Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte NRW)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
220 kB
Datum
05.07.2016
Erstellt
22.06.16, 18:02
Aktualisiert
21.09.16, 18:05
Beschlussvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte NRW) Beschlussvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte NRW) Beschlussvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte NRW) Beschlussvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte NRW) Beschlussvorlage (Einführung der Ehrenamtskarte NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 220 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-2/2016 1. Ergänzung Fachdienst 7 - Öffentlichkeitsarbeit, Stadtmarketing, Kultur Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Rat der Stadt Bedburg 02.02.2016 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Rat der Stadt Bedburg 05.07.2016 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Betreff: Einführung der Ehrenamtskarte NRW Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die aufgeführten Vergabekriterien zum Erwerb der Ehrenamtskarte NRW und die Vergünstigungen, die Ehrenamtskartenbesitzer bei der Stadt Bedburg erhalten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Um das bürgerschaftliche Engagement der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Bedburg zu würdigen und weiter zu fördern wurde seitens der Fraktionen CDU und SPD angeregt, die Einführung einer Ehrenamtskarte und einer Rabattkarte für Bedburger, der sog. ‚Bedburg Card‘ zu prüfen. Der Rat der Stadt Bedburg hat sodann in seiner Sitzung am 12.05.2015 einstimmig beschlossen, einen Arbeitskreis bestehend aus je einem Vertreter der Fraktionen/Partei und je einem Vertreter des Werbekreises Bedburg und der Werbegemeinschaft Kaster/Königshoven zwecks Prüfung der Einführung einer Ehrenamtskarte / BedburgCard einzurichten. Am 02.02.2016 hat der Rat der Stadt Bedburg dann auf einstimmige Empfehlung des Arbeitskreises die Verwaltung beauftragt, die Ehrenamtskarte NRW einzuführen. Der Antrag zur Einführung einer BedburgCard soll nicht weiter verfolgt werden. Ehrenamtskarte NRW Die folgenden Aspekte sind laut der Landesregierung Nordrhein-Westfalens vor Kartenvergabe festzulegen und zu beschließen: Soll ein kontinuierliches Bewerbungsverfahren ermöglicht oder eine festgesetzte Bewerbungsfrist zum Erhalt der Karte festgesetzt werden? Die Ausgabe der Ehrenamtskarten ist kontinuierlich zu ermöglichen. Eine feste Frist könnte Interessierte abschrecken. Wie lange ist die Mindestdauer der ehrenamtlichen Arbeit als Voraussetzung für die Bewerbung und wie lange die Geltungsdauer der Karte? Laut der Landesregierung NRW hat sich die Regel bewährt, dass bei einer zweijährigen Kartenlaufzeit eine ebenfalls zweijährige Tätigkeit bzw. bei einer dreijährigen Laufzeit eine dreijährige Tätigkeit vorausgesetzt wird. Außerdem soll eine Abstimmung mit angrenzenden Kommunen erfolgen. Elsdorf und Bergheim sind in diesem Fall die angrenzenden Kommunen, die auch die Ehrenamtskarte NRW eingeführt haben. Die Stadt Elsdorf setzt ein Engagement von mindestens 2 Jahren und weiteres Andauern voraus, gültig ist die Karte dann für 2 Jahre. In Bergheim jedoch reicht es, wenn die Bürger sich seit 12 Monaten engagieren, die Gültigkeit beträgt auch 2 Jahre. Um möglichst vielen ehrenamtlichen Helfern die Wertschätzung für ihre Arbeit zu geben und nicht das Gefühl der Benachteiligung aufkommen zu lassen, werden die Kriterien der Stadt Bergheim übernommen. Ist der Wohnort oder der Ort des Engagements entscheidend für die Beantragung? Wie in Bergheim und Elsdorf ist auch in Bedburg die Vergabe der Karte an den Tätigkeitsort geknüpft. So erhalten auch Einwohner anderer Orte die Karte, wenn das Engagement in Bedburg ausgeübt wird. Beschlussvorlage WP9-2/2016 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Besteht ein Mindestalter für den Erhalt der Karte? Nein, es soll kein Mindestalter für den Erhalt der Karte geben. Welche Tätigkeiten sind als zu würdigendes Ehrenamt zu betrachten? Die Definition des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW (s. Anlage) wird als verbindlich betrachtet. Bei strittigen Einzelfällen entscheidet der Bürgermeister. Grundsätzlich können Ehrenamtliche im Bereich der Freiwilligen Feuerwehr oder des Rettungsdienstes die Ehrenamtskarte erhalten, wenn sie die Vergabekriterien erfüllen. Die reinen Bereitschaftszeiten zählen jedoch nicht zum notwenigen Stundenkontingent. Auch politisches Engagement kann ausgezeichnet werden. Ist eine Rückgabe der Karte erforderlich, wenn das Ehrenamt nicht mehr geleistet wird? Nein, da die Karte bereits erbrachtes Ehrenamt würdigt. Die folgenden Kriterien für die Vergabe der Ehrenamtskarte gelten landesweit: - - - - - Die Begünstigten müssen ein Engagement von mindestens fünf Stunden in der Woche ausüben. Dieses Engagement kann auch bei unterschiedlichen Trägern oder verteilt auf einzelne zeitintensive Einsätze mit insgesamt 250 Stunden pro Jahr erfolgen. In diesem Fall bestätigt jede Organisation die Zahl der bei ihr geleisteten Stunden für den freiwilligen Einsatz. Ehrenamtliche, die eine pauschale Aufwandsentschädigung erhalten, sind von der Vergabe ausgeschlossen. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Pauschale nicht mehr als die entstandenen Kosten deckt (z.B. Fahrtkosten). Auch Ferienhelfer, die gering vergütet werden, können die Ehrenamtskarte erhalten. Dies kann im Einzelnen vor Ort abgestimmt werden. Wer durch das Engagement ein regelrechtes Einkommen erzielt, gehört nicht zur Zielgruppe der Ehrenamtskarte. Freiwillige, die in freien Initiativen ohne eigenen Rechtsstatus arbeiten und daher keine Bestätigung durch ihren Vorstand erhalten können, haben die Möglichkeit, sich ihren Einsatz durch andere Organisationen oder die Nutznießer ihrer Arbeit bestätigen lassen, beispielsweise durch Pfarrer oder Ärzte. Zum geleisteten Zeitaufwand rechnet auch die Teilnahme an Schulungen und Supervisionen. Gemeinschaftsveranstaltungen, in denen der Geselligkeitsaspekt im Mittelpunkt steht, werden jedoch nicht als Engagement für das Gemeinwohl betrachtet. Ebenso gilt, dass Bereitschaftszeiten, etwa in der Freiwilligen Feuerwehr, nicht als anrechenbare Arbeitszeit gezählt werden (s. o.) Beschlussvorlage WP9-2/2016 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Vergünstigungen für Besitzer der Ehrenamtskarte NRW bei der Stadt Bedburg Laut der Landesregierung NRW hat es sich in der Praxis erwiesen, dass auch unter dem Aspekt einer Vorreiterfunktion für private Unternehmen, städtische Vergünstigungen sinnvoll sind. Sie vermitteln den Engagierten das Gefühl von Wertschätzung durch ihre Kommune und sind deshalb von besonderer Bedeutung. Aus diesem Grunde sollte neben den Voraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte NRW auch eruiert werden, welche Leistungen die Stadt Bedburg den Besitzern der Karte an Vergünstigungen bieten kann. Vergünstigungen für Ehrenamtskartenbesitzer bei der Stadt Bedburg 1 Rabatt in Höhe von 20 % auf städtische Publikationen 2 Aufnahme in den ermäßigten Tarif bei der Nutzung des Freibades; gleicher Tarif wie Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren, Studenten, etc. (ab der Freibadsaison 2017) 3 Einladung zu ausgewählten städtischen Veranstaltungen (für heimische Karteninhaberinnen und -inhaber) 4 20 % Rabatt auf ausgewählte städtische Kulturveranstaltungen 5 Glückwünsche zum Geburtstag für Bedburger Ehrenamtskartenbesitzer 6 Regelmäßige Verlosungen von - Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen - einem „Blick hinter die Kulissen“ bei Kulturveranstaltungen der Stadt, der MusikMeile, etc. - eines „Meet & Greet“ bei Kulturveranstaltungen der Stadt, der MusikMeile, etc. Auf Grund der finanziellen Auswirkungen sind in der Anlage einige Ergebnisse der durchgeführten Nutzerbefragungen und Analysen der Landesregierung NRW aufgeführt. Zum Vergleich werden auch die Vergünstigungen der anderen teilnehmenden Kommunen des Rhein-Erft-Kreises benannt. Beschlussvorlage WP9-2/2016 1. Ergänzung Seite 4 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 5 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: 50181 Bedburg, den 08.06.2016 ----------------------------------Salzhuber ----------------------------------Leibl ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter(in) Fachdienstleiter(in) Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-2/2016 1. Ergänzung Seite 5