Daten
Kommune
Bedburg
Größe
220 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
22.06.16, 18:02
Aktualisiert
21.09.16, 18:05
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-2/2016
1. Ergänzung
Fachdienst 7 - Öffentlichkeitsarbeit,
Stadtmarketing, Kultur
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Rat der Stadt Bedburg
02.02.2016
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Rat der Stadt Bedburg
05.07.2016
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Betreff:
Einführung der Ehrenamtskarte NRW
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die aufgeführten Vergabekriterien zum Erwerb der
Ehrenamtskarte NRW und die Vergünstigungen, die Ehrenamtskartenbesitzer bei der
Stadt Bedburg erhalten.
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Sitzungsvorlage
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Begründung:
Um das bürgerschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Bedburg
zu würdigen und weiter zu fördern wurde seitens der Fraktionen CDU und SPD angeregt,
die Einführung einer Ehrenamtskarte und einer Rabattkarte für Bedburger, der sog.
‚Bedburg Card‘ zu prüfen.
Der Rat der Stadt Bedburg hat sodann in seiner Sitzung am 12.05.2015 einstimmig
beschlossen, einen Arbeitskreis bestehend aus je einem Vertreter der Fraktionen/Partei
und je einem Vertreter des Werbekreises Bedburg und der Werbegemeinschaft
Kaster/Königshoven zwecks Prüfung der Einführung einer Ehrenamtskarte / BedburgCard
einzurichten.
Am 02.02.2016 hat der Rat der Stadt Bedburg dann auf einstimmige Empfehlung des
Arbeitskreises die Verwaltung beauftragt, die Ehrenamtskarte NRW einzuführen. Der
Antrag zur Einführung einer BedburgCard soll nicht weiter verfolgt werden.
Ehrenamtskarte NRW
Die folgenden Aspekte sind laut der Landesregierung Nordrhein-Westfalens vor
Kartenvergabe festzulegen und zu beschließen:
Soll ein kontinuierliches Bewerbungsverfahren ermöglicht oder eine festgesetzte
Bewerbungsfrist zum Erhalt der Karte festgesetzt werden?
Die Ausgabe der Ehrenamtskarten ist kontinuierlich zu ermöglichen. Eine feste Frist
könnte Interessierte abschrecken.
Wie lange ist die Mindestdauer der ehrenamtlichen Arbeit als Voraussetzung für die
Bewerbung und wie lange die Geltungsdauer der Karte?
Laut der Landesregierung NRW hat sich die Regel bewährt, dass bei einer zweijährigen
Kartenlaufzeit eine ebenfalls zweijährige Tätigkeit bzw. bei einer dreijährigen Laufzeit eine
dreijährige Tätigkeit vorausgesetzt wird. Außerdem soll eine Abstimmung mit
angrenzenden Kommunen erfolgen. Elsdorf und Bergheim sind in diesem Fall die
angrenzenden Kommunen, die auch die Ehrenamtskarte NRW eingeführt haben. Die
Stadt Elsdorf setzt ein Engagement von mindestens 2 Jahren und weiteres Andauern
voraus, gültig ist die Karte dann für 2 Jahre. In Bergheim jedoch reicht es, wenn die
Bürger sich seit 12 Monaten engagieren, die Gültigkeit beträgt auch 2 Jahre. Um
möglichst vielen ehrenamtlichen Helfern die Wertschätzung für ihre Arbeit zu geben und
nicht das Gefühl der Benachteiligung aufkommen zu lassen, werden die Kriterien der
Stadt Bergheim übernommen.
Ist der Wohnort oder der Ort des Engagements entscheidend für die Beantragung?
Wie in Bergheim und Elsdorf ist auch in Bedburg die Vergabe der Karte an den
Tätigkeitsort geknüpft. So erhalten auch Einwohner anderer Orte die Karte, wenn das
Engagement in Bedburg ausgeübt wird.
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Besteht ein Mindestalter für den Erhalt der Karte?
Nein, es soll kein Mindestalter für den Erhalt der Karte geben.
Welche Tätigkeiten sind als zu würdigendes Ehrenamt zu betrachten?
Die Definition des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des
Landes NRW (s. Anlage) wird als verbindlich betrachtet. Bei strittigen Einzelfällen
entscheidet der Bürgermeister.
Grundsätzlich können Ehrenamtliche im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr oder des
Rettungsdienstes die Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie die Vergabekriterien erfüllen. Die
reinen Bereitschaftszeiten zählen jedoch nicht zum notwenigen Stundenkontingent. Auch
politisches Engagement kann ausgezeichnet werden.
Ist eine Rückgabe der Karte erforderlich, wenn das Ehrenamt nicht mehr geleistet wird?
Nein, da die Karte bereits erbrachtes Ehrenamt würdigt.
Die folgenden Kriterien für die Vergabe der Ehrenamtskarte gelten landesweit:
-
-
-
-
-
Die Begünstigten müssen ein Engagement von mindestens fünf Stunden in der
Woche ausüben. Dieses Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern
oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro
Jahr erfolgen. In diesem Fall bestätigt jede Organisation die Zahl der bei ihr
geleisteten Stunden für den freiwilligen Einsatz.
Ehrenamtliche, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, sind von der
Vergabe ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Pauschale nicht mehr als
die entstandenen Kosten deckt (z.B. Fahrtkosten). Auch Ferienhelfer, die gering
vergütet werden, können die Ehrenamtskarte erhalten. Dies kann im Einzelnen vor
Ort abgestimmt werden. Wer durch das Engagement ein regelrechtes Einkommen
erzielt, gehört nicht zur Zielgruppe der Ehrenamtskarte.
Freiwillige, die in freien Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus arbeiten und daher
keine Bestätigung durch ihren Vorstand erhalten können, haben die Möglichkeit,
sich ihren Einsatz durch andere Organisationen oder die Nutznießer ihrer Arbeit
bestätigen lassen, beispielsweise durch Pfarrer oder Ärzte.
Zum geleisteten Zeitaufwand rechnet auch die Teilnahme an Schulungen und
Supervisionen. Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im
Mittelpunkt steht, werden jedoch nicht als Engagement für das Gemeinwohl
betrachtet.
Ebenso gilt, dass Bereitschaftszeiten, etwa in der Freiwilligen Feuerwehr, nicht als
anrechenbare Arbeitszeit gezählt werden (s. o.)
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Vergünstigungen für Besitzer der Ehrenamtskarte NRW bei der Stadt Bedburg
Laut der Landesregierung NRW hat es sich in der Praxis erwiesen, dass auch unter dem
Aspekt einer Vorreiterfunktion für private Unternehmen, städtische Vergünstigungen
sinnvoll sind. Sie vermitteln den Engagierten das Gefühl von Wertschätzung durch ihre
Kommune und sind deshalb von besonderer Bedeutung.
Aus diesem Grunde sollte neben den Voraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte
NRW auch eruiert werden, welche Leistungen die Stadt Bedburg den Besitzern der Karte
an Vergünstigungen bieten kann.
Vergünstigungen für Ehrenamtskartenbesitzer bei der Stadt Bedburg
1
Rabatt in Höhe von 20 % auf städtische Publikationen
2
Aufnahme in den ermäßigten Tarif bei der Nutzung des Freibades; gleicher Tarif
wie Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren, Studenten, etc.
(ab der Freibadsaison 2017)
3
Einladung zu ausgewählten städtischen Veranstaltungen
(für heimische Karteninhaberinnen und -inhaber)
4
20 % Rabatt auf ausgewählte städtische Kulturveranstaltungen
5
Glückwünsche zum Geburtstag für Bedburger Ehrenamtskartenbesitzer
6
Regelmäßige Verlosungen von
- Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen
- einem „Blick hinter die Kulissen“ bei Kulturveranstaltungen der Stadt, der
MusikMeile, etc.
- eines „Meet & Greet“ bei Kulturveranstaltungen der Stadt, der MusikMeile,
etc.
Auf Grund der finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage einige Ergebnisse der
durchgeführten Nutzerbefragungen und Analysen der Landesregierung NRW aufgeführt.
Zum Vergleich werden auch die Vergünstigungen der anderen teilnehmenden Kommunen
des Rhein-Erft-Kreises benannt.
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
50181 Bedburg, den 08.06.2016
----------------------------------Salzhuber
----------------------------------Leibl
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter(in)
Fachdienstleiter(in)
Bürgermeister
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