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Mitteilungsvorlage ( Mitteilungen des Bürgermeisters hier: Bericht zum Windpark auf der Königshovener Höhe)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
99 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
05.07.16, 17:34
Aktualisiert
21.09.16, 18:05
Mitteilungsvorlage ( Mitteilungen des Bürgermeisters
hier: Bericht zum Windpark auf der Königshovener Höhe) Mitteilungsvorlage ( Mitteilungen des Bürgermeisters
hier: Bericht zum Windpark auf der Königshovener Höhe) Mitteilungsvorlage ( Mitteilungen des Bürgermeisters
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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9130/2016 Büro des Verwaltungsvorstandes Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Rat der Stadt Bedburg Sitzungstermin: 05.07.2016 Betreff: Mitteilungen des Bürgermeisters hier: Bericht zum Windpark auf der Königshovener Höhe Beschlussvorschlag: Der Rat nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Inhalt der Mitteilung: Das Investitionsvolumen in den Geschäftsjahren 2014 und 2015 betrug insgesamt 103 Mio. €, wovon 63 Mio. € auf die erste Bauphase und 40 Mio. € auf die zweite Bauphase entfielen. Im Geschäftsjahr 2015 wurden insgesamt rund 140.000 MWh Strom produziert. Damit wurde ertragsseitig das P 75-Szenario der Stadt um 35 % übertroffen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass gemäß dem Prinzip der kaufmännischen Vorsicht eine Inbetriebnahme des zweiten Bauabschnittes erst ab 01.01.2016 unterstellt worden war. Tatsächlich produzierten bereits am 02.10.2015 erstmals alle Windenergieanlagen des Parks Strom. Ohne Berücksichtigung der 9 Windenergieanlagen des zweiten Bauabschnittes lag der Ertrag in 2015 rd. 7 % über den städtischen P 75-Prognosen. Der von PwC testierte Jahresabschluss zum 31.12.2015 weist zur RWE Innogy Windpark Bedburg GmbH & Co. KG folgendes aus: Bei einer Bilanzsumme von rund 118 Mio. € lag der Gesamtumsatz bei ca. 13,7 Mio. € und das Jahr 2015 wurde mit einem Überschuss in Höhe von 5,773 Mio. € abgeschlossen. Ein Gesellschafterbeschluss zur Ausschüttung des 49 %igen städtischen Anteils, d. h. rd. 2,83 Mio. €, wurde bereits gefasst. Aktuell kann selbstverständlich noch nicht hinreichend sicher prognostiziert werden, wie der Konsolidierungsbeitrag aus dem Windpark für den städtischen Haushalt sich am Ende des Jahres darstellen wird. Sehr optimistisch betrachtet ist nicht auszuschließen, dass gegenüber den Planwerten im Haushalt 2016 eine Verbesserung in Höhe von rd. 600.000 € zu verzeichnen sein wird. Hinzu kommen evtl. auch noch rd. 300 T€ an Verbesserung durch Gewerbesteuereinnahmen von der Windpark KG, die sich aber bekanntlich in Reduzierungen der Schlüsselzuweisungen der Jahre 2018 oder 2019 auswirken würden. Im Geschäftsjahr 2016 wird die Gesellschaft erstmals Erträge aus einem vollen Betriebsjahr des vollständig in Betrieb befindlichen Windparkes erwirtschaften. Von Januar bis Ende April lagen die Winderträge rund 2 % über den Prognosen des P 75Szenarios. Es sei darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse aus dem Betrieb des Windparkes in testierter Form auch zukünftig im Einzelfall möglicherweise erst zu einem Zeitpunkt feststehen werden, wenn eine Berücksichtigung im städtischen Jahresabschluss für jenes Jahr, in dem das Ergebnis erwirtschaftet wurde, nicht mehr möglich ist. Abschließend wird zur Kenntnis gegeben, dass nach Ziffer 7.3 der Gesellschaftervereinbarung die Vertragspartner anstreben, Entnahmen aus den Rücklagen der Gesellschaft in dem rechtlich und steuerlich zulässigen Umfang entsprechend ihrer Beteiligungsquoten zu tätigen, sofern sichergestellt ist, dass ausreichend liquide Mittel in der Gesellschaft vorhanden sind, um die Entnahme aus den Rücklagen durchzuführen, ohne dass dadurch die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft im laufenden oder darauf folgenden Jahr Geschäftsjahr gefährdet würde. Sie werden jährlich Mitteilungsvorlage WP9-130/2016 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 im Rahmen der ordentlichen Gesellschafterversammlung einen Beschluss fassen, ob und in welchem Umfang die Rücklagenentnahme erfolgt. Nach Ausschüttung des o. a. Jahresüberschusses aus dem Jahr 2015 und unter Berücksichtigung der Erhaltung einer ausreichenden Liquidität befindet sich aktuell ein knapp achtstelliger Euro-Betrag in der Gesellschaft, für dessen Anlage seitens einer Geschäftsbank bereits ein Negativzins angekündigt wurde. Eine Rücklagenentnahme durch die Gesellschafter wird deshalb zurzeit vorbereitet. Durch diese Rücklagenentnahme entsteht keine unmittelbare Haushaltsverbesserung, sondern es wird lediglich die Liquidität der Stadt verbessert. Unter Hinweis auf das Haushaltssicherungskonzept, genauer nachzulesen auf Seite 304 im Haushaltsbuch, werden Kämmerei und Stadtkasse kontinuierlich prüfen, wie eine möglichst wirtschaftliche Anlage der Mittel möglich ist. 50181 Bedburg, den 04.07.2016 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Baum ----------------------------------Solbach Stadtkämmerer Bürgermeister Mitteilungsvorlage WP9-130/2016 Seite 3