst - wie bereits bezüglich des Antrages formuliert - nachgegangen. Hier kommen unterschiedliche Ergebnisse zustande, die von „rechtlich nicht zu beanstanden“ über „rechtlich nicht eindeutig“ bis zu dringendem Handlungsbedarf gehen können. Die Verwaltung wird in einem der nächsten Ausschüsse über die weitere Planung / Umsetzung berichten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Klauer ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-64/2016 Seite 3